Kfz-Versicherung
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit Risiken verbunden und diese spiegeln sich in Verkehrsunfällen wider, welche neben Sach- und Vermögensschäden in einigen Fällen auch zu Verletzungen oder im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen (siehe DESTATIS). Dieser Umstand ist auch dem Gesetzgeber bewusst, sodass eine entsprechende Haftpflichtversicherung für jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland verpflichtend ist. Doch wodurch zeichnet sich eine optimale Absicherung aus und wie lassen sich Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, die nicht durch den unmittelbaren Unfallverursacher, sondern durch andere Umstände hervortreten?
Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.
Kfz-Versicherung
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit Risiken verbunden und diese spiegeln sich in Verkehrsunfällen wider, welche neben Sach- und Vermögensschäden in einigen Fällen auch zu Verletzungen oder im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen (siehe DESTATIS). Dieser Umstand ist auch dem Gesetzgeber bewusst, sodass eine entsprechende Haftpflichtversicherung für jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland verpflichtend ist. Doch wodurch zeichnet sich eine optimale Absicherung aus und wie lassen sich Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, die nicht durch den unmittelbaren Unfallverursacher, sondern durch andere Umstände hervortreten?
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Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden aufkommt, die du im Rahmen deiner Fahrzeugnutzung einem Dritten schuldhaft zufügst. Neben diesem verpflichtenden Baustein kann eine Kfz-Versicherung allerdings auch noch einen Teil- und Vollkaskoschutz sowie weitere optionale Zusatzbausteine umfassen. Diese können je nach Bedarf einen zusätzlichen Schutz für das eigene Fahrzeug und/oder für die eigene Person bzw. für Insassen gewährleisten (zur Erklärung, siehe den nächsten Block dieser Seite).
Die Tatsache, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, kommt nicht nur Unfallopfern zugute, sondern auch dir als Halter deines eigenen Fahrzeugs. So prüft deine Versicherung die Schadensersatzansprüche des vermeintlichen Unfallopfers und lehnt diese auch ab, wenn sie unberechtigt sind. Diese Funktion als passiver Rechtsschutz besteht auch in der privaten Haftpflichtversicherung (siehe hier), welche trotz ihrer Wichtigkeit jedoch nicht verpflichtend ist. Betrachtet man die optionalen Zusatzbausteine, lassen sich insbesondere der Teil- und der Vollkaskoschutz hervorheben, welche im Rahmen der zusätzlich versicherten Gefahren für Schäden am eigenen Kfz zum Wiederbeschaffungswert leisten.
- Ein zusätzlicher Teilkaskoschutz: Dieser hat meist nur einen geringfügigen Mehrbeitrag zur Folge und ist Menschen zu empfehlen, die regelmäßig mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind (z. B. zur finanziellen Absicherung gegen eine Kollision mit Wildtieren).
- Ein zusätzlicher Vollkaskoschutz: In der Regel empfiehlt sich dieser nur dann, wenn du ein hochwertiges Fahrzeug besitzt und dieses gegen sämtliche Ursachen abgesichert haben möchtest (z. B. zur Absicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall).
Letztendlich hängt eine Entscheidung für oder gegen bestimmte Zusatzleistungen auch von den damit verbundenen Kosten ab. Aber nicht nur die unten aufgeführten Zusatzleistungen haben einen Einfluss auf den Beitrag, auch andere Faktoren spielen eine Rolle (zur Erklärung, siehe FAQ).
Welche konkreten Gefahren sind versichert?
Wie bereits erwähnt, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland verpflichtend. Dieser Pflichtbaustein kann jedoch um weitere optionale Zusatzbausteine gegen einen Mehrbeitrag ergänzt werden, wobei einige eher mehr und andere eher weniger sinnvoll erscheinen (zur Erklärung, siehe FAQ). Ein zusätzlicher Teil- und Vollkaskoschutz bietet einen erweiterten Schutz fürs eigene Kfz, ein Kfz-Schutzbrief umfasst Servicedienstleistungen im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Panne und der Fahrerschutz bzw. Insassenschutz bietet einen erweiterten Versicherungsschutz für die eigene Person oder Insassen.
