Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit beschreibt das Risiko, den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben zu können, und da die staatlichen Sicherungssysteme in einem solchen Fall nicht den finanziellen Lebensstandard absichern, stellt dies ein existenzielles Risiko dar. Überdies wird nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. im Schnitt jeder vierte Berufstätige bis zu seinem Renteneintritt mindestens einmal berufsunfähig (siehe GDV), sodass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu der wichtigsten Versicherungssparte für Privatpersonen zählt. Doch wie geht man dabei am besten vor?
Nutze gerne unseren Bedarfsrechner, um herauszufinden, wie sich eine längere Erkrankung auf dein Einkommen konkret auswirkt. Zusammen mit unserem Vergleichsrechner und den Informationen dieser Seite kannst du so eine erste Orientierung und damit die Grundlage für eine weitergehende Beratung schaffen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit beschreibt das Risiko, den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausüben zu können, und da die staatlichen Sicherungssysteme in einem solchen Fall nicht den finanziellen Lebensstandard absichern, stellt dies ein existenzielles Risiko dar. Überdies wird nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. im Schnitt jeder vierte Berufstätige bis zu seinem Renteneintritt mindestens einmal berufsunfähig (siehe GDV), sodass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu der wichtigsten Versicherungssparte für Privatpersonen zählt. Doch wie geht man dabei am besten vor?
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Unsere Beratungsphilosophie
Damit wir dir bei der Absicherung deiner Arbeitskraft helfen können, konzentrieren wir uns zunächst nur auf eins: auf deine Ausgangslage sowie auf deine individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung umfasst deine Ausgangslage im Wesentlichen deine finanzielle Situation (siehe unseren Bedarfsrechner) sowie deine Gesundheitshistorie. Diese ist deshalb so wichtig, da sie maßgeblich bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Absicherung möglich ist. Solltest du eine makellose Gesundheitshistorie aufweisen, wirst du keine Probleme bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, doch auch Menschen mit Vorerkrankungen können bei korrekter Herangehensweise angenommen werden (siehe M&M). Wichtig ist in jedem Fall, dass Klarheit über deine Gesundheitshistorie herrscht, sodass wir im Zweifelsfall gemeinsam nach alternativen Absicherungslösungen Ausschau halten können.
Um einen dauerhaften Ausfall des Einkommens abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht die einzige Lösung, doch in den meisten Fällen tatsächlich die sinnvollste. Gerne finden wir gemeinsam mit dir heraus, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung diese Absicherung für dich Sinn ergibt. Damit du weißt, worauf du dich einstellen kannst, bekommst du im Folgenden einen kleinen Überblick über das konkrete Vorgehen:
Damit der Versicherer den späteren Leistungsantrag aufgrund von Falschangaben nicht ablehnen kann, ist hier äußerste Sorgfalt geboten. Als Hilfe zur Aufarbeitung können die Krankenakte deiner Krankenkasse sowie eigene und ärztliche Stellungnahmen dienen. Das Schema dabei: Was war wann und warum? Wie wurde es behandelt und wann war alles wieder gut?
Wenn du direkt einen Antrag stellst und abgelehnt wirst, wird es auch schwierig, bei einem anderen Versicherer angenommen zu werden. Aus diesem Grund kümmern wir uns für Dich meist um eine kostenfreie und anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern. Erst danach wissen wir, wo und zu welchen Konditionen du versicherbar bist.
Nach einer erfolgreichen Voranfrage folgt die individuelle Konfiguration deiner Absicherung. Unter anderem folgende Punkte können dabei berücksichtigt werden: Absicherungshöhe, Beitragsdynamik, Leistungsdynamik, Endalter, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Pflegebaustein, Anbieter-Aufteilung und Zahlweise (zur Erklärung, siehe FAQ).
Anschließend entscheiden wir uns für einen oder ggf. zwei Anbieter (zur Erklärung, siehe FAQ), wobei wir insbesondere auf ein ideales Preis-Leistungs-Verhältnis und auf eine reibungslose Kommunikation mit den Gesellschaften Wert legen. Die Beantragung läuft unkompliziert per digitaler Unterschrift im Rahmen unserer Online-Beratung.
Sobald der Antrag erfolgreich policiert wurde, werden die entsprechenden Unterlagen fortlaufend im Finanzmanager digital aufbereitet (siehe hier). Damit im Leistungsfall auch alles glatt läuft, ist eine korrekte Beantragung äußerst wichtig. Hierfür steht dir unser kostenfreier Leistungsservice zur Verfügung (zur Erklärung, siehe FAQ der Startseite).
Unsere Beratungsphilosophie
Damit wir dir bei der Absicherung deiner Arbeitskraft helfen können, konzentrieren wir uns zunächst nur auf eins: auf deine Ausgangslage sowie auf deine individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung umfasst deine Ausgangslage im Wesentlichen deine finanzielle Situation (siehe unseren Bedarfsrechner) sowie deine Gesundheitshistorie. Diese ist deshalb so wichtig, da sie maßgeblich bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Absicherung möglich ist. Solltest du eine makellose Gesundheitshistorie aufweisen, wirst du keine Probleme bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, doch auch Menschen mit Vorerkrankungen können bei korrekter Herangehensweise angenommen werden (siehe M&M). Wichtig ist in jedem Fall, dass Klarheit über deine Gesundheitshistorie herrscht, sodass wir im Zweifelsfall gemeinsam nach alternativen Absicherungslösungen Ausschau halten können.
Um einen dauerhaften Ausfall des Einkommens abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht die einzige Lösung, doch in den meisten Fällen tatsächlich die sinnvollste. Gerne finden wir gemeinsam mit dir heraus, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung diese Absicherung für dich Sinn ergibt. Damit du weißt, worauf du dich einstellen kannst, bekommst du im Folgenden einen kleinen Überblick über das konkrete Vorgehen:
1. Gesundheits-historie
Damit der Versicherer den späteren Leistungsantrag aufgrund von Falschangaben nicht ablehnen kann, ist hier äußerste Sorgfalt geboten. Als Hilfe zur Aufarbeitung können die Krankenakte deiner Krankenkasse sowie eigene und ärztliche Stellungnahmen dienen. Das Schema dabei: Was war wann und warum? Wie wurde es behandelt und wann war alles wieder gut?
2. Risiko-voranfrage
Wenn du direkt einen Antrag stellst und abgelehnt wirst, wird es auch schwierig, bei einem anderen Versicherer angenommen zu werden. Aus diesem Grund kümmern wir uns für Dich meist um eine kostenfreie und anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern. Erst danach wissen wir, wo und zu welchen Konditionen du versicherbar bist.
3. Technische Ausgestaltung
Nach einer erfolgreichen Voranfrage folgt die individuelle Konfiguration deiner Absicherung. Unter anderem folgende Punkte können dabei berücksichtigt werden: Absicherungshöhe, Beitragsdynamik, Leistungsdynamik, Endalter, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Pflegebaustein, Anbieter-Aufteilung und Zahlweise (zur Erklärung, siehe FAQ).
4. Auswahl + Beantragung
Anschließend entscheiden wir uns für einen oder ggf. zwei Anbieter (zur Erklärung, siehe FAQ), wobei wir insbesondere auf ein ideales Preis-Leistungs-Verhältnis und auf eine reibungslose Kommunikation mit den Gesellschaften Wert legen. Die Beantragung läuft unkompliziert per digitaler Unterschrift im Rahmen unserer Online-Beratung.
5. Fortlaufender Service
Sobald der Antrag erfolgreich policiert wurde, werden die entsprechenden Unterlagen fortlaufend im Finanzmanager digital aufbereitet (siehe hier). Damit im Leistungsfall auch alles glatt läuft, ist eine korrekte Beantragung äußerst wichtig. Hierfür steht dir unser kostenfreier Leistungsservice zur Verfügung (zur Erklärung, siehe FAQ der Startseite).
Unsere Beratungsphilosophie
Damit wir dir bei der Absicherung deiner Arbeitskraft helfen können, konzentrieren wir uns zunächst nur auf eins: auf deine Ausgangslage sowie auf deine individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung umfasst deine Ausgangslage im Wesentlichen deine finanzielle Situation (siehe unseren Bedarfsrechner) sowie deine Gesundheitshistorie. Diese ist deshalb so wichtig, da sie maßgeblich bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Absicherung möglich ist. Solltest du eine makellose Gesundheitshistorie aufweisen, wirst du keine Probleme bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, doch auch Menschen mit Vorerkrankungen können bei korrekter Herangehensweise angenommen werden (siehe M&M). Wichtig ist in jedem Fall, dass Klarheit über deine Gesundheitshistorie herrscht, sodass wir im Zweifelsfall gemeinsam nach alternativen Absicherungslösungen Ausschau halten können.
Um einen dauerhaften Ausfall des Einkommens abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht die einzige Lösung, doch in den meisten Fällen tatsächlich die sinnvollste. Gerne finden wir gemeinsam mit dir heraus, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung diese Absicherung für dich Sinn ergibt. Damit du weißt, worauf du dich einstellen kannst, bekommst du im Folgenden einen kleinen Überblick über das konkrete Vorgehen:
Damit der Versicherer den späteren Leistungsantrag aufgrund von Falschangaben nicht ablehnen kann, ist hier äußerste Sorgfalt geboten. Als Hilfe zur Aufarbeitung können die Krankenakte deiner Krankenkasse sowie eigene und ärztliche Stellungnahmen dienen. Das Schema dabei: Was war wann und warum? Wie wurde es behandelt und wann war alles wieder gut?
Wenn du direkt einen Antrag stellst und abgelehnt wirst, wird es auch schwierig, bei einem anderen Versicherer angenommen zu werden. Aus diesem Grund kümmern wir uns für Dich meist um eine kostenfreie und anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern. Erst danach wissen wir, wo und zu welchen Konditionen du versicherbar bist.
Nach einer erfolgreichen Voranfrage folgt die individuelle Konfiguration deiner Absicherung. Unter anderem folgende Punkte können dabei berücksichtigt werden: Absicherungshöhe, Beitragsdynamik, Leistungsdynamik, Endalter, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Pflegebaustein, Anbieter-Aufteilung und Zahlweise (zur Erklärung, siehe FAQ).
