Risikolebensversicherung
Auch wenn man nicht gerne darüber nachdenken möchte, Fakt ist: Ein vorzeitiger Tod, z. B. im Rahmen eines Verkehrsunfalles (siehe Destatis), kann jeden treffen und dies kann zu existenzbedrohenden finanziellen Engpässen bei Hinterbliebenen führen. Betrachtet man z. B. Familien, gibt es häufig einen Hauptverdiener, mit dessen Einkommen im Wesentlichen die finanziellen Verpflichtungen aller bedient werden. Fällt dieses Einkommen weg, müssen in vielen Fällen Abstriche beim Lebensstandard, bei der Kindererziehung und in anderen Bereichen hingenommen werden. Doch wie lässt sich dieses Risiko absichern?
Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.
Risikolebensversicherung
Auch wenn man nicht gerne darüber nachdenken möchte, Fakt ist: Ein vorzeitiger Tod, z. B. im Rahmen eines Verkehrsunfalles (siehe Destatis), kann jeden treffen und dies kann zu existenzbedrohenden finanziellen Engpässen bei Hinterbliebenen führen. Betrachtet man z. B. Familien, gibt es häufig einen Hauptverdiener, mit dessen Einkommen im Wesentlichen die finanziellen Verpflichtungen aller bedient werden. Fällt dieses Einkommen weg, müssen in vielen Fällen Abstriche beim Lebensstandard, bei der Kindererziehung und in anderen Bereichen hingenommen werden. Doch wie lässt sich dieses Risiko absichern?
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Das Wichtigste in Kürze
Mithilfe einer Risikolebensversicherung lässt sich das zuvor angesprochene finanzielle Risiko aus der Welt schaffen. Konkret funktioniert dies so: Das Leben einer versicherten Person wird im Rahmen einer vereinbarten Laufzeit und Versicherungssumme über eine Versicherungsgesellschaft gegen Beitrag abgesichert. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme per Einmalzahlung an die bezugsberechtigte Person (z. B. Ehefrau) ausgezahlt. Mit diesem Geld können die Hinterbliebenen dann den Wegfall des Einkommens kompensieren und den bisherigen Lebensstandard beibehalten sowie fortlaufenden Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
Eine solche Hinterbliebenenabsicherung ist für viele Menschen insbesondere aufgrund von zwei Gründen sinnvoll:
- Unzureichende Rücklagen: Wenn ausreichend Vermögen vorhanden ist, auf welches Hinterbleibende im Todesfall zurückgreifen können, braucht es nicht zwangsläufig eine zusätzliche Risikolebensversicherung. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Rücklagen der meisten deutschen Haushalte sehr begrenzt sind. So hatte eine Studie der ING DiBa aus dem Jahre 2018 offengelegt, dass etwa 50 % der befragten Haushalte gar keine Ersparnisse oder lediglich Ersparnisse bis 5.000 € haben (siehe DIA). Die Tatsache, dass entsprechende Versorgungslücken im Todesfall meist im dreistelligen Bereich liegen, unterstreicht in diesem Zusammenhang wiederum die Wichtigkeit einer privaten Absicherung.
- Mangelhafte oder gar keine staatliche Versorgung: Die öffentlichen Absicherungen decken, wenn überhaupt nur ein Bruchteil Kosten ab, die im Todesfall auf Hinterbliebene zukommen. Hierbei unterscheidet man im Wesentlichen zwischen der Witwen- oder Wittwerrente und der Waisenrente, welche unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden (zur Erklärung, siehe FAQ).
Für wen ist eine solche Absicherung sinnvoll?
Grundsätzlich lässt sich Folgendes festhalten: Eine Risikolebensversicherung solltest du immer dann in Betracht ziehen, wenn andere Menschen auf dich und dein Arbeitseinkommen angewiesen sind. Dies können nahe Angehörige, ein Geschäftspartner oder aber auch Kreditgeber sein. Wichtig hierbei ist es, dass die individuelle Ausgestaltung der Absicherung an dem konkreten Zweck ausgerichtet wird. So ist für die finanzielle Absicherung eines Familienmitgliedes eine andere Versicherungssumme und/oder Laufzeit vonnöten als für die Absicherung eines Kredites. Im Folgenden sind die wesentlichen Zielgruppen aufgelistet, die durch eine Risikolebensversicherung zu verhältnismäßig überschaubaren Beiträgen die finanzielle Stabilität von Hinterbliebenen sicherstellen können:
Insbesondere bei jungen Familien und Alleinerziehenden hängt die gemeinsame finanzielle Existenz oftmals nur vom Arbeitseinkommen eines Einzelnen ab. Doch auch bei vermögenderen Ehepaaren reicht die staatliche Versorgung bei Tod des Hauptverdieners oftmals nicht aus (zur Erklärung, siehe FAQ), sodass für Hinterbliebende z. B. die Beibehaltung des ehemaligen Lebensstandards oder die Ausbildung der Kinder nicht mehr sichergestellt ist.
