Private Krankenversicherung
In dem Zitat „Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“ steckt eine Menge Wahrheit, welche jedoch oftmals erst im Krankheitsfall ins eigene Bewusstsein rückt. Zum Erhalt der eigenen Gesundheit benötigt es neben einer vorbeugenden Lebensweise daher auch eine einwandfreie Absicherung, die idealerweise eine schnelle Genesung gewährleistet. Im internationalen Vergleich schneidet das deutsche Gesundheitssystem vergleichsweise gut ab (siehe WIP), dennoch verhindern die grundlegenden Leistungsgrundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung eine bestmögliche medizinische Versorgung (siehe SGB). Die Absicherung über eine private Krankenvollversicherung kann entsprechende Abhilfe schaffen, doch welchen Personengruppen steht diese zur Verfügung und wann macht ein Wechsel Sinn?
Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.
Private Krankenversicherung
In dem Zitat „Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen“ steckt eine Menge Wahrheit, welche jedoch oftmals erst im Krankheitsfall ins eigene Bewusstsein rückt. Zum Erhalt der eigenen Gesundheit benötigt es neben einer vorbeugenden Lebensweise daher auch eine einwandfreie Absicherung, die idealerweise eine schnelle Genesung gewährleistet. Im internationalen Vergleich schneidet das deutsche Gesundheitssystem vergleichsweise gut ab (siehe WIP), dennoch verhindern die grundlegenden Leistungsgrundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung eine bestmögliche medizinische Versorgung (siehe SGB). Die Absicherung über eine private Krankenvollversicherung kann entsprechende Abhilfe schaffen, doch welchen Personengruppen steht diese zur Verfügung und wann macht ein Wechsel Sinn?
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Das Wichtigste in Kürze
Wie bereits angeschnitten, ist das deutsche Gesundheitssystem zweigeteilt: Der Großteil aller Bürger ist gesetzlich versichert (über Krankenkassen) und einige Menschen sind privat versichert (über Versicherungsgesellschaften). Beide Varianten unterscheiden sich in ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung und bringen dabei sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich (zur Erklärung, siehe FAQ). Der diesbezüglich wichtigste Unterschied wurde ebenfalls bereits angeschnitten: Die unterschiedlichen Leistungsgrundsätze bzw. die grundlegenden „Spielregeln“, die im Krankheitsfall zum Tragen kommen. Im Rahmen der gesetzlichen Absicherung sind diese in Paragraph 12 des Sozialgesetzbuches definiert: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (siehe SGB V). Dieses grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsgebot wird wiederum durch einen Leistungskatalog konkretisiert, welcher im Wesentlichen staatlich bestimmt wird (siehe GKV-Spitzenverband) und welcher jederzeit eingeschränkt werden kann (siehe SGB V). Einem solchen potenziell nachteiligen Umstand unterliegen privat versicherte Personen nicht: Geleistet wird für alle Heilbehandlungen bzw. Leistungsbereiche, die ursprünglich mit dir vereinbart wurden, und dies garantiert für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wer sich also für eine private und gegen eine gesetzliche Absicherung entscheidet, sollte dies vorwiegend aus einem Grund tun: Die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankheitsfall (diese ist insbesondere bei einer schwerwiegenden Erkrankung von fundamentaler Bedeutung). Eine freie Wahl zwischen den beiden Varianten haben allerdings nur bestimmte Personengruppen, welche jeweils einige Besonderheiten berücksichtigen müssen (zur Erklärung, siehe FAQ):
- Beamte
- Selbstständige und Freiberufler
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Partner und Kind(er) eines privat versicherten
- Studenten
Im Rahmen unseres Beratungsablaufes (zur Erklärung, siehe FAQ) berücksichtigen wir somit zunächst, ob überhaupt eine Berechtigung besteht. Anschließend schauen wir uns deine individuelle Situation etwas genauer an, sodass wir die Möglichkeit sowie die Sinnhaftigkeit eines Wechsels genauer bewerten können. So kann es z. B. durchaus sein, dass zwar eine Berechtigung vorliegt, der Gesundheitszustand allerdings einen Wechsel verhindert (im Gegensatz zu den Krankenkassen können privatrechtliche Versicherer einen Antrag ablehnen). Doch auch wenn eine Berechtigung und eine Zusage vorliegen, muss ein Wechsel nicht zwangsläufig sinnvoll sein. So ist der Zahlbeitrag von den gewählten Leistungen, dem Alter sowie dem Gesundheitszustand abhängig (im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung, bei welcher das Einkommen die Grundlage bildet), und dies verleitet einige Menschen z. B. zu einem Wechsel allein aufgrund von kurzfristigen Beitragsersparnissen. Es ist allerdings von enormer Bedeutung, dass das System der privaten Krankenversicherung ganzheitlich betrachtet wird und auch Maßnahmen für stabile Beiträge im Alter in die Wege geleitet werden (zur Erklärung, siehe FAQ).
Welche Bereiche umfassen Krankenversicherungen?
Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden „GKV“) als auch die private Krankenversicherung (im Folgenden „PKV“) umfasst im wesentlichen den ambulanten, den stationären sowie den zahnmedizinischen Bereich (im Bereich der PKV hängt der diesbezügliche Leistungsumfang maßgeblich vom gewählten Tarif ab). Neben diesen „klassischen“ Versorgungsleistungen gibt es überdies noch besondere Bereiche, die in der GKV und bei Bedarf auch in der PKV enthalten sind (diese lassen sich ggf. unter einen der drei Oberbereiche unterordnen). Für eine ganzheitliche Absicherung der eigenen Gesundheit sollten zudem auch die Themen „Einkommenssicherung im Krankheitsfall“ (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung) und „Pflege“ berücksichtigt werden. Diese sind in der PKV standardmäßig gar nicht bzw. unzureichend abgesichert, entsprechende Zusatzversicherungen können den Schutz jedoch aufwerten (siehe auch Krankenzusatzversicherungen).
Ein Hinweis für Personen, die mit einem Wechsel in die PKV erstmal abwarten möchten und zunächst freiwillig in der GKV verbleiben: Auch der ambulante, stationäre sowie zahnmedizinische Bereich lässt sich mit privaten Zusatzversicherungen für diese Zeit aufwerten. Überdies kann eine sogenannte Anwartschaft deinen aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“, sodass die Tür für die PKV in jedem Fall offen bleibt.
Wenn du aufgrund der Behandlung einer Krankheit eine Praxis oder Klinik besuchst und anschließend nach Hause „entlassen“ wirst, spricht man von einer ambulanten Behandlung (z. B. der Besuch beim Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker). Im Gegensatz zur GKV werden die Ärzte nicht auf Grundlage von pauschalen und pro Quartal vergütet (unabhängig vom Umfang und der Anzahl an Behandlungen), sondern auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und dies pro jeweiliger Erkrankung. Die Grundlage hierfür sind die sogenannte GÖA und die im Tarif vereinbarten Erstattungssätze.