Anschließend entscheiden wir uns für einen oder ggf. zwei Anbieter (zur Erklärung, siehe FAQ), wobei wir insbesondere auf ein ideales Preis-Leistungs-Verhältnis und auf eine reibungslose Kommunikation mit den Gesellschaften Wert legen. Die Beantragung läuft unkompliziert per digitaler Unterschrift im Rahmen unserer Online-Beratung.
Sobald der Antrag erfolgreich policiert wurde, werden die entsprechenden Unterlagen fortlaufend im Finanzmanager digital aufbereitet (siehe hier). Damit im Leistungsfall auch alles glatt läuft, ist eine korrekte Beantragung äußerst wichtig. Hierfür steht dir unser kostenfreier Leistungsservice zur Verfügung (zur Erklärung, siehe FAQ der Startseite).
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ wird vom Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 VVG) wie folgt definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Diese Definition wiederum wird in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaften konkretisiert (zur Erklärung, siehe FAQ). Man könnte meinen, eine Berufsunfähigkeit stellt nur für Menschen in körperlichen Berufen ein Risiko dar. Dass dies ein Irrtum ist, wird anhand der häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit ersichtlich (siehe M&M, 2023, Werte gerundet):
Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
Krebs und ähnliche Erkrankungen
Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
Krebs und ähnliche Erkrankungen
Unfälle
Unfälle
Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems
Sonstige Erkrankungen
Erkrankungen des Herzens und Gefäßsystems
Sonstige Erkrankungen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Tatsächlich ist es so, dass der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, überhaupt keine Leistung erbringt. Lediglich im Falle einer sogenannten Erwerbsminderung können Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Die Leistungsvoraussetzungen hierfür sind allerdings wesentlich umfangreicher als die einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die Höhe der Absicherung sichert keineswegs den finanziellen Lebensstandard ab. Damit etwas Licht in den Begriffswirrwarr kommt, werden im Folgenden die wichtigsten Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit dargelegt (Hinweis: Die folgenden Ausführungen beziehen sich hauptsächlich auf die Zielgruppe des Arbeitnehmers, andere Zielgruppen werden in der vierten Frage dieses FAQs beleuchtet):
- Arbeitsunfähigkeit: Wenn du infolge einer Krankheit oder eines Unfalls an deiner Arbeitsleistung gehindert wirst, zahlt dein Arbeitgeber dir zunächst 100 % deines Nettolohns für maximal sechs Wochen fort. Ab der siebten Woche endet die Lohnfortzahlung und du erhältst von deiner Krankenkasse für maximal 72 Wochen bzw. 18 Monate Krankengeld. Da dieses geringer als das bisherige Gehalt ist, entsteht hier bereits eine Lücke, welche sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen lässt (siehe Krankenzusatzversicherungen). Alternativ kann man auch eine Arbeitsunfähigkeitsklausel innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen (mehr dazu in der Frage zur technischen Ausgestaltung).
- Berufsunfähigkeit: Wenn du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt (die genauen Leistungsvoraussetzungen werden in der nächsten Frage beleuchtet), kann die vereinbarte monatliche Rentenzahlung auch dann beginnen, wenn deine Krankenkasse noch Krankengeld zahlt. So liegt eine Berufsunfähigkeit in der Regel bereits dann vor, wenn diese für voraussichtlich sechs Monate bestehen wird bzw. wenn diese bereits seit sechs Monaten bestand.
- Volle Erwerbsminderung: Wenn du keine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und die Zahlung des Krankengelds seitens deiner Krankenkasse endet, bleibt als gesetzliche Leistung ggf. eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings nur dann gezahlt, wenn du nur noch maximal drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kannst und bestimmte Einzahlungsvoraussetzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hast. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit wird bei der Erwerbsunfähigkeit also nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf geschaut, sondern auf die theoretische Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Halbe Erwerbsminderung: Solltest du zwischen 3 und 6 Stunden irgendeinem Beruf nachgehen können, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ggf. nur die halbe Erwerbsminderungsrente. So könnte es z. B. sein, dass du Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hättest und dennoch keinen Anspruch auf eine der beiden Erwerbsminderungsrenten hast, da du zum Beispiel mehr als sechs Stunden pro Tag als Pförtner arbeiten könntest (per Knopfdruck Schranke betätigen).
- Erwerbsfähigkeit: Wenn du keine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und auch kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entsteht, wird nach Beendigung der Krankengeldzahlung unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Wenn die Voraussetzungen fürs Arbeitslosengeld nicht erfüllt sind oder die Leistung endet (spätestens nach 24 Monaten), bleiben nur noch zwei Optionen: Eine neue Arbeit finden oder ggf. Bürgergeld beziehen.
Dass die dargelegten Leistungen nicht den finanziellen Lebensstandard absichern, wird deutlich, wenn man sich die Höhe der jeweiligen Leistungen anschaut:
- Krankengeld: In der Regel 70 % des letzten Bruttoeinkommens und maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens
- Volle Erwerbsminderungsrente: In der Regel ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens
- Halbe Erwerbsminderungsrente: In der Regel ca. 17 % des letzten Bruttoeinkommens
- Befristetes Arbeitslosengeld: In der Regel 60 % bis 67 % des letzten Nettoeinkommens
- Bürgergeld: Maximaler Regelbedarf von 563 € (Stand: 2024)
Um ein konkretes Beispiel zu visualisieren, werden im Folgenden die Versorgungslücken einer Person mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 € aufgezeigt (für eine individuelle Berechnung kannst du gerne unseren Bedarfsrechner benutzen und/oder eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen):
Da die Definition des VVG je nach Tarif unterschiedlich ausgeführt wird, lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen. Nichtsdestotrotz lassen sich drei wesentliche Punkte aufführen, die sich so oder so ähnlich in den meisten marktüblichen Vertragsbedingungen widerfinden:
- Ärztliche Nachweispflicht: Die Überprüfung deines Gesundheitszustandes und damit die Grundlage für die Beurteilung der folgenden zwei Punkte muss durch einen Arzt erfolgen, welchen du idealerweise selbst auswählen kannst (z. B. dein Hausarzt). Die Gesundheitsdiagnose wiederum wird durch Rückfragen seitens der Versicherungsgesellschaft ergänzt, sodass in den meisten Fällen hierdurch eine Entscheidung seitens der Gesellschaft gefällt werden kann. Bei komplexen Ausnahmefällen kann es überdies dazu kommen, dass die Gesellschaft auf deren Kosten ein neutrales Gutachten von einem Facharzt verlangt.
- Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 %: Hierbei wird sowohl geprüft, wie viel Zeit du noch für deine Arbeit aufwenden kannst als auch, welches Ergebnis du noch erzielen kannst. So kann es z. B. sein, dass du zwar noch 90 % deiner gesamten Arbeitszeit im Büro nachgehen kannst, doch aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkung ist es dir nicht mehr möglich, persönliche Kundengespräche durchzuführen. Sollten die restlichen 10 % maßgeblich für das qualitative Arbeitsergebnis verantwortlich sein, kann diese Voraussetzung somit trotzdem erfüllt sein. Es kommt immer auf eine ganzheitliche Betrachtung an.
- Prognosezeitraum von sechs Monaten: Die Dauer der Berufsunfähigkeit wird in den Bedingungen idealerweise durch einen Mindestzeitraum von sechs Monaten konkretisiert. Die Berufsunfähigkeit ergibt sich somit durch einen sechsmonatigen Zeitraum, entweder unmittelbar durch eine Prognose des Arztes oder durch das tatsächliche Überschreiten der sechs Monate. Im zweiten Fall bekommst du dennoch die vereinbarte Rente rückwirkend, ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit, ausgezahlt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und es zu einer positiven Entscheidung seitens der Versicherungsgesellschaft kommt, wird die vereinbarte Rente fällig. Idealerweise ist diese in angemessener Höhe vereinbart und leistet bis zum Beginn der Altersrente, wenn die Berufsunfähigkeit dauerhaft bestehen bleibt. Die Höhe der abzusichernden Rente ist zu Beginn in der Regel auf 60 % deines Bruttogehalts begrenzt, doch diese kann sich durch eine Beitragsdynamik und durch Nachversicherungsgarantien mit der Zeit entsprechend erhöhen (mehr dazu in der Frage zu den Leistungskriterien).
Während die Leistungsprüfung in der Theorie abstrakt klingt, regelt sich diese in der Praxis meist zuverlässig. So haben Umfragen des „Gesamtverbandes der Versicherer (GDV)“ ergeben, dass das Beschaffen und Prüfen der BU-Unterlagen im Schnitt drei Monate dauerte und 80 % aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt wurden (siehe GDV, 2023). Abgelehnte Leistungsanträge waren dabei meist darauf zurückzuführen, dass die versicherte Person noch zu mindestens 50 % ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen konnte. Doch auch die Gründe „keine Reaktion des Kunden“ und „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ (z. B. bei Nichtangabe einer abgefragten Vorerkrankung) führten zusammen in einem Viertel der Fälle dazu, dass der Versicherer nicht leistete (siehe auch M&M, 2023). Damit ein Versicherer im Fall der Fälle auch wirklich leistet, ist es in jedem Fall wichtig, dass die Gesundheitshistorie sauber aufbereitet wird, ein Tarif mit guten Bedingungen gewählt wird und dass es beim Leistungsantrag zu keinen Problemen führt. Während wir dich bei den ersten beiden Punkten unterstützen können, kann dir beim dritten Punkt eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei helfen. Hierfür steht dir unser kostenfreier Leistungsservice zur Verfügung (zur Erklärung, siehe FAQ der Startseite).
