Hundehalterhaftpflichtversicherung

Wenn ein Hund Teil deiner Familie ist, können spezielle Haftpflichtansprüche entstehen, die eine gesonderte Absicherung nötig machen und von einer privaten Haftpflichtversicherung nicht umfasst werden. So haftest du als Hundehalter für von deinem Hund verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe, und dies im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich mit deinem eigenen Vermögen sowie Einkommen (siehe BGB). Hierbei entsteht auch dann eine Haftung, wenn der Schaden ohne dein eigenes Zutun verursacht wurde (z. B. ein unter Aufsicht eintretender Personenschaden durch einen Biss). Insofern sichert eine separate Absicherung nicht weniger als die eigene finanzielle Existenz ab und sollte daher bei keinem Hundehalter fehlen. Doch worauf sollte ich beim Abschluss achten?

Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.

Hundehalterhaftpflicht

Wenn ein Hund Teil deiner Familie ist, können spezielle Haftpflichtansprüche entstehen, die eine gesonderte Absicherung nötig machen und von einer privaten Haftpflichtversicherung nicht umfasst werden. So haftest du als Hundehalter für von deinem Hund verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe, und dies im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich mit deinem eigenen Vermögen sowie Einkommen (siehe BGB). Hierbei entsteht auch dann eine Haftung, wenn der Schaden ohne dein eigenes Zutun verursacht wurde (z. B. ein unter Aufsicht eintretender Personenschaden durch einen Biss). Insofern sichert eine separate Absicherung nicht weniger als die eigene finanzielle Existenz ab und sollte daher bei keinem Hundehalter fehlen. Doch worauf sollte ich beim Abschluss achten?

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Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzlich lassen sich die wesentlichen Punkte zur Entstehung einer Schadensersatzhaftpflicht bei Privatpersonen (siehe private Haftpflichtversicherung) auch auf Tierhalter übertragen. Wesentlicher Unterschied ist jedoch der, dass auch dann eine Haftung entsteht, wenn der Schaden seitens des Tieres (in diesem Fall seitens des Hundes) trotz einer angemessenen Aufsicht entstanden ist (ein fahrlässiges Handeln ist lediglich bei einer gewerblichen Haltung Voraussetzung für eine Haftung, siehe § 833 BGB). Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Gefährdungshaftung“, denn allein der Besitz eines Tieres kann eine Gefährdung für die Umwelt darstellen. Dieser Umstand ist auch dem Gesetzgeber bewusst, sodass eine entsprechende Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern für alle Hundehalter und in einigen Bundesländern bei bestimmten Hunderassen verpflichtend ist (lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Pflicht zur eigenen Absicherung). Auch für Pferdehalter kann eine gesetzliche Tierhalterhaftung entstehen (siehe Pferdehalterhaftpflichtversicherung), doch eine Versicherungspflicht gibt es in keinem Bundesland, und dies, obwohl auch hier keine Absicherung über eine private Haftpflichtversicherung besteht. Wenn du zahme Haustiere (z. B. Katzen) oder gezähmte Kleintiere (z. B. Hamster) hältst, kannst du jedoch beruhigt sein: Bei einer guten Privathaftpflichtversicherung besteht hier in der Regel ein vollumfänglicher Versicherungsschutz.

 

Doch zurück zu Hunden: Wenn dein Tier einen Schaden verursacht und du entsprechend abgesichert bist, leistet die Versicherung im Schadensfall maximal bis zu den vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten (zur Erklärung, siehe FAQ). Die folgenden drei Bereiche sind hierbei umfasst: 