Wenn du eine umfangreiche Behandlung benötigst oder ein Notfall eintritt und du in einem Krankenhaus untergebracht wirst (auch über Nacht), spricht man von einer stationären Behandlung (auch Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können hierzu zählen). In öffentlichen Krankenhäusern (welche auch PKV-Versicherten offen stehen) erfolgt ebenfalls eine Abrechnung über sogenannte Fallpauschalen (DRG-System). Lediglich reine Privatkliniken unterliegen einer freien Abrechnungsgestaltung. Unabhängig vom Krankenhaus und der Krankenbehandlung können privat Versicherte überdies auch zahlreiche Zusatzleistungen vereinbaren (z. B. 1-Bett-Zimmer).
Auch der Besuch eines Zahnarztes (z. B. aufgrund einer Zahnbehandlung oder eines Zahnersatzes) fällt unter den ambulanten Bereich. Bei der Abrechnung der Leistungen kommen allerdings sowohl GKV- als auch PKV-Versicherte mit dem gleichen System in Berührung: Mit der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Gegensatz zu einem guten PKV-Tarif fallen bei Kassenpatienten jedoch hohe Zuzahlungen an (z. B. bis zu 40 % Eigenbeteiligung bei Zahnersatz). Hohe Erstattungssätze oder sogar unbegrenzte Erstattungssätze (keine Bindung an GOZ) innerhalb eines PKV-Tarifes lassen potenzielle Eigenbeteiligungen bis auf Null Euro senken.
In Deutschland gibt es noch weitergehende medizinische Betreuungsarten, die sich ggf. nicht eindeutig zu einem der bisher genannten Bereiche zuordnen lassen. Diese lassen sich analog zur GKV oder sogar noch umfangreicher auch innerhalb eines PKV-Tarifes absichern:
- Hospizversorgung: Versorgung von Menschen in den letzten Tagen, Wochen oder Monaten ihres Lebens (gibt es auch teilstationär)
- Palliativversorgung: Versorgung von Menschen, die unheilbar erkrankt sind
- Gemischte Anstalten: Krankenhäuser, die neben stationären Heilbehandlungen auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen durchführen
- Anschlussrehabilitation: Rehabilitation, die unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt
- Besondere Behandlungsformen: Medizinische Versorgungszentren, Krankenhaus-Ambulanzen sowie Behandlungspflege als Übergang zur Pflege
- Hilfsmittel: Gegenstände zur Unterstützung einer Krankenbehandlung (es gibt Tarife mit geschlossenem und offenem Hilfsmittelkatalog)
- Heilmittel: Medizinische Dienstleistungen, von denen eine heilsame Wirkung ausgehen soll (optimalerweise sind hierbei auch nichtärztliche Behandler, wie z. B. Psychotherapeuten, umfasst)
- Vorsorge: Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten
Im Rahmen eines Unfalls oder einer Krankheit kann es zu einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit und damit zu Einkommenseinbußen kommen. GKV-Versicherte bekommen in einem solchen Fall ein sogenanntes Krankengeld zur Verfügung, welches zumindest einen Teil des Einkommensverlustes kompensiert (eine zusätzliche Absicherung ist dennoch empfehlenswert). PKV-Versicherte hingegen sind diesbezüglich über ihren reinen PKV-Tarif nicht abgesichert, sodass die Versorgungslücke bei 100 % liegt, wenn an einen zusätzlichen Schutz nicht gedacht wird. Dieser lässt sich durch eine private Krankentagegeldversicherung einrichten, welche eine individuell vereinbarte Rentenzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet (die Höhe des Tagegelds sollte regelmäßig dem Einkommen und ggf. auch dem Berufstatus gegenübergestellt werden). Weitergehende Informationen findest du in der ersten Frage des FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
Sowohl innerhalb der GKV als auch innerhalb der PKV folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass Personen in der GKV automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung angehören (inkl. eines eigenen einkommensabhängigen Beitrags) und Personen in der PKV zum Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung verpflichtet sind (Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und dem individuellen Pflegerisiko). Wichtig, hierbei zu erwähnen, ist, dass die entsprechenden Leistungen im Pflegefall nicht die kompletten Kosten abdecken, und da sich die Leistungen zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nicht unterscheiden, bestehen in beiden Fällen entsprechende Leistungslücken. Durch eine private Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch entsprechend vorsorgen, sodass im Pflegefall nicht das eigene Vermögen oder das Vermögen von Familienangehörigen aufgebraucht werden muss. Weitergehende Informationen findest du im FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung, unter der Frage zur technischen Ausgestaltung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
Welche Bereiche umfassen Krankenversicherungen?
Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden „GKV“) als auch die private Krankenversicherung (im Folgenden „PKV“) umfasst im wesentlichen den ambulanten, den stationären sowie den zahnmedizinischen Bereich (im Bereich der PKV hängt der diesbezügliche Leistungsumfang maßgeblich vom gewählten Tarif ab). Neben diesen „klassischen“ Versorgungsleistungen gibt es überdies noch besondere Bereiche, die in der GKV und bei Bedarf auch in der PKV enthalten sind (diese lassen sich ggf. unter einen der drei Oberbereiche unterordnen). Für eine ganzheitliche Absicherung der eigenen Gesundheit sollten zudem auch die Themen „Einkommenssicherung im Krankheitsfall“ (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung) und „Pflege“ berücksichtigt werden. Diese sind in der PKV standardmäßig gar nicht bzw. unzureichend abgesichert, entsprechende Zusatzversicherungen können den Schutz jedoch aufwerten (siehe auch Krankenzusatzversicherungen).
Ein Hinweis für Personen, die mit einem Wechsel in die PKV erstmal abwarten möchten und zunächst freiwillig in der GKV verbleiben: Auch der ambulante, stationäre sowie zahnmedizinische Bereich lässt sich mit privaten Zusatzversicherungen für diese Zeit aufwerten. Überdies kann eine sogenannte Anwartschaft deinen aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“, sodass die Tür für die PKV in jedem Fall offen bleibt.
Ambulant
Wenn du aufgrund der Behandlung einer Krankheit eine Praxis oder Klinik besuchst und anschließend nach Hause „entlassen“ wirst, spricht man von einer ambulanten Behandlung (z. B. der Besuch beim Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker). Im Gegensatz zur GKV werden die Ärzte nicht auf Grundlage von pauschalen und pro Quartal vergütet (unabhängig vom Umfang und der Anzahl an Behandlungen), sondern auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und dies pro jeweiliger Erkrankung. Die Grundlage hierfür sind die sogenannte GÖA und die im Tarif vereinbarten Erstattungssätze.
