Private Krankenzusatzversicherung

Du möchtest deinen bestehenden Krankenversicherungsschutz aufwerten, doch kannst und/oder möchtest (vorerst) nicht in das System der privaten Krankenvollversicherung wechseln? Kein Problem: Genau hierfür gibt es entsprechende Zusatzversicherungen, durch welche du je nach Bedarf die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen kannst. Ausgehend vom gewählten Bereich und Tarif lässt sich der eigene Gesundheitsschutz dabei bis auf den eines Privatpatienten anheben. Abgesehen davon gibt es überdies auch Absicherungslücken, welche sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Personen bestehen. Doch welche unterschiedlichen Tarifarten sind am Markt erhältlich und wann macht welcher Zusatztarif Sinn?


Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.

Krankenzusatzversicherungen

Du möchtest deinen bestehenden Krankenversicherungsschutz aufwerten, doch kannst und/oder möchtest (vorerst) nicht in das System der privaten Krankenvollversicherung wechseln? Kein Problem: Genau hierfür gibt es entsprechende Zusatzversicherungen, durch welche du je nach Bedarf die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen kannst. Ausgehend vom gewählten Bereich und Tarif lässt sich der eigene Gesundheitsschutz dabei bis auf den eines Privatpatienten anheben. Abgesehen davon gibt es überdies auch Absicherungslücken, welche sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Personen bestehen. Doch welche unterschiedlichen Tarifarten sind am Markt erhältlich und wann macht welcher Zusatztarif Sinn?


Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.

Das Wichtigste in Kürze

Wie bereits angedeutet, ist das deutsche Gesundheitssystem zweigeteilt: Der Großteil aller Bürger ist gesetzlich versichert (über Krankenkassen) und einige Menschen sind privat versichert (über Versicherungsgesellschaften). Beide Varianten unterscheiden sich in ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung und bringen dabei sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich (siehe Private Krankenvollversicherung). Ein wesentlicher Unterschied betrifft dabei den Leistungsumfang, welcher in der gesetzlichen Krankenversicherung (im Folgenden „GKV“) deutlich überschaubarer ist. So leistet die GKV grundsätzlich nur bei ausreichendenzweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlungen (siehe SGB V), welche wiederum in einem konkreten Leistungskatalog konkretisiert werden. Dieser wird in Wesentlichem staatlich bestimmt (siehe GKV-Spitzenverband) und kann jederzeit eingeschränkt werden (siehe SGB V).

 

Da von diesem Recht in der Vergangenheit bereits zahlreiche Male Gebrauch gemacht wurde und auch für die Zukunft keine Kehrtwende zu erwarten ist, gewinnen entsprechende Krankenzusatzversicherungen zunehmend an Bedeutung. Diese schützen vor finanziellen Eigenaufwendungen bei Leistungen, die von der GKV nur teilweise oder gar nicht übernommen werden, und ergänzen damit im Wesentlichen die Regelversorgung der GKV (weitere Zusatzversicherungen ergänzen auch die Absicherung von privat Versicherten). Geleistet wird für alle Heilbehandlungen bzw. Leistungsbereiche, die ursprünglich mit dir vereinbart wurden, und dies garantiert für die gesamte Vertragslaufzeit in dem von dir gewählten Umfang. Für jeden Leistungsbereich gibt es demnach eigenständige Tarife (zur Erklärung, siehe den nächsten Block dieser Seite), welche sich überdies auch im Leistungsumfang unterscheiden und daher je nach Bedarf ausgewählt werden können. Solltest du also deinen Gesundheitsschutz oder den deiner Kinder in einem bestimmten Bereich erweitern wollen, kann eine entsprechende Zusatzversicherung in jedem Fall eine Überlegung Wert sein. Folgende Umstände sollten vor dem Abschluss jedoch berücksichtigt werden (je nach Leistungsbereich fallen einer oder mehrere dieser Punkte ggf. weg):

  • Antragsprüfung: Auch im Bereich der Zusatzversicherungen erfolgt eine Antragsprüfung, bei welcher in der Regel der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle spielt. Dabei müssen entsprechende Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden und bei bestimmten Vorerkrankungen kann eine Annahme unter Umständen zu Risikozuschlägen bzw. Leistungsausschlüssen führen (ggf. erfolgt sogar eine Ablehnung). Teilweise werden auch Tarife ohne Gesundheitsfragen angeboten, diese bringen jedoch Leistungseinschränkungen und/oder potenziell hohe Beitragssteigerungen mit sich. Eine Ausnahme hiervon bilden betriebliche Krankenzusatzversicherungen, welche ohne Gesundheitsprüfung von einigen Arbeitnehmern bezogen werden können (nicht am freien Markt verfügbar). Finanziert wird ein solcher Gruppenvertrag vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden Parteien.
  • Altersrückstellungen: Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Gesundheitskosten mit zunehmendem Alter ansteigen und dementsprechend auch die Beiträge von Zusatzversicherungen analog dazu mitziehen. Um dem entgegenzuwirken, lässt sich auf freiwilliger Basis ein Tarif mit Altersrückstellungen wählen. Ein solcher beginnt mit einem höheren Zahlbeitrag, doch dafür erfolgen, wenn überhaupt, auch nur sehr geringe Erhöhungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg. Solltest du also vorhaben, deine Zusatzversicherung langfristig zu halten, sparst du mit einem solchen Tarif in Summe meist eine Menge Geld und kannst planungssicher in die Zukunft schauen (im Vergleich zu einem Tarif ohne Rückstellungen). Wenn du deine Zusatzversicherung hingegen nur für wenige Jahre halten möchtest (z. B. da du einen Wechsel in die private Krankenvollversicherung anstrebst), solltest du einen Tarif ohne Rückstellungen wählen.
  • Zeitliche Vorgaben: Bei vielen Tarifen ist ganz genau vertraglich festgelegt, welche Leistungen wie oft und bis zu welcher Höhe in welchen Zeiträumen erstattet werden. Dabei sind unter Umständen auch bestimmte Staffelungen festgelegt, durch welche die Erstattungshöchstsätze analog zur Vertragslaufzeit mit ansteigen (gleichbleibende Erstattungshöchstsätze sind auch denkbar). Optimaler Weise werden dabei Kalenderjahre und nicht „normale“ Jahre als Grundlage festgesetzt, sodass du die vollen Leistungen des ersten Jahres auch dann in Anspruch nehmen kannst, wenn der Vertrag unterjährig oder sogar erst im Dezember beginnt. Neben solchen gestaffelten und gleichbleibenden Erstattungshöchstsätzen sind ggf. auch bestimmte Wartezeiten vertraglich festgelegt. Diese starten mit dem Vertragsbeginn, und erst nach dessen Ablauf (z. B. nach 3 Monaten) besteht ein uneingeschränkter Leistungsanspruch für die festgelegten Bereiche.

 

Übrigens: Auch durch einen Wechsel deiner Krankenkasse lassen sich ggf. bestimmte Mehrleistungen realisieren (z. B. kostenfreie Zahnreinigungen), welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistungen hinausgehen (auch die Höhe des Zusatzbeitrages unterscheidet sich von Kasse zu Kasse). Ein entsprechender Vergleich kann sich also lohnen, z. B. über unser empfohlenes Vergleichsportal (siehe hier) oder im Rahmen unserer Beratung.

Welche Bereiche lassen sich absichern?

Die grundlegenden Leistungsbereiche der GKV lassen sich im Wesentlichen dem ambulanten, dem stationären sowie dem zahnmedizinischen Bereich unterordnen. Aufgrund der bereits erwähnten Leistungslücken kann es jedoch sein, dass bestimmte Versorgungsleistungen gar nicht abgesichert sind (vorwiegend im ambulanten und stationären Bereich) oder du mitunter erhebliche Zuzahlungen leisten musst (vorwiegend im zahnmedizinischen Bereich). Aber nicht nur in diesen „klassischen“ Bereichen, sondern auch in weiteren Situationen bestehen Versorgungslücken: Insbesondere die Themen Auslandreisen, Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankentagegeld) und Pflege seien hier genannt (betrifft auch privat versicherte Personen). Weitere Nischenversicherungen (z. B. Krankenhaustagegeld) lassen wir aufgrund ihrer eher untergeordneten Relevanz in unserer Betrachtung bewusst außen vor. Im Folgenden eine kurze Erläuterung der genannten Bereiche, welche jeweils unterschiedliche Lücken absichern und für welche jeweils unterschiedliche Besonderheiten bestehen (zur Erklärung, siehe FAQ). Dabei haben wir überdies spezielle Vergleichsrechner hinterlegt (Krankentagegeld und Pflege ausgenommen), welche für dich als Kunden ggf. noch weitere Vorteile mit sich bringen (zur Erklärung, siehe FAQ).

