Gewerbekunden
Als Unternehmensinhaber ist es von essenzieller Bedeutung, dass auch finanzielle Risiken im Auge behalten werden, die ohne eine entsprechende Absicherung im schlimmsten Fall das Fortbestehen des eigenen Unternehmens gefährden. Diese Risiken unterscheiden sich maßgeblich in Abhängigkeit der Branche und der konkreten Tätigkeiten, sodass individuelle Versicherungskonzepte vonnöten sind. Genau hierbei können wir behilflich sein, sodass du dich auf die operative und strategische Steuerung deines Unternehmens fokussieren kannst. Noch besser: Neben der bestmöglichen Vorbereitung auf Schadensfälle können wir dir überdies aufzeigen, wie du deine Attraktivität als Arbeitgeber erhöhst und damit qualifizierte sowie motivierte Mitarbeiter an dein Unternehmen bindest.
Für weitergehende Informationen kannst du gerne die folgenden Ausführungen dieser Seite begutachten. Alternativ kannst du über den Button „Kontakt aufnehmen“ auch direkt einen Beratungstermin in die Wege leiten.
Gewerbekunden
Als Unternehmensinhaber ist es von essenzieller Bedeutung, dass auch finanzielle Risiken im Auge behalten werden, die ohne eine entsprechende Absicherung im schlimmsten Fall das Fortbestehen des eigenen Unternehmens gefährden. Diese Risiken unterscheiden sich maßgeblich in Abhängigkeit der Branche und der konkreten Tätigkeiten, sodass individuelle Versicherungskonzepte vonnöten sind. Genau hierbei können wir behilflich sein, sodass du dich auf die operative und strategische Steuerung deines Unternehmens fokussieren kannst. Noch besser: Neben der bestmöglichen Vorbereitung auf Schadensfälle können wir dir überdies aufzeigen, wie du deine Attraktivität als Arbeitgeber erhöhst und damit qualifizierte sowie motivierte Mitarbeiter an dein Unternehmen bindest.
Für weitergehende Informationen kannst du gerne die folgenden Ausführungen dieser Seite begutachten. Alternativ kannst du über den Button „Kontakt aufnehmen“ auch direkt einen Beratungstermin in die Wege leiten.
Für jede Situation die passende Lösung
Auch wenn die Absicherung von finanziellen Risiken stets auf einer individuellen Basis erfolgen sollte, lassen sich grundsätzlich bestimmte Lösungen ausmachen, die über viele Branchen und Tätigkeiten hinweg eine entscheidende Bedeutung haben können. Diesbezüglich haben wir eine entsprechende Übersicht angefertigt (siehe hier), welche sich allerdings nur auf Risikoabsicherungen bezieht. Wie bereits erwähnt, beraten wir jedoch auch zu Maßnahmen, die auf eine Bindung und Motivierung von Mitarbeitern abzielen. Namentlich seien hier bestimmte Versicherungslösungen (bKV und bAV), weitere Mitarbeiter-Vorteile sowie gemeinnützige Initiativen genannt. Diese werden im Folgenden kurz erläutert:
- Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Das Thema Krankenzusatzversicherungen haben wir auf unserer entsprechenden Privatkunden-Seite bereits ausführlich behandelt (siehe hier). Dabei haben wir auch erwähnt, dass die bKV eine attraktive Alternative zur privaten Absicherung sein kann. Der Grund hierfür: Die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen sich ohne eine Gesundheitsprüfung schließen, und dies bei gleichzeitiger Förderung bzw. vollständiger Finanzierung seitens des Arbeitgebers. Oder aus Arbeitgebersicht gesprochen: Du bindest deine Mitarbeiter durch attraktive Mehrwerte, und da eine bKV seit 2019 als Sachlohn anerkannt ist, wird diese bis zu einer Freigrenze von 50€ im Monat (Stand: 2024) nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers hinzugerechnet. Das konkrete Leistungspaket kann dabei flexibel gestaltet werden (auch innerhalb der Belegschaft), was im Optimalfall sogar zu einer Reduktion von Ausfallzeiten führen kann (durch eine bessere Absicherung im Krankheitsfall bzw. durch eine proaktive Gesundheitsvorsorge).
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Auch das Thema bAV haben wir auf unserer Privatkunden-Seite „Private Altersvorsorge“ bereits behandelt (siehe hier). Diese Vorsorgelösung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber finanzielle Vorteile in der Ansparphase und soll Bürger zu einer zusätzlichen Altersvorsorge motivieren (aufgrund der Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung). Für dich als Arbeitgeber kann eine vom Unternehmen geförderte bAV daher ein interessantes Instrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern sein, und durch die sogenannte Entgeltumwandlung lassen sich dabei gleichzeitig die Lohnnebenkosten reduzieren (die Einzahlungen erfolgen bis zu einer bestimmten Grenze direkt aus dem Brutto). Als Arbeitgeber bist du überdies dazu verpflichtet, eine bAV anzubieten, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht (mit einem Mindestzuschuss von 15 %, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden). Den konkreten Durchführungsweg (z. B. im Rahmen einer Direktversicherung) kannst du als Arbeitgeber selbst bestimmen.
- Weitere Mitarbeiter-Vorteile: Neben oder anstelle einer bKV lassen sich noch weitere steuerfreie Sachleistungen aufführen (solange die Freigrenze von 50 € pro Monat nicht überschritten wird). Hierbei seien z. B. ein Tank- oder Essensgutschein, ein Smartphone sowie ein Zuschuss für Fitnessstudio oder Kita genannt. Diese Vorteile lassen sich je nach Bedürfnissen der Mitarbeiter zusammenstellen. Neben solchen steuerfreien Leistungen lassen sich auch pauschal versteuerte Zuwendungen aufführen, die sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern zu Steuerersparnissen führen können (z. B. ein Zuschuss zur Internetnutzung).
