Hausratversicherung

Egal ob du als Mieter oder als Eigentümer in deinen eigenen vier Wänden lebst: In beiden Fällen gilt, dass sich dein Hab und Gut, in Form deiner Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenstände, in seiner Gesamtheit zu einem nicht von der Hand zu weisenden Vermögen aufsummieren kann. Dieses Vermögen gilt es entsprechend zu schützen, sodass auch bei einem Totalschaden (z. B. im Rahmen eines Brandes) alle Gegenstände zum Neuwert wiederbeschafft werden können. Doch wie lässt sich eine solche Absicherung konkret gestalten?

Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.

Hausratversicherung

Egal ob du als Mieter oder als Eigentümer in deinen eigenen vier Wänden lebst: In beiden Fällen gilt, dass sich dein Hab und Gut, in Form deiner Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenstände, in seiner Gesamtheit zu einem nicht von der Hand zu weisenden Vermögen aufsummieren kann. Dieses Vermögen gilt es entsprechend zu schützen, sodass auch bei einem Totalschaden (z. B. im Rahmen eines Brandes) alle Gegenstände zum Neuwert wiederbeschafft werden können. Doch wie lässt sich eine solche Absicherung konkret gestalten

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Das Wichtigste in Kürze

Neben einem Brand können auch noch weitere Unvorhergesehenheiten im Zusammenhang mit deinem Hab und Gut eintreten. Insbesondere Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden lassen sich diesbezüglich als grundlegende Gefahren aufführen (zur Erklärung, siehe den nächsten Block dieser Seite). Eine Hausratversicherung schützt hier entsprechend vor finanziellen Folgen, indem sie den gesamten privat genutzten Hausrat deines Haushalts absichert. Hierzu zählen im Grunde genommen alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (auch Gegenstände im Keller oder in der Garage). Oder anders ausgedrückt: Versichert sind alle Gegenstände, die herausfallen würden, wenn du das Dach und/oder die Decken deiner Unterkunft entfernen und dieses auf den Kopf stellen würdest. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist demnach das Gebäude selbst. Dieses muss vom entsprechenden Eigentümer durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert werden (siehe hier).

 

Da eine Hausratversicherung den gesamten Hausrat absichert und dies zu einem überschaubaren Aufwand, macht eine Absicherung in jedem Fall Sinn. Der tatsächliche Wert des Hausrats ist individuell, dennoch lässt sich sagen, dass eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter für viele Haushalte ausreichend ist (eine 80 qm große Wohnung wäre demnach mit 52.000€ versichert). Auch Versicherer sehen dies so, sodass diese meist ab 650 € pro Quadratmeter einen sogenannten Unterversicherungsverzicht gewähren (zur Erklärung, siehe FAQ). Bis zur vereinbarten Versicherungssumme erbringt der Versicherer folgende Leistungen im Schadensfall:

  • Widerbeschaffung zum Neuwert: Üblicherweise werden die Kosten der zerstörten oder abhandengekommenen Sachen erstattet, die notwendig sind, um diese in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
  • Reparaturkosten und/oder Wertminderung: Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten erstattet und überdies auch eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Die Erstattung einer Wertminderung betrifft auch Sachen, die zwar beschädigt worden sind, deren Gebrauchsfähigkeit aber nicht beeinträchtigt ist (sogenannte Schönheitsschäden).
  • Sonstige Kosten: Zusätzlich werden mit dem Schaden entstehende indirekte Kosten erstattet, wie z. B. Aufräumkosten oder Hotelkosten, falls die Unterkunft vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist.

Welche konkreten Gefahren sind versichert?

Der Leistungsumfang deiner Hausratversicherung ist immer abhängig vom Tarif und von der Wahl optionaler Zusatzbausteine. Nichtsdestotrotz lässt sich festhalten, dass die unten aufgeführten Gefahren in den meisten Tarifen standardmäßig enthalten sind und Einbruchdiebstahl-, Feuer- sowie Leitungswasserschäden den Großteil des erfolgten Schadenaufwands seitens der Versicherer umfassen (siehe GDV). Neben diesen Standardbausteinen gibt es überdies noch zahlreiche andere Gefahren, die je nach Tarif explizit aufgeführt oder eben nicht aufgeführt werden. Während die meisten Versicherer nur einen Schutz gegen alle explizit genannten Gefahren gewähren, gibt es auch Versicherer mit Top-Tarifen, die den Spieß umdrehen und einen Schutz gegen alle Gefahren gewähren, die nicht explizit ausgeschlossen werden. Diese Klausel wird meist mit der Bezeichnung „unbenannte Gefahren“ oder „All-Risk-Deckung“ betitelt (zur Erklärung, siehe FAQ).