Ambulant

Wenn du aufgrund der Behandlung einer Krankheit eine Praxis oder Klinik besuchst und anschließend nach Hause „entlassen“ wirst, spricht man von einer ambulanten Behandlung (z. B. der Besuch beim Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten). Insbesondere Leistungen von Heilpraktikern werden in der GKV jedoch meist gar nicht erstattet, sodass eine ambulante Zusatzversicherung entsprechende Abhilfe schaffen kann (bei aktiver Nutzung lassen sich Erstattungen realisieren, die über die gezahlten Beiträge hinausgehen). Überdies leisten solche Tarife oftmals auch Erstattungen für z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Seehilfen oder gesetzliche Zuzahlungen bei Hilfsmitteln (der verlinkte Rechner fokussiert sich vorwiegend auf den Heilpraktiker-Bereich).

Stationär

Wenn du eine umfangreiche Behandlung benötigst oder ein Notfall eintritt und du in einem Krankenhaus untergebracht wirst (auch über Nacht), spricht man von einer stationären Behandlung (auch Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können hierzu zählen). Die Erstattungen der GKV beziehen sich dabei allerdings nur auf medizinisch notwenige Regelleistungen. Eine stationäre Zusatzversicherung kann in diesem Zusammenhang z. B. dann für dich in Frage kommen, wenn du Wert auf eine umfangreichere Behandlung (z. B. durch einen Chefarzt), eine Unterbringung im Einbettzimmer oder auf eine freie Krankenhauswahl legst.

Zahn

Auch der Besuch eines Zahnarztes (z. B. aufgrund einer Zahnbehandlung) oder eines Kieferorthopäden fällt unter den ambulanten Bereich. Allerdings kommst du als Patient hier mit einem anderen Abrechnungssystem in Berührung: Mit der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Anhand dieser werden die Leistungen in Abhängigkeit vom Aufwand abgerechnet, doch selbst im Rahmen einer Regelversorgung können für dich als GKV-Mitglied hohe Zuzahlungen anfallen (z. B. bis zu 40 % Eigenbeteiligung bei Zahnersatz). Mithilfe einer Zahnzusatzversicherung lassen sich Eigenbeteiligungen bis auf null Euro senken, und dies auch bei umfangreicheren Behandlungen über die Regelversorgung hinaus.

Ausland

Durch ein Sozialversicherungsabkommen mit der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern soll gewährleistet werden, dass dort anfallende Behandlungskosten für dich als GKV-Mitglied übernommen werden (außerhalb dieser Länder besteht gar kein Versicherungsschutz). Das Problem dabei: Dort niedergelassene Ärzte stellen oft Privatrechnungen aus, welche von dir ausgelegt werden müssen und welche die in Deutschland üblichen Erstattungssätze der GKV deutlich übersteigen. Überdies kann die GKV Abschläge für den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnen, und die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in die Heimat (z. B. per Rettungsflugzeug) werden gar nicht erstattet. Insbesondere der letzte Punkt ist jedoch mit erheblichen Kosten- und Gesundheitsrisiken verbunden, sodass eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung auch bei innereuropäischen Reisen nicht vergessen werden sollte (die Kosten für eine Einzelperson liegen bei lediglich 15–20 € pro Jahr).

Krankentagegeld

Im Rahmen eines Unfalls oder einer Krankheit kann es zu einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit und damit zu Einkommenseinbußen kommen. So erhältst du als Arbeitnehmer ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ein sogenanntes Krankengeld ausbezahlt (in der Regel 70 % des letzten Bruttoeinkommens und maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens) und dies für maximal 72 Wochen. Die entsprechende Lücke lässt sich über eine Krankentagegeldversicherung schließen, welche eine individuell vereinbarte Rentenzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet (die Höhe des Tagegelds sollte regelmäßig dem Einkommen und ggf. auch dem Berufstatus gegenübergestellt werden). Solltest du als Arbeitnehmer oder Selbstständiger privat krankenversichert sein, besteht kein Anspruch auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Krankengeld (in diesem Fall liegt die Versorgungslücke sogar bei 100 %). Im Zusammenhang mit dieser Absicherung lohnt sich auch ein Blick auf unsere Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hier).

Pflege

Grundsätzlich ist es so, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Dies bedeutet, dass du als Mitglied der GKV automatisch auch der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung angehörst (inkl. eines eigenen einkommensabhängigen Beitrags). Wichtig hierbei zu erwähnen ist jedoch, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nicht die kompletten Kosten übernimmt und demnach entsprechende Leistungslücken bestehen (diese unterscheiden sich in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad). Durch eine private Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch entsprechend vorsorgen, sodass im Pflegefall nicht das eigene Vermögen oder das Vermögen von Familienangehörigen aufgebraucht werden muss. Auch hier richten sich die Leistungen nach dem festgestellten Pflegegrad, sodass die Leistungslücken der gesetzlichen Absicherung gezielt geschlossen werden können. Dazu können verschiedene Arten von Zusatzversicherungen verwendet werden, welche unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich bringen (zur Erklärung, siehe FAQ).

Welche Bereiche lassen sich absichern?

Die grundlegenden Leistungsbereiche der GKV lassen sich im Wesentlichen dem ambulanten, dem stationären sowie dem zahnmedizinischen Bereich unterordnen. Aufgrund der bereits erwähnten Leistungslücken kann es jedoch sein, dass bestimmte Versorgungsleistungen gar nicht abgesichert sind (vorwiegend im ambulanten und stationären Bereich) oder du mitunter erhebliche Zuzahlungen leisten musst (vorwiegend im zahnmedizinischen Bereich). Aber nicht nur in diesen „klassischen“ Bereichen, sondern auch in weiteren Situationen bestehen Versorgungslücken: Insbesondere die Themen Auslandreisen, Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankentagegeld) und Pflege seien hier genannt (betrifft auch privat versicherte Personen). Weitere Nischenversicherungen (z. B. Krankenhaustagegeld) lassen wir aufgrund ihrer eher untergeordneten Relevanz in unserer Betrachtung bewusst außen vor. Im Folgenden eine kurze Erläuterung der genannten Bereiche, welche jeweils unterschiedliche Lücken absichern und für welche jeweils unterschiedliche Besonderheiten bestehen (zur Erklärung, siehe FAQ). Dabei haben wir überdies spezielle Vergleichsrechner hinterlegt (Krankentagegeld und Pflege ausgenommen), welche für dich als Kunden ggf. noch weitere Vorteile mit sich bringen (zur Erklärung, siehe FAQ).

Ambulant

Mehr Infos

Wenn du aufgrund der Behandlung einer Krankheit eine Praxis oder Klinik besuchst und anschließend nach Hause „entlassen“ wirst, spricht man von einer ambulanten Behandlung (z. B. der Besuch beim Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten). Insbesondere Leistungen von Heilpraktikern werden in der GKV jedoch meist gar nicht erstattet, sodass eine ambulante Zusatzversicherung entsprechende Abhilfe schaffen kann (bei aktiver Nutzung lassen sich Erstattungen realisieren, die über die gezahlten Beiträge hinausgehen). Überdies leisten solche Tarife oftmals auch Erstattungen für z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Seehilfen oder gesetzliche Zuzahlungen bei Hilfsmitteln (der verlinkte Rechner fokussiert sich vorwiegend auf den Heilpraktiker-Bereich).

