Private Krankenversicherung
In dem Zitat „Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“ steckt eine Menge Wahrheit, welche jedoch oftmals erst im Krankheitsfall ins eigene Bewusstsein rückt. Zum Erhalt der eigenen Gesundheit benötigt es neben einer vorbeugenden Lebensweise daher auch eine einwandfreie Absicherung, die idealerweise eine schnelle Genesung gewährleistet. Im internationalen Vergleich schneidet das deutsche Gesundheitssystem vergleichsweise gut ab (siehe WIP), dennoch verhindern die grundlegenden Leistungsgrundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung eine bestmögliche medizinische Versorgung (siehe SGB). Die Absicherung über eine private Krankenvollversicherung kann entsprechende Abhilfe schaffen, doch welchen Personengruppen steht diese zur Verfügung und wann macht ein Wechsel Sinn?
Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.
Private Krankenversicherung
In dem Zitat „Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“ steckt eine Menge Wahrheit, welche jedoch oftmals erst im Krankheitsfall ins eigene Bewusstsein rückt. Zum Erhalt der eigenen Gesundheit benötigt es neben einer vorbeugenden Lebensweise daher auch eine einwandfreie Absicherung, die idealerweise eine schnelle Genesung gewährleistet. Im internationalen Vergleich schneidet das deutsche Gesundheitssystem vergleichsweise gut ab (siehe WIP), dennoch verhindern die grundlegenden Leistungsgrundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung eine bestmögliche medizinische Versorgung (siehe SGB). Die Absicherung über eine private Krankenvollversicherung kann entsprechende Abhilfe schaffen, doch welchen Personengruppen steht diese zur Verfügung und wann macht ein Wechsel Sinn?
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Das Wichtigste in Kürze
Wie bereits angeschnitten, ist das deutsche Gesundheitssystem zweigeteilt: Der Großteil aller Bürger ist gesetzlich versichert (über Krankenkassen) und einige Menschen sind privat versichert (über Versicherungsgesellschaften). Beide Varianten unterscheiden sich in ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung und bringen dabei sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich (zur Erklärung, siehe FAQ). Der diesbezüglich wichtigste Unterschied wurde ebenfalls bereits angeschnitten: Die unterschiedlichen Leistungsgrundsätze bzw. die grundlegenden „Spielregeln“, die im Krankheitsfall zum Tragen kommen. Im Rahmen der gesetzlichen Absicherung sind diese in Paragraph 12 des Sozialgesetzbuches definiert: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (siehe SGB V). Dieses grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsgebot wird wiederum durch einen Leistungskatalog konkretisiert, welcher im Wesentlichen staatlich bestimmt wird (siehe GKV-Spitzenverband) und welcher jederzeit eingeschränkt werden kann (siehe SGB V). Einem solchen potenziell nachteiligen Umstand unterliegen privat versicherte Personen nicht: Geleistet wird für alle Heilbehandlungen bzw. Leistungsbereiche, die ursprünglich mit dir vereinbart wurden, und dies garantiert für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wer sich also für eine private und gegen eine gesetzliche Absicherung entscheidet, sollte dies vorwiegend aus einem Grund tun: Die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankheitsfall (diese ist insbesondere bei einer schwerwiegenden Erkrankung von fundamentaler Bedeutung). Eine freie Wahl zwischen den beiden Varianten haben allerdings nur bestimmte Personengruppen, welche jeweils einige Besonderheiten berücksichtigen müssen (zur Erklärung, siehe FAQ):
- Beamte
- Selbstständige und Freiberufler
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Partner und Kind(er) eines privat versicherten
- Studenten
Im Rahmen unseres Beratungsablaufes (zur Erklärung, siehe FAQ) berücksichtigen wir somit zunächst, ob überhaupt eine Berechtigung besteht. Anschließend schauen wir uns deine individuelle Situation etwas genauer an, sodass wir die Möglichkeit sowie die Sinnhaftigkeit eines Wechsels genauer bewerten können. So kann es z. B. durchaus sein, dass zwar eine Berechtigung vorliegt, der Gesundheitszustand allerdings einen Wechsel verhindert (im Gegensatz zu den Krankenkassen können privatrechtliche Versicherer einen Antrag ablehnen). Doch auch wenn eine Berechtigung und eine Zusage vorliegen, muss ein Wechsel nicht zwangsläufig sinnvoll sein. So ist der Zahlbeitrag von den gewählten Leistungen, dem Alter sowie dem Gesundheitszustand abhängig (im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung, bei welcher das Einkommen die Grundlage bildet), und dies verleitet einige Menschen z. B. zu einem Wechsel allein aufgrund von kurzfristigen Beitragsersparnissen. Es ist allerdings von enormer Bedeutung, dass das System der privaten Krankenversicherung ganzheitlich betrachtet wird und auch Maßnahmen für stabile Beiträge im Alter in die Wege geleitet werden (zur Erklärung, siehe FAQ).
