Unfallversicherung

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt (siehe BAuA). Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für daraus resultierende Schäden allerdings nicht auf. Diese leistet lediglich während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule sowie Hochschule und auf dem Hin- oder Rückweg zu diesen Einrichtungen. Da ein Unfall jedoch durchaus zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Körpers oder des Geistes führen kann (Invalidität), stellt sich die Frage: Wie kann ich vorsorglich gewährleisten, dass daraus resultierende finanzielle Engpässe vermieden werden?

Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.

Unfallversicherung

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und im Haushalt (siehe BAuA). Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für daraus resultierende Schäden allerdings nicht auf. Diese leistet lediglich während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule sowie Hochschule und auf dem Hin- oder Rückweg zu diesen Einrichtungen. Da ein Unfall jedoch durchaus zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Körpers oder des Geistes führen kann (Invalidität), stellt sich die Frage: Wie kann ich vorsorglich gewährleisten, dass daraus resultierende finanzielle Engpässe vermieden werden?

Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.

Das Wichtigste in Kürze

Eine private Unfallversicherung leistet nicht nur bei beruflichen Unfällen, sondern auch bei Unfällen in der Freizeit und im Haushalt, und dies unabhängig vom Zeitpunkt und Ort des Unfalls (24/7 besteht weltweiter Versicherungsschutz). Gemäß der jeweiligen Bedingungen liegt ein Unfall im Wesentlichen dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf ihren Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei guten Tarifen wird diese Definition dann noch um Ereignisse erweitert, die nicht von dieser grundlegenden Definition umfasst werden. Dies umfasst z. B. Ereignisse, bei denen erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen zu einer Schädigung führen (z. B. Bänderriss beim Sport). Grundvoraussetzung für eine entsprechend vereinbarte Invaliditätsleistung (zur Erklärung, siehe den nächsten Block dieser Seite) ist im Wesentlichen das Vorliegen einer unfallbedingten Invalidität. Dies bedeutet, dass der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung deines Körpers oder Geistes geführt haben muss.

 

Neben der mangelhaften staatlichen Versorgung sprechen insbesondere die unzureichenden Rücklagen deutscher Haushalte (siehe DIA) für eine private Unfallversicherung. So bringt eine Invalidität in der Regel einmalige Kosten mit sich, die kurzfristig finanziert werden müssen. Dies betrifft z. B. den notwendigen Umbau eines Hauses oder Fahrzeugs. Die Auszahlung aus einer Unfallversicherung ermöglicht die Finanzierung dieser neuen Lebenssituation. Sollte hierfür nicht ohnehin genügend Kapital vorhanden sein, empfiehlt sich somit ein entsprechender Abschluss. Da die Beiträge trotz der hohen Versicherungssummen (üblicherweise im fortgeschrittenen dreistelligen Bereich) recht überschaubar sind, sollte diese Absicherung für die meisten Menschen finanziell stemmbar sein. Insbesondere Menschen, die sportlich sehr aktiv sind, viel reisen oder PKW fahren, sollten über eine Unfallversicherung nachdenken (Extremsportler lassen sich über einen Risikoaufschlag oder über bestimmte Sondertarife versichern).

Was leistet die Unfallversicherung?

Der Leistungsumfang einer privaten Unfallversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif und der individuellen Ausgestaltung bei Antragstellung. Demnach gibt es sowohl Leistungsbausteine, die standardmäßig im Vertrag enthalten sind als auch solche, die sich gegen Mehrbeitrag einschließen lassen (zur Erklärung, siehe FAQ). Im Folgenden findest du eine Auswahl an standardmäßigen und optionalen Leistungsbausteinen (die Invaliditätsleistung umfasst den wichtigsten Leistungsbaustein):

Invaliditätsleistung

Kommt es durch einen Unfall zu einer Gesundheitsschädigung und daraus folgend zu einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität), wird eine Invaliditätszahlung fällig. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme sowie dem Invaliditätsgrad und ggf. nach einer vereinbarten Progression (zur Erklärung, siehe FAQ).

Unfallrente

Ab einem bestimmten unfallbedingten Invaliditätsgrad (meist 50 %), wird die vereinbarte monatliche Unfallrente gezahlt. Diese wird zusätzlich zur Invaliditätsleistung geleistet, und das ein Leben lang.

Todesfall-Leistung

Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich festgelegte Todesfall-Leistung. Überdies kann in vielen Tarifen bereits eine frühzeitige Leistung zu Lebzeiten fällig werden (ähnlich wie die Akutleistung), welche sich oftmals an der Höhe einer vereinbarten Todesfallleistung orientiert.

