Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Nicht nur Hunde, sondern auch Pferde werden von einer privaten Haftpflichtversicherung nicht umfasst und benötigen daher eine gesonderte Absicherung. Eine solche sichert dich gegen entsprechende Haftpflichtansprüche ab, denn du als Pferdehalter haftest für von deinem Pferd verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe, und dies im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich mit deinem eigenen Vermögen sowie Einkommen (siehe BGB). Hierbei entsteht auch dann eine Haftung, wenn der Schaden ohne dein eigenes Zutun verursacht wurde (z. B. ein unter Aufsicht eintretender Personenschaden durch einen Austritt). Insofern sichert eine separate Absicherung nicht weniger als die eigene finanzielle Existenz ab und sollte daher bei keinem Pferdehalter fehlen. Doch worauf sollte ich beim Abschluss achten?
Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.
Pferdehalterhaftpflicht
Nicht nur Hunde, sondern auch Pferde werden von einer privaten Haftpflichtversicherung nicht umfasst und benötigen daher eine gesonderte Absicherung. Eine solche sichert dich gegen entsprechende Haftpflichtansprüche ab, denn du als Pferdehalter haftest für von deinem Pferd verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe, und dies im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich mit deinem eigenen Vermögen sowie Einkommen (siehe BGB). Hierbei entsteht auch dann eine Haftung, wenn der Schaden ohne dein eigenes Zutun verursacht wurde (z. B. ein unter Aufsicht eintretender Personenschaden durch einen Austritt). Insofern sichert eine separate Absicherung nicht weniger als die eigene finanzielle Existenz ab und sollte daher bei keinem Pferdehalter fehlen. Doch worauf sollte ich beim Abschluss achten?
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Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich lassen sich die wesentlichen Punkte zur Entstehung einer Schadensersatzhaftpflicht bei Privatpersonen (siehe private Haftpflichtversicherung) auch auf Tierhalter übertragen. Wesentlicher Unterschied ist jedoch der, dass auch dann eine Haftung entsteht, wenn der Schaden seitens des Tieres (in diesem Fall seitens des Pferdes) trotz einer angemessenen Aufsicht entstanden ist (ein fahrlässiges Handeln ist lediglich bei einer gewerblichen Haltung Voraussetzung für eine Haftung, siehe § 833 BGB). Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Gefährdungshaftung“, denn allein der Besitz eines Tieres kann eine Gefährdung für die Umwelt darstellen. Während eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Hundehalter (siehe Hundehalterhaftpflichtversicherung) in einigen Bundesländern folgerichtig verpflichtend ist, besteht für Pferdehalter keine Pflicht, und dies obwohl auch hier keine Absicherung über eine private Haftpflichtversicherung besteht. Wenn du zahme Haustiere (z. B. Katzen) oder gezähmte Kleintiere (z. B. Hamster) hältst, kannst du jedoch beruhigt sein: Bei einer guten Privathaftpflichtversicherung besteht hier in der Regel ein vollumfänglicher Versicherungsschutz.
Doch zurück zu Pferden: Wenn dein Tier einen Schaden verursacht und du entsprechend abgesichert bist, leistet die Versicherung im Schadensfall maximal bis zu den vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten (zur Erklärung, siehe FAQ). Die folgenden drei Bereiche sind hier umfasst:
- Personenschäden: Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod einer dritten Person zur Folge hat. So kann es z. B. sein, dass dein Pferd von der Koppel ausbricht und eine befahrene Straße überquert. Wenn dabei ein LKW von der Straße abkommt und der Fahrer eine schwerwiegende Verletzung erleidet, kann dies umfangreiche Behandlungs- und Folgekosten (z. B. behindertengerechter Umbau der Wohnung) mit sich bringen.
- Sachschäden: Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis die Beschädigung oder Zerstörung von fremden Dingen unbelebter Natur zur Folge hat. In dem zuvor genannten Beispiel würde dies den LKW betreffen und ggf. auch Dinge, mit denen der LKW kollidiert (z. B. ein Gebäude). Der Versicherer leistet als Entschädigung grundsätzlich maximal den Zeitwert des Gegenstandes (Wertminderung infolge von Alter und Gebrauch wird berücksichtigt).