- Gemeinnützige Initiativen: Schließlich lässt sich noch festhalten, dass auch ein soziales Engagement im entscheidenden Maße zur Zufriedenheit von Mitarbeitern beitragen kann. So kannst du mithilfe deines Unternehmens und deiner Mitarbeiter gemeinnützige Initiativen unterstützen und dabei mit guten Taten Großes bewirken (sowohl bei deinen Mitarbeitern als auch bei den Begünstigten).
Bezüglich der zuvor aufgeführten Punkte möchten wir anmerken, dass wir in den meisten Fällen mit einem Unternehmen kooperieren, welches sich auf diesen Bereich spezialisiert hat: der Pension Benefits AG (siehe hier). Diese unterstützt uns bei der ganzheitlichen Betreuung von Unternehmen, und zwar auf einer unabhängigen, rechtssicheren sowie persönlichen und gleichzeitig digitalen Grundlage. Gerne bereiten wir eine entsprechende Zusammenarbeit vor und stellen den gemeinsamen Kontakt her. Übrigens: Auch wenn ein Bedarf für die Beschaffung von Kapital besteht, haben wir für dich als kleines oder mittleres Unternehmen die ideale Lösung, und zwar die Deutsche Firmenkredit Partner GmbH (siehe hier). Gerne stellen wir auch in diesem Fall den Kontakt zu einem unserer entsprechenden Ansprechpartner her.
Wichtige Absicherungen für Gewerbekunden
Bei der Ausarbeitung von individuellen Versicherungskonzepten arbeiten wir mit speziellen Tools. Ausgehend von der Branche und den konkreten Tätigkeiten ermöglichen diese uns, die relevantesten Risiken deines Unternehmens zu identifizieren und entsprechende Versicherungslösungen miteinander zu vergleichen. Grundlage hierfür sind branchentypische Vergleichswerte und bestimmte Risikoerfassungsbögen, die auf die jeweiligen Betriebsarten zugeschnitten sind (bei Mischbetrieben können wir ansonsten Ausschreibungen in die Wege leiten). Überdies arbeiten wir auch mit speziellen Zielgruppenbögen, die uns eine umfassende Analyse von bestimmten Berufsgruppen ermöglichen. Noch besser: Unabhängig davon, in welcher Branche dein Unternehmen tätig ist, haben wir Zugriff auf sogenannte Klauselbögen (derzeit im Bereich der Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung), die für dich als Kunden zahlreiche Vorteile mit sich bringen:
- Attraktive Mehrleistungen: Die Klauselbögen werden von verschiedenen Versicherern angeboten und beinhalten Tarif-Leistungsverbesserungen, welche die frei am Markt erhältlichen Standardbedingungen ergänzen.
- Einheitliche Übersicht: Grundlage der Bögen sind Rückfragen zu bestimmten Tarifmerkmalen, die allen teilnehmenden Versicherern einheitlich gestellt wurden. Im Rahmen eines Ampel-Systems können wir so über unsere Vergleichssoftware ausmachen, ob der jeweilige Versicherer mit den bestimmten Tarifmerkmalen vollständig mitgeht (grün), teilweise mitgeht (gelb) oder gar nicht mitgeht (rot). Einige Versicherer bieten überdies bis zu drei optionale und eigenständige Zusatzklauseln an, die über den Klauselbogen hinausgehen.
- Auch für Bestandsverträge zugänglich: Auch wenn du dich bei deinem Versicherer bereits gut aufgehoben fühlst und deinem Standardtarif gute Bedingungen zugrunde liegen, kannst du von den Klauselbögen profitieren. Sollte der entsprechende Versicherer den jeweiligen Klauselbogen anbieten, kannst du deinen Tarif umstellen, sobald der Vertrag in unserem Bestand betreut wird.
- Keine Mehrkosten: Das Beste an all diesen Mehrwerten ist, dass diese keinerlei Mehrkosten mit sich bringen. Trotz der mitunter erheblichen Mehrleistungen im Vergleich zum Standardtarif bringt der um den Klauselbogen ergänzte Tarif die gleichen Kosten mit sich.
Im Folgendem sollen nun bestimmte Versicherungslösungen, die über viele Branchen und Tätigkeiten hinweg eine entscheidende Bedeutung spielen können, kurz erläutert werden (inkl. Schadensbeispiele). Bitte beachte, dass diese Übersicht nur eine Auswahl von Produktlösungen darstellt. Je nach Bedarf und Ausgangssituation können ggf. auch nicht aufgelistete Absicherungen Sinn ergeben.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für jeden Gewerbetreibenden, egal ob Einzelunternehmen oder große Firma. Sie schützt das Unternehmen und deren Repräsentanten vor der beruflichen Haftung gegenüber Dritten, sodass nichts geringeres als das Fortbestehen des Unternehmens abgesichert wird. Konkret werden unberechtigte Haftpflichtansprüche abgewehrt (falls nötig auch gerichtlich) und berechtigte Ansprüche werden erstattet. Dies betrifft sowohl Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Sachschaden: Bei Arbeiten an der Fassade eines Hauses fällt einem Mitarbeiter Werkzeug vom Gerüst herunter. Dieses richtet große Schäden an einem parkenden Lastwagen und der geladenen Ware an.
- Personen- und Vermögensfolgeschaden: Ein Kunde rutscht im frisch gewischten Büro aus und zieht sich dabei mehrere Brüche zu. Neben den körperlichen Schäden erleidet dieser durch die darauf folgende Arbeitsunfähigkeit überdies auch Gewinneinbußen.
Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflicht-Versicherung: Eine Betriebshaftpflicht deckt keine „echten“ Vermögensschäden ab, eine Berufshaftpflicht hingegen schon. Darunter versteht man finanzielle Schäden, die für sich alleine stehen und nicht aus einer anderen Schadensart resultieren. Echte Vermögensschäden treten demnach meist in beratenden und planenden Berufen auf, sodass eine Absicherung für einige Berufsfelder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Steuerberater). Diese lässt sich in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht oder über eine reine Deckung von Vermögensschäden realisieren. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab, sodass ein Verspätungszuschlag fällig wird.
- Ein Immobilienmakler empfiehlt eine falsche Vorlage für einen Mietvertrag, wodurch eine geplante Mieterhöhung nicht durchgeführt werden kann.
Die Firmenrechtsschutzversicherung kommt für die Kosten juristischer Streitigkeiten auf, die im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens auftreten können (betrifft z. B. Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren oder Sachverständige). Welche konkreten Streitigkeiten abgesichert sind, hängt vom versicherten Leistungsumfang ab (z. B. Auseinandersetzungen mit Behörden oder Wettbewerbern). Neben der Absicherung von finanziellen Risiken kann eine solche Absicherung auch präventiv wirken, z. B. durch eine telefonische Erstberatung oder durch die Organisation einer Mediation. Eine solche Absicherung kann für Unternehmen jeder Größe und Branche von Vorteil sein. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Einer deiner Mitarbeiter verletzt sich bei einem Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft ist der Meinung, dass Schutzvorschriften nicht beachtet wurden, und fordert daher Regress bei deinem Unternehmen.
- Einer deiner Kunden erhebt den Vorwurf, dass seine personenbezogenen Daten missbraucht wurden.
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist das geschäftliche Äquivalent zur privaten Hausratversicherung. Versichert sind neben der vorhandenen Betriebseinrichtung auch gelagerte Waren und Vorräte im Wesentlichen gegen folgende Gefahren: Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder erweiterte Naturgefahren. Geleistet wird in der Regel der entsprechende Wiederbeschaffungswert zum Neuwert bzw. die Reparaturkosten und/oder eine Wertminderung. Da Schäden dieser Art oftmals dazu führen, dass der normale Betriebsablauf erheblich gestört wird oder sogar komplett zum Stillstand kommt, kann es zusätzlich auch zu weitergehenden Kosten sowie Opportunitätskosten kommen. Diese lassen sich jedoch durch den Einschluss eines Betriebsunterbrechung-Bausteines absichern, welcher die Kosten für Löhne, Mieten sowie Instandsetzung des Betriebes übernimmt und zusätzlich dazu auch entgangene Gewinne erstattet (mindestens für 12 und maximal für 36 Monate). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Inhalt: Ein Kurzschluss verursacht einen Brand in einem produzierenden Betrieb und beschädigt bzw. zerstört die Räumlichkeiten und Werkzeuge.
- Betriebsunterbrechung: Bis zur Reparatur bzw. Neubeschaffung der Räumlichkeiten und Werkzeuge kann nicht gearbeitet werden. Laufende Kosten müssen jedoch weiter bezahlt werden und es entstehen Umsatzeinbußen.
Bezüglich der Ausführungen zur klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich anmerken, dass diese lediglich im Rahmen der versicherten Sachschäden leistet. Insbesondere bei Betrieben, deren Abläufe maßgeblich von einer einzelnen Person abhängen (z. B. eine Arztpraxis oder ein kleiner Handwerksbetrieb), kann ein Unfall, eine Krankheit oder eine Quarantäne dieser Person jedoch zu einer ebenso schwerwiegenden Betriebsunterbrechung führen. Eine Betriebsausfallversicherung kann in solchen Fällen die richtige Ergänzung sein, denn sie bietet auch für diese Gefahr die entsprechende Absicherung: die Übernahme der laufenden Kosten sowie die Erstattung der entgangenen Gewinne, und dies maximal bis zur vereinbarten Ausgleichssumme sowie bis zum Ende des vereinbarten Zeitraumes (Haftzeit). Für die entsprechende Leistung muss der Betrieb nicht zwangsläufig komplett stillstehen. Je nach Anbieter genügt auch ein Ausfall zwischen 50 und 70 Prozent. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein niedergelassener Arzt erkrankt an einer Lebensmittelvergiftung und ist temporär arbeitsunfähig. Die Praxis muss vorübergehend geschlossen bleiben, laufende Kosten müssen jedoch weiter bezahlt werden und es entstehen Umsatzeinbußen.
- Manchmal genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion für eine vollständige Schließung des Betriebes (z. B. bei einem Betrieb, welcher gewerblich mit Lebensmitteln hantiert).
Eine Betriebsunterbrechung und entsprechende Folgekosten können nicht nur durch Sachschäden oder Krankheit eines Inhabers resultieren. Auch immer häufiger werdende Cyberangriffe können zu erheblichen Vermögensschäden führen. Insbesondere Unternehmen, deren Abhängigkeit von funktionierenden IT-Systemen groß ist, sollten neben einer leistungsfähigen IT-Sicherheitsstruktur daher auch ein Auge auf Cyber-Versicherungen werfen. Mit einer solchen können Betriebe sich und ihre Mitarbeitenden gegen Vermögensschäden schützen, die durch Cyberangriffe entstehen. Dies bedeutet konkret: Die Versicherung übernimmt Schadenskosten aus Fremd- und Eigenschäden durch Cyberkriminalität oder technische bzw. menschliche Fehler und bietet präventive Hilfsmaßnahmen an. Welche Schadenarten dabei tatsächlich abgesichert sind, lässt sich im Rahmen eines Baukastensystems oftmals frei auf die eigenen Bedürfnisse ausrichten. Neben Betriebsunterbrechungen lassen sich z. B. folgende Fälle und Szenarien einschließen: Daten-Eigenschäden, Daten-Diebstahl, Betrug, Erpressung, Kreditkartenschäden und Vertrauensschäden. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Hacker legen einen Server für mehrere Tage lahm, wodurch erhebliche Umsatzeinbrüche entstehen.