Solltest du in einer unverheirateten Beziehung sein, kannst du oder dein Partner im Todesfall mit keinerlei staatlicher Versorgung rechnen. Insofern bietet es sich an, sich gegenseitig auf privater Basis abzusichern. Insbesondere für unverheiratete Paare machen dabei sogenannte »Über-Kreuz-Absicherungen« Sinn, mit denen die Erbschaftssteuer umgangen werden kann (zur Erklärung, siehe FAQ).
Nicht nur die Absicherung von nahen Angehörigen kann sinnvoll sein, sondern auch die Absicherung eines Geschäftspartners. Dies betrifft insbesondere kleinere Unternehmen, bei denen der Tod eines Geschäftsführers das Fortbestehen des Betriebes gefährden könnte. Eine Risikolebensversicherung kann in einem solchen Fall die finanziellen Folgen abfedern und damit das Unternehmen, die Geschäftspartner und auch die Mitarbeiter absichern.
Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Arbeitseinkommens im Todesfall sollten stets auch alle bestehenden Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Hierbei lässt sich insbesondere die Finanzierung eines Eigenheims hervorheben, bei welcher die finanzierende Bank als Sicherheit oftmals den Abschluss einer Risikolebensversicherung fordert. Hierfür sollte ein Vertrag mit fallender Versicherungssumme gewählt werden (zur Erklärung, siehe FAQ).
Für wen ist eine solche Absicherung sinnvoll?
Grundsätzlich lässt sich Folgendes festhalten: Eine Risikolebensversicherung solltest du immer dann in Betracht ziehen, wenn andere Menschen auf dich und dein Arbeitseinkommen angewiesen sind. Dies können nahe Angehörige, ein Geschäftspartner oder aber auch Kreditgeber sein. Wichtig hierbei ist es, dass die individuelle Ausgestaltung der Absicherung an dem konkreten Zweck ausgerichtet wird. So ist für die finanzielle Absicherung eines Familienmitgliedes eine andere Versicherungssumme und/oder Laufzeit vonnöten als für die Absicherung eines Kredites. Im Folgenden sind die wesentlichen Zielgruppen aufgelistet, die durch eine Risikolebensversicherung zu verhältnismäßig überschaubaren Beiträgen die finanzielle Stabilität von Hinterbliebenen sicherstellen können:
Familien
Insbesondere bei jungen Familien und Alleinerziehenden hängt die gemeinsame finanzielle Existenz oftmals nur vom Arbeitseinkommen eines Einzelnen ab. Doch auch bei vermögenderen Ehepaaren reicht die staatliche Versorgung bei Tod des Hauptverdieners oftmals nicht aus (zur Erklärung, siehe FAQ), sodass für Hinterbliebende z. B. die Beibehaltung des ehemaligen Lebensstandards oder die Ausbildung der Kinder nicht mehr sichergestellt ist.
Unverheiratete Paare
Solltest du in einer unverheirateten Beziehung sein, kannst du oder dein Partner im Todesfall mit keinerlei staatlicher Versorgung rechnen. Insofern bietet es sich an, sich gegenseitig auf privater Basis abzusichern. Insbesondere für unverheiratete Paare machen dabei sogenannte »Über-Kreuz-Absicherungen« Sinn, mit denen die Erbschaftssteuer umgangen werden kann (zur Erklärung, siehe FAQ).
Unternehmer
Nicht nur die Absicherung von nahen Angehörigen kann sinnvoll sein, sondern auch die Absicherung eines Geschäftspartners. Dies betrifft insbesondere kleinere Unternehmen, bei denen der Tod eines Geschäftsführers das Fortbestehen des Betriebes gefährden könnte. Eine Risikolebensversicherung kann in einem solchen Fall die finanziellen Folgen abfedern und damit das Unternehmen, die Geschäftspartner und auch die Mitarbeiter absichern.
Kreditnehmer
Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Arbeitseinkommens im Todesfall sollten stets auch alle bestehenden Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Hierbei lässt sich insbesondere die Finanzierung eines Eigenheims hervorheben, bei welcher die finanzierende Bank als Sicherheit oftmals den Abschluss einer Risikolebensversicherung fordert. Hierfür sollte ein Vertrag mit fallender Versicherungssumme gewählt werden (zur Erklärung, siehe FAQ).