- Vermögensschäden: Ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis einen geldwerten Nachteil bei einer dritten Person zur Folge hat. Im zuvor genannten Beispiel würde dies z. B. den unfallbedingten Verdienstausfall des Fahrers betreffen. Doch auch Szenarien, in denen ein Vermögensschaden unabhängig von einem Personen- und Sachschaden entsteht, sind denkbar („reiner Vermögensschaden“).
Das im Rahmen der Schadensarten genannte Beispiel unterstreicht die fundamentale Bedeutung einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung, und vor diesem Hintergrund sind die Kosten absolut überschaubar (zur Erklärung, siehe FAQ). Neben der Regulierung von Schadensersatzansprüchen wird in diesem Zusammenhang überdies die Funktion eines „passiven Rechtsschutzes“ erfüllt: Der Versicherer prüft zuallererst die Schadensersatzansprüche des vermeintlichen Geschädigten und lehnt diese auch ab, wenn sie unberechtigt sind (zur Not auch gerichtlich, wobei sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten übernommen werden).
In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz?
Zunächst einmal sei erwähnt, dass aufgrund von Ausschlüssen in einigen Situationen kein Versicherungsschutz besteht, z. B. wenn ein Schaden von dir vorsätzlich eingeleitet wird. Überdies schützt eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung lediglich vor den finanziellen Folgen, die durch Schäden gegenüber Dritten entstehen. Für die explizite Absicherung des eigenen Pferdes (z. B. OP-Kosten) können andere Absicherungen in Frage kommen (zur Erklärung, siehe FAQ). Im Folgenden bekommst du einen kleinen Überblick darüber, in welchen Situationen eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung unter anderem greift (inkl. Schadensbeispiele):
Oben wurde bereits ein Beispiel genannt: Ein ausgebrochenes Pferd überquert eine befahrene Straße und verursacht damit schwerwiegende Folgeschäden gegenüber Dritten. Doch auch wer mit seinem Pferd ausreitet, kommt oftmals zwangsläufig an befahrenen Straßen vorbei. Wenn sich das Pferd dabei durch ein lautes Geräusch erschreckt und ausschlägt, kann es ebenfalls zu Unfällen kommen.
Wer ein Pferd besitzt, bringt dieses meist gegen eine Mietgebühr auf einem Pferdehof unter. Sowohl unter Aufsicht als auch in Abwesenheit kann es im Rahmen dessen dazu kommen, dass das eigene Pferd einen Schaden an fremdem Eigentum anrichtet, z. B. an der Stallung, der Reithalle oder dem Weidezaun. Eine Haftpflichtversicherung sollte demnach auch Mietsachschäden explizit abdecken (umfasst z. B. auch einen gemieteten Transportanhänger).
Ob im Rahmen einer regelmäßigen Reitbeteiligung oder im Rahmen eines unprofessionellen Fremdreitens (z. B. durch einen Freund), in beiden Fällen gilt: Kommt es zu einem Schaden, haftest du als Halter. Trotz des erhöhten Risikos (da Fremdreiter das Pferd ggf. nicht so gut unter Kontrolle haben) gewährleisten gute Tarife, dass der Versicherer für die Kosten entsprechender Schäden aufkommt.
Nicht nur in Obhut anderer, sondern auch bei einem gelegentlichen Privatunterricht kann es neben Schäden gegenüber Dritten (z. B. einem beschädigten Auto) auch zu Eigenschäden kommen (z. B. ein Knochenbruch, weil das Pferd den Reiter abwirft). Auch hier gewährleistet ein guter Tarif, dass Behandlung- und Folgekosten übernommen werden.
Selbstverständlich möchtest auch du selbst mit deinem Pferd aktiv sein, wobei du ggf. auch mal einen Ausritt unternimmst. Solltest du dabei auf eine Zäumung mit Gebiss und/oder auf einen Sattel verzichten, kann es bei einigen Tarifen zu Leistungseinschränkungen im Schadensfall kommen. Insofern sollte auch dieser Punkt ggf. berücksichtigt werden.