- Bei einem Einbruch im Büro wird ein Laptop mit sensiblen Kundendaten entwendet. Es entstehen Kosten für die Rechtsberatung, Forensik sowie Kreditüberwachung.
Die Directors & Officers (D&O)-Versicherung ist eine Art Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (siehe oben „Berufshaftpflicht“) für die Führungsorgane eines Unternehmens (Vorstände, Aufsichtsräte, Manager etc.). Führt eine Pflichtverletzung, ein Beratungsfehler, eine verpasste Frist oder Ähnliches zu einem Vermögensschaden am Unternehmen (Innenhaftung) oder aber an Dritten (Außenhaftung), haftet die dafür verantwortliche Führungskraft und dies mitunter persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen (ein Umstand, welcher den meisten Entscheidern nicht bewusst ist). Eine D&O-Versicherung schafft hier Abhilfe, indem sie im Schadenfall sowohl die Überprüfung der Forderungsberechtigung als auch die Schadensbegleichung für berechtigte Forderungen übernimmt (unberechtigte Forderungen werden für die versicherten Personen entsprechend abgewehrt). Da Pflichtverletzungen von Führungskräften schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen können, sichert eine solche Absicherung nichts Geringeres als die finanzielle Existenz der betroffenen Personen ab. Doch auch Unternehmen gehen ohne eine D&O-Absicherung erhebliche Risiken ein (z. B. Bilanzbelastungen oder Reputations- und Vertrauensverluste), weshalb viele Unternehmen den Versicherungsschutz stellvertretend für sämtliche Führungskräfte in die Wege leiten (Unternehmens-D&O). Alternativ können sich Führungskräfte auch selbst um eine Absicherung kümmern. Die festgelegte Versicherungssumme muss im Schadensfall dann nicht mit anderen „geteilt“ werden (Persönliche D&O). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Innenhaftung: Eine Firmenakquise wird aufgrund mangelnder Due-Diligence-Prüfung zu einem überhöhten Kaufpreis ausgeführt.
- Außenhaftung: Das Management haftet für rückständige Steuerschulden (siehe AO).
Für vermietete oder selbst genutzte Immobilien, die zu mindestens 50 % gewerblich genutzt werden, kann keine Absicherung über eine „normale“ Gebäudeversicherung erfolgen. Der Grund hierfür: Eine gewerbliche Nutzung geht mit besonderen Risiken einher, welche die Versicherer in gesonderten Tarifen entsprechend berücksichtigen müssen (auch eine Mischnutzung oder ein Saisongewerbe sollten unbedingt angegeben werden). Sofern vereinbart, sind, neben der Gewerbeimmobilie selbst, auch Anbauten, Nebengebäude, fest am Gebäude angebrachte Gegenstände und sonstige Gebäudebestandteile versichert. Im Wesentlichen folgende Gefahren sind Bestandteil des Versicherungsschutzes: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosion, Überspannung und, falls vereinbart, auch erweiterte Naturgefahren sowie Glasbruch. Bei entsprechenden Schäden werden die Kosten für Reparaturen oder sogar für den kompletten Wiederaufbau des Gebäudes übernommen und dies bis zur vereinbarten Versicherungssumme (ggf. auch Kosten für Sachverständige, Feuerlöschboote, Schadensbereinigung und Abriss). Sollte keine Absicherung oder eine Gebäudeversicherung mit unzureichender Versicherungssumme bestehen, können solche Schäden schnell zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens führen. Insofern sollte der Versicherungsschutz optimal an die Immobilie angepasst sein, wofür auch Veränderungen am Gebäude (z. B. Umbaumaßnahmen) stets dem Versicherer mitgeteilt werden müssen. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein Kurzschluss an einer Lampe verursacht ein Feuer in einem Bürogebäude, wobei Teile des Dachstuhles vollkommen ausbrennen.
- In Folge eines starken Sturms kommt es zu schwerwiegenden Schäden am Dach der Immobilie und mehreren Fenstern.
Im Gegensatz zu den meisten Privatpersonen besitzen Unternehmen oftmals mehrere Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten von verschiedenen Mitarbeitern benutzt werden. Im Bezug zur Absicherung dieser Fahrzeuge ergibt sich dadurch ein entscheidender Vorteil: Der Zugang zu einer Kfz-Flottenversicherung, welche den gesamten Fuhrpark mit nur einem Vertrag versichert. Im Vergleich zur einzelnen Absicherung der jeweiligen Fahrzeuge profitierst du so von einem geringeren Verwaltungsaufwand und dies bei gleichzeitig geringeren Beiträgen (je mehr Fahrzeuge abgesichert werden, desto gewichtiger der Beitragsvorteil). So werden in jedem Fall weniger Angaben zu den Fahrzeugen und ihrer Nutzung benötigt (auch bei Kleinflotten mit mindestens zwei ziehenden Fahrzeugen), und bei Großflotten (ab 50 Fahrzeugen) muss der Schaden eines einzelnen Fahrzeuges nicht zwangsläufig zu der Erhöhung der Beiträge führen. Neben der Anzahl der Fahrzeuge bestimmen insbesondere auch die Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw etc.) und die Art der gewerblichen Tätigkeit den Beitrag eines Flottentarifs (je höher das Risiko für Schäden, desto schwieriger gestaltet sich eine Absicherung). Der konkrete Versicherungsschutz lässt sich individuell konfigurieren, wobei folgende Bausteine die Grundlage bilden: die Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie optionale Zusatzbausteine. Im Folgenden drei Schadensbeispiele:
- Haftpflicht: Beim Rangieren streift der LKW des Betriebes einen geparkten PKW.