Welche Bereiche umfassen Krankenversicherungen?
Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden „GKV“) als auch die private Krankenversicherung (im Folgenden „PKV“) umfasst im wesentlichen den ambulanten, den stationären sowie den zahnmedizinischen Bereich (im Bereich der PKV hängt der diesbezügliche Leistungsumfang maßgeblich vom gewählten Tarif ab). Neben diesen „klassischen“ Versorgungsleistungen gibt es überdies noch besondere Bereiche, die in der GKV und bei Bedarf auch in der PKV enthalten sind (diese lassen sich ggf. unter einen der drei Oberbereiche unterordnen). Für eine ganzheitliche Absicherung der eigenen Gesundheit sollten zudem auch die Themen „Einkommenssicherung im Krankheitsfall“ (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung) und „Pflege“ berücksichtigt werden. Diese sind in der PKV standardmäßig gar nicht bzw. unzureichend abgesichert, entsprechende Zusatzversicherungen können den Schutz jedoch aufwerten (siehe auch Krankenzusatzversicherungen).
Ein Hinweis für Personen, die mit einem Wechsel in die PKV erstmal abwarten möchten und zunächst freiwillig in der GKV verbleiben: Auch der ambulante, stationäre sowie zahnmedizinische Bereich lässt sich mit privaten Zusatzversicherungen für diese Zeit aufwerten. Überdies kann eine sogenannte Anwartschaft deinen aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“, sodass die Tür für die PKV in jedem Fall offen bleibt.
Wenn du aufgrund der Behandlung einer Krankheit eine Praxis oder Klinik besuchst und anschließend nach Hause „entlassen“ wirst, spricht man von einer ambulanten Behandlung (z. B. der Besuch beim Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker). Im Gegensatz zur GKV werden die Ärzte nicht auf Grundlage von pauschalen und pro Quartal vergütet (unabhängig vom Umfang und der Anzahl an Behandlungen), sondern auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und dies pro jeweiliger Erkrankung. Die Grundlage hierfür sind die sogenannte GÖA und die im Tarif vereinbarten Erstattungssätze.
Wenn du eine umfangreiche Behandlung benötigst oder ein Notfall eintritt und du in einem Krankenhaus untergebracht wirst (auch über Nacht), spricht man von einer stationären Behandlung (auch Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können hierzu zählen). In öffentlichen Krankenhäusern (welche auch PKV-Versicherten offen stehen) erfolgt ebenfalls eine Abrechnung über sogenannte Fallpauschalen (DRG-System). Lediglich reine Privatkliniken unterliegen einer freien Abrechnungsgestaltung. Unabhängig vom Krankenhaus und der Krankenbehandlung können privat Versicherte überdies auch zahlreiche Zusatzleistungen vereinbaren (z. B. 1-Bett-Zimmer).
Auch der Besuch eines Zahnarztes (z. B. aufgrund einer Zahnbehandlung oder eines Zahnersatzes) fällt unter den ambulanten Bereich. Bei der Abrechnung der Leistungen kommen allerdings sowohl GKV- als auch PKV-Versicherte mit dem gleichen System in Berührung: Mit der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Gegensatz zu einem guten PKV-Tarif fallen bei Kassenpatienten jedoch hohe Zuzahlungen an (z. B. bis zu 40 % Eigenbeteiligung bei Zahnersatz). Hohe Erstattungssätze oder sogar unbegrenzte Erstattungssätze (keine Bindung an GOZ) innerhalb eines PKV-Tarifes lassen potenzielle Eigenbeteiligungen bis auf Null Euro senken.