Dieser Baustein sorgt dafür, dass deine Versicherung für Schäden an Dritten aufkommt, die du oder auch ein anderer Benutzer des versicherten Fahrzeugs (zur Erklärung, siehe FAQ) verursachst. Hierbei wird der Wiederbeschaffungswert geleistet und dies bis zu den vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten (zur Erklärung, siehe FAQ): Ein Sachschaden betrifft die Beschädigung eines Gegenstands (z. B. das beschädigte Fahrzeug des Unfallopfers), ein Personenschaden die Beschädigung einer Person (z. B. den Beifahrer) und ein Vermögensschaden betrifft die Entstehung eines finanziellen Nachteils (z. B. einen Verdienstausfall beim Unfallopfer).
Durch einen Teilkaskoschutz lassen sich zusätzliche Gefahren versichern, die einen Schaden am eigenen Kfz verursachen können. Unter anderem folgende Schadensursachen sind hierbei umfasst: Kollisionen mit Haarwild, Tierbisse, Glasbruch, Fahrzeugdiebstahl und Einbruchsversuch, Diebstahl und Beschädigung von Zubehör, Hagel und Sturm, Überschwemmung sowie Brand.
Auch der Vollkaskoschutz schütz vor finanziellen Folgen, die durch einen Schaden am eigenen Kfz entstehen können. Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung ersetzt dieser Baustein auch Schäden am eigenen Kfz, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen, und auch Schäden, die durch Vandalismus entstehen (z. B. eine zerbeulte Tür). Einen Ausschluss gibt es meist für Betriebsschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen (z. B. in Folge einer Falschbetankung).
Durch den Abschluss eines Schutzbriefes kann dafür Sorge getragen werden, dass im Falle eines Unfalls oder einer Panne (unabhängig davon, ob selbstverschuldet oder nicht) keine weitergehenden Unannehmlichkeiten entstehen. Unter anderem folgende Leistungen sind in einem Schutzbrief meist enthalten: Pannenhilfe, Bergung des Autos, Ersatzteilversand, Rücktransport, Mietwagenkosten und ggf. auch Übernachtungskosten nach einem Unfall oder einer Panne.
Im Rahmen eines Unfalls kann es zu Personenschäden kommen, doch finanzielle Leistungen werden im Wesentlichen nur von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers an das Unfallopfer geleistet. Wenn du also den Unfall selbst verursacht hast, kannst du ohne diesen Baustein mit keiner finanziellen Leistung rechnen (bzw. nur mit einem anteiligen Schadensersatz, wenn die dritte Person eine Mitschuld trägt). Eine Fahrerschutzversicherung würde dich in einem solchen Fall entsprechend entschädigen (z. B. für Verdienstausfall), so als wäre ein Dritter für den Schaden verantwortlich gewesen.
Ebenso wie die Fahrerschutzversicherung leistet auch eine Insassenschutzversicherung bei unfallbedingten Personenschäden. Hier steht allerdings nicht die eigene Person im Fokus, sondern der oder die Insassen des Kfz. Maßgeblich für die konkrete Leistung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, einer Invalidität oder im Todesfall fällig wird, ist die vertraglich festgelegte Versicherungssumme.
Welche konkreten Gefahren sind versichert?
Wie bereits erwähnt, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung für jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland verpflichtend. Dieser Pflichtbaustein kann jedoch um weitere optionale Zusatzbausteine gegen einen Mehrbeitrag ergänzt werden, wobei einige eher mehr und andere eher weniger sinnvoll erscheinen (zur Erklärung, siehe FAQ). Ein zusätzlicher Teil- und Vollkaskoschutz bietet einen erweiterten Schutz fürs eigene Kfz, ein Kfz-Schutzbrief umfasst Servicedienstleistungen im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Panne und der Fahrerschutz bzw. Insassenschutz bietet einen erweiterten Versicherungsschutz für die eigene Person oder Insassen.