Mit dem Wort „Verweisung“ versteht man die Verweigerung oder die Beendigung der Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer Berufsunfähigkeit seitens des Versicherers durch den Verweis auf eine andere berufliche Tätigkeit. Im Rahmen des bereits zitierten Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 VVG) räumt der Gesetzgeber den Versicherern ausdrücklich die Möglichkeit ein, auch die mögliche oder tatsächliche Ausübung einer anderen Tätigkeit zu berücksichtigen: „Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Was kompliziert klingt und eine nachteilige Auslegung für den Versicherungsnehmer befürchten lässt, wird in der Praxis bei den meisten Versicherern verbraucherfreundlich geregelt. So unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Verweisungsformen, wobei auf die erstgenannte mittlerweile von jedem vernünftigen Versicherer verzichtet wird:
- Abstrakte Verweisung: Diese Verweisung bezieht sich auf das „Tätigkeit ausüben kann“ des zitierten Paragraphen und beschreibt daher eine theoretisch mögliche Tätigkeit. Solltest du im Falle einer Berufsunfähigkeit also theoretisch noch eine andere gesundheitlich zumutbare Tätigkeit ausüben können, die deiner Ausbildung und Fähigkeiten sowie deiner bisherigen Lebensstellung entspricht, kann der Versicherer die Leistung verweigern und dich auf diesen Beruf verweisen (vorausgesetzt, auf diese Verweisungsart wird in den Bedingungen nicht explizit verzichtet). Die bisherige Lebensstellung ergibt sich dabei aus dem erzielten Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufs. In der Regel gilt eine Einkommenseinbuße von maximal 20 % als zumutbar.
- Konkrete Verweisung: Diese übliche Verweisung bezieht sich auf das „Tätigkeit ausübt“ des zitierten Paragraphen und beschreibt daher die tatsächliche Ausübung einer anderen Tätigkeit. Solltest du dich im Falle einer Berufsunfähigkeit also freiwillig für die konkrete Ausübung einer anderen gesundheitlich zumutbaren Tätigkeit entscheiden, kann der Versicherer die Rentenleistung unter Umständen verweigern bzw. einstellen. Auch hier werden deine Ausbildung und Fähigkeiten sowie deine bisherige Lebensstellung überprüft. Solltest du demnach eine andere Tätigkeit ausüben, bei der du z. B. nur 75 % deines bisherigen Einkommens verdienst oder bei der du eine geringere soziale Wertschätzung erfährst, besteht für den Versicherer weiterhin eine Leistungspflicht. Seit dem Jahr 2024 wird in einigen Tarifen auch auf diese Verweisung explizit verzichtet, und zwar sowohl in der Erst- als auch in der Nachprüfung für alle Berufe.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Verweis auf einen anderen Beruf in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielt: Der Verweis auf eine theoretisch ausübbare Tätigkeit ist schon länger nicht mehr marktüblich und der Verweis auf die tatsächliche Ausübung einer anderen Tätigkeit wird in der Regel durch die oben angesprochenen Voraussetzungen begrenzt. Nichtsdestotrotz sind Neuerungen wie der grundsätzliche Verzicht auf eine konkrete Verweisung zu begrüßen und können insbesondere für körperliche und soziale Berufe einen echten Mehrwert darstellen (z. B. ein Handwerker, der aufgrund seiner Berufsunfähigkeit die Büroleitung seines Betriebes übernimmt).
In der ersten Frage haben wir bereits ausführlich die Zielgruppe des Arbeitnehmers und deren mangelnde staatliche Absicherung betrachtet. Doch nicht nur für Arbeitnehmer, die mitten im Leben stehen, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. So kann eine solche Absicherung auch in zahlreichen anderen Lebenssituationen sinnvoll sein. Im Folgenden ein Auszug:
- Schüler: Obwohl Schüler noch keinen eigenen Beruf im eigentlichen Sinne ausführen, gibt es gute Gründe, die dafür sprechen, als Elternteil entsprechend vorzusorgen. Die Wahrscheinlichkeit für Vorerkrankungen ist bei Kindern geringer, sodass die Gesundheitsfragen bzw. die Annahme keine größere Hürde darstellen und schon frühzeitig der Gesundheitszustand „eingefroren“ werden kann. Durch das geringe Eintrittsalter wiederum ist der Zahlbeitrag um einiges günstiger als bei älteren Menschen, sodass über die gesamte Laufzeit hinweg sogar Geld gespart werden kann (im Vergleich zu einem Abschluss mit z. B. 20 Jahren). Zuguterletzt kann dein Kind bei guten Tarifen in der Berufsgruppe niemals schlechter eingestuft werden, sondern nur besser. Konkret bedeutet dies, dass dein Kind in Zukunft auch einen risikobehafteteren und damit im Normalfall teurer abzusichernden Beruf ausüben kann (z. B. Dachdecker), ohne die günstige Berufseinstufung des Schülers zu verlieren. Im Optimalfall verzichtet der Versicherer auch dann auf die Risikoprüfung, wenn die Rentenleistung durch eine Nachversicherungsgarantie (zur Erklärung, siehe die Frage zur technischen Ausgestaltung) in Zukunft erhöht werden soll. Eine eigenständige Absicherung ist bereits ab 6 Jahren möglich und leistet während der Schulzeit bereits dann, wenn eine Teilnahme am regulären Schulunterricht aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist (unter Voraussetzung der sonst üblichen Bedingungen einer „normalen“ Absicherung).
- Studenten: Die Gründe für eine Schüler-Absicherung lassen sich so auch auf Studenten übertragen: Die „Einfrierung“ des Gesundheitszustands, das geringere Eintrittsalter und die günstige Berufseinstufung sorgen dafür, dass du bereits frühzeitig optimal abgesichert bist und überdies noch über die gesamte Laufzeit mehrere tausend Euro sparen kannst. Des Weiteren erfüllen Studenten in der Regel auch noch nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente seitens der gesetzlichen Rentenversicherung (gleiches gilt auch für Auszubildende). Solltest du knapp bei Kasse sein, können sogenannte »Einsteiger-Tarife« mit einem verminderten Anfangsbetrag behilflich sein. Diese kosten über die gesamte Laufzeit gesehen zwar etwas mehr, dennoch können sie in einem solchen Fall definitiv eine Überlegung wert sein. Bei einigen Anbietern können Studenten bereits eine Rente von bis zu 2.000 € vereinbaren, und das komplett ohne Einkommensnachweise.
- Hausfrauen bzw. Hausmänner: Auch die Tätigkeit als Hausfrau bzw. Hausmann wird von vielen Anbietern als Beruf in den Bedingungen berücksichtigt. So ist eine Hausfrau/-mann im Sinne der Bedingungen in der Regel eine Person, welche nicht erwerbstätig ist und einen Haushalt mit Angehörigen führt. Dabei sind vorübergehende Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit im Optimalfall außen vorgenommen, es sei denn, diese erweisen sich in der Leistungsprüfung als die „vorteilhaftere“ Tätigkeit. Wenn eine sogenannte »Teilzeitklausel« Bestandteil der Bedingungen ist, kann es sein, dass neben der Teilzeitbeschäftigung auch Zeiten berücksichtigt werden, in denen Kinder oder pflegebedürftige Angehörige versorgt werden. Sowohl die Absicherung einer Vollzeit- als auch die Absicherung einer Teilzeittätigkeit als Hausfrau-/mann kann in jedem Fall Sinn machen, da so im Falle einer Berufsunfähigkeit die entstehenden Mehrkosten gedeckt werden können (z. B. eine Haushaltshilfe für 20 Stunden pro Woche).
- Beamte: Insbesondere für Beamte auf Widerruf, die noch keine oder eingeschränkte Leistungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn erworben haben, kann die Absicherung der eigenen Arbeitskraft äußerst sinnvoll sein. Bei der technischen Ausgestaltung und der Auswahl der Gesellschaften sollte die angepasste Ausgangslage in jedem Fall beachtet werden. So gibt es z. B. nur wenige Versicherer, die auch eine sogenannte »echte Dienstunfähigkeitsklausel« anbieten. Diese gewährleistet, dass du die Berufsunfähigkeitsrente bereits dann erhältst, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausspricht. Der Versicherer verzichtet in diesem Fall auf eine eigenständige Leistungsprüfung. Da die Absicherung des Dienstherrn vom jeweiligen Beamtenstatus abhängt, sollte die Absicherungshöhe einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei entsprechenden Änderungen jeweils angepasst werden.
- Selbstständige: Da Selbstständige von den grundlegenden staatlichen Sicherungssystemen nicht umfasst sind (Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit), ist eine entsprechende private Vorsorge für diese Zielgruppe von essenzieller Bedeutung. Die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht seitens der Versicherer entsprechen denen eines Arbeitnehmers, wobei diese in der Regel durch den Punkt „zumutbare Umorganisation“ ergänzt werden. Dies bedeutet, dass der Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung unter bestimmten Zumutbarkeitsvoraussetzungen (z. B. in Bezug auf den Kapitaleinsatz und auf Einkommenseinbußen) verlangen kann, dass der Betrieb für eine Fortführung entsprechend umstrukturiert wird. In den meisten Bedingungen wird jedoch explizit ergänzt, dass auf eine solche Umorganisation bei Kleinbetrieben verzichtet wird (z. B. weniger als fünf Mitarbeiter).
Es lässt sich festhalten, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur für den klassischen Arbeitnehmer sinnvoll sein kann, sondern auch für Menschen mit einem anderen Tätigkeitsstatus. Überdies zeigt sich, dass eine frühzeitige Absicherung als Schüler, Auszubildender oder Student einige schwerwiegende Vorteile mit sich bringt, sodass auch im Bereich der Arbeitskraftabsicherung gilt: Je früher, desto besser! Da viele gute Anbieter auf eine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung beim Eintritt in das Berufsleben verzichten und auch ein Berufswechsel nicht angezeigt werden muss, kann man sich sicher sein, dass immer der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist. Überdies gibt es auch einige Anbieter, bei denen der Wechsel in eine günstigere Berufsgruppe sogar zu einem niedrigeren Beitrag führen kann.