Feuer

Häufige Ursache für einen Feuerschaden ist ein Brand, also ein ungewolltes Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist. Neben der Ursache „Elektrizität“ lässt sich dabei häufig auch menschliches Fehlverhalten aufführen (z. B. eine vergessene Kerze, die einen Tannenbaum in Brand setzt), sodass eine Hausratversicherung idealerweise auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Sturm und Hagel

Ein Unwetter in Verbindung mit Stürmen oder Hagelfällen kann zu umfangreichen Schäden am Hausrat führen, die es zu ersetzen gilt. So kann ein Sturm z. B. ganz oder teilweise ein Dach abreissen und mit anschließenden Hagelfällen das Mobiliar unbrauchbar machen. Wichtig zu beachten ist, dass viele Versicherer erst ab einer Windstärke von 8 leisten. Nur wenige Top-Tarife leisten unabhängig von der Windstärke.

Leitungswasser

Immer dann, wenn Wasser aus wasserführenden Installationen (z. B. Heizanlagen, Waschmaschinen) oder den damit verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig austritt, kann es zu Leitungswasserschäden führen. Auch hier kann menschliches Fehlverhalten eine Rolle spielen (z. B. überlaufendes Badewasser), doch auch der Bruch einer Leitung (z. B. aufgrund von Frost) kann zu einem entsprechenden Schaden führen.

Blitzschlag, Ex- oder Implosion

Ein Blitzschlag sowie eine Explosion oder Implosion führen in vielen Fällen zu einem Feuer, sodass auch solche Gefahren oftmals zu Schäden dieser Kategorie führen. Doch auch andere Szenarien sind denkbar, z. B. ein explodierender Schnellkochtopf, der die Einrichtung beschädigt. Im Zusammenhang mit Blitzen sind auch Überspannungsschäden mitversichert.

Einbruchdiebstahl

Bei einem Einbruchdiebstahl erlangt ein unberechtigter Dritter Zugang zur versicherten Unterkunft und entwendet entsprechenden Hausrat. In diesem Zusammenhang sind auch Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub unter Anwendung oder Androhung von Gewalt (auch außerhalb der Unterkunft) mitversichert.

Optionale Zusatzbausteine

Folgende Zusatzbausteine lassen sich oftmals innerhalb der Hausratversicherung einschließen: Fahrraddiebstahl, erweiterte Naturgefahren und Glasbruch. Der erstgenannte Baustein ist in einigen Tarifen auch beitragsfrei bis zu einer Höchstgrenze mitversichert (zur Erklärung, siehe FAQ).

Feuer

Mehr Infos

Häufige Ursache für einen Feuerschaden ist ein Brand, also ein ungewolltes Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist. Neben der Ursache „Elektrizität“ lässt sich dabei häufig auch menschliches Fehlverhalten aufführen (z. B. eine vergessene Kerze, die einen Tannenbaum in Brand setzt), sodass eine Hausratversicherung idealerweise auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Sturm und Hagel

Mehr Infos

Ein Unwetter in Verbindung mit Stürmen oder Hagelfällen kann zu umfangreichen Schäden am Hausrat führen, die es zu ersetzen gilt. So kann ein Sturm z. B. ganz oder teilweise ein Dach abreissen und mit anschließenden Hagelfällen das Mobiliar unbrauchbar machen. Wichtig zu beachten ist, dass viele Versicherer erst ab einer Windstärke von 8 leisten. Nur wenige Top-Tarife leisten unabhängig von der Windstärke.

Leitungswasser

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Immer dann, wenn Wasser aus wasserführenden Installationen (z. B. Heizanlagen, Waschmaschinen) oder den damit verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig austritt, kann es zu Leitungswasserschäden führen. Auch hier kann menschliches Fehlverhalten eine Rolle spielen (z. B. überlaufendes Badewasser), doch auch der Bruch einer Leitung (z. B. aufgrund von Frost) kann zu einem entsprechenden Schaden führen.

Blitzschlag, Ex- oder Implosion

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Ein Blitzschlag sowie eine Explosion oder Implosion führen in vielen Fällen zu einem Feuer, sodass auch solche Gefahren oftmals zu Schäden dieser Kategorie führen. Doch auch andere Szenarien sind denkbar, z. B. ein explodierender Schnellkochtopf, der die Einrichtung beschädigt. Im Zusammenhang mit Blitzen sind auch Überspannungsschäden mitversichert.