Akutleistung

Nach vielen Unfällen kann ein Arzt den Invaliditätsgrad erst einige Zeit nach dem Unfall, in der Regel erst nach Abschluss des Heilverfahrens, feststellen (z. B. nach 12 Monaten). Die Akutleistung unterstützt den Versicherten bei der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln (z. B. Treppenlift), bereits bevor eine Invaliditätsleistung geleistet wird.

Krankenhaustagegeld

Für jeden unfallbedingten stationären Tag in einer Klinik zahlt die Versicherung ein Krankenhaustagegeld. Je nach Versicherer werden bei ambulanten Operationen oder längeren Aufenthalten höhere Tagessätze ausbezahlt.

Kosmetik-Operationen

In vielen Tarifen trägt die private Unfallversicherung auch die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen. So kann es sein, dass ein Körperteil aufgrund eines Unfalls dauerhaft entstellt ist und die gesetzliche Krankenkasse dennoch eine Leistung ablehnt.

Bergungskosten

Muss die verunfallte Person aufwändig geborgen werden (z. B. in den Bergen), übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten für die erforderlichen Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen sowie den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Rehabeihilfe

Schwere Unfälle haben häufig längere Reha-Maßnahmen zur Folge. Einige Versicherer bieten in diesem Fall eine finanzielle Leistung in Form von Rehabeihilfe, oder aber auch heilfördernde Dienstleistungen in Form eines Reha-Managements an.

Invaliditätsleistung

Mehr Infos

Kommt es durch einen Unfall zu einer Gesundheitsschädigung und daraus folgend zu einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität), wird eine Invaliditätszahlung fällig. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme sowie dem Invaliditätsgrad und ggf. nach einer vereinbarten Progression (zur Erklärung, siehe FAQ).

Unfallrente

Mehr Infos

Ab einem bestimmten unfallbedingten Invaliditätsgrad (meist 50 %) wird die vereinbarte monatliche Unfallrente gezahlt. Diese wird zusätzlich zur Invaliditätsleistung geleistet, und das ein Leben lang.

Todesfall-Leistung

Mehr Infos

Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich festgelegte Todesfall-Leistung. Überdies kann in vielen Tarifen bereits eine frühzeitige Leistung zu Lebzeiten fällig werden (ähnlich wie die Akutleistung), welche sich oftmals an der Höhe einer vereinbarten Todesfallleistung orientiert.

Akutleistung

Mehr Infos

Nach vielen Unfällen kann ein Arzt den Invaliditätsgrad erst einige Zeit nach dem Unfall, in der Regel erst nach Abschluss des Heilverfahrens, feststellen (z. B. nach 12 Monaten). Die Akutleistung unterstützt den Versicherten bei der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln (z. B. Treppenlift), bereits bevor eine Invaliditätsleistung geleistet wird.

Krankenhaustagegeld

Mehr Infos

Für jeden unfallbedingten stationären Tag in einer Klinik zahlt die Versicherung ein Krankenhaustagegeld. Je nach Versicherer werden bei ambulanten Operationen oder längeren Aufenthalten höhere Tagessätze ausbezahlt.

Kosmetik-Operationen

Mehr Infos

In vielen Tarifen trägt die private Unfallversicherung auch die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen. So kann es sein, dass ein Körperteil aufgrund eines Unfalls dauerhaft entstellt ist und die gesetzliche Krankenkasse dennoch eine Leistung ablehnt.

Bergungskosten

Mehr Infos

Muss die verunfallte Person aufwändig geborgen werden (z. B. in den Bergen), übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten für die erforderlichen Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen sowie den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Rehabeihilfe

Mehr Infos

Schwere Unfälle haben häufig längere Reha-Maßnahmen zur Folge. Einige Versicherer bieten in diesem Fall eine finanzielle Leistung in Form von Rehabeihilfe, oder aber auch heilfördernde Dienstleistungen in Form eines Reha-Managements an.

Vergleichsrechner

Möchtest du auf Grundlage deiner individuellen Eingaben die Tarife verschiedener Versicherer miteinander vergleichen? Dann nutze gerne unseren Vergleichsrechner für eine erste Orientierung und/oder einen direkten Abschluss.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Leistungsbausteine sind in der Regel standardmäßig enthalten und welche lassen sich gegen Mehrbeitrag in den Vertrag einschließen? Welche der optionalen Zusatzbausteine sind wann sinnvoll?