Stationär

Mehr Infos

Wenn du eine umfangreiche Behandlung benötigst oder ein Notfall eintritt und du in einem Krankenhaus untergebracht wirst (auch über Nacht), spricht man von einer stationären Behandlung (auch Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können hierzu zählen). Die Erstattungen der GKV beziehen sich dabei allerdings nur auf medizinisch notwenige Regelleistungen. Eine stationäre Zusatzversicherung kann in diesem Zusammenhang z. B. dann für dich in Frage kommen, wenn du Wert auf eine umfangreichere Behandlung (z. B. durch einen Chefarzt), eine Unterbringung im Einbettzimmer oder auf eine freie Krankenhauswahl legst.

Zahn

Mehr Infos

Auch der Besuch eines Zahnarztes (z. B. aufgrund einer Zahnbehandlung) oder eines Kieferorthopäden fällt unter den ambulanten Bereich. Allerdings kommst du als Patient hier mit einem anderen Abrechnungssystem in Berührung: Mit der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Anhand dieser werden die Leistungen in Abhängigkeit vom Aufwand abgerechnet, doch selbst im Rahmen einer Regelversorgung können für dich als GKV-Mitglied hohe Zuzahlungen anfallen (z. B. bis zu 40 % Eigenbeteiligung bei Zahnersatz). Mithilfe einer Zahnzusatzversicherung lassen sich Eigenbeteiligungen bis auf null Euro senken, und dies auch bei umfangreicheren Behandlungen über die Regelversorgung hinaus.

Ausland

Mehr Infos

Durch ein Sozialversicherungsabkommen mit der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern soll gewährleistet werden, dass dort anfallende Behandlungskosten für dich als GKV-Mitglied übernommen werden (außerhalb dieser Länder besteht gar kein Versicherungsschutz). Das Problem dabei: Dort niedergelassene Ärzte stellen oft Privatrechnungen aus, welche von dir ausgelegt werden müssen und welche die in Deutschland üblichen Erstattungssätze der GKV deutlich übersteigen. Überdies kann die GKV Abschläge für den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnen, und die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in die Heimat (z. B. per Rettungsflugzeug) werden gar nicht erstattet. Insbesondere der letzte Punkt ist jedoch mit erheblichen Kosten- und Gesundheitsrisiken verbunden, sodass eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung auch bei innereuropäischen Reisen nicht vergessen werden sollte (die Kosten für eine Einzelperson liegen bei lediglich 15–20 € pro Jahr).

Krankentagegeld

Mehr Infos

Im Rahmen eines Unfalls oder einer Krankheit kann es zu einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit und damit zu Einkommenseinbußen kommen. So erhältst du als Arbeitnehmer ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ein sogenanntes Krankengeld ausbezahlt (in der Regel 70 % des letzten Bruttoeinkommens und maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens) und dies für maximal 72 Wochen. Die entsprechende Lücke lässt sich über eine Krankentagegeldversicherung schließen, welche eine individuell vereinbarte Rentenzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet (die Höhe des Tagegelds sollte regelmäßig dem Einkommen und ggf. auch dem Berufstatus gegenübergestellt werden). Solltest du als Arbeitnehmer oder Selbstständiger privat krankenversichert sein, besteht kein Anspruch auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Krankengeld (in diesem Fall liegt die Versorgungslücke sogar bei 100 %). Im Zusammenhang mit dieser Absicherung lohnt sich auch ein Blick auf unsere Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hier).

Pflege

Mehr Infos

Grundsätzlich ist es so, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Dies bedeutet, dass du als Mitglied der GKV automatisch auch der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung angehörst (inkl. eines eigenen einkommensabhängigen Beitrags). Wichtig hierbei zu erwähnen ist jedoch, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nicht die kompletten Kosten übernimmt und demnach entsprechende Leistungslücken bestehen (diese unterscheiden sich in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad). Durch eine private Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch entsprechend vorsorgen, sodass im Pflegefall nicht das eigene Vermögen oder das Vermögen von Familienangehörigen aufgebraucht werden muss. Auch hier richten sich die Leistungen nach dem festgestellten Pflegegrad, sodass die Leistungslücken der gesetzlichen Absicherung gezielt geschlossen werden können. Dazu können verschiedene Arten von Zusatzversicherungen verwendet werden, welche unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich bringen (zur Erklärung, siehe FAQ).

Vergleichsrechner

Möchtest du auf Grundlage deiner individuellen Eingaben die Tarife verschiedener Versicherer miteinander vergleichen? Dann nutze gerne unseren Vergleichsrechner und erhalte eine erste Orientierung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Vorteile bringen die Vergleichsrechner, welche oben im Rahmen der Bereichserläuterungen hinterlegt sind, für mich als Kunde mit sich?

Auf dieser Webseite haben wir verschiedene Vergleichsrechner hinterlegt, durch welche die Tarife unterschiedlicher Versicherer gegenübergestellt werden können und welche für dich ggf. einige Vorteile mit sich bringen (für den Bereich Krankentagegeld und Pflege bitten wir in jedem Fall um direkte Kontaktaufnahme mit uns, da wir derzeit noch keine Vergleichsrechner anbieten). Im Folgenden eine kleine Übersicht:

  • Vergleichsrechner ganz oben auf dieser Seite und über diesem FAQ (ambulant, stationär und Zahn): Dieser Vergleichsrechner wird durch unseren Kooperationspartner Softfair zur Verfügung gestellt, dessen Rechner wir auch auf vielen anderen Seiten auf dieser Webseite benutzen. Durch die Benutzung des verlinkten Rechners kannst du dir auf Grundlage deiner gewünschten Leistungen einen ersten guten Überblick verschaffen, wobei du sowohl den ambulanten, den stationären als auch den zahnmedizinischen Bereich mit einschließen kannst.
  • Vergleichsrechner oben im Rahmen der Bereichserläuterungen (ambulant, stationär und Zahn): Neben dem ganzheitlich ausgerichteten Rechner haben wir zudem einzelne Rechner für die drei grundlegenden Bereiche der Krankenzusatzversicherungen hinterlegt. Dabei kooperieren wir mit der WaizmannTabelle. Dies ist ein Vergleichsportal, welches bereits seit 1995 besteht und sich auf den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen spezialisiert hat (doch auch im ambulanten und stationären Bereich werden umfangreiche Gegenüberstellungen geboten). Wenn du dich nun für einen Abschluss einer Zusatzversicherung im zahnmedizinischen Bereich über die WaizmannTabelle entscheidest, gibt es für dich als Kunden ein besonderes Extra kostenfrei mit dazu: den sogenannten Clearment-Schutzbrief, welcher unabhängig vom gewählten Versicherer für die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Dieser garantiert Dir eine professionelle Unterstützung, wenn es bei der Forderung von Erstattungen gegenüber dem Versicherer zu Problemen kommt. Konkreter Weise werden dabei deine Vertragsansprüche überprüft und gegenüber dem Versicherer durchgesetzt, wenn keine oder eine zu geringe Erstattung geleistet wurde (die Tarife werden im Rahmen des Vergleichs überdies auch nach der ermittelten Leistungssicherheit bewertet). Beachte in Bezug auf die Rechner dieses Anbieters jedoch, dass entsprechende Abschlüsse nicht mit unserem Verwaltungssystem synchronisiert sind. Aus diesem Grund findet auch keine Spiegelung der Dokumente mit dem Finanzmanager statt und auch unseren Leistungsservice können wir dir nicht gewährleisten: Erläuterungen zu diesen beiden Serviceleistungen findest du im FAQ auf der Startseite dieser Webseite (siehe hier). Im Bereich der ambulanten und stationären Krankenzusatzversicherungen empfehlen wir somit, auf uns zuzukommen, wenn der Abschluss eines bestimmten Tarifes gewünscht wird (im zahnmedizinischen Bereich empfehlen wir die WaizmannTabelle aufgrund des Clearment-Schutzbriefes).
  • Vergleichsrechner oben im Rahmen der Bereichserläuterungen (Ausland): Im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung arbeiten wir mit dem Vergleichsportal Covomo zusammen, einem auf Spezial- und Nischenversicherungen spezialisiertem Anbieter (siehe auch Spezial- und Nischenversicherungen). Über den oben verlinkten Vergleichsrechner kannst du auf Grundlage deiner Angaben die Tarife verschiedener Anbieter miteinander vergleichen und dich bei Bedarf auch für einen direkten Online-Abschluss entscheiden. Dabei kannst du überdies weitere Reiseversicherungen mit einschließen: eine Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung. Beachte in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Reisekrankenversicherung definitiv die wichtigste Reiseversicherung ist, welche hierbei in jedem Fall Vorrang haben sollte. Überdies sei erwähnt, dass der direkte Abschluss über Covomo sich überwiegend bei zeitlich überschaubaren und „normalen“ Reisen empfiehlt. Solltest du einen längeren bzw. „speziellen“ Auslandsaufenthalt planen, verweisen wir auf einen unserer Kooperationspartner, welcher sich auf Reiseversicherungen spezialisiert hat: DR-WALTER (siehe hier). Einige Tarife von DR-WALTER lassen sich zwar auch über Covomo abschließen, jedoch besteht ggf. ein erweiterter Beratungsbedarf, welchen du dort erfüllt bekommst.
Welche konkreten Lücken sichert eine ambulante Krankenzusatzversicherung ab und welche Besonderheiten sollten in diesem Bereich berücksichtigt werden?