Haftpflicht
Dieser Baustein sorgt dafür, dass deine Versicherung für Schäden an Dritten aufkommt, die du oder auch ein anderer Benutzer des versicherten Fahrzeugs (zur Erklärung, siehe FAQ) verursachst. Hierbei wird der Wiederbeschaffungswert geleistet und dies bis zu den vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten (zur Erklärung, siehe FAQ): Ein Sachschaden betrifft die Beschädigung eines Gegenstands (z. B. das beschädigte Fahrzeug des Unfallopfers), ein Personenschaden die Beschädigung einer Person (z. B. den Beifahrer) und ein Vermögensschaden betrifft die Entstehung eines finanziellen Nachteils (z. B. einen Verdienstausfall beim Unfallopfer).
Teilkasko
Durch einen Teilkaskoschutz lassen sich zusätzliche Gefahren versichern, die einen Schaden am eigenen Kfz verursachen können. Unter anderem folgende Schadensursachen sind hierbei umfasst: Kollisionen mit Haarwild, Tierbisse, Glasbruch, Fahrzeugdiebstahl und Einbruchsversuch, Diebstahl und Beschädigung von Zubehör, Hagel und Sturm, Überschwemmung sowie Brand.
Vollkasko
Auch der Vollkaskoschutz schütz vor finanziellen Folgen, die durch einen Schaden am eigenen Kfz entstehen können. Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung ersetzt dieser Baustein auch Schäden am eigenen Kfz, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen, und auch Schäden, die durch Vandalismus entstehen (z. B. eine zerbeulte Tür). Einen Ausschluss gibt es meist für Betriebsschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen (z. B. in Folge einer Falschbetankung).
Kfz-Schutzbrief
Durch den Abschluss eines Schutzbriefes kann dafür Sorge getragen werden, dass im Falle eines Unfalls oder einer Panne (unabhängig davon, ob selbstverschuldet oder nicht) keine weitergehenden Unannehmlichkeiten entstehen. Unter anderem folgende Leistungen sind in einem Schutzbrief meist enthalten: Pannenhilfe, Bergung des Autos, Ersatzteilversand, Rücktransport, Mietwagenkosten und ggf. auch Übernachtungskosten nach einem Unfall oder einer Panne.
Fahrerschutz
Im Rahmen eines Unfalls kann es zu Personenschäden kommen, doch finanzielle Leistungen werden im Wesentlichen nur von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers an das Unfallopfer geleistet. Wenn du also den Unfall selbst verursacht hast, kannst du ohne diesen Baustein mit keiner finanziellen Leistung rechnen (bzw. nur mit einem anteiligen Schadensersatz, wenn die dritte Person eine Mitschuld trägt). Eine Fahrerschutzversicherung würde dich in einem solchen Fall entsprechend entschädigen (z. B. für Verdienstausfall), so als wäre ein Dritter für den Schaden verantwortlich gewesen.