Einbruchdiebstahl

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Bei einem Einbruchdiebstahl erlangt ein unberechtigter Dritter Zugang zur versicherten Unterkunft und entwendet entsprechenden Hausrat. In diesem Zusammenhang sind auch Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub unter Anwendung oder Androhung von Gewalt (auch außerhalb der Unterkunft) mitversichert.

Optionale Zusatzbausteine

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Folgende Zusatzbausteine lassen sich oftmals innerhalb der Hausratversicherung einschließen: Fahrraddiebstahl, erweiterte Naturgefahren und Glasbruch. Der erstgenannte Baustein ist in einigen Tarifen auch beitragsfrei bis zu einer Höchstgrenze mitversichert (zur Erklärung, siehe FAQ).

Vergleichsrechner

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was versteht man unter dem sogenannten Unterversicherungsverzicht, der meist ab einer Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter gewährt wird? Gilt die vereinbarte Versicherungssumme für alle Gegenstände?

Wenn ein Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherers vertraglich geregelt ist, verzichtet dieser im Schadensfall auf eine Überprüfung des tatsächlichen Wertes des Hausrats und auf damit verbundene potenzielle Leistungskürzungen. Wenn diese Klausel vertraglich geregelt ist, bedeutet dies konkret: Kommt es z. B. zu einem Totalschaden, leistet der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme (z. B. 52.000 € bei 80 qm) auch dann, wenn der aufsummierte Wert aller Haushaltgegenstände tatsächlich geringer ist. Wenn allerdings kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, kann es zu folgendem Szenario kommen: Der Hausrat ist tatsächlich 52.000 € Wert, doch es wurde nur eine Versicherungssumme von 26.000 € vereinbart. Durch ein Feuer entsteht ein Schaden in Höhe von 10.000 € und der Versicherer stellt im Rahmen seiner Überprüfung die Unterversicherung fest. In diesem Fall würde dieser auch nur 5.000 € leisten, da die vereinbarte Versicherungssumme der Hälfte des tatsächlichen Wertes des Hausrats entspricht (hätte das Feuer zu einem Totalschaden geführt, würde der Versicherer in diesem Fall 26.000 € leisten). Doch auch wenn ein Unterversicherungsverzicht zugesagt wird, sollte die entsprechende Versicherungssumme auf Angemessenheit überprüft werden. So leistet der Versicherer auch mit dieser Klausel in einem Totalschaden maximal die vertraglich festgelegte Summe. Für viele Menschen reicht der Richtwert von 650 € pro Quadratmeter aus, doch bei einem höherwertigen Hausrat sollte auch der tatsächliche Wert des Hausrats abgesichert werden.

 

Die vereinbarte Versicherungssumme gilt in der Regel nicht für alle Gegenstände, so sind für Wertsachen meist geringere Summen angesetzt. Hierzu zählen unter anderem Bargeld, Urkunden und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen (inkl. Sachen aus Gold oder Platin), Kunstgegenstände sowie Antiquitäten. Die beitragsfreie Entschädigungsgrenze unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und ist meist davon abhängig, ob die Sachen in einem qualifizierten Wertschutzschrank aufbewahrt werden oder nicht. So kann es z. B. sein, dass die zuvor aufgeführten Wertgegenstände, abhängig von ihrer Kategorie, in jedem Fall bis maximal 10 % der Versicherungssumme abgesichert sind, und wenn eine Aufbewahrung im Wertschautzschrank erfolgt, bis maximal 20 % der Versicherungssumme. Unabhängig von den beitragsfreien Entschädigungsgrenzen lassen sich gegen Aufpreis auch individuelle Grenzen vereinbaren.

Was genau versteht man unter der Absicherung unbenannter Gefahren? Gibt es hierfür ein Beispiel?

Wenn ein Tarif unbenannte Gefahren absichert (All-Risk-Deckung) bedeutet dies, dass die versicherten Sachen gegen unvorhergesehene Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen versichert sind, und dies durch Ursachen aller Art. Insofern gilt Versicherungsschutz auch dann, wenn eine konkrete Gefahr nicht explizit in den Bedingungen aufgeführt wird (vorausgesetzt, diese wird nicht explizit ausgeschlossen). Insbesondere sind auch bisher noch nicht bekannte bzw. nicht eingetretene Gefahren mitversichert.

