Sterbegeldversicherung
Unabhängig vom Zeitpunkt und der Ursache des Todes gilt: In vielen Fällen müssen die Hinterbliebenen für sämtliche Bestattungskosten aufkommen und diese betragen meist mehrere Tausend Euro (siehe Aertinitas). Überdies wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse im Jahr 2004 abgeschafft und die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei tödlichen Arbeitsunfällen. Insofern stellt sich die Frage: Über welche Wege kann man proaktiv selbst vorsorgen?
Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.
Sterbegeldversicherung
Unabhängig vom Zeitpunkt und der Ursache des Todes gilt: In vielen Fällen müssen die Hinterbliebenen für sämtliche Bestattungskosten aufkommen und diese betragen meist mehrere Tausend Euro (siehe Aertinitas). Überdies wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse im Jahr 2004 abgeschafft und die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei tödlichen Arbeitsunfällen. Insofern stellt sich die Frage: Über welche Wege kann man proaktiv selbst vorsorgen?
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Das Wichtigste in Kürze
Mithilfe einer Sterbegeldversicherung lässt sich entsprechend vorsorgen. Stirbt die versicherte Person, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme, zuzüglich erzielter Überschüsse, an die Hinterbliebenen bzw. an die vorab bestimmte Person aus. Die Versicherungssumme ist individuell und sollte mindestens die Kosten der Bestattung begleichen können (siehe den nächsten Block dieser Seite). Bei Bedarf lässt sich auch eine höhere Versicherungssumme vereinbaren, um Folgekosten abzudecken (z. B. Grabpflege). Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung läuft der Vertrag ein Leben lang, sodass die Versicherungssumme, unabhängig vom Zeitpunkt des Todesfalls, definitiv an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird (falls bei der Antragsstellung auf Gesundheitsfragen verzichtet wird, muss jedoch ggf. eine Wartezeit berücksichtigt werden). Die Beitragszahldauer hingegen kann in der Regel frei bestimmt werden, z. B. bis zum 80. Lebensjahr.
Da es bei dem Thema Bestattungsvorsorge auch andere gute Vorsorgelösungen gibt, empfehlen wir in vielen Fällen nicht unbedingt die Regelung über eine Sterbegeldversicherung (zur Erklärung, siehe FAQ). Nichtsdestotrotz kann diese unter Umständen geeignet sein. Folgende Gründe sprechen für eine Sterbegeldversicherung:
- Mehrleistungen zu Lebzeiten: Einige Versicherer bieten neben der Übernahme der Bestattungskosten auch noch zu Lebzeiten Mehrleistungen an. Diese umfassen z. B. eine Beratung rund um die zukünftige Beisetzung oder eine anwaltliche Erstberatung.
- Entlastung der Angehörigen: Eine Sterbegeldversicherung sorgt für Klarheit bei den Angehörigen, denn die Finanzierung der Bestattung ist bereits klar geregelt und auch individuelle Bestattungswünsche können bereits im Vorfeld festgelegt werden. Auch hier gibt es einige Tarife, die überdies weitergehende Dienstleistungen anbieten (z. B. die tatsächliche Organisation der Bestattung oder Behördengänge). Dieser emotionale Aspekt ist für viele Menschen wichtiger als die potenzielle Rendite alternativer Vorsorgeformen.
- Rechtliche Besserstellung: Im Gegensatz zu z. B. privaten Sparplänen sind Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung aufgrund ihrer Zweckgebundenheit nicht pfändbar. Überdies unterliegen die Leistungen nicht der Erbschaftssteuer, sodass über diesem Weg auch vorteilhaft Geld vererbt werden kann (z. B. damit Angehörige die Erbschaftssteuer auf eine hinterlassene Immobilie begleichen können).