Wie bereits oben angedeutet, wird eine Vielzahl von ambulanten Leistungen von der GKV nur teilweise oder sogar gar nicht übernommen. Eben diese Leistungslücken können mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung geschlossen werden. Im Folgenden ein Überblick der wesentlichen Leistungen (inkl. Erläuterung der jeweiligen GKV-Lücken):

  • Naturheilkunde: Hierzu zählen neben Ärzten, die Naturheilverfahren anbieten, vor allem Heilpraktiker. Diese bieten Leistungen an, die von der GKV meist gar nicht erstattet werden (z. B. Traditionelle Chinesische Medizin). Im Zusammenhang mit den erstattungsfähigen Naturheilverfahren im Rahmen einer Zusatzversicherung lassen sich insbesondere das Hufeland-Leistungsverzeichnis (siehe hier) und das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (siehe hier) nennen. In diesen Verzeichnissen sind entsprechende Heilverfahren aufgelistet und einige Versicherer garantieren Erstattungen für all diese Behandlungsarten (vorausgesetzt, die Abrechnung der Leistungen basiert auf Basis einer dieser Verzeichnisse). So z. B. die Barmenia, die auf ihrer Webseite eine entsprechende Übersicht aller Verfahren liefert (siehe hier).
  • Vorsorgeuntersuchungen: Welche Vorsorgeuntersuchungen von der GKV übernommen werden müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben und im Wesentlichen von deinem Alter abhängig. Solltest du jedoch Wert auf darüber hinausgehende Untersuchungen legen, kann dieser Punkt für dich interessant sein (auch einige Krankenkassen leisten ebenfalls über den gesetzlichen Anspruch hinaus).
  • Reise- und Schutzimpfungen: Auch in diesem Bereich sichert der Leistungskatalog der GKV dir keine uneingeschränkten Erstattungen zu. Viele Tarife erstatten in diesem Zusammenhang die anfallenden Kosten.
  • Hilfsmittel: Eine Seehilfe wird in der GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst und auch bei Hörgeräten gibt es bestimmte Festzuschüsse. Entsprechende Zusatzversicherungen leisten unabhängig von deiner Sehschwäche und auch für hochwertigere Hörgeräte.
  • Arzneimittel: Als GKV-Mitglied müssen zu jedem Arzneimittel Zuzahlungen geleistet werden, welche in einigen Tarifen rückerstattet werden. Da die Zuzahlungen in der GKV jedoch auf maximal 10 € begrenzt sind, ist dieser Bereich eher als kleine Zusatzleistung anzusehen.

 

Im Zusammenhang mit solch einer ambulanten Krankenzusatzversicherung sollten insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:

  • Antragsprüfung: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Altersrückstellungen: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Zeitliche Vorgaben: Zur Erklärung, siehe oben. Gleichbleibende Erstattungshöchstsätze und Wartezeiten sind üblich, eine Leistungsstaffel hingegen nicht.
  • Leistungen nutzen: Wie bereits erwähnt, lassen sich bei aktiver Nutzung Erstattungen realisieren, die über die gezahlten Beiträge hinausgehen. Leider nutzen viele Menschen mit einer solchen Absicherung diese Möglichkeiten nicht und verpassen es, entsprechende Behandlungen auch wirklich wahrzunehmen. Diesbezüglich sei vorwiegend der Bereich der Naturheilkunde genannt, bei welchem auf planbarer Basis Leistungen in Anspruch genommen werden können (anders als bei den meisten anderen Versicherungssparten, die nicht planbare Risikoszenarien absichern).
  • Ambulanter Kostenerstattungstarif als Alternative: Wichtig zu erwähnen ist, dass die bisherigen Ausführungen sich auf einen ambulanten Ergänzungstarif bezogen haben, bei welchem du weiterhin den Status als gesetzlich versicherter Patient behältst (es werden zwar Leistungslücken der GKV geschlossen, doch die Ärzte rechnen weiterhin mit deiner Krankenkasse die erstattungsfähigen Leistungen ab). Als Alternative hierzu bieten sich ambulante Kostenerstattungstarife an, bei welchen entsprechende Behandlungen mit dir selbst abgerechnet werden. Die Rechnungen leitest du an deine GKV weiter und bittest um anteilige Erstattung (hierzu muss bei der GKV zuvor eine Umstellung auf Kostenerstattungsprinzip beantragt werden) und über die Zusatzversicherung werden im Rahmen des Versicherungsschutzes die verbleibenden Kosten erstattet. Der entscheidende Unterschied dabei ist: Ärzte, die Privatpatienten behandeln, werden nicht auf Grundlage von pauschalen und pro Quartal vergütet (unabhängig vom Umfang und der Anzahl an Behandlungen), sondern auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und dies pro jeweiliger Erkrankung (Grundlage ist die Abrechnung über die sogenannte GÖA). Neben einer uneingeschränkten Versorgung profitierst du so auch von schnelleren Facharztterminen. Aufgrund des höheren Kostenrisikos für den Versicherer sind die Beiträge solcher Tarife um einiges höher. Wenn dir die erhöhten Beiträge jedoch wert sind, kannst du dich gerne bei uns melden und ein entsprechendes Angebot anfragen.
Welche konkreten Lücken sichert eine stationäre Krankenzusatzversicherung ab und welche Besonderheiten sollten in diesem Bereich berücksichtigt werden?

Wie bereits oben erwähnt, sind die stationären Leistungen der GKV auf die medizinisch notwendigen Regelleistungen begrenzt. Entsprechende Mehrleistungen können über eine stationäre Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden. Im Folgenden ein Überblick der wesentlichen Leistungen (inkl. Erläuterung der jeweiligen GKV-Lücken):