Einige Pferdehalter nehmen auch an Veranstaltungen für Reitsport teil. Wenn dies auf dich zutrifft, solltest du in jedem Fall auch darauf achten, dass auf Turnieren und während der Vorbereitungen dazu ebenfalls Versicherungsschutz besteht. Nur so ist gewährleistet, dass du gegen dortige Schäden seitens deines Pferdes (z. B. eine Verletzung gegenüber einem anderen Pferd) abgesichert bist.
In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz?
Zunächst einmal sei erwähnt, dass aufgrund von Ausschlüssen in einigen Situationen kein Versicherungsschutz besteht, z. B. wenn ein Schaden von dir vorsätzlich eingeleitet wird. Überdies schützt eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung lediglich vor den finanziellen Folgen, die durch Schäden gegenüber Dritten entstehen. Für die explizite Absicherung des eigenen Pferdes (z. B. OP-Kosten) können andere Absicherungen in Frage kommen (zur Erklärung, siehe FAQ). Im Folgenden bekommst du einen kleinen Überblick darüber, in welchen Situationen eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung unter anderem greift (inkl. Schadensbeispiele):
Im Straßenverkehr
Oben wurde bereits ein Beispiel genannt: Ein ausgebrochenes Pferd überquert eine befahrene Straße und verursacht damit schwerwiegende Folgeschäden gegenüber Dritten. Doch auch wer mit seinem Pferd ausreitet, kommt oftmals zwangsläufig an befahrenen Straßen vorbei. Wenn sich das Pferd dabei durch ein lautes Geräusch erschreckt und ausschlägt, kann es ebenfalls zu Unfällen kommen.
Auf dem Pferdehof
Wer ein Pferd besitzt, bringt dieses meist gegen eine Mietgebühr auf einem Pferdehof unter. Sowohl unter Aufsicht als auch in Abwesenheit kann es im Rahmen dessen dazu kommen, dass das eigene Pferd einen Schaden an fremdem Eigentum anrichtet, z. B. an der Stallung, der Reithalle oder dem Weidezaun. Eine Haftpflichtversicherung sollte demnach auch Mietsachschäden explizit abdecken (umfasst z. B. auch einen gemieteten Transportanhänger).
In Obhut anderer
Ob im Rahmen einer regelmäßigen Reitbeteiligung oder im Rahmen eines unprofessionellen Fremdreitens (z. B. durch einen Freund), in beiden Fällen gilt: Kommt es zu einem Schaden, haftest du als Halter. Trotz des erhöhten Risikos (da Fremdreiter das Pferd ggf. nicht so gut unter Kontrolle haben) gewährleisten gute Tarife, dass der Versicherer für die Kosten entsprechender Schäden aufkommt.
Beim Reitunterricht
Nicht nur in Obhut anderer, sondern auch bei einem gelegentlichen Privatunterricht kann es neben Schäden gegenüber Dritten (z. B. einem beschädigten Auto) auch zu Eigenschäden kommen (z. B. ein Knochenbruch, weil das Pferd den Reiter abwirft). Auch hier gewährleistet ein guter Tarif, dass Behandlung- und Folgekosten übernommen werden.
Beim Ausritt
Selbstverständlich möchtest auch du selbst mit deinem Pferd aktiv sein, wobei du ggf. auch mal einen Ausritt unternimmst. Solltest du dabei auf eine Zäumung mit Gebiss und/oder auf einen Sattel verzichten, kann es bei einigen Tarifen zu Leistungseinschränkungen im Schadensfall kommen. Insofern sollte auch dieser Punkt ggf. berücksichtigt werden.
Beim Sport
Einige Pferdehalter nehmen auch an Veranstaltungen für Reitsport teil. Wenn dies auf dich zutrifft, solltest du in jedem Fall auch darauf achten, dass auf Turnieren und während der Vorbereitungen dazu ebenfalls Versicherungsschutz besteht. Nur so ist gewährleistet, dass du gegen dortige Schäden seitens deines Pferdes (z. B. eine Verletzung gegenüber einem anderen Pferd) abgesichert bist.