  • Personenschäden: Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod einer dritten Person zur Folge hat. So kann es z. B. sein, dass dein Hund eine befahrene Straße überquert, ein LKW von der Straße abkommt und der Fahrer eine schwerwiegende Verletzung erleidet, welche umfangreiche Behandlung- und Folgekosten (z. B. behindertengerechter Umbau der Wohnung) mit sich bringt.
  • Sachschäden: Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis die Beschädigung oder Zerstörung von fremden Dingen unbelebter Natur zur Folge hat. In dem zuvor genannten Beispiel würde dies den LKW betreffen und ggf. auch Dinge, mit denen der LKW kollidiert (z. B. ein Gebäude). Der Versicherer leistet als Entschädigung grundsätzlich maximal den Zeitwert des Gegenstandes (Wertminderung infolge von Alter und Gebrauch wird berücksichtigt).
  • Vermögensschäden: Ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis einen geldwerten Nachteil bei einer dritten Person zur Folge hat. Im zuvor genannten Beispiel würde dies z. B. den unfallbedingten Verdienstausfall des Fahrers betreffen. Doch auch Szenarien, in denen ein Vermögensschaden unabhängig von einem Personen- und Sachschaden entsteht, sind denkbar („reiner Vermögensschaden“).

 

Das im Rahmen der Schadensarten genannte Beispiel unterstreicht die fundamentale Bedeutung einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, und vor diesem Hintergrund sind die Kosten absolut überschaubar (zur Erklärung, siehe FAQ). Neben der Regulierung von Schadensersatzansprüchen wird in diesem Zusammenhang überdies die Funktion eines „passiven Rechtsschutzes“ erfüllt: Der Versicherer prüft zuallererst die Schadensersatzansprüche des vermeintlichen Geschädigten und lehnt diese auch ab, wenn sie unberechtigt sind (zur Not auch gerichtlich, wobei sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten übernommen werden).

In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz?

Zunächst einmal sei erwähnt, dass aufgrund von Ausschlüssen in einigen Situationen kein Versicherungsschutz besteht, z. B. wenn ein Schaden von dir vorsätzlich eingeleitet wird. Überdies schützt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung lediglich vor den finanziellen Folgen, die durch Schäden gegenüber Dritten entstehen. Für die explizite Absicherung des eigenen Hundes (z. B. OP-Kosten) können andere Absicherungen in Frage kommen (zur Erklärung, siehe FAQ). Im Folgenden bekommst du einen kleinen Überblick darüber, in welchen Situationen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung unter anderem greift (inkl. Schadensbeispiele):

Im Straßenverkehr

Wer mit seinem Hund Gassi geht, kommt oftmals zwangsläufig auch an befahrenen Straßen vorbei. Im Rahmen der Erläuterung der Schadensarten wurde oben bereits ein klassisches Beispiel genannt: Ein Hund überquert eine befahrene Straße (z. B. weil dieser etwas Interessantes auf der anderen Straßenseite erblickt und dem Halter die Leine abhandenkommt) und verursacht damit schwerwiegende Folgeschäden gegenüber Dritten.

Im Park

Je nach Bundesland besteht an bestimmten Orten, wie z. B. auf einer öffentlichen Grünanlage, eine Leinenpflicht. Wer seinen Hund dennoch frei laufen lässt, erhöht aufgrund der erhöhten Anzahl anderer Menschen und Hunde die Wahrscheinlichkeit eines Haftpflichtschadens. In guten Tarifen wird dieser, trotz der begangenen Ordnungswidrigkeit, dennoch übernommen (gleiches gilt auch für Listenhunde, für die unter Umständen ein Maulkorbzwang besteht).

In Obhut anderer

Insbesondere im Rahmen eines Urlaubes geben viele Menschen ihren Hund vorübergehend in die Obhut anderer (z. B. an Familienangehörige). Da diese den Hund ggf. nicht so gut unter Kontrolle haben, kann sich auch hier die Wahrscheinlichkeit eines Haftpflichtschadens erhöhen. In guten Tarifen sind auch private Hundehüter mitversichert (unter Umständen besteht jedoch auch ein Versicherungsschutz über deren private Haftpflichtversicherung, sodass eine Doppelversicherung entstehen kann).

In gemieteten Räumen

So gut wie jeder Mensch mietet auf privater Basis entweder dauerhaft (z. B. Mietwohnung) oder gelegentlich (z. B. Ferienwohnung) die Räumlichkeiten eines Dritten. Wer dabei auch seinen Hund dabei hat, der gelangt unter Umständen in eine Situation, in der eine Schadensersatzhaftpflicht eintritt (z. B aufgrund zerstörter Einrichtungsgegenstände).