Beispielrechnung: Kosten einer Bestattung
Die Kosten einer Bestattung inkl. Grabmal und Grabanlage betragen in der Regel mehrere tausend Euro. Laut Angaben des Fördervereins „Aernitas e. V.“ liegen diese im Schnitt bei 6 000 bis 7 000 € (siehe Aertinitas). Dies stellt allerdings nur einen Richtwert dar, denn die tatsächlichen Kosten hängen maßgeblich von der Region und den persönlichen Wünschen ab. Im Folgenden haben wir eine beispielhafte Auflistung der einzelnen Kosten aufgestellt, wobei wir die spätere Grabpflege unberücksichtigt ließen (die Kosten einer abweichenden Bestattungsart, z. B. einer Seebestattung, können hiervon abweichen und beinhalten andere Unterpunkte):
Bestattungsleistungen:
Sarg:
Grabstein:
Kränze und erste Grabbepflanzung:
Trauerfeier:
Trauerredner:
ca. 2.000 €
ca. 1.500 €
ca. 1.500 €
ca. 500 €
ca. 500 €
ca. 500 €
Gesamtkosten
ca. 6.500 €
Bestattungsleistungen:
Sarg:
Grabstein:
Kränze und Pflanzen
Trauerfeier:
Trauerredner:
ca. 2.000 €
ca. 1.500 €
ca. 1.500 €
ca. 500 €
ca. 500 €
ca. 500 €
Gesamtkosten
ca. 6.500 €
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Selbstverständlich sind die Kosten einer Bestattung nicht von der Hand zu weisen. Im Gegensatz zur z. B. Risikolebensversicherung (siehe hier) bewegt sich die Versicherungssumme allerdings in einem Rahmen, welcher unter Umständen auch durch das eigene Vermögen der Erbmasse gedeckt werden kann. Hinzu kommt: Im Rentenalter oder kurz davor stufen Versicherer das Risiko eines Ablebens höher ein, sodass auch die zu entrichteten Beiträge höher ausfallen. In vielen Fällen kann es dann sein, dass die Einzahlungen gegenüber der späteren Auszahlung überwiegen. Insofern lohnt sich auch ein Blick auf alternative Vorsorgelösungen:
- Vorsorgevertrag mit Bestattungsunternehmen: Bereits vor dem eigenen Ableben kann man mit vielen Bestattern eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge vereinbaren, bei der das Geld auf ein Treuhandskonto eingezahlt wird. Auch individuelle Bestattungswünsche können im Rahmen dessen abgestimmt werden.
- Sparkonto mit Sparvermerk: Anstatt auf ein Treuhandkonto eines Bestatters lässt sich auch regelmäßig auf ein Sparkonto bei einer Bank einzahlen. Wird im Rahmen dessen ein Sperrvermerk vereinbart, haben die Hinterbliebenen auch nur für den Zweck der Bestattung hierauf Zugriff.
- Geldanlage: Selbstverständlich kannst du auch auf eigener Basis entsprechendes Kapital beiseitelegen, im Idealfall mit guter Gewinnerwartung (zur Erklärung, siehe unsere Seite „Geld vermehren“). Hierbei sollte man allerdings beachten, dass ebenso wie beim Sparkonto mit Sparvermerk keine Pfändungssicherheit besteht und auch das finanzielle Risiko eines vorzeitigen Ablebens in der Anfangszeit besteht.
Bei den meisten Anbietern kannst du dich versichern, wenn du zwischen 40 und 75 Jahren alt bist. Bei wenigen Anbietern ist auch ein Abschluss bis 80 Jahre möglich, dann jedoch oft mit einer Einmalzahlung anstelle einer laufenden Beitragszahlung.
Während die Sterbegeldversicherung einen lebenslangen Schutz bietet und im Wesentlichen nach dem Tod anfallende Bestattungskosten absichern soll, endet die Risikolebensversicherung (siehe hier) zu einem festen Zeitpunkt. Die befristete Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung soll dabei den vorzeitigen Tod der versicherten Person und den damit verbundenen Einkommensausfall absichern. Überdies müssen im Rahmen der Antragstellung Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei der Sterbegeldversicherung hingegen ist dies meist nicht der Fall.
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