Vergleichsrechner
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten legen fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer pro Schadensfall maximal leistet. Da insbesondere bei Personenschäden die Ansprüche der Geschädigten schnell in die Millionenhöhe gehen können, sollten in jedem Fall ausreichend hohe Summen vereinbart werden. Wir empfehlen hier mindestens eine Versicherungssumme von 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da allerdings auch höhere Summen (z. B. 15.000.000 €) oftmals keinen erheblichen Aufpreis verursachen, spricht auch nichts gegen eine umfangreichere Deckung.
Wie hoch die Kosten deines Vertrages sind, hängt im Wesentlichen vom Leistungsumfang, der Pferdeart (z. B. ein Pony ist meist günstiger) und dem Reitverhalten (z. B. ein Gnadenbrotpferd ist meist günstiger) ab. Obwohl wir einen hohen Wert auf die abgesicherten Leistungen legen, liegen die Kosten meist nur bei 35 bis 100 Euro pro Jahr.
Betrachtet man vor diesem Hintergrund die zuvor genannten üblichen Versicherungssummen, wird deutlich, dass eine private Haftpflichtversicherung die finanzielle Existenz von dir und deiner Familie zu einem verhältnismäßig geringen Beitrag absichert. Selbstverständlich beziehen sich die hohen Versicherungssummen lediglich auf ein potenzielles „Worst-Case-Szenario“, doch auch bei mittelschweren Schäden oder unberechtigten Forderungen kann eine private Haftpflichtversicherung vor Unannehmlichkeiten bewahren. Nicht ohne Grund sind sich Experten einig, dass eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung für Pferdehalter essenziell ist.
Wie bereits oben erwähnt, leistet die Pferdehalterhaftpflichtversicherung nicht bei von dir vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Neben diesem grundsätzlichen Ausschluss gibt es überdies noch weitere Szenarien, in denen der Versicherer meist von der Leistung befreit ist. Im Folgenden eine entsprechende Auswahl:
- Schäden, die dem Tierhalter selbst sowie in häuslicher Gemeinschaft lebenden nahen Angehörigen zugefügt werden.
- Bei beruflicher oder gewerblicher „Nutzung“ des Tieres
- Bei vertraglicher Haftung
- Bei Geldstrafen oder Bußgeldern
Neben diesen Ausschlüssen sei noch erwähnt, dass eine Haftpflichtversicherung keine explizite Absicherung des eigenen Pferdes gewährleistet. So können im Krankheitsfall immense Kosten auf dich als Halter zukommen, welche es zu stemmen gilt. Wer in jedem Fall Gewissheit haben möchte, dass entsprechende Tierarztrechnungen beglichen werden können und dass die Höhe potenzieller Kosten nicht über das Leben des eigenen Pferdes entscheidet, der kann mit einer Tierkrankenversicherung vorsorgen. Man unterscheidet dabei zwischen den folgenden beiden Varianten:
- Voll-Krankenversicherung: Diese Absicherung schützt im Wesentlichen vor Behandlungskosten, die bei einer Krankheit oder einem Unfall des Tieres anfallen. Neben Pferden lassen sich auch Hunde, Katzen oder sogar Kaninchen absichern. Die Tarife und Leistungen sind sehr unterschiedlich, in der Regel werden jedoch die Kosten einer ambulanten Behandlung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze und die Kosten einer Operation unbegrenzt übernommen (auch Impfungen oder bestimmte Spezialleistungen können abgesichert sein). Je nach Tarif kann es allerdings einen sogenannten Selbstbehalt (Mindestsumme, die der Tierhalter selbst trägt) oder eine jährliche Begrenzung für Tierarztkosten (generell oder pro Diagnose bzw. „Schadensfall“) geben.