Insassenschutz
Ebenso wie die Fahrerschutzversicherung leistet auch eine Insassenschutzversicherung bei unfallbedingten Personenschäden. Hier steht allerdings nicht die eigene Person im Fokus, sondern der oder die Insassen des Kfz. Maßgeblich für die konkrete Leistung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, einer Invalidität oder im Todesfall fällig wird, ist die vertraglich festgelegte Versicherungssumme.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Den größten Einfluss auf den Zahlbeitrag deiner Kfz-Versicherung hat in der Regel deine individuelle Schadenfreiheitsklasse (im Folgendem „SF-Klasse“ genannt), welche sich in einem entsprechenden Schadensfreiheitsrabatt (im Folgendem „SFR-Rabatt“ genannt) niederschlägt. Im Wesentlichen beschreibt deine SF-Klasse, wie viele Jahre du unfallfrei gefahren bist: Je länger du unfallfrei fährst, desto höher ist deine SF-Klasse und desto geringer ist dein Zahlbeitrag. Grund hierfür ist der SFR-Rabatt, welcher mit den unfallfreien Jahren entsprechend zunimmt und den eigentlich zu zahlenden Versicherungsbeitrag entsprechend drückt (z. B. 20 % des eigentlichen Zahlbeitrags in der höchsten SF-Klasse, welche je nach Versicherer meist bei 35 oder 50 unfallfreien Jahren erreicht ist). Da eine Teilkaskoversicherung vorwiegend für Schäden aufkommt, deren Häufigkeit nicht von deiner individuellen Fahrweise beeinflusst wird, bestehen nur in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung jeweilige SF-Klassen. Aufgrund der Wichtigkeit von SF-Klassen werden im Folgenden einige weitergehende Informationen aufgeführt:
- Einstufung der SF-Klasse: Wenn für die Absicherung eines Fahrzeugs keine SF-Klasse besteht, fängt man dennoch nicht unbedingt ganz von vorne an. In einem solchen Fall kann man auf entsprechende Sondereinstufungen der jeweiligen Gesellschaft zurückgreifen. Besitzt du z. B. seit mindestens drei Jahren einen EU-Führerschein, so kann in der Regel die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 vorgenommen werden (ca. 75 % des eigentlichen Zahlbeitrags). Unter anderem können folgende Sondereinstufungen alternativ in Anspruch genommen werden: Eltern-Kind-Regelung, verbesserte Zweitwagenregelung, Teilnahme am BF17 und Anrechnung des Dienstfahrzeugs.
- Übertragung der SF-Klasse einer anderen Person: Neben einer potenziellen Sondereinstufung lässt sich ansonsten auch die SF-Klasse einer anderen Person auf einen selbst übertragen. Die Voraussetzungen hierfür unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer, oftmals wird jedoch ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder eine häusliche Gemeinschaft vorausgesetzt. Die maximal übertragbaren Jahre sind in jedem Fall auf die Anzahl an Jahren begrenzt, welche die begünstigte Person einen Führerschein besitzt. Wird ein Kfz-Vertrag unterbrochen nicht weitergeführt, verfällt die entsprechende SF-Klasse in der Regel nach 7 Jahren (eine Übertragung oder ein Eigengebrauch verfällt dann).
- Nutzung der SF-Klasse einer anderen Person: Sollte sowohl eine Sondereinstufung als auch eine Übertragung der SF-Klasse nicht infrage kommen, bietet sich insbesondere für junge Fahrer folgende Lösung an: Das Fahrzeug wird über eine andere Person versichert (z. B. ein Elternteil), wobei der versicherte Fahrerkreis auf einen selbst oder auf beliebige Personen erweitert wird. So kann der unter Umständen hohe SFR-Rabatt genutzt werden, jedoch entfällt der Aufbau einer eigenen SF-Klasse. Wenn in jedem Fall eine eigene SF-Klasse aufgebaut werden möchte, kann vornehmlich für junge Fahrer ein sogenannter „Telematik-Tarif“ interessant sein (melde dich gerne für weitere Informationen).
- Rückstufung im Schadensfall: Im Falle eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens wird deine SF-Klasse im Folgejahr zurückgestuft, sodass der Zahlbeitrag entsprechend ansteigt. Die Höhe der Rückstufung hängt vom Umfang des Schadens und den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers ab (Orientierung gibt die entsprechende Rückstufungstabelle des jeweiligen Versicherers).
- Verhinderung einer Rückstufung: Um eine Rückstufung zu verhindern, kann es bei geringfügigen Sachschäden ggf. Sinn ergeben, den Schaden selbst zu übernehmen. Überdies lässt oftmals ein Rabattretter vereinbaren, welcher dazu führt, dass die SF-Klasse in einem Schadensfall nicht zurückgestuft wird (auch wenn der Versicherer die Kosten übernimmt). Wichtig zu erwähnen ist, dass der Rabattretter meist auf einen Schaden pro Jahr begrenzt ist und bei einem Wechsel des Versicherers nur die „echte“ SF-Klasse mitgenommen werden kann (diejenige SF-Klasse, die ohne eines Rabattretters vorliegen würde). Während einige Versicherer für einen Rabattretter einen Aufpreis von 15-30 % verlangen, bieten einige diesen als kostenlose Inklusivleistung an (z. B. wenn eine SF-Klasse von mindestens 25 besteht).