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf die Witwen- oder Wittwerrente hat der hinterbliebene Partner dann Anrecht, wenn für mindestens ein Jahr eine Ehe bestanden hat und die verstorbene Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat. Die Höhe und die Dauer der Rente hängen davon ab, ob die hinterbliebene Person über 47 Jahre alt ist, eine Erwerbsminderungsrente bezieht oder ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt betreut. Wenn mindestens eines dieser Voraussetzungen erfüllt ist, beträgt die Rente 55 % von dem zuletzt bestandenen Rentenanspruch der verstorbenen Person und wird lebenslang geleistet. Wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, beträgt die Rente 25 % von dem zuletzt bestandenen Rentenanspruch der verstorbenen Person und wird für maximal 24 Monate geleistet. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang noch, dass die Witwen- oder Witwerrente bei Überschreitung eines Freibetrags teilweise auf das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet wird. Es handelt sich somit um eine Mindestabdeckung, die keineswegs eine Wahrung des bisherigen Lebensstandards gewährleistet.
Bei der Waisenrente wiederum sind nicht der hinterbliebene Ehegatte, sondern die Kinder der verstorbenen Person bezugsberechtigt. Die Höhe der Rente hängt davon ab, ob beide oder ein Elternteil verstorben sind. Wenn beide Elternteile verstorben sind, beträgt die Rente 20 % von dem zuletzt bestandenen Rentenanspruch der verstorbenen Person (Vollwaisenrente) und wenn ein Elternteil verstorben ist, liegt die Rentenhöhe bei 10 % (Halbwaisenrente). In beiden Fällen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs und bei bestimmten Voraussetzungen (z. B. Studium) bis zum 27. Lebensjahr geleistet.
Im Bezug auf die Höhe beider Rentenarten sei noch erwähnt, dass sich der „zuletzt bestandene Rentenanspruch der verstorbenen Person“ nur auf die Altersrente (zur Erklärung, siehe FAQ bei „Private Altersvorsorge“) bezieht, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes bereits eine Altersrente bezogen hat. Sollte sich die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes noch im Erwerbsleben befunden haben, wird die sogenannte Erwerbsminderungsrente (zur Erklärung, siehe FAQ bei „Berufsunfähigkeitsversicherung“) als Berechnungsgrundlage herangezogen, welche oftmals zu einem noch geringeren Ergebnis führt. Es lässt sich somit festhalten, dass die staatlichen Leistungen in der Regel deutlich unter dem bisherigen Einkommen der verstorbenen Person liegen. Auch wenn die hinterbliebene Person weiterhin arbeitet oder anfängt zu arbeiten, stellt sich die Frage, ob das einzelne Einkommen zusammen mit der Witwen- oder Wittwerrente bzw. Waisenrente ausreicht, um den fortwährenden Alltag weiterhin finanziell zu stemmen. Im Falle von Familien mit Kindern stellt sich überdies die Frage, ob die hinterbliebene Person überhaupt einer Erwerbstätigkeit in ausreichendem Maße nachgehen kann. Ohne eine private Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung kann es sein, dass die Tätigkeit und damit das Einkommen eingeschränkt werden müssen, damit sich um die Kinder ausreichend gekümmert werden kann.
Unter „Über-Kreuz-Absicherungen“ versteht man eine gesonderte Absicherungsform im Rahmen einer Risikolebenversicherung. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen wird hierbei pro Vertrag nur ein Leben abgesichert und nicht mehrere. Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten kurz dargelegt werden:
- Einzel-Leben (klassisch): Auch in dieser Variante wird der Versicherungsschutz nur auf das Leben einer Person abgeschlossen. Der Vertrag wird dabei auf eigenen Namen abgeschlossen und gleichzeitig ist man selbst auch die versicherte Person. Die Anspruchsberechtigte Person (z. B. Ehefrau) lässt sich frei bestimmen und diese erhält die Versicherungssumme ausgezahlt, sobald man selbst (also der Vertragspartner und die versicherte Person) verstirbt.
- Einzel-Leben (Über-Kreuz): Bei dieser Variante wird der Versicherungsschutz nicht auf das eigene Leben, sondern auf das einer dritten Person abgeschlossen (z. B. Lebenspartner) und gleichzeitig ist man bei Tod dieser Person auch anspruchsberechtigt. Ebenso wie bei der klassischen Variante ist man selbst Inhaber des Vertrages, jedoch in einer anderen Ausgestaltung. Entscheidet man sich für die Über-Kreuz-Absicherung, schließt z. B. der Lebenspartner ebenso einen eigenen Vertrag ab, bei welchem man selbst die versicherte und die bezugsberechtigte Person ist. Der Vorteil einer solchen Konstellation ist, dass eine potenziell zu entrichtende Erbschaftssteuer umgangen werden kann. So liegt der Freibetrag bei unverheirateten Paaren aktuell bei lediglich 20.000 € (Stand: 2024), sodass darüberliegende Zahlungen steuerpflichtig sind. Leistungen aus der Versicherung hingegen fallen nicht unter die Erbschaftssteuerpflicht, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind.