Neben dem Alter, dem ausgeübten Beruf und risikoreichen Hobbys haben insbesondere Vorerkrankungen einen maßgeblichen Einfluss darauf, ob und zu welchen Bedingungen du Versicherungsschutz erhältst. Wenn die eigene Gesundheitshistorie richtig aufgearbeitet wird und eine aussagekräftige Risikovoranfrage gestellt wird, besteht aber durchaus die Chance, auch trotz Vorerkrankung ohne Erschwernis von einem Versicherer angenommen zu werden (siehe M&M, 2023). Bei etwas schwerwiegenderen Erkrankungen (z. B. Morbus Crohn) kann es jedoch sein, dass eine Annahme nur mit einem Ausschuss und/oder Zuschlag erfolgen kann. Bei einem Ausschluss besteht kein vollumfänglicher Versicherungsschutz, sodass im Falle einer Berufsunfähigkeit aufgrund der ausgeschlossenen Vorerkrankung keine Leistung erfolgt. Ein Zuschlag hingegen bedeutet, dass der Zahlbeitrag aufgrund der risikoerhöhenden Vorerkrankung seitens des Versicherers angehoben wird. Sowohl ein Ausschluss als auch ein Zuschlag sind allerdings nicht in Stein gemeißelt. So können wir in einigen Fällen mit dem Versicherer eine Überprüfungsoption nachverhandeln, sodass nach einiger Zeit ohne Beschwerden oder Behandlungen wieder ein vollständiger Versicherungsschutz hergestellt werden kann. Da sich die Gesundheitsfragen bei Antragstellung in der Regel auf die letzten fünf bis zehn Jahre beziehen, besteht bei guter Gesundheit ansonsten natürlich noch die Möglichkeit, einige Jahre später nach einer neuen Absicherung zu suchen. Insofern sollte eine (vorübergehend) leicht eingeschränkte Absicherung in jedem Fall gegenüber gar keiner Absicherung bevorzugt werden. Damit es im Idealfall aber überhaupt gar nicht erst zu einer Einschränkung kommt, achten wir insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen im Vorfeld auf folgende Punkte:
- Verkürzte und/oder vereinfachte Gesundheitsfragen: Seitens verschiedener Anbieter gibt es immer wieder befristete Sonderaktionen mit verkürzten und/oder vereinfachten Gesundheitsfragen. Solche Sonderkationen betreffen z. B. bestimmte Berufsgruppen und führen dazu, dass bestimmte Vorerkrankungen bzw. Arztbesuche schlichtweg nicht angegeben werden müssen. Im Optimalfall kann so ein Ausschluss bzw. ein Zuschlag umgangen werden. Viele abgespeckte Gesundheitsfragebögen, die für bestimmte Berufsgruppen gelten, sind auch zeitlich unbefristet verfügbar.
- Saubere Gesundheitsfragen: Ein genauer Blick auf die Gesundheitsfragen der jeweiligen Anbieter kann insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen lohnenswert sein. So unterscheiden sich diese teilweise erheblich und beeinflussen damit die Annahmewahrscheinlichkeit. Anbieter mit einer rechtssicheren Fragestellung sollten bevorzugt und Gesellschaften mit offenen Formulierungen sollten vermieden werden.
- Verkürzter Abfragezeitraum: Auch die Abfragezeiträume unterscheiden sich je nach Anbieter oftmals, sodass der Zeitpunkt der letzten Behandlung ggf. nicht mehr umfasst wird (z. B. psychische Behandlung, 5 Jahre statt 10 Jahre). Gerne überprüfen wir für dich, bei welchem Versicherer du mit deiner Gesundheitshistorie die besten Chancen hast.
- Deine Mithilfe: Damit im Rahmen der Risikovoranfrage die Annahmewahrscheinlichkeit erhöht wird, ist es wichtig, dass der Risikoprüfer der Gesellschaft sich ein genaues und nachvollziehbares Bild machen kann. Hierfür müssen wir uns erstmal selbst ein Bild deiner Situation machen, und dafür kann deine Krankenakte hilfreich sein, welche du einfach bei deiner Krankenkasse und/oder bei der kassenärztlichen Vereinigung anfragen kannst. Leider kommt es immer wieder zu Falschabrechnungen, welche allerdings mit ärztlichen Stellungnahmen wieder „gerade gebügelt“ werden können. Die Gesundheitshistorie sollte anschließend nach dem Schema „Was war wann und warum? Wie wurde es behandelt und wann war alles wieder gut?“ aufbereitet und ggf. durch eigene Erklärungen im Fließtext ergänzt werden. Durch diese Vorbereitungen können bei einer Gesellschaft mit einer individuellen und guten Risikoprüfung auch in komplizierteren Fällen sehr gute Ergebnisse erzielt werden.
Sollte es trotz aller Bemühungen bei der anonymen Risikovoranfrage zu keinem positiven Ergebnis kommen, ist dies erstmal kein Weltuntergang. Im Gegensatz zu einem direkten Antrag werden die Daten vom Anbieter nicht gespeichert und es kommt zu keinem Eintrag in der sogenannten „HIS-Datei“, welcher zukünftige Anträge erschweren kann. Auch wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst nicht möglich ist, sollte das Thema »Arbeitskraftabsicherung« nicht direkt abgehakt werden. In diesem Fall lohnt sich der Blick auf alternative Absicherungslösungen (siehe hierzu die vorletzte Frage dieses FAQs).
Als unabhängige Versicherungsmakler haben wir Zugriff auf nahezu den gesamten Markt. Ausnahmen bilden lediglich einige Versicherer, die entweder nur mit ihren eigenen Vertretern arbeiten oder die ausschließlich über das Internet agieren und weder mit Vertretern noch mit Maklern zusammenarbeiten. Im Folgenden eine Übersicht der Gesellschaften, die wir im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vermitteln (können):
- Cosmos Lebensversicherung
- Deutsche Ärzteversicherung
- LVM Lebensversicherung
- HUK Coburg
- HUK 24
- Debeka
- Generali
In der Praxis ist es jedoch so, dass viele von uns vermittelbare Gesellschaften aufgrund ihrer unzureichenden Vertragsbedingungen bereits aus unserer Vorauswahl ausscheiden. Des Weiteren können wir durch deine risikorelevanten Merkmale (Alter, Beruf und Hobbys) und durch die Aufarbeitung deiner Gesundheitshistorie bereits recht gut abschätzen, welche Gesellschaften für dich in Frage kommen könnten. Durch unsere Vergleichsprogramme wiederum können wir die jeweiligen Verhältnisse von Preis und Leistung bewerten und so eine Vorauswahl treffen. Eine anonyme Risikovoranfrage stellen wir dann bei den Gesellschaften, die gute Bedingungen zu einem fairen Preis anbieten und bei denen wir von einer hohen Annahmewahrscheinlichkeit ausgehen. Dabei achten wir insbesondere auch auf eine gute Kommunikation zu unseren Ansprechpartnern und eine individuelle Risikoprüfung.
Erst wenn Gewissheit über die grundsätzliche Versicherbarkeit besteht, lohnt es sich, sich über die individuelle Konfiguration der eigenen Absicherung Gedanken zu machen. Die konkrete Handhabung der folgenden Punkte bestimmt maßgeblich, ob du bedarfsgerecht abgesichert bist und wie hoch dein Zahlbeitrag ist:
- Absicherungshöhe: Wie bereits in der zweiten Frage erwähnt, ist die maximal abzusichernde Rentenleistung in der Regel auf maximal 60 % deines Bruttogehalts begrenzt (auch dann, wenn separate Verträge bestehen). Da eine solche Absicherungshöhe allerdings nicht unmittelbar den aktuellen Lebensstandard absichert, sollte auch ein Auge auf die Beitragsdynamik (siehe den nächsten Punkt) und umfangreiche Nachversicherungsgarantien (siehe die nächste Frage) gelegt werden. Überdies kommen im Falle einer Berufsunfähigkeit neue Kosten auf einen zu, die berücksichtigt werden sollten. In erster Linie betrifft dies den erhöhten Aufwand für eine private Altersvorsorge (siehe hier), welcher dadurch notwendig wird, dass während der Berufsunfähigkeit die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung entfallen. Auch im Bereich der Krankenversicherung entfällt für Arbeitnehmer der bisherige Arbeitgeberanteil, sodass auch hier unter Umständen ein erhöhter Aufwand entsteht: Wenn während der Berufsunfähigkeit parallel kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (zur Erklärung, siehe die erste Frage dieses FAQs) besteht und auch kein neuer sozialversicherungspflichtiger Beruf ausgeführt wird, ist von nun an der volle Beitrag selbst zu entrichten. Daneben gilt es auch die bisherigen Ausgaben zu berücksichtigen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit weiterhin anfallen. Dies betrifft Ausgaben für eine Immobilienfinanzierung, Kinder sowie weitere individuelle Kostenpunkte. Übrigens: Die steuerlichen Abzüge auf die bezogene Berufsunfähigkeitsrente sind, wenn überhaupt, nur sehr überschaubar. Diese kommen erst zur Geltung, wenn eine hohe Rentenleistung vereinbart wurde und/oder wenn ab dem Zeitpunkt des Rentenbezugs noch eine lange Restlaufzeit besteht (siehe § 55 EStDV).
- Beitragsdynamik: Die Beitragsdynamik führt in erster Linie dazu, dass sich die ursprünglich vereinbarte Rentenleistung automatisch an die steigenden Lebenskosten (=Inflation) anpasst, und dies ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. So steigt bei einer Beitragsdynamik von z. B. drei Prozent nicht nur der Beitrag um jährlich drei Prozent, sondern auch die Rentenleistung wird um etwa drei Prozent nach oben hin angepasst. Auch wenn eine Beitragsdynamik zu Beginn vereinbart wurde, besteht bei den meisten Versicherern die Möglichkeit, der Beitragsdynamik zweimal in Folge zu widersprechen. Wird der Dynamik auch im dritten Jahr widersprochen, entfällt die Option für die gesamte Vertragslaufzeit (bei einigen Anbietern kann man auch beliebig oft widersprechen). Insofern ist der beitragsfreie Einschluss zur Option einer Beitragsdynamik in jedem Fall empfehlenswert. Die konkrete Wahrnehmung der Option kann dann jedes Jahr neu bewertet werden (z. B. in Abhängigkeit von erfolgten Gehaltserhöhungen). Bei einer Beitragsdynamik von 5 % p. a. und der Wahrnehmung der Option in jedem dritten Jahr liegt die jährliche Erhöhung im Schnitt bei 1,67 %.