  • Umfangreichere Behandlung: Im Gegensatz zum klassischen ambulanten Ergänzungstarif kannst du deine medizinische Versorgung im Krankenhaus mithilfe einer stationären Zusatzversicherung tatsächlich auf die eines Privatpatienten anheben. Insbesondere die freie Wahl des behandelnden Arztes (z. B. Chefarzt) und eine Abrechnung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seien hier genannt. So leistet die GKV nur für die Regelversorgung, wobei die Abrechnung der Leistungen über sogenannte Fallpauschalen erfolgt (DRG-System). Wenn du nun aber einen Chefarzt frei wählst und es zu einer komplizierten Behandlung kommt, kann es durchaus sein, dass die Abrechnung der ärztlichen Leistungen weit oberhalb des üblichen Regelhöchstsatzes erfolgt. Eine gute stationäre Krankenzusatzversicherung würde auch in diesem Fall die kompletten Kosten erstatten.
  • Freie Krankenhauswahl: Zwar bieten einige Krankenkassen eine freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten für ihre Versicherten an, allerdings sind Privatkliniken davon ausgeschlossen. Wenn du dir hingegen sicher sein möchtest, dass die Behandlungskosten in jedem Fall unabhängig vom Krankenhaus erstattet werden, kann eine entsprechende Zusatzversicherung Abhilfe schaffen (ggf. besteht auch die Möglichkeit, das Krankenhaus nachträglich zu wechseln).
  • Komfortablere Unterbringung: Auch die volle Kostenübernahme eines Ein- oder Zweibettzimmers lässt sich vereinbaren. Im Rahmen der GKV ist lediglich ein Mehrbettzimmer vorgesehen und ohne Zusatzversicherung besteht kein Anspruch auf eine komfortablere Unterbringung (falls diese dennoch gewährleistet wird, übernimmt die GKV nicht die entstandenen Mehrkosten). Neben der Komponente Komfort kann eine entsprechende Unterbringung auch zu einer schnelleren Genesung beitragen.
  • Zahlung eines Tagegeldes: Solltest du bestimmte Wahlleistungen nicht in Anspruch nehmen (z. B. Einbettzimmer), wird in den meisten Tarifen stattdessen ein Ersatzkrankenhaustagegeld ausbezahlt (z. B. 20 € pro Krankenhaustag). Überdies lässt sich oftmals auch ein individuelles Krankenhaustagegeld vereinbaren, welches ohne Voraussetzungen geleistet wird (die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Krankenhaustag wird in vielen Tarifen standardmäßig erstattet).

 

Im Zusammenhang mit solch einer ambulanten Krankenzusatzversicherung sollten insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:

  • Antragsprüfung: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Altersrückstellungen: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Zeitliche Vorgaben: Zur Erklärung, siehe oben. Eine Wartezeit ist üblich (z. B. bei psychischen Erkrankungen und Entbindungen), gestaffelte oder gleichbleibende Erstattungshöchstsätze hingegen nicht.
  • Leistungsabrechnung: Wie bereits erwähnt, übernimmt die GKV für die Behandlung im Krankenhaus nur eine Regelversorgung. Wenn hingegen eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde und du entsprechende Leistungen in Anspruch genommen hast, gilt Folgendes: Am Ende deines Krankenhausaufenthalts erhältst du vom Krankenhaus eine Rechnung. Diese beinhaltet die Kosten für die Zusatzleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt etc.) und muss zur Abrechnung beim Versicherer eingereicht werden (z. B. per App).
Welche konkreten Lücken sichert eine Zahnzusatzversicherung ab und welche Besonderheiten sollten in diesem Bereich berücksichtigt werden?

Wie bereits oben erwähnt können für Dich als GKV-Mitglied im zahnmedizinischen Bereich hohe Zuzahlungen anfallen. Mithilfe einer Zahnzusatzversicherung lassen sich entsprechende Eigenbeteiligungen bis auf Null Euro senken. Im Folgenden ein Überblick der wesentlichen Leistungen (inkl. Erläuterung der jeweiligen GKV-Lücken):

  • Erstattungen für Zahnersatz: Die GKV leistet lediglich für die medizinisch notwendige Regelversorgung (z. B. Füllungen, die funktional und wirtschaftlich sind) und bei Zahnersatz (z. B. durch Implantate) gibt es in diesem Zusammenhang überdies einen Festzuschuss, welcher in der Regel bei 60 % liegt (40 % der Kosten für die Regelversorgung müssen demnach selbst getragen werden). Durch die jährliche Führung eines Bonusheftes gibt es jedoch die Möglichkeit, den Zuschuss auf 70 % (nach 5 Jahren) oder auf 75 % (nach 10 Jahren) aufzustocken. Der Clou dabei: Selbst wenn der Zuschuss bei 75 % liegt, bedeutet dies nicht, dass bei Zahnersatz in jedem Fall „nur“ eine Eigenbeteiligung von 25 % anfällt. Der Grund dafür: Die Leistungen des Zahnarztes übersteigen oftmals die Regelversorgung, und dennoch beteiligt sich die GKV in einem solchen Fall nur anteilig an eben dieser zu maximal 75 % (die hochwertigeren Leistungen werden gar nicht erstattet, sodass letztendlich Eigenbeteiligungen von mehreren tausend Euro anfallen können). Eine entsprechende Zahnzusatzversicherung kann dafür sorgen, dass sowohl die Zuzahlungen im Rahmen der Regelversorgung als auch die Kosten für die hochwertigeren Leistungen erstattet werden, und dies bei Bedarf in voller Höhe. Neben den Tarifen, die sich auf das Thema Zahnersatz fokussieren, gibt es auch solche, die einen Rundum-Schutz gewähren (siehe die folgenden Punkte).
  • Erstattungen für Zahnbehandlungen: Nicht immer ist der Ersatz von Zähnen notwendig, denn es gibt zahlreiche Maßnahmen, welche zum Erhalt der Zähne beitragen und welche von einigen Zahnzusatzversicherungen in voller Höhe übernommen werden. Hierzu zählen Maßnahmen wie z. B. Wurzelbehandlungen, Parodontose-Behandlungen und Funktionsanalysen.
  • Prophylaxe: Auch prophylaktische Maßnahmen können zum Erhalt der Zähne beitragen, insbesondere professionelle Zahnreinigungen seien hier genannt (diese werden nur von einigen Krankenkassen bezuschusst bzw. übernommen). Einige Tarife erstatten überdies auch bestimmte Komfortleistungen, wie z. B. Bleaching (wird von keiner Krankenkasse übernommen, da diese Leistung nicht als medizinisch notwendig gilt).
  • Kieferorthopädie: Während bei Erwachsenen insbesondere auf die Erstattung von Kosten für Zahnersatz geachtet werden sollte, stehen bei Kindern der Zahnerhalt und die Kieferorthopädie im Vordergrund. Mit einer Zahnzusatzversicherung, die entsprechende Leistungen abdeckt, kann im Sinne des eigenen Geldbeutels und im Sinne der Gesundheit des Kindes vorgesorgt werden. So übernimmt die GKV für minderjährige Kinder nur bei besonders schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen (Schweregrad 3) die kompletten Behandlungskosten (allerdings müssen während der Behandlung vorerst 20 % der Kosten ausgelegt werden). Behandlungen bei einem Schweregrad 1 oder 2 sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen und müssen privat bezahlt werden. Überdies gilt auch in diesem Bereich, dass die GKV lediglich im Rahmen der Regelversorgung leistet. Behandlungen mit z. B. speziellen Brackets und farblosen Bögen sowie andere Spezialleistungen müssen in jedem Fall zu 100 % selbst getragen werden.

 

Im Zusammenhang mit solch einer Zahnzusatzversicherung sollten insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:

  • Antragsprüfung: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Altersrückstellungen: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Zeitliche Vorgaben: Zur Erklärung, siehe oben. Eine Wartezeit und gestaffelte Erstattungshöchstsätze (Zahnstaffel), welche nach einiger Zeit komplett wegfallen, sind üblich. Überdies sind auch gleichbleibende Erstattungshöchstsätze bei bestimmten Leistungen denkbar (z. B. im Bereich der Prophylaxe).
  • Erstattung auch ohne Vorleistung der GKV: In vielen Tarifen unterscheiden sich die Erstattungshöchstsätze für bestimmte Leistungen (z. B. Wurzelbehandlung), je nachdem, ob deine Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt oder nicht (wenn die GKV nicht leistet, ist der Erstattungshöchstsatz dann oftmals geringer). Für eine optimale Absicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Zusatzversicherung auch dann in uneingeschränktem Umfang leistet, wenn die GKV sich nicht an den Kosten beteiligt. Ein entscheidender Grund hierfür: Die Leistungen der GKV sind nicht garantiert und diese wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Male gekürzt oder sogar komplett gestrichen. Hast du nun einen Tarif, der nur leistet, sofern die GKV einen Teil erstattet hat, läufst du Gefahr, dass bei einer weiteren Reform des Gesundheitssystems die Zahnzusatzversicherung nicht oder nur noch eingeschränkt leistet. Nur eine Zahnzusatzversicherung, die auch ohne Vorleistung der GKV Rechnungen erstattet, garantiert demnach dauerhaft die Leistungen.
Welche konkreten Lücken sichert eine Auslandsreisekrankenversicherung ab und welche Besonderheiten sollten in diesem Bereich berücksichtigt werden?