- Teilkasko: Durch einen heftigen Sturm mit Hagelschlag werden 3 der geparkten Firmenwagen beschädigt.
- Vollkasko: Beim Verlassen einer Einfahrt streift ein LKW-Fahrer den Begrenzungspfosten und zerkratzt dabei die Seite des LKW.
Jedes Unternehmen, welches Güter transportiert oder transportieren lässt (z. B. Handelswaren, Erzeugnisse oder Arbeitsgeräte), kann diese über eine Warentransportversicherung absichern. Die vollständige Deckung dieser Absicherung umfasst alle Risiken, die nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (Allgefahrendeckung), und dies, unabhängig vom jeweiligen Transportmittel, von der Beladung über den Transportweg bis hin zur Entladung (falls vereinbart, auch während Zwischenlagerungen). Grundsätzlich ist demnach der Verlust oder die Beschädigung von transportierten Gütern versichert, und dies bis zum vertraglich vereinbarten Transportmaximum. Unter anderem werden im Schadensfall folgende Kosten vom Versicherer übernommen: Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Beitrag zur Havarie-Grosse und Kosten für Umladung, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung. Im Folgenden ein Schadensbeispiel:
- Der Angestellte eines Fachhändlers ist mit der Lieferung 50 teurer, kostspieliger Elektrogeräte beauftragt. Diese sollen im firmeneigenen LKW zugestellt werden. Aufgrund des langen Transportweges legt der Fahrer eine Pause an der Raststätte ein. Dabei wird der LKW samt Inhalt entwendet. Der LKW wird einige Wochen später gefunden, die Ware im Wert von 90.000 Euro bleibt jedoch verschwunden.
Insbesondere Unternehmen, deren betriebliche Tätigkeiten maßgeblich von der fortlaufenden Funktionsfähigkeit ihrer Maschinen abhängen, sollten eine entsprechende Absicherung dieser in Erwägung ziehen. Dies betrifft sowohl Betriebe mit fahrbaren Maschinen (z. B. auf einer Baustelle) als auch Betriebe mit stationären Maschinen (z. B. in einem CNC-Bearbeitungszentrum), denn Reparatur- und Wiederherstellungskosten können im schlimmsten Fall auch die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens bedrohen (z. B. bei einem produzierendem Mittelständler). Diesbezüglich sei überdies auch das Risiko einer Betriebsunterbrechung in Folge von Maschinenausfällen zu nennen, welches sich über eine Inhalts- und Betriebsunterbrechnungs-Versicherung absichern lässt (zur Erklärung, siehe oben). Eine eigenständige Maschinenbruch-Versicherung hingegen erstattet die notwendigen Reparaturkosten und bei einem Totalschaden ggf. auch den Neuwert (bei allen Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Über Nacht wird auf einer Baustelle von Unbekannten ein Feuer gelegt, woraufhin auch der abgestellte Bagger komplett ausbrennt.
- Durch einen Bedienungsfehler beschädigt ein Mitarbeiter eine CNC-Maschine, wodurch Reparatur- sowie De- und Remontagekosten anfallen.
Im Gegensatz zur Maschinenversicherung, welche auf stationäre und fahrbare schwere Maschinen, die direkt an der Produktion beteiligt sind, ausgerichtet ist, sichert eine Elektronikversicherung wertvolle Informations- und Kommunikationstechnologien ab. Elektronische Geräte werden dabei durch eine Allgefahrendeckung abgesichert. Es sind somit alle Gefahren versichert, die nicht explizit ausgeschlossen werden (also auch Schäden durch z. B. Bedienungsfehler und Verschleiß können abgesichert sein). Insbesondere Unternehmen, deren reibungsloser Betrieb von wertvollen elektronischen Geräten abhängt (z. B. IT-Dienstleister), sollten auf eine solche Absicherung daher nicht verzichten (auch Schäden an mobilen Geräten lassen sich versichern). Unternehmen, die nicht mit besonders wertvollen Geräten hantieren, können hingegen einen Einschluss in die Inhaltversicherung erwägen (zur Erklärung, siehe oben), wobei allerdings der geringere Leistungsumfang beachtet werden sollte (z. B. keine Absicherung von Eigenschäden). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein Mitarbeiter verschüttet eine Kanne Tee über die Tastatur eines Laptops.
- Durch ein offen gelassenes Kellerfenster und starke Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung und einem großen Schaden an Servern.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für jeden Gewerbetreibenden, egal ob Einzelunternehmen oder große Firma. Sie schützt das Unternehmen und deren Repräsentanten vor der beruflichen Haftung gegenüber Dritten, sodass nichts geringeres als das Fortbestehen des Unternehmens abgesichert wird. Konkret werden unberechtigte Haftpflichtansprüche abgewehrt (falls nötig auch gerichtlich) und berechtigte Ansprüche werden erstattet. Dies betrifft sowohl Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Sachschaden: Bei Arbeiten an der Fassade eines Hauses fällt einem Mitarbeiter Werkzeug vom Gerüst herunter. Dieses richtet große Schäden an einem parkenden Lastwagen und der geladenen Ware an.