- Leistungsdynamik: Im Gegensatz zur Beitragsdynamik bezieht sich die Leistungsdynamik auf die fortlaufende und garantierte Erhöhung der Rentenleistung bei einer bereits eingetretenen Berufsunfähigkeit. So gewährleistet die Beitragsdynamik die fortlaufende Erhöhung der Rentenleistung lediglich vor dem Leistungsfall, nicht aber wenn die Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist. Gemeinsam haben beide Dynamikformen, dass sie die steigenden Lebenskosten ausgleichen sollen. Diese machen sich insbesondere bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit bemerkbar, wenn die Höhe der Rentenleistung sich nicht fortlaufend an den steigenden Kapitalbedarf anpasst. Wenn du demnach bereits im Vorfeld eine Leistungsdynamik von z. B. 2 % vereinbarst, kannst du dir im Leistungsfall sicher sein, dass sowohl die Kosten für deine unmittelbare Lebenshaltung als auch für deine private Altersvorsorge gesichert sind (vorausgesetzt natürlich, es ist auch eine bedarfsgerechte Absicherungshöhe versichert). Sollte keine Leistungsdynamik vereinbart werden, kann man sich lediglich auf die nicht garantierten Überschüsse der jeweiligen Gesellschaft verlassen. Diese Überschüsse unterscheiden sich in ihrer Höhe je nach Versicherer und Tarif (begünstigt, wenn z. B. weniger Leistungsfälle eintreten, als von der Versicherung angenommen), wobei der Prozentsatz auch laufend angepasst wird (von 0 % bis 3 % ist alles möglich). Insofern sollte man sich auf die nicht garantierten Überschüsse nicht verlassen und falls finanziell stemmbar über den Einschluss einer garantierten Leistungsdynamik nachdenken. Grob gesagt lässt sich sagen, dass eine Leistungsdynamik von 1 % in der Regel zu einem 5 % bis 8 % höheren Zahlbeitrag führt (abhängig vom Alter und dem jeweiligen Anbieter). Bei dem für und wieder kann folgende Fragestellung hilfreich sein: Möchte ich in Bezug auf den Verlust meiner Arbeitskraft auch bei einer potenziell dauerhaften Berufsunfähigkeit bestmöglich abgesichert sein (= Leistungsdynamik einschließen) oder hoffe ich im Falle einer Berufsunfähigkeit darauf, dass ich nur vorübergehend eingeschränkt bin (= keine Leistungsdynamik einschließen)? Zur Orientierung: Die durchschnittliche Leistungsdauer einer Berufsunfähigkeitsrente beträgt im Durchschnitt 6 bis 7 Jahre (siehe F&B, 2019 und M&M, 2021). Die Leistung endet in der Regel dann, wenn sich der Gesundheitszustand wieder verbessert oder wenn das Endalter (zur Erklärung, siehe nächster Punkt) erreicht wurde.
- Endalter: Das vorab vereinbarte Endalter bestimmt, bis zu welchem Alter der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit maximal leisten muss. Unsere klare Empfehlung hierbei: Vereinbare in jedem Fall ein Endalter von 67 Jahren, sodass ein nahtloser Übergang in deine Rentenphase gewährleistet ist. So würden im Falle einer bis zum Rentenbeginn andauernden Berufsunfähigkeit und einem vorab vereinbarten Endalter von z. B. 60 Jahren ganze 7 Jahre fehlen, die es finanziell zu überbrücken gilt. Wenn man sich für diese Zeit nicht auf ein Vermögen im sechsstelligen Bereich verlassen kann, ist ein Endalter von 67 Jahren unerlässlich. Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die bereits im ersten Punkt angesprochene Wichtigkeit einer privaten Altersvorsorge (siehe hier). Eine unzureichende Absicherungsdauer führt dazu, dass während der Absicherungslücke nicht mehr fürs Alter vorgesorgt werden kann, und damit riskiert man eine lebenslange Altersarmut. Selbst wenn du die Beitragsersparnisse, die sich durch ein geringeres Endalter ergeben, anlegst und du erst mit 60 Jahren berufsunfähig wirst: Das potenziell aufgebaute Vermögen steht in keinem Verhältnis zu einer angemessenen Rentenleistung, die vom 60. bis zum 67. Lebensjahr greifen würde.
- Arbeitsunfähigkeitsklausel: Durch die Vereinbarung dieser Klausel, welche sich meist als Zusatzbaustein in einer Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen lässt, soll in der Praxis bereits bei einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Rentenleistung geleistet werden. So kann es sein, dass du z. B. aufgrund eines Unfalls für sechs Monate krankgeschrieben wirst, nicht aber die Leistungsvoraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente (siehe Frage 2) erfüllst. In einem solchen Fall würdest du mithilfe einer gut ausgestalteten Arbeitsunfähigkeitsklausel und Vorlage der Krankschreibung rückwirkend die volle Rentenleistung erhalten, ohne dass du parallel einen Leistungsantrag aufgrund einer richtigen Berufsunfähigkeit stellen musst. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über die sechs Monate hinaus, wird je nach Anbieter auch bis zum sechzehnten oder sogar bis zum sechsunddreißigsten Monat geleistet. Die maximale Leistungsdauer bezieht sich dabei auf die gesamte Vertragslaufzeit, sodass mehrmalige separate Arbeitsunfähigkeiten aufsummiert werden. Der Aufpreis einer solchen Klausel wiederum bewegt sich bei rund zehn Prozent des Grundbeitrags. Zur Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit lässt sich alternativ auch eine sogenannte »Private Krankentagegeldversicherung« abschließen (siehe Krankenzusatzversicherungen). Diese leistet in der Regel bereits ab dem 43. Tag, und das zeitlich unbefristet, dafür allerdings in geringerer Höhe. Beide Varianten haben somit ihre Vor- und Nachteile, für eine der beiden sollte man sich bei einer ganzheitlichen Arbeitskraftabsicherung aber in jedem Fall entscheiden. Sollte eine parallele Absicherung über beide Durchführungswege gewünscht sein, sollte dies in jedem Fall mit den jeweiligen Versicherern abgeklärt werden (andernfalls können Rückforderungen seitens der Krankenzusatzversicherung drohen).
- Pflegebaustein: Grundsätzlich ist es bei einigen wenigen Gesellschaften auch möglich, eine zusätzliche Pflegefallabsicherung in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu integrieren. Wenn du diesen Zusatzbaustein gegen einen Mehrbeitrag (ca. 30 % vom Grundbeitrag) einschließt und es daraufhin zu einer Pflegebedürftigkeit kommt, leistet der Versicherer zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente eine separate Pflegerente (z. B. in gleicher Höhe). Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente wird die Pflegerente bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit dann auch lebenslänglich ausbezahlt. Sollte es während der Vertragslaufzeit hingegen nicht zu einer Pflegebedürftigkeit kommen, gewährleistet der Pflegebaustein die Möglichkeit, eine separate Pflegerentenversicherung abzuschließen und dies ohne eine erneute Gesundheitsprüfung (so besteht die Absicherung auch im hohen Alter fort). Während diese beiden Mehrwerte grundsätzlich zu begrüßen sind, halten wir die unmittelbare Integration des Bausteins nicht unbedingt für zwingend empfehlenswert. So gibt es bei einigen Anbietern eine lebenslange Pflegerente auch dann, wenn kein zusätzlicher Baustein eingeschlossen wurde (allerdings nicht separat zur Berufsunfähigkeitsrente vor dem Erreichen des vereinbarten Endalters). Voraussetzung für diese beitragsneutrale Leistung ist, dass die Pflegebedürftigkeit über das 67. Lebensjahr hinaus besteht und diese für eine gewisse Zeit bereits ununterbrochen bestanden hat (z. B. 10 Jahre). Wenn man sich darüber hinaus oder stattdessen frühzeitig um eine Pflegeabsicherung kümmern möchte, tendieren wir eher zu einer separaten Pflegetagegeldversicherung bei einem Krankenversicherer (siehe Krankenzusatzversicherungen). Diese bietet in der Regel deutlich mehr Flexibilität in ihrer konkreten Gestaltung, einfachere Gesundheitsfragen bei der Antragstellung und bei frühzeitigem Eintrittsalter meist auch ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Anbieter-Aufteilung: In einigen Situationen kann es tatsächlich Sinn machen, die gewünschte Rentenleistung auf zwei Anbieter aufzuteilen. Eine dieser Situationen betrifft Menschen, die bereits ein hohes Einkommen besitzen und dennoch die maximal mögliche Rentenleistung absichern möchten. So ist es bei den meisten Gesellschaften so, dass ab einer Rentenleistung von 2.500 € eine ärztliche Untersuchung (inkl. deutlich umfangreicheren Gesundheitsfragen) erfolgt und der Rückversicherer mit ins Boot geholt wird. Dies kann dazu führen, dass bisher unbekannte Diagnosen ans Licht kommen, Gesundheitsfragen nicht positiv beantwortet werden können und/oder der Rückversicherer eine Annahme verweigert. Durch die Aufteilung der Rentenleistung auf zwei Gesellschaften kann eine solche erweiterte Risikoprüfung umgangen werden. Überdies kann eine solche Vorgehensweise auch für z. B. junge Menschen Sinn machen, die hohe Gehaltssteigerungen in Zukunft erwarten. So können bei einer Anbieter-Aufteilung die Nachversicherungsgarantien (zur Erklärung, siehe nächste Frage) zweier Anbieter genutzt werden und die maximal mögliche Erhöhung der Rentenleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung kann so ggf. verdoppelt werden (z. B. 5.000€ anstatt 2.500€).