Stationär
Wenn du eine umfangreiche Behandlung benötigst oder ein Notfall eintritt und du in einem Krankenhaus untergebracht wirst (auch über Nacht), spricht man von einer stationären Behandlung (auch Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen können hierzu zählen). In öffentlichen Krankenhäusern (welche auch PKV-Versicherten offen stehen) erfolgt ebenfalls eine Abrechnung über sogenannte Fallpauschalen (DRG-System). Lediglich reine Privatkliniken unterliegen einer freien Abrechnungsgestaltung. Unabhängig vom Krankenhaus und der Krankenbehandlung können privat Versicherte überdies auch zahlreiche Zusatzleistungen vereinbaren (z. B. 1-Bett-Zimmer).
Zahn
Auch der Besuch eines Zahnarztes (z. B. aufgrund einer Zahnbehandlung oder eines Zahnersatzes) fällt unter den ambulanten Bereich. Bei der Abrechnung der Leistungen kommen allerdings sowohl GKV- als auch PKV-Versicherte mit dem gleichen System in Berührung: Mit der sogenannten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Gegensatz zu einem guten PKV-Tarif fallen bei Kassenpatienten jedoch hohe Zuzahlungen an (z. B. bis zu 40 % Eigenbeteiligung bei Zahnersatz). Hohe Erstattungssätze oder sogar unbegrenzte Erstattungssätze (keine Bindung an GOZ) innerhalb eines PKV-Tarifes lassen potenzielle Eigenbeteiligungen bis auf Null Euro senken.
Besondere Versorgung
In Deutschland gibt es noch weitergehende medizinische Betreuungsarten, die sich ggf. nicht eindeutig zu einem der bisher genannten Bereiche zuordnen lassen. Diese lassen sich analog zur GKV oder sogar noch umfangreicher auch innerhalb eines PKV-Tarifes absichern:
- Hospizversorgung: Versorgung von Menschen in den letzten Tagen, Wochen oder Monaten ihres Lebens (gibt es auch teilstationär)
- Palliativversorgung: Versorgung von Menschen, die unheilbar erkrankt sind
- Gemischte Anstalten: Krankenhäuser, die neben stationären Heilbehandlungen auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen durchführen
- Anschlussrehabilitation: Rehabilitation, die unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt
- Besondere Behandlungsformen: Medizinische Versorgungszentren, Krankenhaus-Ambulanzen sowie Behandlungspflege als Übergang zur Pflege
- Hilfsmittel: Gegenstände zur Unterstützung einer Krankenbehandlung (es gibt Tarife mit geschlossenem und offenem Hilfsmittelkatalog)
- Heilmittel: Medizinische Dienstleistungen, von denen eine heilsame Wirkung ausgehen soll (optimalerweise sind hierbei auch nichtärztliche Behandler, wie z. B. Psychotherapeuten, umfasst)
- Vorsorge: Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten
Krankentagegeld
Im Rahmen eines Unfalls oder einer Krankheit kann es zu einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit und damit zu Einkommenseinbußen kommen. GKV-Versicherte bekommen in einem solchen Fall ein sogenanntes Krankengeld zur Verfügung, welches zumindest einen Teil des Einkommensverlustes kompensiert (eine zusätzliche Absicherung ist dennoch empfehlenswert). PKV-Versicherte hingegen sind diesbezüglich über ihren reinen PKV-Tarif nicht abgesichert, sodass die Versorgungslücke bei 100 % liegt, wenn an einen zusätzlichen Schutz nicht gedacht wird. Dieser lässt sich durch eine private Krankentagegeldversicherung einrichten, welche eine individuell vereinbarte Rentenzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet (die Höhe des Tagegelds sollte regelmäßig dem Einkommen und ggf. auch dem Berufstatus gegenübergestellt werden). Weitergehende Informationen findest du in der ersten Frage des FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
Pflege
Sowohl innerhalb der GKV als auch innerhalb der PKV folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass Personen in der GKV automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung angehören (inkl. eines eigenen einkommensabhängigen Beitrags) und Personen in der PKV zum Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung verpflichtet sind (Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und dem individuellen Pflegerisiko). Wichtig, hierbei zu erwähnen, ist, dass die entsprechenden Leistungen im Pflegefall nicht die kompletten Kosten abdecken, und da sich die Leistungen zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nicht unterscheiden, bestehen in beiden Fällen entsprechende Leistungslücken. Durch eine private Pflegezusatzversicherung lässt sich jedoch entsprechend vorsorgen, sodass im Pflegefall nicht das eigene Vermögen oder das Vermögen von Familienangehörigen aufgebraucht werden muss. Weitergehende Informationen findest du im FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung, unter der Frage zur technischen Ausgestaltung (siehe hier) und auf unserer Seite zu privaten Krankenzusatzversicherungen (siehe hier).
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie bereits oben erwähnt, unterscheiden sich beide Varianten in ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung maßgeblich. Im Folgenden werden die entsprechenden Unterschiede aufgeführt, wobei unter den jeweiligen Punkten auch ausgeführt wird, ob es sich um einen Vor- oder Nachteil des privaten Systems handelt:
- Medizinische Versorgung (Vorteil): Im Übersichtstext wurde bereits ausführlich ausgeführt, warum die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankheitsfall die Hauptmotivation für einen Wechsel in die PKV darstellen sollte. Überdies wurden diesbezügliche Unterschiede auch bei der Erläuterung des ambulanten, stationären sowie zahnmedizinischen Bereiches aufgeführt. So haben nicht nur die grundlegenden Leistungsgrundsätze der GKV einen potenziell nachteiligen Einfluss auf die medizinische Versorgung. Auch die grundlegenden Vergütungsgrundsätze der Ärzte können Unannehmlichkeiten verursachen. Der Grund hierfür: Die Vergütung von Ärzten im Rahmen der GKV erfolgt meist auf Grundlage von Pauschalbeiträgen, die unabhängig vom tatsächlich geleisteten Dienstleistungsumfang innerhalb eines Quartals oder während eines Krankenhausaufenthaltes ausbezahlt werden. Dies kann wiederum zu finanziellen Interessenkonflikten bei den Ärzten führen bzw. zu unbezahlter Arbeit bei einer überdurchschnittlichen Mehrleistung. Die Folge: Einige Ärzte, die nur noch Privatpatienten behandeln, oder Verzögerungen bei der Terminvergabe.