- Personen- und Vermögensfolgeschaden: Ein Kunde rutscht im frisch gewischten Büro aus und zieht sich dabei mehrere Brüche zu. Neben den körperlichen Schäden erleidet dieser durch die darauf folgende Arbeitsunfähigkeit überdies auch Gewinneinbußen.
Berufshaftpflicht
Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflicht-Versicherung: Eine Betriebshaftpflicht deckt keine „echten“ Vermögensschäden ab, eine Berufshaftpflicht hingegen schon. Darunter versteht man finanzielle Schäden, die für sich alleine stehen und nicht aus einer anderen Schadensart resultieren. Echte Vermögensschäden treten demnach meist in beratenden und planenden Berufen auf, sodass eine Absicherung für einige Berufsfelder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Steuerberater). Diese lässt sich in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht oder über eine reine Deckung von Vermögensschäden realisieren. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab, sodass ein Verspätungszuschlag fällig wird.
- Ein Immobilienmakler empfiehlt eine falsche Vorlage für einen Mietvertrag, wodurch eine geplante Mieterhöhung nicht durchgeführt werden kann.
Firmenrechtsschutz
Die Firmenrechtsschutzversicherung kommt für die Kosten juristischer Streitigkeiten auf, die im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens auftreten können (betrifft z. B. Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren oder Sachverständige). Welche konkreten Streitigkeiten abgesichert sind, hängt vom versicherten Leistungsumfang ab (z. B. Auseinandersetzungen mit Behörden oder Wettbewerbern). Neben der Absicherung von finanziellen Risiken kann eine solche Absicherung auch präventiv wirken, z. B. durch eine telefonische Erstberatung oder durch die Organisation einer Mediation. Eine solche Absicherung kann für Unternehmen jeder Größe und Branche von Vorteil sein. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Einer deiner Mitarbeiter verletzt sich bei einem Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft ist der Meinung, dass Schutzvorschriften nicht beachtet wurden, und fordert daher Regress bei deinem Unternehmen.
- Einer deiner Kunden erhebt den Vorwurf, dass seine personenbezogenen Daten missbraucht wurden.
Inhalt & Betriebsunterbrechung
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist das geschäftliche Äquivalent zur privaten Hausratversicherung. Versichert sind neben der vorhandenen Betriebseinrichtung auch gelagerte Waren und Vorräte im Wesentlichen gegen folgende Gefahren: Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder erweiterte Naturgefahren. Geleistet wird in der Regel der entsprechende Wiederbeschaffungswert zum Neuwert bzw. die Reparaturkosten und/oder eine Wertminderung. Da Schäden dieser Art oftmals dazu führen, dass der normale Betriebsablauf erheblich gestört wird oder sogar komplett zum Stillstand kommt, kann es zusätzlich auch zu weitergehenden Kosten sowie Opportunitätskosten kommen. Diese lassen sich jedoch durch den Einschluss eines Betriebsunterbrechung-Bausteines absichern, welcher die Kosten für Löhne, Mieten sowie Instandsetzung des Betriebes übernimmt und zusätzlich dazu auch entgangene Gewinne erstattet (mindestens für 12 und maximal für 36 Monate). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Inhalt: Ein Kurzschluss verursacht einen Brand in einem produzierenden Betrieb und beschädigt bzw. zerstört die Räumlichkeiten und Werkzeuge.
- Betriebsunterbrechung: Bis zur Reparatur bzw. Neubeschaffung der Räumlichkeiten und Werkzeuge kann nicht gearbeitet werden. Laufende Kosten müssen jedoch weiter bezahlt werden und es entstehen Umsatzeinbußen.
Betriebsausfall
Bezüglich der Ausführungen zur klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung lässt sich anmerken, dass diese lediglich im Rahmen der versicherten Sachschäden leistet. Insbesondere bei Betrieben, deren Abläufe maßgeblich von einer einzelnen Person abhängen (z. B. eine Arztpraxis oder ein kleiner Handwerksbetrieb), kann ein Unfall, eine Krankheit oder eine Quarantäne dieser Person jedoch zu einer ebenso schwerwiegenden Betriebsunterbrechung führen. Eine Betriebsausfallversicherung kann in solchen Fällen die richtige Ergänzung sein, denn sie bietet auch für diese Gefahr die entsprechende Absicherung: die Übernahme der laufenden Kosten sowie die Erstattung der entgangenen Gewinne, und dies maximal bis zur vereinbarten Ausgleichssumme sowie bis zum Ende des vereinbarten Zeitraumes (Haftzeit). Für die entsprechende Leistung muss der Betrieb nicht zwangsläufig komplett stillstehen. Je nach Anbieter genügt auch ein Ausfall zwischen 50 und 70 Prozent. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein niedergelassener Arzt erkrankt an einer Lebensmittelvergiftung und ist temporär arbeitsunfähig. Die Praxis muss vorübergehend geschlossen bleiben, laufende Kosten müssen jedoch weiter bezahlt werden und es entstehen Umsatzeinbußen.
- Manchmal genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion für eine vollständige Schließung des Betriebes (z. B. bei einem Betrieb, welcher gewerblich mit Lebensmitteln hantiert).