- Zahlweise: Wenn du dich für eine jährliche Zahlweise entscheidest, reduziert sich der Beitrag je nach Anbieter um rund 1 % bis 5 %. Die Abbuchungen erfolgen jeweils zum 01. des Versicherungsbeginns und selbstverständlich lässt sich die Zahlweise über die Laufzeit hinweg jederzeit anpassen. Beachte dabei, dass sich bei einer jährlichen Zahlweise auch die Kündigungsfrist auf ein Jahr beläuft. Bei einer monatlichen Zahlweise wiederum beträgt diese einen Monat.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Absicherung der eigenen Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung höchst individuell gestalten lässt. Während einige Parameter einen essenziellen Einfluss auf die Bedarfsgerechtigkeit einer Absicherung haben, sind andere als ein nettes Extra anzusehen, welches du auf Grundlage deiner Wünsche und Bedürfnisse bewerten solltest. Unsere klare Einschätzung hierbei: Oberste Priorität sollten eine maximal mögliche Absicherungshöhe und ein Endalter von 67 Jahren haben, wobei idealerweise eine Beitragsdynamik von 5 % vereinbart werden sollte. Anschließend kann man sich Gedanken über eine Leistungsdynamik und ggf. über eine Arbeitsunfähigkeitsklausel machen. Zu guter Letzt können sich Gedanken über die Absicherung bei Pflegebedürftigkeit durch einen integrierten Pflegebaustein gemacht werden – oder bestenfalls frühzeitig über eine separate Pflegetagegeldversicherung. Die Zahlweise und die Anbieter-Aufteilung sind wiederum von deiner Liquidität sowie deiner konkreten Lebenssituation und Zukunftsplänen abhängig, sodass eine Priorisierung hier nur auf individueller Basis geschehen kann.
Wie bereits in der Frage zu den Risikovoranfragen erwähnt, achten wir bei der Auswahl des passenden Tarifs auf ein stimmiges Verhältnis zwischen Preis und Leistung. Im Folgenden sollen daher einige wichtige Leistungskriterien offengelegt werden, welche wir in der Regel berücksichtigen:
- Faire Verweisungsregelungen: Während der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung in aktuellen Bedingungen die Norm ist, sind Regelungen zur konkreten nach wie vor üblich (zur Erklärung, siehe die dritte Frage). Nichtsdestotrotz behalten wir diejenigen Tarife im Blick, die eine konkrete Verweisung besonders verbraucherfreundlich regeln oder ggf. sogar ganz darauf verzichten.
- Prognosezeitraum von 6 Monaten: Auch ein Prognosezeitraum von sechs Monaten ist in aktuellen Tarifwerken der Standard (zur Erklärung, siehe die zweite Frage). Bei älteren Verträgen sind jedoch häufig Prognosezeiträume von bis zu drei Jahren vereinbart, wodurch die Anerkenntnis einer Leistung deutlich schwerer zu realisieren ist. Überdies sollte der Versicherer nach der erfolgten Leistungsanerkenntnis rückwirkend ab dem ersten Tag der Einschränkung leisten.
- Faire Regelungen bei Berufswechsel: Der konkret ausgeübte Beruf sollte lediglich bei Antragstellung einen Einfluss auf die Vertragskonditionen haben. Auf eine Anzeigepflicht bei Berufswechsel sollte daher explizit verzichtet werden. Bei einigen Versicherern ist es sogar möglich, den neuen Beruf überprüfen zu lassen, sodass bei einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf der Beitrag entsprechend gesenkt wird. So oder so gilt: Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf.
- Umfangreiche Nachversicherungsgarantien: Dieser Punkt wurde bereits in der vorherigen Frage, im Zusammenhang mit einer bedarfsgerechten Absicherungshöhe und einer Anbieter-Aufteilung, angesprochen. Durch Nachversicherungsgarantien besteht die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit bei bestimmten Ereignissen (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Immobilienfinanzierung etc.) die Rentenleistung ohne eine neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen (oftmals bis zu einer Grenze von 2.500 €). Gute Anbieter sollten überdies faire Regelungen für Erhöhungen ohne bestimmte Ereignisse aufweisen und bei der Nachversicherung nicht nur auf die Gesundheitsprüfung verzichten, sondern auch auf die Risikoprüfung (dies umfasst z. B. auch die Abfrage nach Hobbys und Rauchverhalten).
- Verzicht auf Arztanordnungsklausel: Wenn auf die Arztanordnungsklausel nicht verzichtet wird, kann der Versicherer bestimmte Therapien oder Behandlungen verlangen. Kommt die versicherte Person dem nicht nach, kann der Versicherer die Leistung einstellen. Diese Klausel findet sich heutzutage nur noch in den wenigsten Bedingungswerken, in älteren Verträgen ist diese allerdings noch recht häufig vertreten.
- Leistung bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten: Ein guter Tarif sollte überdies nicht nur bei fahrlässigen, sondern auch bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten leisten (z. B. dem Überfahren einer roten Ampel und einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit).
- Weltweiter Versicherungsschutz: Wenn der Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung eine ärztliche Untersuchung in Deutschland verlangt, sollte dieser die dabei entstehenden Kosten übernehmen.
- Verzicht auf Meldepflichten im Leistungsfall: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sollte es keine Frist zur Meldung an den Versicherer geben. Wenn du bereits Leistungen aus deinem Vertrag beziehst, sollte überdies für dich im Optimalfall keine Pflicht dazu bestehen, die Aufnahme bzw. Änderung einer beruflichen Tätigkeit oder einen verbesserten Gesundheitszustand proaktiv zu melden.
- Berufsspezifische Regelungen: Insbesondere bei Selbstständigen und Beamten (zur Erklärung der Klauseln, siehe die vierte Frage) sowie bei Berufsgruppen mit einem erhöhten Infektionsrisiko (z. B. Ärzte) achten wir darauf, dass berufsspezifische Regelungen in den Bedingungen klar geregelt sind. Bei Selbstständigen betrifft dies eine faire Umorganisation im Leistungsfall bzw. den Verzicht auf eine solche, und bei Beamten betrifft dies den Einschluss einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Berufsgruppen, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, achten wir zudem auf den Einschluss einer Infektionsklausel. Diese Klausel führt bedingungsgemäß dazu, dass die versicherte Person auch dann als berufsunfähig gilt, wenn wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr ein Tätigkeitsverbot erfolgt.
Bei der Betrachtung dieser Leistungskriterien in den jeweilig konkreten Bedingungen ist es überdies wichtig, dass der Versicherer klar definierte Regelungen trifft, die wenig Interpretationsspielraum offen lassen. Es kommt also nicht nur darauf an, ob ein bestimmtes Leistungskriterium enthalten oder nicht enthalten ist, sondern auch auf dessen konkrete Ausgestaltung. Solltest du dich dafür interessieren, welche Regelungen am Markt derzeit üblich sind, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung des Instituts für Finanz-Markt-Analyse (siehe infinma). Ein weiterer Punkt, den wir bei der Wahl des passenden Tarifs berücksichtigen, betrifft die Finanzstärke des jeweiligen Versicherers. Diese betrifft zwar nicht direkt die konkreten Leistungskriterien des Vertrages, dennoch kann sie einen mittelbaren Einfluss auf die Kosten und die Leistung der Absicherung haben. So könnte es bei wenig substanzstarken Anbietern im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die Beiträge vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erhöht werden, und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit könnte es dazu kommen, dass nur eine sehr geringe oder gar keine Überschussbeteiligung erfolgt (zur Erklärung, siehe die Ausführungen zur Leistungsdynamik aus der vorherigen Frage). Für eine Einschätzung greifen wir meist auf unsere Analyse-Software „ASCORE“ zurück (siehe ASCORE).
Eine pauschale Aussage über die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht möglich, da diese von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden und somit höchst individuell sind. So können die monatlichen Kosten bereits bei 30 € p. M. beginnen, abhängig von den konkreten Einflussfaktoren können diese aber durchaus auch in den dreistelligen Bereich übergehen. Damit du weißt, in welche Richtung es kostentechnisch bei dir in etwa gehen kann, erhältst du im Folgenden eine kleine Übersicht:
- Eintrittsalter: Je jünger du beim Zeitpunkt des Abschlusses bist, desto günstiger ist der zu zahlende Beitrag (zur Erklärung, siehe die Ausführungen zu Schülern und Studenten in der vierten Frage).
- Berufsstatus: Je risikoärmer dein Beruf in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Auch diese Tatsache führt dazu, dass eine solche Absicherung bereits als Schüler oder Student Sinn machen kann. So wie beim Eintrittsalter ist der Zeitpunkt des Abschlusses maßgeblich. Versichert ist dennoch immer dein zuletzt ausgeübter Beruf.
- Gesundheitshistorie: Solltest im Rahmen der Aufarbeitung deiner Gesundheitshistorie schwerwiegende Vorerkrankungen ans Licht kommen, kann es seitens des Versicherers zu einem Risikozuschlag kommen (zur Erklärung, siehe die Frage zur Gesundheitshistorie). Neben der Gesundheitshistorie kann aber auch der aktuelle Gesundheitszustand bei einigen Gesellschaften zu einem Risikozuschlag führen, z. B. wenn Über- oder Untergewicht besteht.
- Risikorelevante Gewohnheiten: Bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht nur deine Gesundheit abgefragt, sondern auch risikorelevante Gewohnheiten. Dazu gehören gegebenenfalls dein Rauchverhalten, Hobbys und Freizeitaktivitäten sowie geplante Auslandsaufenthalte. Ebenso wie bei potenziellen Zuschlägen für deinen Gesundheitszustand gilt: Im Rahmen der Risikovoranfrage können wir mit dem Versicherer verhandeln. Im Optimalfall können wir somit gemeinsam dafür sorgen, dass der Versicherer einen Ausschluss anstatt einen Zuschlag zugrundelegt, der Zuschlag nur vorübergehend besteht, oder dass auf den Zuschlag sogar unmittelbar verzichtet wird.
- Technische Ausgestaltung: Je umfangreicher die konkrete Absicherung im Rahmen der technischen Ausgestaltung konfiguriert wird, desto höher ist der zu zahlende Beitrag (zur Erklärung, siehe die Frage zur technischen Ausgestaltung). Dennoch sollte hier insbesondere in Bezug zur Absicherungshöhe und zum Endalter nicht am falschen Ende gespart werden.