- OP-Kostenversicherung: Im Gegensatz zur ganzheitlich ausgelegten Tierkrankenversicherung übernimmt eine OP-Kostenversicherung lediglich die Kosten für anfallende Operationen (bei manchen Tarifen in unbegrenzter Höhe und bei manchen Tarifen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze). Die vorhergehenden Untersuchungen zur Diagnosefindung sind in der Regel nicht enthalten, notwendige Nachuntersuchungen im direkten Zusammenhang mit der Operation hingegen schon (in einigen Tarifen überdies auch die erforderlichen Medikamente, die zur Nachbehandlung gehören). Die Vorteile einer solchen Absicherung liegen darin, dass meistens keine Altersbegrenzung beim Abschluss besteht und auch die Beiträge aufgrund des abgespeckten Deckungsumfangs geringer ausfallen.
Im Rahmen der oben aufgeführten Situationen, in denen Versicherungsschutz gilt, wurden bereits einige wichtige Klauseln erwähnt: Mietsachschäden, Fremdreiter, gelegentlicher Reitunterricht, Verzicht auf Gebiss- und Sattelpflicht und Turniere. Neben diesen Klauseln lassen sich insbesondere drei weitere Klauseln nennen, durch die sich einige Versicherer vom Markt abheben:
- Update-Garantie: Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers geändert oder ergänzt, ohne dass ein Beitragsaufschlag erfolgt, so gelten sie mit sofortiger Wirkung auch für deinen Vertrag.
- Leistungsgarantie der GDV-Bedingungen: Die Leistungsgarantie garantiert dir in jedem Fall diejenigen Bedingungen, die in den, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung (AVB) enthalten sind (siehe GDV).
- Leistungsgarantie des Marktes: Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles ein anderer deutscher Versicherer einen Tarif mit einem weitergehenden Schutz an, wird der Versicherungsschutz deines Vertrages auf Wunsch entsprechend erweitert. Hierbei sollten in jedem Fall die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse beachtet werden, die im Rahmen dieser Klausel in den konkreten Bedingungen gelten.
Wenn eine Leistungsgarantie des Marktes besteht (auch „Best-Leistungs-Garantie“ genannt), sind im Grunde genommen alle Schäden mitversichert, die in entsprechenden Top-Tarifen beitragsfrei enthalten sind. Im Folgenden eine Auswahl an entsprechenden Klauseln, die von der Best-Leistungs-Garantie umfasst werden:
- Auslandsdeckung: Es besteht ein weltweiter Versicherungsschutz bei Reisen, und dies inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland. Oft gilt der Versicherungsschutz in der EU für eine unbegrenzte Zeit und außerhalb der EU für eine begrenzte Zeit (z. B. für 5 Jahre).
- Forderungsausfall: Erleidest du oder dein Pferd einen Schaden seitens eines anderen Pferdes und der Halter ist weder haftpflichtversichert noch kann er die finanziellen Mittel aufbringen, um den verursachten Schaden zu ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung ein. Deine eigene Haftpflichtversicherung nimmt also die Rolle des Schädigers ein und erstattet dir den entstandenen Schaden.
- Ungewollter Deckakt: Wenn du einen Hengst besitzt, kann es dazu kommen, dass dieser eine Stute ohne Einverständnis des Besitzers deckt. Wenn ein solches Szenario mitversichert ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entsprechenden Kosten (Tierarztkosten während der Trächtigkeit, Entbindung und ggf. Schadensersatz).
- Versicherungsschutz für Fohlen: Schäden durch Fohlen deiner Stute sind bis zu einem vertraglich festgelegten Alter in der Regel beitragsfrei mitversichert. Anschließend müssen diese allerdings in den bestehenden Vertrag explizit mit aufgenommen werden.
- Flurschäden: Wenn dein Pferd von der Koppel ausbricht, kann es zu Beschädigungen eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder seiner Früchte kommen (z. B. niedergetrampelte Felder oder Bissschäden an Bäumen und Sträuchern).
- Wolfsbiss & Pferderipper: Wird dein Pferd durch einen Wolf oder Pferderipper verletzt oder getötet, so beteiligt sich die Haftpflicht an den Kosten der Behandlung oder Einäscherung.
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