Wie bereits oben erwähnt, leistet die GKV bei der Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland nicht uneingeschränkt oder sogar gar nicht, sodass ggf. hohe Zuzahlungen anfallen (insbesondere bei einem Krankenrücktransport in die Heimat). Mithilfe einer Auslandsreisekrankenversicherung lassen sich die entsprechenden Kosten- und Gesundheitsrisiken aus der Welt schaffen. Im Folgenden ein Überblick der wesentlichen Leistungen (inkl. Erläuterung der jeweiligen GKV-Lücken):

  • Länder ohne Sozialversicherungsabkommen: Der bereits angedeutete eingeschränkte Versicherungsschutz im Ausland seitens der GKV gilt nur für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Hierzu zählen die Europäische Union und einige weitere Länder, wie z. B. Israel, Tunesien und Türkei. Für alle übrigen Länder, mit denen kein Abkommen besteht, erstattet die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistungen. Eine Zusatzversicherung gewährleistet entsprechenden Krankenversicherungsschutz im ambulanten, stationären und auch im zahnmedizinischen Bereich, bei welchem mindestens Zahnbehandlungen und Reparaturen des Zahnersatzes mitversichert sein sollten (in einigen Ländern ist eine Auslandsreisekrankenversicherung auch Voraussetzung für eine Einreise).
  • Länder mit Sozialversicherungsabkommen: In den Ländern mit Abkommen leistet die GKV hingegen häufig nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Behandlungskosten. Der Grund hierfür: Dort niedergelassene Ärzte stellen oft Privatrechnungen aus, welche von dir ausgelegt werden müssen und welche die in Deutschland üblichen Erstattungssätze der GKV deutlich übersteigen können (auf eine Abrechnung über deine europäische Versichertenkarte wird in einem solchen Fall verzichtet). Die Rechnung musst du anschließend bei deiner Krankenkasse einreichen und um Rückerstattung bitten (zumindest um eine anteilige), und dabei kann die GKV überdies Abschläge für den erhöhten Verwaltungsaufwand berechnen. Eine gute Zusatzversicherung wiederum sorgt dafür, dass du in einem solchen Fall auch die nicht erstattungsfähigen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen musst.
  • Krankenrücktransport: Ob du dich nun in einem Land mit oder ohne Sozialversicherungsabkommen befindest: In beiden Fällen gilt, dass die GKV keine Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in die Heimat (z. B. per Rettungsflugzeug) erstattet. Da die Kosten jedoch in einen fünfstelligen und bei Langstreckenflügen sogar in den sechsstelligen Bereich gehen können, ist eine Absicherung über eine Zusatzversicherung in jedem Fall anzuraten. Gute Tarife erstatten in diesem Zusammenhang überdies nicht nur einen medizinisch notwendigen, sondern auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport. Die Erstattungshürden hierfür sind in der Regel geringer und z. B. dann gegeben, wenn die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14 Tage übersteigt oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten für den Rücktransport übersteigen. Übrigens: Zusätzlich zum Krankenrücktransport leisten Zusatzversicherungen in der Regel auch für Such- und Rettungskoten, Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt und für Überführungskosten im Todesfall.
  • Weitere Leistungen: Neben den bereits erwähnten grundsätzlichen Leistungsarten bieten viele Tarife auch noch weitergehende Leistungen an. Hierzu zählen z. B. die freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort, der Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus (z. B. wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss) und ein 24-Stunden-Notfall-Service, in Form einer Hotline sowie in Form der Organisation eines Dolmetschers.

 

Im Zusammenhang mit solch einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:

  • Antragsprüfung: Zur Erklärung, siehe oben. Im Gegensatz zu den bisher behandelten Bereichen sind bei Antragstellung üblicherweise keine Gesundheitsfragen auszufüllen. Vorerkrankungen, die zu Reisebeginn die Reisefähigkeit nicht einschränken, sollten mitversichert sein. Chronisch kranke Personen hingegen sollten zur Sicherheit vor der Reise ein Attest einholen, welches die Reisefähigkeit bestätigt.
  • Altersrückstellungen: Zur Erklärung, siehe oben. Auch Altersrückstellungen sind im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung unüblich, dennoch erheben einige Versicherer ab einem gewissen Alter einen Aufschlag.
  • Zeitliche Vorgaben: Zur Erklärung, siehe oben. Wartezeiten und gestaffelte Erstattungshöchstsätze sind unüblich, gleichbleibende Erstattungshöchstsätze in bestimmten Leistungsbereichen hingegen schon (z. B. pro Reise 20.000 € für Such-, Rettung- oder Bergungskosten). Trotz fehlender Wartezeiten und einer üblichen Buchungsfrist bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt sollte der Abschluss nicht herausgezögert werden, denn der Beginn des Versicherungsschutzes erfolgt meist erst ab der Annahme des Versicherers und ab der Beitragszahlung. Überdies ist auch die Dauer der Reise entscheidend, denn die meisten Tarife bieten Versicherungsschutz für maximal 42, 56 oder 70 zusammenhängende Reisetage. Bei längeren Aufenthalten ist ein gesonderter Tarif erforderlich, welchen wir für unsere Kunden in der Regel über einen unserer, in diesem Bereich spezialisierten, Kooperationspartner beziehen: Siehe hierzu unsere Seite zu Spezial- und Nischenversicherungen (siehe hier). Bezüglich zeitlicher Vorgaben sei noch erwähnt, dass es sowohl Jahres- als auch Einmaltarife gibt. Der Jahresschutz versichert alle Reisen innerhalb eines Jahres und der Einmaltarif versichert lediglich eine bestimmte Reise (in der Regel empfiehlt sich der Einmalschutz lediglich bei einmaligen Langzeitreisen).
  • Reiseregion: Neben diesen zeitlichen Vorgaben sollte auch auf den versicherten Geltungsbereich geachtet werden. So wird meist zwischen Europa-Tarifen und weltweiten Tarifen (mit oder ohne USA & Kanada) unterschieden. Aufgrund der potenziell hohen Behandlungskosten sind Tarife, die Versicherungsschutz für die USA und Kanada bieten, ggf. geringfügig teurer.
  • Reisezweck: Auch der Reisezweck sollte beachtet werden, denn bei Geschäftsreisen sind Arbeitgeber in der Regel nicht dazu verpflichtet, für einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen. Gute Tarife sichern daher sowohl private als auch beruflich veranlasste Reisen ab.
  • Reiseversicherungen von Kreditkarten: Solltest du eine Kreditkarte besitzen, die Reiseversicherungen enthält, solltest du den Versicherungsschutz genau überprüfen. So besteht meist nur dann Versicherungsschutz, wenn die entsprechende Reise auch mit der Kreditkarte gebucht wurde, und auch die Leistungen sind oftmals nicht optimal. 
  • Personen mit privater Krankenvollversicherung: Auch wenn du privat krankenversichert bist, solltest du deinen Schutz in der Regel ergänzen. So ist auch hier das wichtige Thema Krankenrücktransport oftmals nur unzureichend oder gar nicht versichert (gilt auch für beihilfeberechtigte Beamte). Außerdem würden im Ausland anfallende Kosten durch einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt nicht erstattet werden und auch die Beitragsrückerstattung könnte gefährdet werden, wenn bestimmte Leistungen mit dem Versicherer abgerechnet werden.
Welche konkreten Lücken sichert eine Krankentagegeldversicherung ab und welche Besonderheiten sollten in diesem Bereich berücksichtigt werden?