Die eigene Arbeitskraft stellt für die meisten Menschen das wertvollste Gut dar, sodass eine entsprechende Absicherung neben der Haftpflichtversicherung wohl zum wichtigsten Risikoschutz gehört. So wie bei jeder anderen Versicherung auch, kann die folgende Frage bei der eigenen Entscheidung sehr hilfreich sein: Kann ich bei Eintritt des Risikofalls den finanziellen Schaden selbst tragen? Sollte diese Frage mit Nein beantwortet werden, ist eine entsprechende Absicherung vermutlich sinnvoll. Da die stattlichen Sicherungssysteme im Falle einer Berufsunfähigkeit nur unzureichenden Schutz bieten (zur Erklärung, siehe Frage 1) und nur die wenigsten Menschen über einen längeren Zeitraum von ihrem eigenen Vermögen leben können, stellt das Risiko einer Berufsunfähigkeit für viele Menschen somit ein existenzielles Risiko dar. Betrachtet man diesbezüglich die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Verlust der eigenen Arbeitskraft fällig werden könnten, bleibt festzuhalten, dass die Kosten einer solchen Absicherung definitiv gerechtfertigt sind (vorausgesetzt, diese bewegen sich im eigenen Budgetrahmen und es bleibt genügend Geld für eine private Altersvorsorge übrig).
Ein vereinfachtes Beispiel: Du hast bei Abschluss eine Rentenleistung von 2.000 € vereinbart und zum Ausgleich steigender Lebenskosten hast du dich überdies für eine garantierte Rentensteigerung von 2 % entschieden. Aufgrund einer Erkrankung wirst du im 30. Lebensjahr nun leider dauerhaft berufsunfähig. In diesem Fall würde der Versicherer bis zu deinem 67. Lebensjahr insgesamt 1.588.181 € an dich auszahlen (vorausgesetzt, die nicht garantierte Überschussbeteiligung liegt bei 1 % p. a., sodass die jährliche Rentensteigerung hier bei insgesamt 3 % liegen würde). Selbstverständlich ist dies nur ein hypothetisches Beispiel und eine Berufsunfähigkeit muss nicht zwangsläufig dauerhaft bestehen bleiben. Nichtsdestotrotz wird durch dieses Beispiel deutlich, wie finanziell umfangreich die potenzielle Absicherung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Die dafür zu zahlenden Beiträge sind in den meisten Fällen als verhältnismäßig fair anzusehen, insbesondere wenn man demgegenüber das Preis-Leistungs-Verhältnis von anderen Risikoabsicherungen betrachtet. So kann es z. B. sein, dass eine Kfz-Vollkaskoversicherung für ein Auto, welches z. B. 50.000 € wert ist, höhere Beitragsaufwendungen mit sich bringt. Solltest du gesetzlich krankenversichert sein, gibt es überdies auch interessante Förderungsmöglichkeiten, mit denen du deinen effektiven Eigenaufwand gering halten kannst. Sprich uns gerne hierauf an und wir klären im Rahmen unserer Online-Beratung entsprechend auf.
Unter einer Nettopolice versteht man grundsätzlich eine Versicherungspolice, die im Gegensatz zu einer Bruttopolice keine Abschluss- und Vertriebskosten inkludiert hat und die oftmals deutlich geringere Verwaltungskosten mit sich bringt: Mehr Informationen hierzu findest du auf unserer Seite zur privaten Altersvorsorge im FAQ (siehe hier). Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung arbeiten wir nicht mit Nettopolicen, sodass die Beratung unsererseits von dir nicht separat bezahlt werden muss. Warum wir hier mit Bruttopolicen arbeiten, lässt sich im Wesentlichen anhand der folgenden zwei Punkte ableiten:
- Kein Zusammenhang zwischen Kosten und Leistung: Im Gegensatz zu einer Rentenversicherung haben die Kosten keinerlei Einfluss auf die Leistungen des Vertrages. So ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine reine Risikoabsicherung, die beim potenziellen Eintritt des Versicherungsfalles eine vereinbarte Leistung auszahlt (unabhängig von der Höhe des ursprünglichen Zahlbeitrags). Der Zahlbeitrag bestimmt dabei lediglich, ob der Tarif ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Das Verhältnis von Abschluss und Verwaltungskosten ist dabei irrelevant. Entscheidend ist nur die Gesamtkostenbelastung, welche sich in dem tatsächlich zu zahlenden Beitrag niederschlägt.
- Fehlende Marktabdeckung bei Nettopolicen: Als unabhängige Versicherungsmakler können wir aus nahezu der gesamten Fülle des Marktes schöpfen. Im Rahmen des Auswahlprozesses achten wir neben einem fairen Preis natürlich auch auf ein optimales und auf dich zugeschnittenes Bedingungswerk sowie auf weitere anbieterbezogene Faktoren (zur Erklärung, siehe die vorherigen Fragen). Da Nettopolicen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung allerdings nur rar gesät sind, würde uns eine solche Limitierung erheblich einschränken.
Du kannst dir also sicher sein, dass wir mithilfe von Bruttopolicen die ideale Absicherung für dich finden und dies zu einem fairen Preis, welcher deinerseits nicht durch eine separate Honorarvereinbarung gezahlt werden muss. Unsere Beratungs- und Servicedienstleistungen sind durch die im Beitrag enthaltenen Provisionen vollkommen abgegolten, sodass wir von der Aufarbeitung deiner Gesundheitshistorie bis hin zum fortlaufenden Service (inkl. Leistungsservice) stets an der Seite stehen und dies ohne Mehrkosten (zur Erklärung, siehe die letzte Frage). Da dieser Prozess recht komplex sein kann und höchst individuell ist, sind pauschale Vergütungssätze über ein separates Honorar nur schwer umzusetzen. Eine Vermittlung von Nettopolicen ohne Beratungs- und Servicedienstleistungen wiederum kann in vielen Fällen als grob fahrlässig angesehen werden.
Um einen dauerhaften Ausfall des Einkommens abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht die einzige Lösung, doch in den meisten Fällen tatsächlich die sinnvollste. Nichtsdestotrotz sollte über Alternativen nachgedacht werden, wenn eine solche Absicherung nicht möglich ist (z. B. aufgrund der eigenen Gesundheit) bzw. diese zu teuer ist (z. B. bei Menschen mit risikoreichen Berufen). So gibt es durchaus alternative Absicherungsmöglichkeiten, die weniger umfangreiche Gesundheitsfragen mit sich bringen und/oder deutlich günstiger sein können. Hierbei sollten allerdings auch die konkreten Leistungsvoraussetzungen berücksichtigt werden, die den Verlust der eigenen Arbeitskraft nur mittelbar oder unzureichend absichern (die Leistungsvoraussetzungen der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der zweiten Frage dieses FAQs behandelt). Im Folgenden werden die jeweiligen Ventillösungen kurz vorgestellt, wobei auch die jeweils häufig passenden Zielgruppen angeschnitten werden:
- Grundfähigkeitsversicherung: Eine solche Absicherung leistet eine vorab vereinbarte monatliche Rente, wenn es zur Einschränkung eines grundlegenden Sinnes (z. B. „Sehen“) oder einer grundlegenden Fähigkeit (z. B. „Stehen“) kommt. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung besteht also kein unmittelbarer Zusammenhang zum Verlust der eigenen Arbeitskraft, dennoch lässt sich ein solcher Vertrag als mittelbare Arbeitskraftabsicherung einstufen. So führt der Verlust einer Grundfähigkeit in den allermeisten Fällen dazu, dass man auch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Da einige Anbieter auch die Fertigkeit „Autofahren“ absichern, kann man hier quasi von einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufskraftfahrer sprechen. Doch auch für einen Fliesenleger, der für die Ausübung seines Berufes die Fähigkeit „Knien und Bücken“ braucht, kann diese Absicherung eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative sein.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Bei dieser Absicherung besteht, so wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch, ein unmittelbarer Bezug zum Verlust der eigenen Arbeitskraft. Auch hier wird bei Eintritt des Leistungsfalles eine monatliche Rente fällig, allerdings ist der Leistungsauslöser keine Berufsunfähigkeit, sondern eine schwerwiegendere Erwerbsminderung (zur Erklärung des Unterschiedes, siehe die erste Frage dieses FAQs). Auch hier lässt sich sagen: Die klare Zielgruppe sind Menschen in körperlichen Berufen, die zu bezahlbaren Konditionen den staatlichen Schutz ergänzen möchten. Im Gegensatz zur Grundfähigkeitsversicherung sind hierbei auch psychische Erkrankungen mitversichert.
Auch wenn die Leistungshürden für diese beiden Absicherungen in der Regel höher sind, lässt sich eine bedarfsgerechte Absicherungshöhe vereinbaren, die im „Worst-Case-Szenario“ greift. Insofern lässt sich durchaus von richtigen Alternativen sprechen, die für einige Menschen Sinn machen können. Abgesehen davon gibt es überdies auch noch weitere Absicherungslösungen, die allerdings nur als Ergänzung anzusehen sind oder mit denen sich nur eine teilweise Absicherung der eigenen Arbeitskraft realisieren lässt:
- Schwere Krankheiten (Dread Disease): Wie der Name bereits vermutet lässt, ist der Leistungsauslöser dieser Absicherungslösung der Eintritt einer schweren Erkrankung (z. B. Krebs, Alzheimer etc.). Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Absicherungen wird dann allerdings eine vorab vereinbarte einmalige Kapitalauszahlung fällig (z. B. 100.000 €) und nicht etwa eine monatliche Rentenzahlung. Mit dieser lässt sich dann z. B. eine teure Behandlung im Ausland finanzieren, welche die eigene Krankenversicherung nicht übernehmen würde. Da nicht alle Krankheiten abgesichert werden (z. B. eine Depression), besteht bei einer solchen Absicherung eine höhere Annahmequote als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Insofern kann diese eine Teilabsicherung für Personen mit Vorerkrankungen bieten oder für Menschen Sinn machen, die ihren Immobilienkredit absichern möchten. Eine richtige Alternative stellt die Dread Disease Versicherung aufgrund der üblichen Absicherungshöhe allerdings nicht dar.