Cyber-Versicherung
Eine Betriebsunterbrechung und entsprechende Folgekosten können nicht nur durch Sachschäden oder Krankheit eines Inhabers resultieren. Auch immer häufiger werdende Cyberangriffe können zu erheblichen Vermögensschäden führen. Insbesondere Unternehmen, deren Abhängigkeit von funktionierenden IT-Systemen groß ist, sollten neben einer leistungsfähigen IT-Sicherheitsstruktur daher auch ein Auge auf Cyber-Versicherungen werfen. Mit einer solchen können Betriebe sich und ihre Mitarbeitenden gegen Vermögensschäden schützen, die durch Cyberangriffe entstehen. Dies bedeutet konkret: Die Versicherung übernimmt Schadenskosten aus Fremd- und Eigenschäden durch Cyberkriminalität oder technische bzw. menschliche Fehler und bietet präventive Hilfsmaßnahmen an. Welche Schadenarten dabei tatsächlich abgesichert sind, lässt sich im Rahmen eines Baukastensystems oftmals frei auf die eigenen Bedürfnisse ausrichten. Neben Betriebsunterbrechungen lassen sich z. B. folgende Fälle und Szenarien einschließen: Daten-Eigenschäden, Daten-Diebstahl, Betrug, Erpressung, Kreditkartenschäden und Vertrauensschäden. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Hacker legen einen Server für mehrere Tage lahm, wodurch erhebliche Umsatzeinbrüche entstehen.
- Bei einem Einbruch im Büro wird ein Laptop mit sensiblen Kundendaten entwendet. Es entstehen Kosten für die Rechtsberatung, Forensik sowie Kreditüberwachung.
D&O-Versicherung
Die Directors & Officers (D&O)-Versicherung ist eine Art Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (siehe oben „Berufshaftpflicht“) für die Führungsorgane eines Unternehmens (Vorstände, Aufsichtsräte, Manager etc.). Führt eine Pflichtverletzung, ein Beratungsfehler, eine verpasste Frist oder Ähnliches zu einem Vermögensschaden am Unternehmen (Innenhaftung) oder aber an Dritten (Außenhaftung), haftet die dafür verantwortliche Führungskraft und dies mitunter persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen (ein Umstand, welcher den meisten Entscheidern nicht bewusst ist). Eine D&O-Versicherung schafft hier Abhilfe, indem sie im Schadenfall sowohl die Überprüfung der Forderungsberechtigung als auch die Schadensbegleichung für berechtigte Forderungen übernimmt (unberechtigte Forderungen werden für die versicherten Personen entsprechend abgewehrt). Da Pflichtverletzungen von Führungskräften schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen können, sichert eine solche Absicherung nichts Geringeres als die finanzielle Existenz der betroffenen Personen ab. Doch auch Unternehmen gehen ohne eine D&O-Absicherung erhebliche Risiken ein (z. B. Bilanzbelastungen oder Reputations- und Vertrauensverluste), weshalb viele Unternehmen den Versicherungsschutz stellvertretend für sämtliche Führungskräfte in die Wege leiten (Unternehmens-D&O). Alternativ können sich Führungskräfte auch selbst um eine Absicherung kümmern. Die festgelegte Versicherungssumme muss im Schadensfall dann nicht mit anderen „geteilt“ werden (Persönliche D&O). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Innenhaftung: Eine Firmenakquise wird aufgrund mangelnder Due-Diligence-Prüfung zu einem überhöhten Kaufpreis ausgeführt.
- Außenhaftung: Das Management haftet für rückständige Steuerschulden (siehe AO).
Gebäudeversicherung
Für vermietete oder selbst genutzte Immobilien, die zu mindestens 50 % gewerblich genutzt werden, kann keine Absicherung über eine „normale“ Gebäudeversicherung erfolgen. Der Grund hierfür: Eine gewerbliche Nutzung geht mit besonderen Risiken einher, welche die Versicherer in gesonderten Tarifen entsprechend berücksichtigen müssen (auch eine Mischnutzung oder ein Saisongewerbe sollten unbedingt angegeben werden). Sofern vereinbart, sind, neben der Gewerbeimmobilie selbst, auch Anbauten, Nebengebäude, fest am Gebäude angebrachte Gegenstände und sonstige Gebäudebestandteile versichert. Im Wesentlichen folgende Gefahren sind Bestandteil des Versicherungsschutzes: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosion, Überspannung und, falls vereinbart, auch erweiterte Naturgefahren sowie Glasbruch. Bei entsprechenden Schäden werden die Kosten für Reparaturen oder sogar für den kompletten Wiederaufbau des Gebäudes übernommen und dies bis zur vereinbarten Versicherungssumme (ggf. auch Kosten für Sachverständige, Feuerlöschboote, Schadensbereinigung und Abriss). Sollte keine Absicherung oder eine Gebäudeversicherung mit unzureichender Versicherungssumme bestehen, können solche Schäden schnell zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens führen. Insofern sollte der Versicherungsschutz optimal an die Immobilie angepasst sein, wofür auch Veränderungen am Gebäude (z. B. Umbaumaßnahmen) stets dem Versicherer mitgeteilt werden müssen. Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein Kurzschluss an einer Lampe verursacht ein Feuer in einem Bürogebäude, wobei Teile des Dachstuhles vollkommen ausbrennen.
- In Folge eines starken Sturms kommt es zu schwerwiegenden Schäden am Dach der Immobilie und mehreren Fenstern.