- Verbundene Leben: Im Gegensatz zu den vorherigen beiden Varianten wird der Versicherungsschutz auf das Leben von zwei Personen abgeschlossen und dies über einen gemeinsamen Vertrag. Beim Tod einer der beiden Personen wird die gesamte Versicherungssumme an den jeweils anderen ausbezahlt und der Vertrag erlischt. Im Gegensatz zu mehreren Einzelverträgen ist hier für eine gewünschte Absicherungshöhe ein geringerer Beitrag zu entrichten. Dafür kann im Leistungsfall allerdings eine Erbschaftssteuer anfallen. Bei unverheirateten Paaren oder Geschäftspartnern empfiehlt sich in der Regel daher eine Über-Kreuz-Absicherung.
- Dual-Leben: Auch hier wird der Versicherungsschutz auf das Leben von zwei Personen abgeschlossen, allerdings mit zwei individuellen Versicherungssummen. Stirbt eine der beiden Personen, wird die entsprechend vereinbarte Summe an den Anspruchsberechtigten ausbezahlt – der Schutz für die zweite Person bleibt jedoch bestehen. Der Vertrag wird dann mit reduziertem Beitrag als Einzelversicherung weitergeführt, wobei eine neue anspruchsberechtigte Person bestimmt werden muss. Stirbt auch die zweite Person, wird die zweite Versicherungssumme ausbezahlt.
Wichtig zu erwähnen sei noch, dass es sich bei all diesen Durchführungswegen um eine reine Risikoabsicherung handelt, die in der Regel nur bei Tod innerhalb der Vertragslaufzeit leistet. Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird somit zum Vertragsende keine Erlebensfallsumme fällig. Diese Variante haben wir allerdings bewusst nicht aufgeführt, da sie in der Regel kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit sich bringt. Es empfiehlt sich daher, die Absicherung des Todesfallrisikos strikt vom Vermögensaufbau zu trennen.
Generell lässt sich sagen, dass die Höhe der Versicherungssumme maßgeblich vom konkreten Zweck der Absicherung abhängt. Betrachtet man die Zielgruppe der Familien und unverheirateten Paare, lässt sich wie folgt ein grober Richtwert bestimmen: Je nachdem, ob du nur deinen Partner oder auch deine Kinder absichern möchtest, nimmst du drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter und addierst dazu die Summe aller finanziellen Verpflichtungen.
Betrachtet man die Zielgruppe der Kreditnehmer, die lediglich ihren Kredit absichern möchten (z. B. im Rahmen einer Immobilienfinanzierung), sollte eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die Versicherungssumme und die Beiträge über die Zeit analog zur Restschuld sinken. Im Todesfall ist so gewährleistet, dass der Kredit in jedem Fall getilgt werden kann, und im Falle einer Immobilienfinanzierung kann so einem Notverkauf seitens der Hinterbliebenen vorgebeugt werden. Sollte es nicht zum Todesfall kommen, wird mit einem solchen Vertrag verhindert, dass man sich überversichert.
Neben der richtigen Versicherungssumme sollte man auch darauf achten, dass die Vertragslaufzeit lang genug ist. So sollten z. B. Eltern eine Dauer wählen, die mindestens bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums der Kinder reicht (ca. mit 25 Jahren). Dabei sollte lieber mit etwas Puffer gearbeitet werden, denn eine frühzeitige Kündigung ist im Regelfall einfacher als eine Vertragsverlängerung, bei der oftmals eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Sowohl in Bezug auf die Vertragsdauer als auch in Bezug auf die Versicherungssumme bieten einige Versicherer jedoch die Option für eine nachträglich unschädliche Anpassung an.
Die Frage nach der Kostenhöhe lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Höhe des Beitrags sowohl von der konkreten Ausgestaltung des Vertrages als auch von persönlichen Merkmalen, die vom Versicherer vorab abgefragt werden, abhängt. Im Wesentlichen betrifft dies die folgenden Faktoren:
- Versicherungssumme (Höhe und Ausgestaltung)
- Vertragslaufzeit
- Gesundheitsmerkmale (Vorerkrankungen, Beruf etc.)
- Risikomerkmale (Alter, Rauchverhalten, Risikosportarten etc.)
Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass es sich bei der Risikolebensversicherung um eine kostengünstige Absicherung handelt. So lassen sich dreistellige Versicherungssummen über eine angemessene Laufzeit hinweg bereits für unter 100 € pro Jahr absichern.
Während die Sterbegeldversicherung (siehe hier) einen lebenslangen Schutz bietet und im Wesentlichen nach dem Tod anfallende Bestattungskosten absichern soll, endet die Risikolebensversicherung zu einem festen Zeitpunkt. Die befristete Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung soll dabei den vorzeitigen Tod der versicherten Person und den damit verbundenen Einkommensausfall absichern. Überdies müssen im Rahmen der Antragstellung Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei der Sterbegeldversicherung hingegen ist dies meist nicht der Fall.
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