Neben der SF-Klasse haben überdies noch die folgenden Faktoren einen Einfluss auf den Zahlbeitrag deiner Kfz-Versicherung:
- Beruf: Der Beruf wird abgefragt, da es für Beamte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst häufig Rabatte gibt.
- Zahlweise: Eine jährliche Zahlweise führt, im Gegensatz zu einer unterjährigen Zahlweise, in der Regel zu einer geringeren Gesamtbelastung.
- Typklasse: Gemessen an den Schaden- und Unfallbilanzen des zu versichernden Fahrzeuges wird eine entsprechende Typklasse bestimmt (je höher das Risiko für den Versicherer, desto höher die Typklasse und desto höher der Beitrag). Mit der Typklassenabfrage des GDV kannst du die Typklasse deines Autos selbst prüfen (siehe GDV).
- Regionalklasse: Neben dem Automodell sind auch die Schäden im jeweiligen Bezirk, in dem das Auto zugelassen wird, für den Versicherer relevant. Auch hier bietet der GDV ein entsprechendes Überprüfungstool an (siehe GDV).
- Anzahl der Fahrer: Neben der Festlegung eines definierten Fahrerkreises lässt sich auch ein beliebiger Fahrerkreis versichern. Bei einem definierten Fahrerkreis sind Familienmitglieder oftmals günstiger abzusichern als sonstige Fahrer.
- Jährliche Fahrleistung: Hiermit ist die jährliche Fahrleitung des Fahrzeuges gemeint, ausgedrückt in Kilometern. Da bei einem Kaskoschaden die Fahrleistung vom Versicherer überprüft wird, können Falschangaben zu Beitragsnachzahlungen und/oder zu einer Vertragsstrafe führen.
- Werkstattbindung oder freie Auswahl: Wenn eine Werkstattbindung vereinbart ist, gibt der Versicherer die Werkstatt im Schadensfall vor. Dafür wird ein Rabatt auf den Beitrag in Höhe von teilweise bis zu 20 % gewährt.
- Selbstbeteiligung (im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung): Wenn eine Selbstbeteiligung (SB) vertraglich vereinbart wird, leistet der Versicherer im Schadensfall abzüglich des vereinbarten Betrags (ein Teil der Kosten muss demnach dann selbst getragen werden). Je höher die vereinbarte SB, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Viele unserer Kunden entscheiden sich für eine SB von 300 € bei Vollkaskoschäden und 150 € bei Teilkaskoschäden.
- GAP-Deckung (im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung): Die GAP-Deckung ist eine Zusatzleistung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Im Totalschadensfall oder bei Diebstahl ersetzt der Versicherer nur den Wiederbeschaffungswert. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Abrechnungswert wird in einem solchen Fall durch die GAP-Deckung ausgeglichen.
- Abstellort (im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung): Wird das Fahrzeug z. B. auf dem privaten Grundstück abgestellt und nicht an der öffentlichen Straße, gewähren Versicherer ggf. einen Nachlass.