In der Hundeschule

Auch beim Besuch einer Hundeschule kann es zu Haftpflichtschäden kommen. So kann es z. B. sein, dass der eigene Hund Schäden am Inventar verursacht oder dass bei einer Rauferei mit einem anderen Hund eine Verletzung bei diesem entsteht. 

Beim Sport

Um den Bedürfnissen des eigenen Hundes nachzukommen, ist eine körperliche sowie geistige Auslastung notwendig. Da es dabei oftmals zu dynamischen Situationen kommt, können hierbei auch entsprechende Haftpflichtschäden auftreten (z. B. aufgrund eines Schadens an dem Equipment eines Agility-Vereins).

In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz?

Zunächst einmal sei erwähnt, dass aufgrund von Ausschlüssen in einigen Situationen kein Versicherungsschutz besteht, z. B. wenn ein Schaden von dir vorsätzlich eingeleitet wird. Überdies schützt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung lediglich vor den finanziellen Folgen, die durch Schäden gegenüber Dritten entstehen. Für die explizite Absicherung des eigenen Hundes (z. B. OP-Kosten) können andere Absicherungen in Frage kommen (zur Erklärung, siehe FAQ). Im Folgenden bekommst du einen kleinen Überblick darüber, in welchen Situationen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung unter anderem greift (inkl. Schadensbeispiele):

Im Straßenverkehr

Mehr Infos

Wer mit seinem Hund Gassi geht, kommt oftmals zwangsläufig auch an befahrenen Straßen vorbei. Im Rahmen der Erläuterung der Schadensarten wurde oben bereits ein klassisches Beispiel genannt: Ein Hund überquert eine befahrene Straße (z. B. weil dieser etwas Interessantes auf der anderen Straßenseite erblickt und dem Halter die Leine abhandenkommt) und verursacht damit schwerwiegende Folgeschäden gegenüber Dritten.

Im Park

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Je nach Bundesland besteht an bestimmten Orten, wie z. B. auf einer öffentlichen Grünanlage, eine Leinenpflicht. Wer seinen Hund dennoch frei laufen lässt, erhöht aufgrund der erhöhten Anzahl anderer Menschen und Hunde die Wahrscheinlichkeit eines Haftpflichtschadens. In guten Tarifen wird dieser, trotz der begangenen Ordnungswidrigkeit, dennoch übernommen (gleiches gilt auch für Listenhunde, für die unter Umständen ein Maulkorbzwang besteht).

In Obhut anderer

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Insbesondere im Rahmen eines Urlaubes geben viele Menschen ihren Hund vorübergehend in die Obhut anderer (z. B. an Familienangehörige). Da diese den Hund ggf. nicht so gut unter Kontrolle haben, kann sich auch hier die Wahrscheinlichkeit eines Haftpflichtschadens erhöhen. In guten Tarifen sind auch private Hundehüter mitversichert (unter Umständen besteht jedoch auch ein Versicherungsschutz über deren private Haftpflichtversicherung, sodass eine Doppelversicherung entstehen kann).

In gemieteten Räumen

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So gut wie jeder Mensch mietet auf privater Basis entweder dauerhaft (z. B. Mietwohnung) oder gelegentlich (z. B. Ferienwohnung) die Räumlichkeiten eines Dritten. Wer dabei auch seinen Hund dabei hat, der gelangt unter Umständen in eine Situation, in der eine Schadensersatzhaftpflicht eintritt (z. B aufgrund zerstörter Einrichtungsgegenstände).

In der Hundeschule

Mehr Infos

Auch beim Besuch einer Hundeschule kann es zu Haftpflichtschäden kommen. So kann es z. B. sein, dass der eigene Hund Schäden am Inventar verursacht oder dass bei einer Rauferei mit einem anderen Hund eine Verletzung bei diesem entsteht.