- Änderungen von abgesicherten Leistungen (Vorteil): Auch dieser Punkt wurde bereits im Übersichtstext angesprochen. Neben den grundlegenden Leistungs- und Vergütungsgrundsätzen existiert in der GKV ein spezifischer Leistungskatalog, welcher die versicherten Leistungen bestimmt (nicht enthaltende Behandlungen sind nicht mitversichert). Festgelegt wird dieser durch den sogenannten gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), und da dieser im Wesentlichen vom öffentlich-rechtlichen GKV-Spitzenverband beeinflusst wird (siehe GKV-Spitzenverband), kann man durchaus von politisch definierten Inhalten sprechen. Der Clou dabei: Im Leistungskatalog enthaltende Behandlungen bzw. Leistungen können jederzeit eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, z. B. dann, wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot, welches im Übersichtstext erläutert wurde, als nicht mehr gegeben angesehen wird (siehe SGB V). Wenn man sich diesbezüglich die Gesundheitsreformen der Vergangenheit anschaut, wird deutlich, dass von diesem Recht bereits zahlreiche Male Gebrauch gemacht wurde: Entsprechende Übersichten findest du auf der Wikipedia-Seite zu deutschen Gesundheitsreformen (siehe hier) oder in einer Broschüre der Signal Iduna Versicherung ab Seite 17 (siehe hier). In Anbetracht der GKV-Finanzierung (siehe den weiter unten aufgeführten Punkt) dürfte die Aussicht für die Zukunft überdies keine Kehrtwende erwarten lassen. Anders sieht das Ganze im PKV-System aus: Kürzungen des Leistungsniveaus werden, wenn überhaupt, nur von dir selbst vorgenommen (z. B. Verzicht auf 1-Bett-Zimmer), ansonsten werden dir die ursprünglich vereinbarten Leistungen für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert (bei einer von dir gewünschten Aufstockung des Leistungsniveaus erfolgt ggf. eine erneute Gesundheitsprüfung).
- Sozialabgaben im Rahmen einer Betriebsrente (Vorteil): Dieser Punkt ist relevant für dich, wenn du als Angestellter mit einer betrieblichen Altersvorsorge vorsorgst (im Rahmen einer Direktversicherung, bei welcher dein Arbeitgeber entsprechende Beiträge direkt aus deinem Brutto entrichtet). So wurde im Jahr 2014 das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt, welches für eine finanzielle Besserstellung des GKV-Systems sorgen sollte. Neben entsprechenden Leistungskürzungen (bereits im vorherigen Punkt thematisiert) wurde dabei auch Einfluss auf die Finanzierung des Systems genommen. Konkreterweise wurde Folgendes beschlossen: Auf die Bezüge von Betriebsrenten (egal, ob Einmalzahlung oder monatliche Rentenzahlung) mussten von nun an alle Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (diese Verpflichtung wurde auch für bereits bestehende Verträge eingeführt!). Zum 01.01.2020 wurde dieser Umstand zumindest teilweise aufgeweicht, indem ein monatlicher Freibetrag eingeführt wurde (gilt allerdings nur für pflichtversicherte und nicht für freiwillig versicherte Rentner in der GKV). Dieser liegt derzeit bei 176,75 € (Stand: 2024), sodass „nur“ darüberliegende Bezüge mit dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse verrechnet werden. Insbesondere bei hohen Betriebsrenten machen sich die Abgaben jedoch noch deutlich bemerkbar, sodass Rentner in der PKV ggf. mehrere Zehntausend Euro sparen dürften (für diese werden keine Abgaben fällig).
- Mitversicherung von Familienangehörigen (Nachteil): Betrachtet man die Kosten für die Absicherung von Familienangehörigen, bestehen in der GKV vorteilhaftere Regelungen als in der PKV. So können unter bestimmten Voraussetzungen (siehe SGB V) der Partner und/oder die Kinder über die sogenannte »Familienversicherung« beitragsfrei mitversichert werden. Diese sind dann zwar nicht als eigenständige Mitglieder der entsprechenden Krankenkasse anzusehen, die Leistungsansprüche sind dennoch nahezu identisch (lediglich das Krankengeld ist ausgenommen). Wenn du Familienangehörige über deine PKV absichern möchtest, wird für jede Person ein eigener Beitrag fällig (mehr hierzu in der nächsten Frage dieses FAQs).
- Involvierung in Leistungsabrechnung (Nachteil): Die Leistungsvergütung von Ärzten und anderen Dienstleistern funktioniert in beiden Systemen unterschiedlich. Während du als GKV-Versicherter mit der Vergütung der Leistung unmittelbar nichts zu tun hast (Sachleistungsprinzip), musst du als PKV-Versicherter unter Umständen in Vorleistung gehen (Kostenerstattungsprinzip). So wird dir als Privatpatient nach erfolgter Behandlung eine Rechnung gestellt und für die Kosten musst du anschließend bei deinem Versicherer Anspruch erheben (ausgenommen hiervon sind stationäre Aufenthalte, hier erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer). Für die Einreichung der Rechnung bietet jede PKV mittlerweile eine entsprechende App an, mit welcher das Dokument übers Smartphone unkompliziert eingescannt werden kann. Im Optimalfall erfolgt die Überprüfung seitens der PKV zügig, sodass das Geld vor Zahlungsziel der Rechnung auf deinem Konto landet. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Überprüfung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt und du das Geld auslegen musst (bei Medikamenten und Hilfsmitteln musst du stets in Vorkasse treten). Insofern lässt sich dieser Punkt als Nachteil auslegen, dennoch kann auch ein positiver Aspekt ausgemacht werden: Du erhältst stets einen Überblick darüber, welche Summen mit dir abgerechnet werden, und kannst bei Unstimmigkeiten ggf. direkt eingreifen.
- Wechsel zwischen beiden Systemen (Nachteil): Wenn du zu einer der berechtigten Personengruppen gehörst (zur Erklärung der jeweiligen Voraussetzungen, siehe die nächste Frage dieses FAQs) und du eine positive Zusage von einem Versicherer hast, steht einem Wechsel von der GKV in die PKV nichts mehr im Weg. Auch ein umgekehrter Wechsel kann funktionieren. Die Voraussetzungen hierfür hängen im Wesentlichen vom Berufsstatus und vom Alter ab (zur Erklärung, siehe die letzte Frage dieses FAQs). In der Tat ist es jedoch so, dass ein Wechsel von der PKV in die GKV mit einigen Hürden verbunden sein kann. Die Entscheidung für die PKV sollte daher in jedem Fall unter langfristigen Gesichtspunkten getroffen werden.