Wie bereits oben erwähnt, musst du bei einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit (z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit) in der Regel mit Einkommenseinbußen rechnen. Wie diese Einbußen in deiner konkreten Situation aussehen würden, hängt im Wesentlichen von deinem Berufsstatus und deinem Versichertenstatus ab. Im Folgenden bekommst du daher einen kleinen Überblick über die vier grundlegenden Szenarien (inkl. Erläuterung, wie sich die Lücken der GKV bzw. PKV mithilfe einer Krankentagegeldversicherung schließen lassen):

  • Angestellt und Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die meisten Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall vom Arbeitgeber eine volle Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag bzw. bis zur siebten Woche. Solltest du hingegen länger erkranken, springt deine GKV ein und zahlt ein sogenanntes Krankengeld (längstens bis zur 72. Woche, innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung). Dieses beträgt 70 % des letzten Bruttoeinkommens und maximal 90 % des letzten Nettoeinkommens. Da von diesem Betrag jedoch noch die Arbeitnehmeranteile für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden, spricht man von einer Nettolohn-Entgeltlücke, die in der Regel ca. 22 % beträgt. Insofern besteht in einem solchen Fall eine Versorgungslücke, die eine Bedienung von laufenden Verpflichtungen erschweren kann. Es empfiehlt sich somit eine Krankentagegeldversicherung, die diese Lücke auffängt und dir eine individuell vereinbarte monatliche Rentenzahlung für die komplette Dauer der Arbeitsunfähigkeit zusichert (keine pauschale zeitliche Begrenzung und dies bei gleichzeitiger Steuer- und Abgabenfreiheit). Auch die Ursache der Krankheit oder des Unfalls spielt keine Rolle (Ausschlüsse wie z. B. Vorsatz ausgenommen), der Leistungsanspruch entsteht lediglich durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigung und die Auszahlung beginnt bei Arbeitnehmern in der Regel ab dem 43. Tag. Für eine visuelle Darstellung der zuvor beschriebenen Umstände empfiehlt sich ein Blick auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung in die erste Frage des FAQs (siehe hier).
  • Angestellt und Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV): Auch wenn du als Arbeitnehmer über eine PKV krankenversichert bist, bekommst du in der Regel eine volle Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag bzw. bis zur siebten Woche ausbezahlt. Danach jedoch besteht kein Anspruch auf das gesetzlich vorgeschriebene Krankengeld und die Nettolohn-Entgeltlücke beträgt somit 100 %. Insofern ist eine Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung, welche ab dem 43. Tag einspringt, für diese Gruppe von Menschen noch bedeutender. Eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes lässt sich beim bestehenden PKV-Versicherer oder aber auch bei einem anderen Anbieter in die Wege leiten.
  • Selbstständig und Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Wenn du selbstständig bist, hast du keinen Arbeitgeber, der dir eine Lohnfortzahlung gewährleistet. Insofern musst du dich um die Schließung deiner individuellen Entgeltlücke selbst kümmern. Die Möglichkeiten unterscheiden sich nach deinem Versichertenstatus. Solltest du freiwilliges Mitglied der GKV sein, hast du nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Dieses steht dir nur dann zu, wenn du eine sogenannte Wahlerklärung abgibst und anschließend einen um 0,6 % höheren Beitrag zahlst (die Leistungen gleichen im Wesentlichen dem gesetzlichen Krankengeld für Arbeitnehmer und sehen eine einkommensabhängige Auszahlung ab dem 43. Tag vor). Auch für eine frühzeitigere Absicherung bieten Krankenkassen sogenannte Wahltarife an, welche auch ohne Gesundheitsprüfung bezogen werden können. Solltest du hingegen keine schwerwiegenden Vorerkrankungen mitbringen, empfiehlt sich in der Regel eine Absicherung über eine private Krankentagegeldversicherung.
  • Selbstständig und Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV): Im Gegensatz zum selbstständigen GKV-Mitglied müssen selbstständige Mitglieder der PKV in jedem Fall auf eine private Krankentagegeldversicherung zurückgreifen, wenn eine Schließung der unmittelbaren Entgeltlücke gewünscht wird. Sowohl die Höhe als auch der Beginn der Auszahlung (z. B. bereits ab dem 8. Krankheitstag) können dabei weitgehendst frei bestimmt werden.

 

Im Zusammenhang mit solch einer Krankentagegeldversicherung sollten insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:

  • Antragsprüfung: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Altersrückstellungen: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Zeitliche Vorgaben: Zur Erklärung, siehe oben. Eine Wartezeit und gleichbleibende Erstattungshöchstsätze (gemäß Vereinbarung) sind üblich, gestaffelte Erstattungshöchstsätze hingegen nicht.
  • Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld beachten: In den vorherigen Ausführungen sind öfter die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld gefallen. Diese sollten nicht miteinander verwechselt werden. Während mit Krankengeld die gesetzlich vorgeschriebene Leistung der GKV gemeint ist, bezieht sich das Krankentagegeld auf die individuell vereinbarte Rentenzahlung, die du mit einem privaten Versicherer absichern kannst (als Bestandteil der PKV oder als ergänzende Zusatzversicherung). Mit einem Krankentagegeld kannst du demnach die Lücken der GKV schließen bzw. überhaupt erst eine Absicherung schaffen, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
  • Die richtige Höhe absichern und laufend anpassen: Die Höhe deines Krankentagegelds sollte sich nach deiner individuellen Situation richten, wobei insbesondere dein Berufs-, dein Versicherten- und dein Einkommensstatus berücksichtigt werden sollte (auch sollte die Höhe des Tagegelds regelmäßig diesen Komponenten gegenübergestellt werden). In der Regel empfehlen wir eine Absicherung, welche deine Entgeltlücke komplett schließt und die Bedienung laufender Verpflichtungen gewährleistet. Gerne bestimmen wir deine konkrete Lücke im Rahmen unserer Beratung, alternativ kannst du vorab auch einen Online-Rechner benutzen (z. B. hier). Auch unser eigener Rechner, welcher die Thematik Einkommensabsicherung aus einem ganzheitlichen Blickwinkel betrachtet, kann sich in diesem Zusammenhang anbieten (siehe hier).
  • Zusammenhänge mit Berufsunfähigkeit berücksichtigen: Mit einem ganzheitlichen Blickwinkel ist vor allem ein solcher Blickwinkel gemeint, welcher auch das Thema Berufsunfähigkeit mit einbezieht (weitergehende Absicherung des eigenen Einkommens). So wurde in den obigen Ausführungen erwähnt, dass es bei der Auszahlung des Krankentagegelds keine pauschale zeitliche Begrenzung gibt. Wohl aber kann es sein, dass die Leistungen mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit enden, und in diesem Fall ist eine separat vorhandene Absicherung von entscheidender Bedeutung. Der Grund für die mögliche Einstellung der Leistung: Eine Krankentagegeldversicherung zielt vorrangig auf die Absicherung des Einkommens bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ab. Wenn du jedoch deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst, kann es sein, dass eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besteht und andere Leistungsträger einspringen (ein Versicherer oder in begrenztem Umfang die gesetzliche Rentenversicherung). In der Regel bist du dann vertraglich dazu verpflichtet, deinen Krankentagegeld-Versicherer über die geänderten Umstände zu unterrichten, und dieser wird ggf. die Leistung fortan einstellen. Insofern macht es Sinn, sich auch mit einer langfristigen Einkommenssicherung zu beschäftigen. Hierzu bietet sich unsere Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung an (siehe hier).
Welche konkreten Lücken sichert eine Pflegezusatzversicherung ab und welche Besonderheiten sollten in diesem Bereich berücksichtigt werden?