In Deutschland gibt es noch weitergehende medizinische Betreuungsarten, die sich ggf. nicht eindeutig zu einem der bisher genannten Bereiche zuordnen lassen. Diese lassen sich analog zur GKV oder sogar noch umfangreicher auch innerhalb eines PKV-Tarifes absichern:
- Hospizversorgung: Versorgung von Menschen in den letzten Tagen, Wochen oder Monaten ihres Lebens (gibt es auch teilstationär)
- Palliativversorgung: Versorgung von Menschen, die unheilbar erkrankt sind
- Gemischte Anstalten: Krankenhäuser, die neben stationären Heilbehandlungen auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen durchführen
- Anschlussrehabilitation: Rehabilitation, die unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt
- Besondere Behandlungsformen: Medizinische Versorgungszentren, Krankenhaus-Ambulanzen sowie Behandlungspflege als Übergang zur Pflege
- Hilfsmittel: Gegenstände zur Unterstützung einer Krankenbehandlung (es gibt Tarife mit geschlossenem und offenem Hilfsmittelkatalog)
- Heilmittel: Medizinische Dienstleistungen, von denen eine heilsame Wirkung ausgehen soll (optimalerweise sind hierbei auch nichtärztliche Behandler, wie z. B. Psychotherapeuten, umfasst)
- Vorsorge: Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten
Im Rahmen eines Unfalls oder einer Krankheit kann es zu einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit und damit zu Einkommenseinbußen kommen. GKV-Versicherte bekommen in einem solchen Fall ein sogenanntes Krankengeld zur Verfügung, welches zumindest einen Teil des Einkommensverlustes kompensiert (eine zusätzliche Absicherung ist dennoch empfehlenswert). PKV-Versicherte hingegen sind diesbezüglich über ihren reinen PKV-Tarif nicht abgesichert, sodass die Versorgungslücke bei 100 % liegt, wenn an einen zusätzlichen Schutz nicht gedacht wird. Dieser lässt sich durch eine private Krankentagegeldversicherung einrichten, welche eine individuell vereinbarte Rentenzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet (die Höhe des Tagegelds sollte regelmäßig dem Einkommen und ggf. auch dem Berufstatus gegenübergestellt werden). Weitergehende Informationen findest du in der ersten Frage des FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
Sowohl innerhalb der GKV als auch innerhalb der PKV folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass Personen in der GKV automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung angehören (inkl. eines eigenen einkommensabhängigen Beitrags) und Personen in der PKV zum Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung verpflichtet sind (Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und dem individuellen Pflegerisiko). Wichtig, hierbei zu erwähnen, ist, dass die entsprechenden Leistungen im Pflegefall nicht die kompletten Kosten abdecken, und da sich die Leistungen zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nicht unterscheiden, bestehen in beiden Fällen entsprechende Leistungslücken. Durch eine private Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch entsprechend vorsorgen, sodass im Pflegefall nicht das eigene Vermögen oder das Vermögen von Familienangehörigen aufgebraucht werden muss. Weitergehende Informationen findest du im FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung, unter der Frage zur technischen Ausgestaltung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
Welche Bereiche umfassen Krankenversicherungen?
Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden „GKV“) als auch die private Krankenversicherung (im Folgenden „PKV“) umfasst im wesentlichen den ambulanten, den stationären sowie den zahnmedizinischen Bereich (im Bereich der PKV hängt der diesbezügliche Leistungsumfang maßgeblich vom gewählten Tarif ab). Neben diesen „klassischen“ Versorgungsleistungen gibt es überdies noch besondere Bereiche, die in der GKV und bei Bedarf auch in der PKV enthalten sind (diese lassen sich ggf. unter einen der drei Oberbereiche unterordnen). Für eine ganzheitliche Absicherung der eigenen Gesundheit sollten zudem auch die Themen „Einkommenssicherung im Krankheitsfall“ (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung) und „Pflege“ berücksichtigt werden. Diese sind in der PKV standardmäßig gar nicht bzw. unzureichend abgesichert, entsprechende Zusatzversicherungen können den Schutz jedoch aufwerten (siehe auch Krankenzusatzversicherungen).
Ein Hinweis für Personen, die mit einem Wechsel in die PKV erstmal abwarten möchten und zunächst freiwillig in der GKV verbleiben: Auch der ambulante, stationäre sowie zahnmedizinische Bereich lässt sich mit privaten Zusatzversicherungen für diese Zeit aufwerten. Überdies kann eine sogenannte Anwartschaft deinen aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“, sodass die Tür für die PKV in jedem Fall offen bleibt.
Ambulant
Wenn du aufgrund der Behandlung einer Krankheit eine Praxis oder Klinik besuchst und anschließend nach Hause „entlassen“ wirst, spricht man von einer ambulanten Behandlung (z. B. der Besuch beim Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker). Im Gegensatz zur GKV werden die Ärzte nicht auf Grundlage von pauschalen und pro Quartal vergütet (unabhängig vom Umfang und der Anzahl an Behandlungen), sondern auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und dies pro jeweiliger Erkrankung. Die Grundlage hierfür sind die sogenannte GÖA und die im Tarif vereinbarten Erstattungssätze.