- Antragsprüfung (Vor- oder Nachteil): Während in der GKV jede Person aufgenommen werden muss, welche die formalen Voraussetzungen erfüllt (Kontrahierungszwang), erfolgt in der PKV eine umfangreiche Antragsprüfung. Insbesondere der Gesundheitszustand spielt dabei eine Rolle, welcher unter Umständen zu Risikozuschlägen bzw. Leistungsausschlüssen oder sogar zu einer Ablehnung führen kann (bei Selbstständigen wird überdies auch die wirtschaftliche Situation geprüft). Diese Tatsache kann sowohl als Vor- als auch als Nachteil gewertet werden. Solltest du bei einer PKV ohne Einschränkungen angenommen werden, befindest du dich in der Regel in einem vorteilhafteren Versichertenkollektiv. Der Grund hierfür: Jede versicherte Person hat eine umfangreiche Gesundheitsprüfung hinter sich (Neugeborene ausgenommen), sodass von einem mehr oder weniger Gesundem kollektiv ausgegangen werden kann, welches berechenbare und vor allem überschaubare Gesundheitskosten mit sich bringt (im Vergleich zum GKV-System, in welchem keine Gesundheitsprüfung erfolgt). Solltest du also bei einem finanzstarken Versicherer abgesichert sein, dessen Kostenkalkulationen nicht komplett aus dem Ruder läuft, kannst du in der Regel mit relativ stabilen Beiträgen rechnen und dies für Leistungen, welche dir über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert werden (je weniger Leistungen vom Kollektiv abgerufen werden, desto geringer ist auch der Beitrag des Einzelnen). Die Kehrseite der Antragsprüfung: Solltest du erhebliche Vorerkrankungen mitbringen, kann dir ein Wechsel in die PKV nur unter Einschränkungen (Risikozuschlag und/oder Leistungsausschlüsse) zugestanden oder sogar komplett verwehrt werden.
- Finanzierung des Systems (Vor- oder Nachteil): Die Unterschiede im Rahmen der Antragstellung hängen eng mit der jeweiligen Finanzierung beider Systeme zusammen. So besteht in der GKV ein sogenanntes »Umlageverfahren«, und dies bedeutet, dass die Einnahmen (im Wesentlichen, durch die Beiträge der Erwerbstätigen generiert) unmittelbar zur Finanzierung der Ausgaben (insbesondere, durch Leistungsansprüche der Rentner generiert) verwendet werden. Zusammenhängend mit der nicht vorhandenen Gesundheitsprüfung, dem einkommensabhängigen Beitrag und dem gemeinschaftlichen Leistungskatalog soll dadurch eine Art Solidaritätsprinzip verwirklicht werden, bei welchem vorwiegend gut verdienende und gesunde Erwerbstätige die Leistungsansprüche von beschwerdeanfälligen Rentnern finanzieren. Der Clou dabei: Diese grundsätzliche Art der Finanzierung gleicht der grundsätzlichen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und steht daher vor ähnlichen Herausforderungen (siehe Private Altersvorsorge). Der Grund hierfür ist der demographische Wandel der deutschen Bevölkerung, welcher sich in einem steigenden Durchschnittsalter niederschlägt (aufgrund des medizinischen Fortschritts und des Rückgangs der Geburten) und welcher zu langfristig steigenden Gesundheitskosten führt. Dieses Finanzierungsproblem macht sich auch heute schon bemerkbar: Neben Leistungskürzungen (siehe Punkt 2) und Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen (siehe Punkt 3) muss der Staat seit Jahren das GKV-System mit Steuermitteln quer finanzieren (siehe PKV-Verband). Anders sieht das Ganze bei der PKV aus: Das im Rahmen der Antragstellung individuell ermittelte „Gesundheitskostenrisiko“ (aus Sicht des Versicherers) sowie der individuell gewählte Leistungsumfang bestimmen den Beitrag jedes Einzelnen (Äquivalenzprinzip anstatt Solidaritätsprinzip) und zusammen mit den jeweils gebildeten Altersrückstellungen (zur Erklärung, siehe die Beitragsfrage dieses FAQs) führt dies dazu, dass jede Generation und jeder Versicherte seine eigenen Gesundheits- und Pflegekosten selbst abdeckt. Welche der beiden Finanzierungsarten für dich vorteilhaft ist, hängt auch hier von deiner individuellen Situation ab. Solltest du z. B. bei einem Wechsel in die PKV dein Augenmerk lediglich auf kurzfristige Beitragsersparnisse legen und keine Maßnahmen für stabile Beiträge im Alter in Betracht ziehen (zur Erklärung, siehe die Beitragsfrage dieses FAQs), so ist ein Verbleib in der GKV vermutlich sinnvoller für dich. Wenn dir hingegen bewusst ist, dass die Garantie einer bestmöglichen medizinischen Versorgung (siehe Punkt 1 und Punkt 2) langfristig auch mit entsprechenden Kosten einhergeht, für welche entsprechend vorgesorgt werden muss, dann ist die PKV die richtige Wahl für dich (trifft insbesondere auf Gutverdiener zu, die noch einige Jahre der Erwerbstätigkeit vor sich haben). Ein weiterer Punkt, der für Selbstständige von Vorteil ist: Der zu zahlende Startbeitrag wird einmalig zur Antragstellung festgelegt, und da das Einkommen keine Rolle spielt, kann es auch nicht zu Nachzahlungen aufgrund eines Mehrverdienstes kommen (so wie es in der GKV passieren kann).
Zu einem Wechsel in die PKV ist nicht jeder berechtigt, denn es gibt zahlreiche Tatbestände, die eine Versicherungspflicht in der GKV begründen (siehe SGB V). Nur für davon ausgeschlossene Personengruppen bzw. Personengruppen, die sich von einer Pflicht befreien lassen können, ist ein Wechsel bzw. ein Verbleib in der PKV möglich. Dabei müssen diese jedoch einige Besonderheiten beachten. Im Folgenden ein Überblick der wesentlichen Gruppen (inkl. wesentlicher Regelungen):
- Beamte: Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, sind versicherungsfrei und können sich für eines der beiden Systeme entscheiden (aufgrund des Anspruchs auf Fortzahlung der Bezüge benötigen Beamte keine private Krankentagegeldversicherung). Dabei unterscheidet sich der konkrete Bedarf für eine private Absicherung, je nachdem, ob Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge besteht. Unter Beihilfe versteht man die Kostenbeteiligung an tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten seitens des Dienstherrn, wobei der Erstattungssatz in der Regel bei 50 % liegt (abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder kann dieser je nach Bundesland auch höher ausfallen). Um die Differenz der tatsächlich anfallenden Rechnungsbeträge auszugleichen, benötigt es daher eine entsprechende PKV, welche dir die Restkosten erstattet (ggf. auch im Rahmen eines Ergänzungstarifs, welcher auch dann die volle Differenz erstattet, wenn die Beihilfe bei bestimmten Leistungen mit einem noch geringeren Erstattungssatz oder sogar gar nicht leistet). Da entsprechende Tarife sich die Gesundheitskosten mit der Beihilfestelle aufteilen, fallen die von dir vollständig zu entrichtenden Beitragskosten oftmals deutlich niedriger aus als in einer „normalen“ PKV oder in einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft (hier erfolgt kein Zuschuss vom Dienstherr, sodass der volle Beitragssatz entrichten werden muss). Unter einer freien Heilfürsorge hingegen versteht man nicht eine Kostenbeteiligung des Dienstherrn an tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten, sondern eine vollständige Kostenübernahme (vorgesehen für Beamte mit besonders riskanten Tätigkeiten, z. B. Bundespolizisten). Da das Leistungsniveau etwa dem der GKV entspricht (so wie bei Beihilfe auch), können allerdings auch hier entsprechende Leistungslücken entstehen (z. B. bei Zahnersatz), welche jedoch mit einer privaten Krankenzusatzversicherung individuell geschlossen werden können. Wichtig hierbei zu beachten: Die freie Heilfürsorge wird nur dem Beamten selbst während der aktiven Dienstzeit gewährt. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand tritt an Stelle der Heilfürsorge die Beihilfe, sodass ein entsprechender Tarifwechsel nötig wird. Um für einen solchen Fall vorzusorgen, kann eine sogenannte Anwartschaft den aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“, sodass die Tür für die PKV in jedem Fall offen bleibt.