- Unfallversicherung: Auch eine Unfallversicherung lässt sich nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ansehen, sondern vielmehr als kostengünstige Ergänzung. So sind weniger als 10 % aller Berufsunfähigkeiten auf einen Unfall zurückzuführen, dennoch können Kosten entstehen, die durch eine Berufsunfähigkeitsrente nicht unmittelbar beglichen werden können. Geleistet wird nämlich im Wesentlichen eine Einmalzahlung (abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Grad der Beeinträchtigung), wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Körpers oder Geistes führt. Mit diesem Geld kann dann z. B. der notwenige Umbau der Wohnung bezahlt werden. Da bei Antragstellung nur sehr begrenzte oder sogar gar keine Gesundheitsfragen gestellt werden, kann eine Unfallversicherung auch für Menschen Sinn machen, die keine anderweitige biometrische Absicherung bekommen und ihre Arbeitskraft zumindest teilweise absichern möchten. In diesem Fall könnte dann auch der Einschluss einer Unfallrente relevant werden, damit gegebenenfalls auch lebenslange Ausgaben abgesichert werden.
- Krankentagegeldversicherung: Diese Absicherung wurde bereits im Zusammenhang mit der Frage zum staatlichen Sicherungssystem und im Zusammenhang mit der Frage zur technischen Ausgestaltung erwähnt. Mehr Informationen findest du auf unserer Seite zu Krankenzusatzversicherungen (siehe hier). Da diese Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem 43. Tag ein limitiertes Tagegeld leistet, ist sie in jedem Fall als eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung anzusehen. Doch auch für Menschen mit Vorerkrankungen kann eine Krankentagegeldversicherung eine Option für eine Teilabsicherung darstellen. So leistet diese zeitlich unbefristet und es gibt Gesellschaften mit stark vereinfachten oder sogar gar keinen Gesundheitsfragen.
- Pflegetagegeldversicherung: Auch diese Absicherung wurde bereits im Zusammenhang mit der Frage zur technischen Ausgestaltung erwähnt. Mehr Informationen findest du auf unserer Seite zu Krankenzusatzversicherungen (siehe hier). Da diese Absicherung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit zeitlich unbefristet leistet, ist auch diese als eine sinnvolle Ergänzung anzusehen. Analog zur Krankentagegeldversicherung kann auch die Pflegetagegeldversicherung für Menschen mit Vorerkrankungen eine Option darstellen, denn es wird im Rahmen der Antragstellung nur nach gewissen Vorerkrankungen explizit gefragt. Da eine Berufsunfähigkeit aber nicht zwangsläufig mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht, kann hier keineswegs von einer vollumfänglichen Alternative die Rede sein.
- Multi-Risk-Versicherung: Zu guter Letzt lässt sich noch die Multi-Risk-Versicherung nennen, bei der verschiedene Absicherungen miteinander kombiniert werden können. Dies umfasst in der Regel eine Unfall-, Grundfähigkeits- und Pflegeabsicherung sowie eine Absicherung gegen schwere Erkrankungen. Wichtig hierbei zu erwähnen ist jedoch, dass die Leistungshürden ziemlich hoch sind und die restliche Lebenserwartung bei einem Leistungsfall in der Regel nur noch einige Jahre beträgt. Da allerdings eine monatliche Rente gezahlt wird, dürften Absicherungen, die eine einmalige Kapitalauszahlung leisten, vorteilhafter erscheinen (z. B. Unfallversicherung oder Dread Disease).
Selbstverständlich musst du das Thema Arbeitskraftabsicherung nicht zwangsläufig mit unserer Hilfe an deiner Seite angehen. Am Markt gibt es verschiedene Anbieter, die entsprechende Vertragslösungen anbieten. Diese unterscheiden sich jedoch grundlegend in der Art ihres Geschäftsmodells. Im Folgenden bekommst du daher einen kleinen Überblick über die verschiedenen Marktteilnehmer und darüber, inwiefern sich diese von uns unterscheiden:
- Versicherungsvertreter: Für den Vertrieb ihrer Produkte greifen Versicherungsgesellschaften nicht nur auf unabhängige Makler zurück, sondern auch auf ihre hauseigenen Vertreter. Diese agieren als „verlängerter Arm“ des Versicherers, indem sie die entsprechenden Produkte gegenüber Endkunden vertreten. Du kannst dich somit auch von einem Vertreter beraten lassen, dieser kann im Gegensatz zu uns jedoch nur die Produkte seines Auftraggebers vermitteln.
- Online-Direktversicherer: Auch das Internet spielt für Versicherer eine zunehmend wichtigere Rolle, sodass einige Gesellschaften sogar ihren kompletten Vertrieb darauf ausrichten (z. B. die HUK 24, die im Gegensatz zur HUK Coburg keine Filialberatung über Vertreter anbietet). Hierbei solltest du allerdings beachten, dass du in der Regel auf eine persönliche und umfangreiche Beratung verzichten musst, und diese halten wir im Bereich der Arbeitskraftabsicherung für essenziell. Eine Ausnahme bildet hier z. B. die Hannoversche Lebensversicherung, die als Direktversicherer nicht nur einen direkten Online-Abschluss anbietet, sondern auch mit hauseigenen Vertretern und unabhängigen Maklern wie uns zusammenarbeitet.
- Online-Vergleichsportale: Eine weitere Möglichkeit sind Online-Vergleichsportale wie Check24. Diese ermöglichen, im Gegensatz zu Online-Direktversicherern, nicht nur die Berechnung eines einzelnen Tarifes, sondern die Berechnung und den Vergleich einer Vielzahl von Tarifen. Da solche Vergleichsportale rechtlich gesehen als Versicherungsmakler agieren, ist in der Regel auch hier ein direkter Online-Abschluss möglich (vorausgesetzt, man akzeptiert bei Beantragung, dass man auf eine persönliche Beratung verzichtet). Für eine erste Orientierung können solche Vergleiche sehr hilfreich sein, weshalb auch wir auf dieser Seite einen Rechner verlinkt haben. Geht es allerdings ernsthaft in Richtung Abschluss, empfehlen wir dringend die persönliche Unterstützung eines unabhängigen Fachmanns (gerne können wir diesen Part einnehmen). So gibt es im Rahmen des gesamten Prozesses eine Vielzahl von Dingen zu beachten, die über einen statischen Vergleich nach dem Schema „Ja“ und „Nein“ einfach nicht richtig abgebildet werden können. Dies betrifft z. B. Annahmekonditionen im Rahmen der Gesundheitshistorie, die Möglichkeiten der technischen Ausgestaltung, die Finanzstärke des Versicherers und natürlich auch persönliche Erfahrungen.
- Versicherungsmakler- oder Berater (Nettopolice): Dieser Punkt bezieht sich auf eine gesonderte Tarifart, welche über einige unabhängige Versicherungsmakler- oder Berater bezogen werden kann. Auch wir können theoretisch sogenannte »Nettopolicen« vermitteln, im Bereich der Arbeitskraftabsicherung tun wir dies allerdings nicht (zur Erklärung, siehe zwei Fragen zuvor).
Die Ausführungen zu den Fragen dieses FAQs machen deutlich, dass im Rahmen der eigenen Arbeitskraftabsicherung viele individuelle und generelle Parameter berücksichtigt werden sollten. Dabei sollte überdies nicht außer Acht gelassen werden, dass die Entscheidung für oder gegen einen Tarif in der Regel das gesamte zukünftige Erwerbsleben betrifft (anders als z. B. bei einer privaten Haftpflichtversicherung, die problemlos jederzeit gewechselt werden kann). Insofern sollte der konkrete Durchführungsweg für das eigene Absicherungsvorhaben sorgfältig überlegt sein, denn nur so können unbewusste Fallstricke verhindert werden. Warum die Wahl für uns als langfristigen Partner die Richtige für dich ist, untermauern nochmals die folgenden drei wesentlichen Vorteile:
- Umfangreiche Beratungs- und Servicedienstleistungen: Mit uns an deiner Seite kannst du dir sicher sein, dass die Absicherung deiner Arbeitskraft strukturiert und professionell abläuft. Unsere Beratungsphilosophie wird am Anfang dieser Seite offengelegt und im Rahmen dieses FAQs ausführlich erläutert, sodass für dich die maximale Transparenz besteht. Gerne begleiten wir dich durch den gesamten Prozess und stehen dir zur Seite: Von der Aufarbeitung deiner Gesundheitshistorie bis hin zum fortlaufenden Service.
- Ganzheitliche und unabhängige Marktabdeckung: Als unabhängige Versicherungsmakler decken wir nahezu den gesamten Markt ab und können für dich auf objektiver Basis den passenden Versicherer und Tarif auswählen (zur Erklärung, siehe die Frage zu den von uns vermittelbaren Gesellschaften). Im Gegensatz zu Vertretern und Online-Direktversicherern können wir Dir somit vollständige Neutralität gewährleisten. Ergänzt wird unsere persönliche Beratung dabei durch unseren Vergleichsrechner sowie unseren Bedarfsrechner, mit welchem du dir einen eigenständigen ersten Überblick verschaffen kannst.
- Keine Mehrkosten: All diese Mehrwerte verursachen für dich keinerlei Mehrkosten. So sind unsere Beratungs- und Servicedienstleistungen bereits durch die im Beitrag enthaltenen Provisionen vollkommen abgegolten, und dies ohne dass die Versicherer ihren jeweiligen Tarifbeitrag anpassen. Demnach macht es für dich keinen Unterschied, ob du den Antrag über einen Vertreter, einen Online-Direktversicherer oder über ein Online-Vergleichsportal in Auftrag gibst: Der zu zahlende Tarifbeitrag ist stets identisch. Ausnahmen können sich lediglich durch die oben angesprochenen Nettopolicen ergeben. Hierbei sind Beratungs- und Servicedienstleistungen allerdings separat zu bezahlen und auch eine ganzheitliche Marktabdeckung ist nicht gewährleistet.
Du hast noch offene Fragen?
Gerne rufen wir dich zurück und beantworten sie dir. Alternativ dazu kannst du auch direkt einen verbindlichen Termin über unsere Buchungsseite vereinbaren (siehe hier).
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