Da die Entscheidung für oder gegen bestimmte Zusatzbausteine von deinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen abhängt, lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. Dennoch lassen sich grundlegende Anmerkungen aufführen, die bei einer Entscheidung helfen können. Bezüglich des Einschlusses eines Teil- oder Vollkaskoschutzes haben wir bereits oben Stellung genommen (siehe hier). An dieser Stelle sei noch erwähnenswert, dass unabhängig von einer Kfz-Versicherung auch eine Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich (siehe hier) eine sinnvolle Ergänzung sein kann. Im Folgenden nehmen wir überdies Stellung zu drei weiteren Zusatzbausteinen, die oben im Rahmen der Gefahrenauflistung bereits erläutert wurden:
- Kfz-Schutzbrief: Ein Automobilclub (z. B. ADAC) gewährleistet im Gegensatz zu einem Schutzbrief einen meist noch umfangreicheren Versicherungsschutz und dies für alle selbst verantwortlich geführten Kfz und sogar Fahrräder (ein Schutzbrief bezieht sich meist nur auf das versicherte Fahrzeug). Neben der Pannen- und Unfallhilfe werden so ggf. auch weitere Leistungen angeboten, wie z. B. Rechtsberatung, technische Beratung, Erstellung von Reiserouten oder Rabatte beim Tanken. Diese Mehrleistungen verursachen in der Regel aber auch Mehrkosten, sodass ein Kfz-Schutzbrief oftmals günstiger ist. Wer also lediglich Wert auf eine Pannen- und Unfallhilfe legt und die Beschränkung auf das versicherte Fahrzeug in Kauf nimmt, kann mit einem Schutzbrief Kosten einsparen.
- Fahrerschutz: Eine Fahrerschutzversicherung bietet keineswegs eine vollumfängliche Absicherung für die finanziellen Folgen von Unfällen. So können Unfälle nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei der Arbeit, im Haushalt oder bei einer Fahrradtour auftreten. Für damit zusammenhängende finanzielle Schäden eignen sich eher eigenständige Absicherungen: Eine Krankentagegeldversicherung für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (siehe hier), eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit (siehe hier) und eine Unfallversicherung für einmalige Kosten in Folge einer unfallbedingten Invalidität (siehe hier).
- Insassenschutz: Bei einem selbst verschuldeten Unfall kommt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ohnehin für Personenschäden an den Insassen auf, und wenn jemand anderes Schuld war, kommt dessen Haftpflicht dafür auf. Dafür ist bei einem zusätzlichen Insassenschutz jedoch eine klar definierte Summe versichert und die Insassen müssen nicht um das Schmerzensgeld in Höhe der gesetzlichen Entschädigungen bei der Haftpflichtversicherung „kämpfen“. Da die Leistungen nicht auf die Schadenersatzleistungen der Haftpflichtversicherung angerechnet werden, lässt sich dieser Baustein als optionaler Zusatzschutz ansehen (ebenso wie bei dem Fahrerschutz, lässt sich allerdings keine pauschale Empfehlung abgeben).
Selbstverständlich können optionale Zusatzbausteine bei der Auswahl einer geeigneten Kfz-Versicherung eine Rolle spielen. Vielmehr sollte allerdings auch ein Auge auf die standardmäßigen Leistungen der Absicherung gelegt werden. Je nach Tarif können unter anderem folgende Klauseln standardmäßig enthalten sein:
- Mallorca-Police: Unter der sogenannten Mallorca-Police oder -Deckung versteht man eine Zusatzdeckung bei Schäden mit selbstgenutzten Mietfahrzeugen im europäischen Ausland. Hast du im europäischen Ausland einen Haftpflichtschaden, welcher über die dort versicherte Summe hinausgeht, stockt die eigene Versicherung bis zur in Deutschland geltenden maximalen Versicherungssumme entsprechend auf.
- Auslandsschadenschutz: Solltest du mit deinem eigenen Auto im Ausland unterwegs sein und in einen Unfall geraten, kann es sein, dass die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners keine Entschädigung leistet. Wenn du jedoch einen Auslandsschadenschutz in deinem Vertrag enthalten hast, springt deine eigene Kfz-Versicherung entsprechend ein.
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Wir achten darauf, dass der Versicherer im Falle eines grob fahrlässigen Verhaltens (z. B. Überfahren einer roten Ampel) die Leistung nicht kürzt. Ausgenommen sind jedoch oftmals bestimmte Szenarien, z. B. Alkoholfahrten über einem bestimmten Pegel.