- Selbstständige und Freiberufler: Personen, die hauptberuflich selbstständig sind, sind von der Versicherungspflicht der GKV ausgeschlossen und können sich bei Bedarf ebenfalls innerhalb des PKV-Systems absichern. Ausgenommen hiervon sind jedoch einige Berufsgruppen, wie z. B. Landwirte oder freiberufliche Künstler und Journalisten. Wenn du dich erst in den Anfängen deiner Selbstständigkeit befindest, solltest du mit einem Wechsel in die PKV vermutlich erstmal abwarten. Eine solche Entscheidung sollte auf Grundlage eines finanziellen und planungssicheren Fundaments geschehen, denn wie bereits erwähnt: Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV kann mit einigen Hürden verbunden sein und sollte daher gut überlegt sein (zur Erklärung, siehe die letzte Frage dieses FAQs).
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Als Angestellter muss dein Bruttoeinkommen für mindestens ein Jahr oberhalb der sogenannten »Jahresarbeitsentgeltgrenze« (JAEG) liegen, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist. Diese Grenze liegt derzeit bei 69.300 € jährlich bzw. bei 5.775 € monatlich (Stand: 2024). Zu dem Einkommen werden regelmäßige Zahlungen wie Urlaub- und Weihnachtsgeld dazugezählt, nicht jedoch unregelmäßige Sonderzahlungen. Der Vorteil gegenüber Selbstständigen: Auch in der PKV muss der Beitrag nicht vollständig selbst entrichtet werden, denn das Recht auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht fort. Dieser ist jedoch auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt, welcher durch die sogenannte »Beitragsbemessungsgrenze« abgeleitet wird. Diese Grenze liegt derzeit bei 62.100 € jährlich bzw. bei 5.175€ monatlich (Stand: 2024).
- Partner und Kind(er) eines privat versicherten: Wie bereits in der vorherigen Frage erwähnt, wird für jedes Familienmitglied, welches du in der PKV mitversichern möchtest, ein eigener Beitrag fällig. Bezüglich der Voraussetzungen für eine entsprechende Mitversicherung spielt insbesondere das Einkommen der jeweiligen Person eine Rolle. So kannst du z. B. deinen Partner nur dann in der PKV unterbringen, wenn dieser kein oder nur ein geringfügiges Einkommen bezieht. Eigene Kinder hingegen können nach der Geburt meist ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden und sind dann in der Regel bis zum Ende der Schullaufbahn abgesichert (anschließend müssen die Möglichkeiten erneut betrachtet werden). Wenn beide Elternteile in der PKV sind, muss auch das Kind privat versichert werden. Wenn hingegen beide Eltern in der GKV sind oder ein Elternteil in der PKV und ein Elternteil in der GKV, besteht für das eigene Kind eine Wahlmöglichkeit. Diese Möglichkeit ist allerdings im zweitgenannten Fall etwas eingeschränkt, sodass unter Umständen kein Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung über den GKV-versicherten Elternteil möglich ist (siehe SGB V). Dies ist bei verheirateten Paaren dann der Fall, wenn der PKV-versicherte Elternteil mehr als der GKV-versicherte Elternteil verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (siehe den vorherigen Punkt). In diesem Fall muss das Kind beitragspflichtig in der GKV oder PKV versichert werden.
- Studenten: Mit dem Beginn eines Hochschulstudiums können sich Studenten für eine PKV entscheiden. Die Entscheidung gilt dann allerdings für die gesamte Ausbildungszeit (duale Studiengänge sind hiervon ausgeschlossen, hier gilt die Versicherungspflicht in der GKV). Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. PKV-Versicherer bieten entsprechende Studententarife an, in welche auch Personen wechseln können, die bereits PKV-versichert waren (Kinder von Beamten sind überdies auch beihilfeberechtigt). Alternativ können sich Studenten auch über einen GKV-versicherten Elternteil beitragsfrei über die Familienversicherung absichern.
Im Rahmen unseres Beratungsablaufs verfolgen wir eine klar definierte Herangehensweise, damit auch alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und du eine Entscheidung auf Grundlage einer soliden Basis fällen kannst. Im Folgenden eine entsprechende Übersicht (während des gesamten Prozesses liefern wir überdies hilfreiche Informationen zur Funktionsweise des PKV-Systems):
- Berechtigung: Zur Erklärung, siehe die vorherige Frage.
- Sinnhaftigkeit: Um diesen Punkt klären zu können, müssen wir wissen, wie deine aktuelle Situation und wie deine Lebensplanung aussieht. Hiermit meinen wir insbesondere deinen beruflichen Werdegang sowie deine Familienplanung.
- Gesundheitshistorie: Wie bereits erwähnt ist dein Gesundheitszustand von essenzieller Bedeutung. Dieser entscheidet, ob und zu welchen Konditionen eine Annahme bei einer PKV erfolgen kann. Als Hilfe zur Aufarbeitung deiner Historie können die Krankenakte deiner Krankenkasse sowie eigene und ärztliche Stellungnahmen dienen. Das Schema dabei: Was war wann und warum? Wie wurde es behandelt und wann war alles wieder gut?
- Risikovoranfrage: Wenn du einen Antrag direkt stellst und abgelehnt wirst, wird es auch schwierig, bei einem anderen Versicherer angenommen zu werden. Aus diesem Grund kümmern wir uns für dich meist um eine kostenlose anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern. Erst danach wissen wir, wo und zu welchen Konditionen du versicherbar bist.
- Technische Ausgestaltung: Nach einer erfolgreichen Voranfrage folgt die individuelle Konfiguration deiner Absicherung. Unter anderem können dabei folgende Punkte berücksichtigt werden: Erstattung ohne Bindung an GOÄ/GOZ, freie Auswahl von Fachärzten, stationäre Unterbringung im Einzelzimmer, Behandlung in Privatklinik, vorteilhafte Regelungen für besondere Versorgungseinrichtungen, Naturheilverfahren, offener Hilfsmittelkatalog, Heilmittel inkl. nichtärztlicher Behandler, Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, vorteilhafte Regelungen für Versicherungsschutz im Ausland etc.