 

Zusätzlich zu den bisher genannten Gefahren wäre somit z. B. das folgende Szenario mitversichert: Du veranstaltest einen Grillabend auf deiner Terrasse in ländlicher Umgebung. Hierbei bleibt die Terassentür offen, sodass eine Wildschweinrotte unbemerkt ins Wohnzimmer gelangt und für eine erhebliche Verwüstung sorgt. Deine Hausratversicherung kommt für den finanziellen Schaden entsprechend auf.

Gibt es noch weitere Klauseln, die in einigen Top-Tarifen standardmäßig enthalten sind?

Im Rahmen der versicherten Gefahren Feuer sowie Sturm und Hagel wurden bereits zwei Klauseln erwähnt: Die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit und der Verzicht auf den Nachweis einer Mindestwindstärke. Zusätzlich dazu und neben der All-Risk-Deckung lassen sich insbesondere noch drei Klauseln nennen, durch welche sich einige Tarife vom Markt abheben:

  • Leistungsgarantie der GDV-Bedingungen: Die Leistungsgarantie garantiert dir in jedem Fall diejenigen Bedingungen, die in den, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen, Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VGB) enthalten sind (siehe GDV). Diese beinhalten z. B. auch die sogenannte Außenversicherung, sodass der Hausrat bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen nicht nur in der eigenen Unterkunft, sondern vorübergehend auch weltweit versichert ist (z. B. für 12 Monate im Rahmen einer Weltreise, auch wenn in ein Hotelzimmer eingebrochen wird).
  • Leistungsgarantie des Marktes: Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles ein anderer deutscher Versicherer eine Hausratversicherung mit einem weitergehenden Schutz an, wird der Versicherungsschutz deines Vertrages auf Wunsch entsprechend erweitert. Hierbei sollten in jedem Fall die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse beachtet werden, die im Rahmen dieser Klausel in den konkreten Bedingungen gelten.
  • Update-Garantie: Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers geändert oder ergänzt, ohne dass ein Beitragsaufschlag erfolgt, so gelten sie mit sofortiger Wirkung auch für deinen Vertrag.
Wodurch zeichnen sich die optionalen Zusatzbausteine aus, die sich oftmals gegen Mehrbeitrag einschließen lassen?

Im Folgenden werden die oben erwähnten optionalen Zusatzbausteine kurz erläutert:

  • Fahrraddiebstahl: Mitversichert sind Diebstahlschäden von Fahrrädern auch außerhalb des Versicherungsortes, wenn dieses vor dem Diebstahl durch ein Schloss gesichert wurde und nach dem Diebstahl eine Anzeige bei der Polizei erfolgt. Da einige Versicherer die versicherte Zeit auf den Tag beschränken, sollte ein Tarif gewählt werden, der auch bei nächtlichen Diebstählen leistet. In einigen Tarifen wird der Diebstahl von Fahrrädern bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (z. B. 1 % der Versicherungssumme) beitragsfrei mitversichert, andere Anbieter wiederum verlangen einen Mehrbeitrag. Wenn du ein teures E-Bike besitzt und dieses vollumfänglich versichern möchtest (auch gegen Elektronikschäden etc.), empfiehlt sich eine separate Absicherung.
  • Erweiterte Naturgefahren: Dieser Zusatzbaustein schützt deinen Hausrat vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen und ist insbesondere bei Parterrewohnungen oder auch bei einem ausgebauten Keller zu empfehlen. Durch Naturgefahren hervorgerufene Schäden (auch Elementarschäden genannt) können unter anderem durch Überschwemmung, Hochwasser; Schneedruck, Lawinen- und Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbrüche hervortreten. In Zusammenhang mit diesen Risiken sollte überdies beachtet werden, dass der Klimawandel zu einer Erhöhung der Schadenshäufigkeit führt und dieser Baustein somit immer wichtiger wird. Wenn du das Risiko deiner Region überprüfen möchtest, empfehlen sich der Naturgefahren-Check (siehe hier) und/oder der Hochwasser-Check (siehe hier) des GDV. 
  • Glasbruch: Dieser Baustein leistet, wenn Scheiben zu Bruch gehen – egal durch welche Ursache. Versichert sind in der Regel unter anderem Scheiben und Platten und Glas, Spiegel, Panoramafenster und Wintergärten. Wichtig, hierbei zu erwähnen, ist, dass nur ein entsprechender Bruch mitversichert ist und nicht etwa Kratzer oder Schrammen. Wenn du diesen Baustein bereits in einer Wohngebäudeversicherung (inkl. Mobiliarverglasung) eingeschlossen hast, ist ein zusätzlicher Einschluss über deine Hausratversicherung nicht vonnöten.

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Laurin Scheer