- Marderbiss und erweiterte Wildschadendeckung (im Rahmen der Teilkaskoversicherung): Es sollten nicht nur die durch Marderbiss verursachten Schäden an Schläuchen, Leitungen und Verkabelungen übernommen werden, sondern auch die Folgeschäden. Bei Wildschäden sollten überdies nicht nur Kollisionen mit Haarwild (z. B. Rehe und Wildschweine) abgesichert sein, sondern Kollisionen mit Tieren aller Art.
- Verzicht auf Abzug neu für alt (im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung): Insbesondere bei älteren Fahrzeugen werden im Schadenfall die Kosten für neue Verschleißteile (z. B. Reifen) oftmals nicht übernommen, da der Wagen dann ggf. mehr wert ist als vor dem Unfall. Der Versicherer kann auf diesen Abzug verzichten, sodass die Kosten für alle Ersatzteile übernommen werden.
- Neuwertentschädigung (im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung): Kommt es bei einem Neufahrzeug kurz nach Kauf zu einem Diebstahl oder zu einem Totalschaden (liegt vor, wenn die Kosten der Reparatur höher sind als die Wiederbeschaffungskosten), wird bei Bestehen dieser Klausel der ursprüngliche Kaufpreis erstattet und nicht der schnell sinkende Zeitwert. Diese Klausel greift in der Regel nur dann, wenn es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt und das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Die Grenzen liegen je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
Auch wenn der Verursacher des Schadens nicht als Fahrer eingetragen war, besteht dennoch Versicherungsschutz. So wird der entstandene Schaden in voller Höhe dem Unfallopfer erstattet, denn die Haftpflichtversicherung ist an das Fahrzeug und nicht an den Fahrer des Fahrzeugs gebunden. Dennoch sollte das eigene Fahrzeug nicht ohne Bedenken an Dritte übergeben werden, wenn für diese kein „konkreter Versicherungsschutz“ besteht. Denn bei einem entsprechenden Schaden kann es sein, dass der Versicherer rückwirkend den Beitrag für einen zusätzlichen Fahrer verlangt bzw. eine Vertragsstrafe verhängt. In der Regel lässt sich ein zusätzlicher Fahrer ohne Probleme für einen Tag oder für eine begrenzte Zeit vertraglich eintragen, auch wenn man ursprünglich nur sich selbst als Fahrer angegeben hat.
Was für die Haftpflichtversicherung gilt, lässt sich auch auf die Vollkaskoversicherung übertragen. Der Unterschied hier jedoch ist der, dass in einem Schadensfall kein vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht (zusätzlich zu einer ggf. anfallenden Nachzahlung bzw. Vertragsstrafe). So kann es dazu kommen, dass im Rahmen der Schadensregulierung des eigenen Fahrzeuges eine erhöhte Selbstbeteiligung verlangt wird, die man selbst als Versicherungsnehmer tragen muss.
Für die jeweiligen Schadensarten gibt es in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Diese werden jedoch von allen Versicherern überboten. Zu empfehlen ist eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 100.000.000 €, wobei für Personenschäden mindestens eine Deckung von 15.000.000 € pro Person gelten sollte.
Über den auf dieser Seite verlinkten Vergleichsrechner lässt sich die Fahrzeugart „Pkw in Eigenverwendung“ standardmäßig direkt auswählen, doch über den Button „Alle Fahrzeugarten“ besteht auch ein Zugriff auf alle möglichen Fahrzeuge und ihre jeweiligen Wagniskennziffern. Solltest du ein Kleinkraftrad bzw. ein Elektrokleinstfahrzeug oder ein Boot absichern wollen, lohnt es sich überdies, einen Blick auf unsere Seite „Spezial- und Nischenversicherungen“ zu werfen (siehe hier). Auf dieser haben wir entsprechende Rechner von Covomo verlinkt, dem Marktführer im Bereich der Spezial- und Nischenversicherungen.
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Gerne rufen wir dich zurück und beantworten sie dir. Alternativ dazu kannst du auch direkt einen verbindlichen Termin über unsere Buchungsseite vereinbaren (siehe hier).
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