- Auswahl + Beantragung: Anschließend entscheiden wir uns für einen Anbieter, wobei wir insbesondere auf ein ideales Preis-Leistungs-Verhältnis und auf die Finanzstärke des Versicherers Wert legen. Die Beantragung läuft unkompliziert per digitaler Unterschrift im Rahmen unserer Online-Beratung.
- Fortlaufender Service: Sobald der Antrag erfolgreich policiert wurde, werden die entsprechenden Unterlagen fortlaufend im Finanzmanager digital aufbereitet. Sollten anschließend Fragen entstehen oder Anpassungen erforderlich werden, stehen wir gerne zur Verfügung.
Wie bereits erwähnt, hängt der von dir zu zahlende Beitrag im Wesentlichen von dem von dir gewählten Leistungsumfang, deinem Alter sowie deinem Gesundheitszustand ab. Ein weiterer diesbezüglich relevanter Punkt kann jedoch auch eine sogenannte Selbstbeteiligung sein, mit welcher der Beitrag bei Bedarf reduziert werden kann. Eine solche legt fest, bis zu welcher Summe du dich an tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten beteiligen musst (z. B. 500 € pro Jahr, und erst danach leistet der Versicherer vollständige Erstattungen). Hierbei solltest du allerdings vorsichtig vorgehen, denn falls mehr Behandlungskosten als erwartet anfallen, kann es sogar sein, dass du unterm Strich draufzahlst. Überdies führt der niedrige Zahlbeitrag auch dazu, dass weniger Altersrückstellungen gebildet werden (zur Erklärung, siehe weiter unten). Geht es um die Ermittlung des effektiven Zahlbeitrags, muss auch erwähnt werden, dass Aufwendungen zur Krankenversicherung steuerlich abzugsfähig sind. Der Höchstbeitrag hierfür liegt bei 1.900 € für Nichtsselbstständige (verheiratete: 3.900 €) bzw. bei 2.800 € für Selbstständige (verheiratete: 5.600 €). Wichtig, hierbei zu erwähnen, ist jedoch, dass nur diejenigen Beiträge berücksichtigt werden, welche die Leistungen auf GKV-Niveau finanzieren (Die Beiträge für Mehrleistungen werden vom Gesamtbeitrag entsprechend herausgerechnet). Insgesamt lässt sich festhalten, dass eine PKV in vielen Fällen mit geringeren Beiträgen als in der GKV einhergeht und dies bei gleichzeitig besseren Leistungen. Doch wie bereits erwähnt: Wenn dies auf deine Situation zutrifft, sollte es nicht die Hauptmotivation für einen Wechsel sein. Es ist fundamental wichtig, dass das PKV-System ganzheitlich und unter langfristigen Gesichtspunkten betrachtet wird. Insofern werden im Folgenden grundsätzliche Aspekte zu Beitragssteigerungen ausgeführt, es werden entsprechende Gegenmaßnahmen vorgestellt und zum Schluss werden wichtige Punkte zum Beitrag im Alter behandelt.
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass ein Wechsel in die PKV zwangsläufig mit unbezahlbaren Beiträgen im Alter einhergeht. Tatsächlich ist es jedoch so, dass dies nur der Fall ist, wenn ungeeignete Tarife ausgewählt werden und während der Laufzeit keine Maßnahmen zur Dämpfung von Beitragssteigerungen in die Wege geleitet werden. An vorderster Stelle seien hier sogenannte Billigtarife genannt, welche mit besonders günstigen Beitragen locken. Das Problem dabei: Entsprechende Tarife haben meist einen lückenhaften Versicherungsschutz (welcher dir später zum Verhängnis werden kann) und die unseriöse Kalkulation seitens des Versicherers führt auf kurz oder lang zu massiven Beitragssteigerungen. Überdies gibt es auch Tarife, welche hohe Beitragsrückerstattungen bei einer Nichtinanspruchnahme von Leistungen garantieren. Auch diese können bei einer fehlgeschlagenen Kalkulation seitens des Versicherers dazu führen, dass überdurchschnittliche Beitragsanpassungen notwendig werden (Tarife mit erfolgsabhängigen Rückerstattungen können eine Alternative sein). Doch wie schlägt sich das Thema Beitragssteigerungen tatsächlich in der Praxis nieder, wenn man das GKV- und das PKV-System miteinander vergleicht? Hierbei sei zunächst erwähnt, dass aufgrund des medizinischen Fortschritts und der alternden Gesellschaft sowohl in der GKV als auch in der PKV Beitragssteigerungen vorprogrammiert sind. Tatsächlich zeigt ein Blick in die Vergangenheit jedoch, dass die Beitragsentwicklung in der GKV in den letzten Jahren sogar stärker als in der PKV angestiegen ist (siehe WIP). Neben Anhebungen des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrages war vor allem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der wesentliche Treiber innerhalb des GKV-Systems. Im reinen Beitragsvergleich unberücksichtigt blieben jedoch entsprechende Leistungskürzungen der GKV (zur Erklärung, siehe die erste Frage dieses FAQs), welche sich auch als „versteckte Beitragssteigerungen“ bezeichnen lassen können (in der PKV hingegen besteht ein vertraglich garantiertes Leistungsversprechen).
Neben dieser grundsätzlichen Betrachtung lohnt sich zudem, einen Blick auf diejenigen Maßnahmen gegen langfristige Beitragssteigerungen zu werfen, die jeder Versicherte innerhalb der PKV selbst in der Hand hat. Im Folgenden ein entsprechender Überblick:
- Altersrückstellungen: Um die Beitragssteigerungen mit zunehmendem Alter teilweise auszugleichen, erheben seit dem Jahr 2000 alle PKV-Versicherer einen gesetzlich vorgeschriebenen Beitragszuschlag in Höhe von 10 %, welcher bei allen Kunden zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr fällig wird. Die tatsächlich anfallenden Altersrückstellungen sind in der Regel jedoch höher, abhängig von deinen verbliebenen Jahren. In der Anfangszeit werden also höhere Beiträge gezahlt, als eigentlich kurzfristig nötig werden. Der entsprechende Überschuss wird verzinslich angelegt (siehe PKV-Verband) und dann im Alter dazu verwendet, den von dir zu zahlenden Beitrag so konstant wie möglich zu halten. Wichtig, hierbei zu erwähnen ist, dass deine PKV-Altersrückstellungen an den Versicherer gebunden sind, sodass diese bei einem Wechsel zurück in die GKV nicht ausgezahlt werden können, und bei einem Wechsel zu einem anderem PKV-Tarif können diese meist nur teilweise mitgenommen werden (vorausgesetzt, dein Ursprungstarif wurde ab dem 01.01.2009 abgeschlossen). Lediglich bei einem Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft (siehe den nächsten Punkt) kannst du deine kompletten Altersrückstellungen anrechnen lassen (gilt auch dann, wenn du in die GKV wechselst und deine PKV in eine Krankenzusatzversicherung bei der gleichen Gesellschaft umwandelst).