Stationär
Wenn du eine umfangreiche Behandlung benötigst oder ein Notfall eintritt und du in einem Krankenhaus untergebracht wirst (auch über Nacht), spricht man von einer stationären Behandlung (auch Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können hierzu zählen). In öffentlichen Krankenhäusern (welche auch PKV-Versicherten offen stehen) erfolgt ebenfalls eine Abrechnung über sogenannte Fallpauschalen (DRG-System). Lediglich reine Privatkliniken unterliegen einer freien Abrechnungsgestaltung. Unabhängig vom Krankenhaus und der Krankenbehandlung können privat Versicherte überdies auch zahlreiche Zusatzleistungen vereinbaren (z. B. 1-Bett-Zimmer).
Zahn
Auch der Besuch eines Zahnarztes (z. B. aufgrund einer Zahnbehandlung oder eines Zahnersatzes) fällt unter den ambulanten Bereich. Bei der Abrechnung der Leistungen kommen allerdings sowohl GKV- als auch PKV-Versicherte mit dem gleichen System in Berührung: Mit der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Gegensatz zu einem guten PKV-Tarif fallen bei Kassenpatienten jedoch hohe Zuzahlungen an (z. B. bis zu 40 % Eigenbeteiligung bei Zahnersatz). Hohe Erstattungssätze oder sogar unbegrenzte Erstattungssätze (keine Bindung an GOZ) innerhalb eines PKV-Tarifes lassen potenzielle Eigenbeteiligungen bis auf Null Euro senken.
Besondere Versorgung
In Deutschland gibt es noch weitergehende medizinische Betreuungsarten, die sich ggf. nicht eindeutig zu einem der bisher genannten Bereiche zuordnen lassen. Diese lassen sich analog zur GKV oder sogar noch umfangreicher auch innerhalb eines PKV-Tarifes absichern:
- Hospizversorgung: Versorgung von Menschen in den letzten Tagen, Wochen oder Monaten ihres Lebens (gibt es auch teilstationär)
- Palliativversorgung: Versorgung von Menschen, die unheilbar erkrankt sind
- Gemischte Anstalten: Krankenhäuser, die neben stationären Heilbehandlungen auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen durchführen
- Anschlussrehabilitation: Rehabilitation, die unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt
- Besondere Behandlungsformen: Medizinische Versorgungszentren, Krankenhaus-Ambulanzen sowie Behandlungspflege als Übergang zur Pflege
- Hilfsmittel: Gegenstände zur Unterstützung einer Krankenbehandlung (es gibt Tarife mit geschlossenem und offenem Hilfsmittelkatalog)
- Heilmittel: Medizinische Dienstleistungen, von denen eine heilsame Wirkung ausgehen soll (optimalerweise sind hierbei auch nichtärztliche Behandler, wie z. B. Psychotherapeuten, umfasst)
- Vorsorge: Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten
Krankentagegeld
Im Rahmen eines Unfalls oder einer Krankheit kann es zu einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit und damit zu Einkommenseinbußen kommen. GKV-Versicherte bekommen in einem solchen Fall ein sogenanntes Krankengeld zur Verfügung, welches zumindest einen Teil des Einkommensverlustes kompensiert (eine zusätzliche Absicherung ist dennoch empfehlenswert). PKV-Versicherte hingegen sind diesbezüglich über ihren reinen PKV-Tarif nicht abgesichert, sodass die Versorgungslücke bei 100 % liegt, wenn an einen zusätzlichen Schutz nicht gedacht wird. Dieser lässt sich durch eine private Krankentagegeldversicherung einrichten, welche eine individuell vereinbarte Rentenzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet (die Höhe des Tagegelds sollte regelmäßig dem Einkommen und ggf. auch dem Berufstatus gegenübergestellt werden). Weitergehende Informationen findest du in der ersten Frage des FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
Pflege
Sowohl innerhalb der GKV als auch innerhalb der PKV folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass Personen in der GKV automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung angehören (inkl. eines eigenen einkommensabhängigen Beitrags) und Personen in der PKV zum Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung verpflichtet sind (Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und dem individuellen Pflegerisiko). Wichtig, hierbei zu erwähnen, ist, dass die entsprechenden Leistungen im Pflegefall nicht die kompletten Kosten abdecken, und da sich die Leistungen zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nicht unterscheiden, bestehen in beiden Fällen entsprechende Leistungslücken. Durch eine private Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch entsprechend vorsorgen, sodass im Pflegefall nicht das eigene Vermögen oder das Vermögen von Familienangehörigen aufgebraucht werden muss. Weitergehende Informationen findest du im FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung, unter der Frage zur technischen Ausgestaltung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
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