Beim Sport

Mehr Infos

Um den Bedürfnissen des eigenen Hundes nachzukommen, ist eine körperliche sowie geistige Auslastung notwendig. Da es dabei oftmals zu dynamischen Situationen kommt, können hierbei auch entsprechende Haftpflichtschäden auftreten (z. B. aufgrund eines Schadens an dem Equipment eines Agility-Vereins).

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche maximalen Versicherungssummen sollte meine Haftpflichtversicherung im Schadensfall leisten?

Die vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten legen fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer pro Schadensfall maximal leistet. Da insbesondere bei Personenschäden die Ansprüche der Geschädigten schnell in die Millionenhöhe gehen können, sollten in jedem Fall ausreichend hohe Summen vereinbart werden. Wir empfehlen hier mindestens eine Versicherungssumme von 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da allerdings auch höhere Summen (z. B. 15.000.000 €) oftmals keinen erheblichen Aufpreis verursachen, spricht auch nichts gegen eine umfangreichere Deckung.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Sind diese überhaupt gerechtfertigt?

Wie hoch die Kosten deines Vertrages sind, hängt im Wesentlichen vom Leistungsumfang und von dem Alter sowie der Rasse deines Hundes ab. Obwohl wir einen hohen Wert auf die abgesicherten Leistungen legen, liegen die Kosten meist nur bei 35 bis 100 Euro pro Jahr.

Betrachtet man vor diesem Hintergrund die zuvor genannten üblichen Versicherungssummen, wird deutlich, dass eine private Haftpflichtversicherung die finanzielle Existenz von dir und deiner Familie zu einem verhältnismäßig geringen Beitrag absichert. Selbstverständlich beziehen sich die hohen Versicherungssummen lediglich auf ein potenzielles „Worst-Case-Szenario“, doch auch bei mittelschweren Schäden oder unberechtigten Forderungen kann eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vor Unannehmlichkeiten bewahren. Nicht ohne Grund sind sich Experten einig, dass eine solche Absicherung für Hundehalter essenziell ist.

In welchen Situationen leistet der Versicherer in der Regel nicht? Was gibt es sonst noch für Absicherungen für meinen Hund?

Wie bereits oben erwähnt, leistet die Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht bei von dir vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Neben diesem grundsätzlichen Ausschluss gibt es überdies noch weitere Szenarien, in denen der Versicherer meist von der Leistung befreit ist. Im Folgenden eine entsprechende Auswahl:

  • Schäden, die dem Tierhalter selbst sowie in häuslicher Gemeinschaft lebenden nahen Angehörigen zugefügt werden.
  • Bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung“ des Tieres
  • Bei vertraglicher Haftung
  • Bei Geldstrafen oder Bußgeldern

 

Neben diesen Ausschlüssen sei noch erwähnt, dass eine Haftpflichtversicherung keine explizite Absicherung des eigenen Hundes gewährleistet. So können im Krankheitsfall immense Kosten auf dich als Halter zukommen, welche es zu stemmen gilt. Wer in jedem Fall Gewissheit haben möchte, dass entsprechende Tierarztrechnungen beglichen werden können und dass die Höhe potenzieller Kosten nicht über das Leben des eigenen Hundes entscheidet, der kann mit einer Tierkrankenversicherung vorsorgen. Man unterscheidet dabei zwischen den folgenden beiden Varianten:

  • Voll-Krankenversicherung: Diese Absicherung schützt im Wesentlichen vor Behandlungskosten, die bei einer Krankheit oder einem Unfall des Haustieres anfallen. Neben Hunden lassen sich auch Pferde, Katzen oder sogar Kaninchen absichern. Die Tarife und Leistungen sind sehr unterschiedlich, in der Regel werden jedoch die Kosten einer ambulanten Behandlung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze und die Kosten einer Operation unbegrenzt übernommen (auch Impfungen oder bestimmte Spezialleistungen können abgesichert sein). Je nach Tarif kann es allerdings einen sogenannten Selbstbehalt (Mindestsumme, die der Tierhalter selbst trägt) oder eine jährliche Begrenzung für Tierarztkosten (generell oder pro Diagnose bzw. „Schadensfall“) geben.
  • OP-Kostenversicherung: Im Gegensatz zur ganzheitlich ausgelegten Tierkrankenversicherung übernimmt eine OP-Kostenversicherung lediglich die Kosten für anfallende Operationen (bei manchen Tarifen in unbegrenzter Höhe und bei manchen Tarifen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze). Die vorangehenden Untersuchungen zur Diagnosefindung sind in der Regel nicht enthalten, notwendige Nachuntersuchungen im direkten Zusammenhang mit der Operation hingegen schon (in einigen Tarifen überdies auch die erforderlichen Medikamente, die zur Nachbehandlung gehören). Die Vorteile einer solchen Absicherung liegen darin, dass meistens keine Altersbegrenzung beim Abschluss besteht und auch die Beiträge aufgrund des abgespeckten Deckungsumfangs geringer ausfallen.
Was gibt es für vorteilhafte Klauseln, die in einigen Top-Tarifen standardmäßig enthalten sind?

Im Rahmen der oben aufgeführten Situationen, in denen Versicherungsschutz gilt, wurden bereits einige wichtige Klauseln erwähnt: Verzicht auf Leinen- und Maulkorbzwang, Mitversicherung privater Hundehüter, eine Abdeckung von Mietsachschäden und Schäden bei Hundesport-Veranstaltungen. Neben diesen Klausel lassen sich insbesondere drei weitere Klauseln nennen, durch die sich einige Versicherer vom Markt abheben:

  • Update-Garantie: Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers geändert oder ergänzt, ohne dass ein Beitragsaufschlag erfolgt, so gelten sie mit sofortiger Wirkung auch für deinen Vertrag.
  • Leistungsgarantie der GDV-Bedingungen: Die Leistungsgarantie garantiert dir in jedem Fall diejenigen Bedingungen, die in den, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Hundehalterhaftpflichtversicherung (AVB) enthalten sind (siehe GDV).
  • Leistungsgarantie des Marktes: Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles ein anderer deutscher Versicherer einen Tarif mit einem weitergehenden Schutz an, wird der Versicherungsschutz deines Vertrages auf Wunsch entsprechend erweitert. Hierbei sollten in jedem Fall die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse beachtet werden, die im Rahmen dieser Klausel in den konkreten Bedingungen gelten.

 

Wenn eine Leistungsgarantie des Marktes besteht (auch „Best-Leistungs-Garantie“ genannt), sind im Grunde genommen alle Schäden mitversichert, die in entsprechenden Top-Tarifen beitragsfrei enthalten sind. Im Folgenden eine Auswahl an entsprechenden Klauseln, die von der Best-Leistungs-Garantie umfasst werden:

  • Auslandsdeckung: Es besteht ein weltweiter Versicherungsschutz bei Reisen, und dies inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland. Oft gilt der Versicherungsschutz in der EU für eine unbegrenzte Zeit und außerhalb der EU für eine begrenzte Zeit (z. B. für 5 Jahre).
  • Forderungsausfall: Erleidet dein Hund einen Schaden und der Schädiger ist weder haftpflichtversichert noch kann er die finanziellen Mittel aufbringen, um den verursachten Schaden zu ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung ein. Deine eigene Haftpflichtversicherung nimmt also die Rolle des Schädigers ein und erstattet dir den entstandenen Schaden. 
  • Ungewollter Deckakt: Wenn du einen Rüden besitzt, kann es dazu kommen, dass dieser eine Hündin ohne Einverständnis des Besitzers deckt. Wenn ein solches Szenario mitversichert ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entsprechenden Kosten (Tierarztkosten während der Trächtigkeit, Entbindung und ggf. Schadensersatz).
  • Versicherungsschutz für Welpen: Schäden durch Welpen deiner Hündin sind bis zu einem vertraglich festgelegten Alter in der Regel beitragsfrei mitversichert. Anschließend müssen diese allerdings in den bestehenden Vertrag explizit mit aufgenommen werden.

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Laurin Scheer