Wie bereits oben erwähnt übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nicht die kompletten Kosten, und demnach bestehen entsprechende Leistungslücken. Mithilfe einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch zielgerichtet vorsorgen, weshalb im Folgenden die konkreten Begebenheiten erläutert werden, welche die entsprechenden Leistungslücken bestimmen:

  • Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Als Mitglied der GKV gehörst du automatisch auch der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung an (inkl. eines eigenen einkommensabhängigen Beitrages). Im Gegensatz zur Krankenversicherung ist diese allerdings keine Vollversicherung und deshalb werden auch nicht die gesamten Kosten übernommen, die bei einer Pflegebedürftigkeit anfallen. Pflegebedürftigkeit ist im Sozialgesetzbuch definiert und liegt im Wesentlichen dann vor, wenn du aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Hilfe anderer bedarfst (keine selbstständige Bewältigung alltäglicher Anforderungen) und dies voraussichtlich für mindestens sechs Monate (siehe SGB XI). Was genau geleistet wird, hängt von den gesetzlich festgeschriebenen Höchstgrenzen ab, die wiederum vom festgestellten Pflegegrad und der Pflegeart abhängen (siehe Punkt 3 und Punkt 4). Das Problem dabei ist jedoch, dass diese Leistungen in den meisten Fällen nicht ausreichen, sodass das eigene Vermögen oder ggf. sogar jenes von nahen Angehörigen beansprucht werden muss (siehe Punkt 5).
  • Private Pflegepflichtversicherung: Solltest du privat krankenversichert sein (PKV), besteht auch für dich eine Absicherung im Pflegefall, welche von den Leistungen meist identisch zu denen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist und welche demnach mit den gleichen Leistungslücken behaftet ist: Die private Pflegepflichtversicherung, welche jede Person innerhalb des PKV-Systems auf verpflichtender Basis abschließen muss. Auch dieser Personenpreis muss sich demnach um eine private Pflegezusatzversicherung kümmern, wenn eine optimale Absicherung im Pflegefall gewünscht ist.
  • Lücken nach Pflegegrad: Die Feststellung eines Pflegegrades ist die wesentliche Leistungsvoraussetzung, und dies sowohl im Bereich der Pflegepflichtversicherung als auch im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird für GKV-Mitglieder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und für PKV-Mitglieder vom medizinischen Dienst der Privaten (Medicproof) übernommen. Dabei wird anhand folgender Bereiche untersucht, in welcher Schwere eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Diese Bereiche werden unterschiedlich gewichtet und in einem Punktesystem aufsummiert. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, wobei der fünfte Pflegegrad die schwersten Beeinträchtigungen und demnach auch die höchsten Leistungen seitens der vorhandenen Absicherung mit sich bringt.
  • Lücken nach Pflegearten: Die Leistungen seitens der vorhandenen Absicherung sind im fünften Pflegegrad deshalb am höchsten, weil dieser auch mit dem höchsten Pflegeaufwand und demnach mit den höchsten Kosten einhergeht. Die tatsächlich anfallenden Pflegekosten hängen dabei maßgeblich von der konkreten Durchführung der Pflege ab, und diese hat demnach auch einen Einfluss auf die Leistungen (zumindest in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, bei der privaten Pflegezusatzversicherung in Form einer Pflegetagegeldversicherung sind hingegen keine Nachweise zur Pflegeart erforderlich). Unterschieden wird dabei im Wesentlichen zwischen der häuslichen, der teilstationären und der vollstationären Pflege. Die vollstationäre Pflege wird durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung am höchsten bezuschusst (je höher der Pflegegrad, desto nötiger wird diese Pflegeart), dennoch kann der Eigenanteil bei einer solchen Pflegeart gut und gerne über 2.000 € pro Monat betragen (siehe PKV-Verband). Aufgrund dieser hohen Kosten entscheiden sich die meisten nahen Angehörigen von Pflegebedürftigen derzeit noch für eine selbst durchgeführte häusliche Pflege (Laienpflege). In diesem Fall sind die gesetzlichen Zuschüsse zwar am geringsten, doch auch die Kosten lassen sich dafür im Rahmen halten. Nichtsdestotrotz bringt eine solche Pflegeart oftmals auch psychische, physische und finanzielle (z. B. aufgrund von Verdienstausfall) Belastungen mit sich.
  • Unterhaltspflicht von nahen Angehörigen: Entscheidet sich die pflegebedürftige Person und/oder die nahen Angehörigen hingegen für einen externen Pflegedienstleister (z. B. in Form eines ambulanten Pflegedienstes), fallen Kosten an, die beglichen werden müssen. Sollte das Vermögen der pflegedürftigen Person nicht ausreichen und sollte keine private Absicherung bestehen, fallen unter Umständen nahe Angehörige dafür in die Unterhaltspflicht. Dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass erst der Ehegatte bzw. Lebenspartner und dann die Kinder (ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 €) in die Pflicht genommen werden. Erst wenn alle bisher genannten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird das Sozialamt herangezogen.


Im Zusammenhang mit solch einer privaten Pflegezusatzversicherung sollten insbesondere folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:

  • Antragsprüfung: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Altersrückstellungen: Zur Erklärung, siehe oben.
  • Zeitliche Vorgaben: Zur Erklärung, siehe oben. Eine Wartezeit und gestaffelte Erstattungshöchstsätze sind üblich, allerdings orientiert sich die Staffelung in der Regel nicht an der Vertragslaufzeit, sondern an den festgestellten Pflegegraden. 
  • Wahl der richtigen Pflegezusatzversicherung: Wer sein persönliches Pflegerisiko finanziell absichern möchte, dem stehen unterschiedliche Arten von Zusatzversicherungen zur Verfügung, welche unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich bringen: Pflegetagegeld-, Pflegerenten-, Pflegekosten- und Pflege-Bahr-Versicherung. Wir verzichten in diesem Zusammenhang auf eine ausführliche Gegenüberstellung und möchten festhalten, dass wir in der Regel eine Pflegetagegeldversicherung empfehlen. Der Grund hierfür: Diese bietet den geringsten Aufwand, die höchste Flexibilität und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. So leistet diese Art der Zusatzversicherung unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten (im Vergleich zur Pflegekostenversicherung müssen die Pflegekosten nicht vorgelegt werden) und mithilfe einer Dynamik lässt sich das Tagegeld an die steigenden Pflegekosten automatisch anpassen. Die Pflegerentenversicherung bringt bei gleichen Leistungen auf langfristiger Basis höhere Kosten mit sich und die Pflege-Bahr-Versicherung kommt, wenn überhaupt, nur für Personen mit schweren Vorerkrankungen in Frage (aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung).
  • Zusammenhänge mit Berufsunfähigkeit: So wie im Bereich des Krankentagegeldes gibt es auch im Bereich der Pflege gewisse Zusammenhänge zur Berufsunfähigkeit. So lässt sich grundsätzlich sagen, dass eine Pflegebedürftigkeit, gemäß den Bedingungen von vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen, oftmals automatisch auch mit einer Berufsunfähigkeit einhergeht (siehe Berufsunfähigkeitsversicherung). Solltest du also so eine Absicherung besitzen und während deines Erwerbslebens pflegebedürftig werden, bekommst du die vereinbarte Rentenzahlung ausbezahlt. Im Optimalfall reicht diese aus, um die anfallenden Pflegekosten zu begleichen, sodass theoretisch keine zusätzliche Absicherung vonnöten ist. Der Haken dabei: Eine Berufsunfähigkeitsrente wird maximal bis zum Rentenbeginn ausbezahlt und nicht etwa lebenslänglich (im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung). Insofern würde ab diesem Zeitpunkt eine Versorgungslücke bestehen, und wenn die Leistungen der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente vollständig zur Bedienung der Pflegekosten verwendet wurden, konnte auch kein ausreichendes Vermögen aufgebaut werden. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, bieten einige Versicherer jedoch Lösungen an, welche im Zusammenhang mit der Absicherung des eigenen Pflegerisikos interessant sein können (Stichwort: Pflegebaustein). Weitere Informationen hierzu findest du auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der FAQ-Frage zur technischen Ausgestaltung (siehe hier).

Du hast noch offene Fragen?

Gerne rufen wir dich zurück und beantworten sie dir. Alternativ dazu kannst du auch direkt einen verbindlichen Termin über unsere Buchungsseite vereinbaren (siehe hier).

*“ zeigt erforderliche Felder an

Mit dem Absenden stimmst Du der Verarbeitung deiner Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu. » Datenschutzhinweise

(klicke hier, um zur Gesamtübersicht zu gelangen)

Telefon

+49 176 41444301

E-Mail

info@certa-vita.de

LinkedIn

Laurin Scheer