Kfz-Flottenversicherung
Im Gegensatz zu den meisten Privatpersonen besitzen Unternehmen oftmals mehrere Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten von verschiedenen Mitarbeitern benutzt werden. Im Bezug zur Absicherung dieser Fahrzeuge ergibt sich dadurch ein entscheidender Vorteil: Der Zugang zu einer Kfz-Flottenversicherung, welche den gesamten Fuhrpark mit nur einem Vertrag versichert. Im Vergleich zur einzelnen Absicherung der jeweiligen Fahrzeuge profitierst du so von einem geringeren Verwaltungsaufwand und dies bei gleichzeitig geringeren Beiträgen (je mehr Fahrzeuge abgesichert werden, desto gewichtiger der Beitragsvorteil). So werden in jedem Fall weniger Angaben zu den Fahrzeugen und ihrer Nutzung benötigt (auch bei Kleinflotten mit mindestens zwei ziehenden Fahrzeugen), und bei Großflotten (ab 50 Fahrzeugen) muss der Schaden eines einzelnen Fahrzeuges nicht zwangsläufig zu der Erhöhung der Beiträge führen. Neben der Anzahl der Fahrzeuge bestimmen insbesondere auch die Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw etc.) und die Art der gewerblichen Tätigkeit den Beitrag eines Flottentarifs (je höher das Risiko für Schäden, desto schwieriger gestaltet sich eine Absicherung). Der konkrete Versicherungsschutz lässt sich individuell konfigurieren, wobei folgende Bausteine die Grundlage bilden: die Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie optionale Zusatzbausteine. Im Folgenden drei Schadensbeispiele:
- Haftpflicht: Beim Rangieren streift der LKW des Betriebes einen geparkten PKW.
- Teilkasko: Durch einen heftigen Sturm mit Hagelschlag werden 3 der geparkten Firmenwagen beschädigt.
- Vollkasko: Beim Verlassen einer Einfahrt streift ein LKW-Fahrer den Begrenzungspfosten und zerkratzt dabei die Seite des LKW.
Warentransport
Jedes Unternehmen, welches Güter transportiert oder transportieren lässt (z. B. Handelswaren, Erzeugnisse oder Arbeitsgeräte), kann diese über eine Warentransportversicherung absichern. Die vollständige Deckung dieser Absicherung umfasst alle Risiken, die nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (Allgefahrendeckung), und dies, unabhängig vom jeweiligen Transportmittel, von der Beladung über den Transportweg bis hin zur Entladung (falls vereinbart, auch während Zwischenlagerungen). Grundsätzlich ist demnach der Verlust oder die Beschädigung von transportierten Gütern versichert, und dies bis zum vertraglich vereinbarten Transportmaximum. Unter anderem werden im Schadensfall folgende Kosten vom Versicherer übernommen: Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Beitrag zur Havarie-Grosse und Kosten für Umladung, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung. Im Folgenden ein Schadensbeispiel:
- Der Angestellte eines Fachhändlers ist mit der Lieferung 50 teurer, kostspieliger Elektrogeräte beauftragt. Diese sollen im firmeneigenen LKW zugestellt werden. Aufgrund des langen Transportweges legt der Fahrer eine Pause an der Raststätte ein. Dabei wird der LKW samt Inhalt entwendet. Der LKW wird einige Wochen später gefunden, die Ware im Wert von 90.000 Euro bleibt jedoch verschwunden.
Maschinen
Insbesondere Unternehmen, deren betriebliche Tätigkeiten maßgeblich von der fortlaufenden Funktionsfähigkeit ihrer Maschinen abhängen, sollten eine entsprechende Absicherung dieser in Erwägung ziehen. Dies betrifft sowohl Betriebe mit fahrbaren Maschinen (z. B. auf einer Baustelle) als auch Betriebe mit stationären Maschinen (z. B. in einem CNC-Bearbeitungszentrum), denn Reparatur- und Wiederherstellungskosten können im schlimmsten Fall auch die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens bedrohen (z. B. bei einem produzierendem Mittelständler). Diesbezüglich sei überdies auch das Risiko einer Betriebsunterbrechung in Folge von Maschinenausfällen zu nennen, welches sich über eine Inhalts- und Betriebsunterbrechnungs-Versicherung absichern lässt (zur Erklärung, siehe oben). Eine eigenständige Maschinenbruch-Versicherung hingegen erstattet die notwendigen Reparaturkosten und bei einem Totalschaden ggf. auch den Neuwert (bei allen Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Über Nacht wird auf einer Baustelle von Unbekannten ein Feuer gelegt, woraufhin auch der abgestellte Bagger komplett ausbrennt.
- Durch einen Bedienungsfehler beschädigt ein Mitarbeiter eine CNC-Maschine, wodurch Reparatur- sowie De- und Remontagekosten anfallen.
Elektronik
Im Gegensatz zur Maschinenversicherung, welche auf stationäre und fahrbare schwere Maschinen, die direkt an der Produktion beteiligt sind, ausgerichtet ist, sichert eine Elektronikversicherung wertvolle Informations- und Kommunikationstechnologien ab. Elektronische Geräte werden dabei durch eine Allgefahrendeckung abgesichert. Es sind somit alle Gefahren versichert, die nicht explizit ausgeschlossen werden (also auch Schäden durch z. B. Bedienungsfehler und Verschleiß können abgesichert sein). Insbesondere Unternehmen, deren reibungsloser Betrieb von wertvollen elektronischen Geräten abhängt (z. B. IT-Dienstleister), sollten auf eine solche Absicherung daher nicht verzichten (auch Schäden an mobilen Geräten lassen sich versichern). Unternehmen, die nicht mit besonders wertvollen Geräten hantieren, können hingegen einen Einschluss in die Inhaltversicherung erwägen (zur Erklärung, siehe oben), wobei allerdings der geringere Leistungsumfang beachtet werden sollte (z. B. keine Absicherung von Eigenschäden). Im Folgenden zwei Schadensbeispiele:
- Ein Mitarbeiter verschüttet eine Kanne Tee über die Tastatur eines Laptops.
- Durch ein offen gelassenes Kellerfenster und starke Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung und einem großen Schaden an Servern.
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