Folgende Leistungsbausteine sind in den Bedingungen guter Tarife oftmals standardmäßig enthalten:

  • Invaliditätsleistung: Da diese Leistung in der Regel den Hauptbestandteil einer jeden Unfallversicherung ausmacht, ist diese auch standardmäßig in allen Tarifen enthalten. Die Vereinbarung einer ausreichend hohen Versicherungssumme bzw. Grundinvaliditätssumme ist dabei essenziell. Diese sollte 3–5 Jahresgehälter, mindestens aber 100.000 € umfassen. Neben der Grundinvaliditätssumme sollte überdies eine Progression von mindestens 35 % vereinbart werden (zur Erklärung, siehe die nächste Frage dieses FAQs). 
  • Erweiterter Unfallbegriff: Wie oben bereits angesprochen (siehe hier), wird bei guten Tarifen die übliche Unfalldefinition erweitert. Die erweiterte Definition kann dann neben erhöhten Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen z. B. auch Unfälle umfassen, die durch einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder eine Bewusstseinsstörung bedingt sind. Auch Vergiftungen und Infektionen (z. B. aufgrund eines Zeckenbisses) sind bei einigen Tarifen mitversichert.
  • Mitwirkungsanteil von 100 %: Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem Unfall mitgewirkt, spricht man von einer Mitwirkung. Je nachdem, wie hoch der Mitwirkungsanteil ist, kann der Versicherer die Leistung ggf. in einem bestimmten Umfang kürzen. Bei einem vertraglich festgelegten Mitwirkungsanteil von 100 % verzichtet der Versicherer auf eine potenzielle Leistungskürzung.
  • Alkoholpegel: Auch wenn der Unfall unter dem Einfluss von Alkohol eintrifft, leisten einige Versicherer. Die Pegelgrenze variiert dabei von Tarif zu Tarif.
  • Kosmetische Operationen: Zur Erklärung siehe oben (hier).
  • Bergungskosten: Zur Erklärung siehe oben (hier).
  • Rehabeihilfe: Zur Erklärung siehe oben (hier).

 

Folgende Leistungsbausteine lassen sich oftmals gegen Mehrbeitrag einschließen:

  • Unfallrente (zur Erklärung, siehe oben): Wenn bereits eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung besteht (siehe hier), ist eine zusätzliche Unfallrente im Rahmen einer Unfallversicherung nicht vonnöten. Lediglich wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann sich eine Unfallversicherung mit Unfallrente als abgespeckte Ventillösung anbieten (zur Erklärung, siehe die dritte Frage dieses FAQ).
  • Todesfall-Leistung (zur Erklärung, siehe oben): Dieser Baustein kann je nach Tarif Sinn machen, um bereits zu Lebzeiten und vor Feststellung des Invaliditätsgrads eine frühzeitige Leistung zu erhalten. Als vollwertige Absicherung der Hinterbliebenen eignet sich dieser Baustein jedoch nur bedingt. Hierfür bietet sich eine eigenständige Risikolebensversicherung an (siehe hier).
  • Akutleistung (zur Erklärung, siehe oben): Da eine frühzeitige Leistung im Rahmen der Akutleistung oftmals erst nach einer sechsmonatigen Beeinträchtigung ausgezahlt wird, kann eine frühzeitige Leistung im Rahmen der Todesfall-Leistung sogar schon eher erfolgen. Diesen Punkt deckt eine Todesfall-Leistung in der Regel somit vorteilhafter ab (der Name „Todesfall-Leistung“ kann vor diesem Hintergrund etwas irreführend erscheinen).
  • Krankenhaustagegeld (zur Erklärung, siehe oben): Da der übliche Aufpreis dieses Bausteins im Verhältnis zur vernachlässigbaren Leistung (z. B. 10 € pro Tag im Krankenhaus) eher unverhältnismäßig ist, lässt sich keine pauschale Empfehlung für einen Einschluss abgeben. Sollte einem dieser Punkt wichtig sein, lohnt sich ggf. ein Blick auf eine eigenständige stationäre Krankenzusatzversicherung (siehe hier), die bei allen Krankenhausaufenthalten leistet (auch bei denjenigen Aufenthalten, die nicht unfallbedingt sind).
  • Dynamik: Durch eine Dynamik steigen sowohl der Beitrag als auch die Leistung jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Da der Leistungsbedarf einer Unfallversicherung mit steigendem Alter aber eher sinkt als steigt, ist dieser Baustein nicht unbedingt nötig (bei anderen Versicherungssparten sieht dies anders aus).

 

Wichtig zu erwähnen ist bei dieser Auflistung, dass diese nicht in Stein gemeißelt ist. Einige der standardmäßigen Bausteine sind bei einigen Tarifen optional und andersherum genauso. Nichtsdestotrotz bleibt festzuhalten, dass sich vor Abschluss einer Unfallversicherung der grundlegende Zweck vor Augen geführt werden sollte: Die kurzfristige Finanzierung einer unfallbedingt angepassten Lebenssituation. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, inwiefern etwaige Zusatzbausteine zwingend für jedermann Sinn machen. Letztendlich ist die eigene Absicherung jedoch individuell und diese können durchaus als „nice to have“ angesehen werden.

Wonach richtet sich die tatsächliche Invaliditätsleistung, die im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung ausgezahlt wird?

Kommt es durch einen Unfall zu einer Gesundheitsschädigung und daraus folgend zu einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität), wird eine Invaliditätszahlung fällig. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme sowie dem Invaliditätsgrad und ggf. nach einer vereinbarten Progression. Als Grundlage für die Bestimmung des Invaliditätsgrads dient den Versicherern ihre sogenannte Gliedertaxe. Im Folgenden die entsprechenden Erläuterungen:

  • Versicherungssumme: Unter der Versicherungssumme bzw. der Invaliditätssumme versteht man die Geldleistung des Unfallversicherers, die bei dauerhafter Beeinträchtigung (Invalidität) der versicherten Person fällig wird. Sie besteht aus einer vereinbarten Grundsumme, die bei 100 % Invalidität fällig wird (z. B. 200.000€ bei 100 % Invalidität). Bei geringeren Invaliditätsgraden wird entsprechend anteilig gezahlt (z. B. 100.000 € bei 50 % Invalidität). 
  • Invaliditätsgrad anhand Gliedertaxe: Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des prozentualen Invaliditätsgrades und kann von Versicherer zu Versicherer abweichen. So werden einzelnen Körperteilen bestimmte Prozentwerte zugeschrieben, die bei dem jeweiligen Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit der Berechnung zugrundegelegt werden (z. B. 50 % Invalidität bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Auges). Um die individuellen Umstände einzelner Berufsgruppen zu berücksichtigen, gibt es auch entsprechend angepasste Gliedertaxen. So gibt es z. B. Gliedertaxen für Heilberufe, die einen Arm oder eine Hand im Handgelenk mit 100 % einstufen. In jedem Fall sollte ein Tarif ausgewählt werden, der eine vorteilhafte Gliedertaxe aufweist.
  • Progression: Durch eine Progressionsklausel kann die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung gesteigert werden, um die versicherte Person bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen. Sie setzt üblicherweise ab 25 % Invaliditätsgrad ein und steigert sich abhängig vom vereinbarten Progressionsgrad mit steigendem Invaliditätsgrad. Bei einer vereinbarten Progression von 350% und einer Invaliditätssumme von 200.000€ würden im Falle einer Invalidität von 100 % demnach 700.000€ geleistet werden.
Lässt sich eine Unfallversicherung als vollwertige Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ansehen?

Eine Unfallversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hier) und auch nicht umgekehrt, da beide Absicherungen einem anderen Zweck dienen. Eine Unfallversicherung leistet bei einer unfallbedingten Invalidität im Wesentlichen eine einmalige Geldsumme, mit der die angepasste Lebenssituation kurzfristig finanziert werden kann (z. B. der Bau eines Treppenlifts im eigenen Haus). Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet beim Eintreten einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, mit welcher der entsprechende Einkommensverlust kompensiert werden soll. Überdies resultieren nur ca. 10 % aller Berufsunfähigkeiten aus einem Unfall, weshalb eine Unfallversicherung kein ideales Werkzeug zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist. Auf der anderen Seite kann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente auch nicht die kurzfristige Finanzierung einer unfallbedingt angepassten Lebenssituation gewährleisten. Eine Unfallversicherung ist daher als eine gute Ergänzung, nicht aber als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitversicherung anzusehen.

 

Da bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch umfangreiche Gesundheitsfragen gestellt werden, kann sich eine Unfallversicherung mit Unfallrente als abgespeckte Ventillösung für Menschen mit Vorerkrankungen anbieten. So sind die Gesundheitsfragen bei der Beantragung einer Unfallversicherung überschaubar und einige Anbieter verzichten sogar komplett auf solche. Wenn solche Menschen im Rahmen einer Unfallversicherung also eine Unfallrente vereinbaren, zahlt der Versicherer ab einem bestimmten unfallbedingten Invaliditätsgrad (meist 50 %), die vereinbarte monatliche Unfallrente (zusätzlich zur Invaliditätsleistung) und diese kann ggf. auch den entsprechenden Einkommensverlust kompensieren. Da allerdings weniger als 10 % aller Berufsunfähigkeiten aus einem Unfall resultieren, ist dieses Szenario nur als Teilabsicherung anzusehen.

Du hast noch offene Fragen?

Gerne rufen wir dich zurück und beantworten sie dir. Alternativ dazu kannst du auch direkt einen verbindlichen Termin über unsere Buchungsseite vereinbaren (siehe hier).

*“ zeigt erforderliche Felder an

Mit dem Absenden stimmst Du der Verarbeitung deiner Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu. » Datenschutzhinweise

(klicke hier, um zur Gesamtübersicht zu gelangen)

Telefon

+49 176 41444301

E-Mail

info@certa-vita.de

LinkedIn

Laurin Scheer