- Tarifwechsel in neuen Tarif: Jeder Versicherte hat das Recht dazu, bei seinem Krankenversicherer einen Wechsel in einen günstigeren, gleichartigen Tarif zu verlangen (siehe VVG). Der Hintergrund dabei: Der Versicherer legt im Laufe der Zeit entsprechende Neutarife auf und eventuell wird dein Alttarif mit der Zeit geschlossen. Dies wiederum führt dazu, dass das Kollektiv in deinem Alttarif immer älter wird, und die entsprechend steigenden Kosten führen dabei zwangsläufig zu steigenden Beiträgen. Der neu aufgelegte Tarif hingegen weist ein deutlich geringeres Durchschnittsalter und entsprechend geringe Kosten sowie Beiträge auf. Insofern solltest du auch bereits während deiner Erwerbstätigkeit von diesem Recht Gebrauch machen. Dabei lassen sich oftmals enorme Kosten einsparen und bei gleichbleibenden Leistungen ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Alternativ ist auch der Wechsel in den leistungsschwächeren Standards- oder Basistarif möglich (zur Erklärung, siehe weiter unten).
- Beitragsentlastungstarif: Eine weitere Möglichkeit, für stabile Beiträge im Alter zu sorgen (welche sich ggf. sogar senken lassen), ist die Vorsorge über einen sogenannten Beitragsentlastungstarif. In diesem Fall zahlst du jetzt einen zusätzlichen Beitragsanteil und deine PKV garantiert dir eine monatliche Minderung deines Beitrags im Alter (Entlastungsbeitrag- und beginn sind relativ flexibel wählbar). Wenn du als Arbeitnehmer in die PKV wechselst und deine potenziellen Beitragsersparnisse für eine entsprechende Vorsorge verwenden möchtest, kann ein solcher Tarif vorwiegend für dich in Frage kommen. Die Gründe hierfür: Dein Arbeitgeber zahlt 50 % der Beiträge (sofern der Höchstzuschuss noch nicht ausgereizt ist) und in der Anspar- sowie Anspruchsphase entfällt die Abgeltungssteuer. Ein solcher Tarif bringt allerdings auch Nachteile mit sich: Das angesparte Kapital wird vergleichsweise niedrig verzinst, der Zuschlag fällt im Alter nicht weg und bringt demnach auch Kosten mit sich (der Zuschlag vermindert die Ersparnis) und bei einem Wechsel in die GKV oder zu einem anderen PKV-Anbieter erfolgt meist keine Auszahlung (auch im Todesfall erfolgt keine Auszahlung an die Erben). Insbesondere Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss und Menschen, die Wert auf Flexibilität legen, sollten daher auch den nächsten Punkt in ihre Überlegungen mit einbeziehen.
- Private Vorsorge: Auch wenn du dich gegen einen Beitragsentlastungstarif entscheidest, solltest du bei einem Wechsel in die PKV nicht vergessen, fürs Alter vorzusorgen (insbesondere dann, wenn du als Gutverdiener von Beitragsersparnissen profitierst). Hierbei kannst du je nach Bedarf entsprechende Vorsorgeinstrumente verwenden (siehe Geld vermehren), mit welchen du die Kosten deiner PKV später teilweise oder sogar vollständig finanzieren kannst. Insbesondere die Vorsorge über eine Basisrente (wenn du als Gutverdiener über die einschränkte Flexibilität hinwegsehen kannst) oder über eine fondsgebundene Rentenversicherung seien hierbei erwähnt (siehe Private Altersvorsorge). Der Vorteil gegenüber einem Beitragsentlastungstarif ist im Wesentlichen der, dass du mit den gleichen Aufwendungen unterm Strich ggf. eine höhere Beitragsersparnis realisieren kannst, und dies bei einer höheren Flexibilität und Selbstbestimmtheit.
Neben den bereits erwähnten Punkten lohnt sich auch ein Blick auf die tatsächliche Beitragsentwicklung im Rentenalter. Im Folgenden erhältst du einen Überblick darüber, welche Umstände in jedem Fall zu einer Eindämmung der Beiträge führen und welche eigenständigen Maßnahmen offen bleiben:
- Wegfall der Altersrückstellungen: Wie bereits erwähnt erfolgt die Bildung von Altersrückstellungen meist bis zum 60. Lebensjahr. Anschließend entfällt der entsprechende Zuschlag und ab dem 65. Lebensjahr wird dann meist auf die Rücklagen zurückgegriffen. Diese Nennung der Zeitpunkte soll lediglich eine grobe Orientierung liefern, denn der tatsächliche Zeitpunkt vom An- und Entsparen ist individuell.
- Wegfall des Krankengelds: Auch die oben erläuterten Beiträge zur Krankentagegeldversicherung fallen im Alter weg, denn die Rentenphase kennt in der Regel keine Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (bei Bedarf lässt sich diese Absicherung auch fortführen).
- Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV): Solltest du einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben und innerhalb der EU leben, kannst du bei der GRV einen Zuschuss zur PKV beantragen (gilt auch für freiwillig versicherte Selbstständige). Dieser soll den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses teilweise kompensieren, den Arbeitnehmer während der Phase ihrer Erwerbstätigkeit erhalten haben. Grundlage für die Höhe des Zuschusses bildet die Höhe deiner gesetzlichen Rente und auf diese wird die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes der GKV angewendet (die Höhe des Zuschusses ist überdies auf maximal die Hälfte deines PKV-Beitrages begrenzt). Du erhältst somit als PKV-Mitglied unter Umständen den gleichen Zuschuss, den du auch erhalten würdest, wenn du ein freiwillig versicherter Rentner in der GKV wärst.
- Erhöhung der Beihilfe: Anders sieht das Ganze bei Beamten aus. Diese bekommen im Ruhestand eine höhere Beihilfe, sodass nur noch ein geringerer Anteil der Gesundheitskosten über eine PKV abgesichert werden muss. Folglich sparen Beamte im Alter bei den Kosten für eine PKV.
- Wechsel in den Basis- oder Standardtarif: Sollten die Kosten für deine PKV trotz aller Maßnahmen nicht stemmbar sein, verbleibt in aller Regel nur noch der Wechsel in den Basis- oder Standardtarif (ungeachtet der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung). Dein Versicherer ist gesetzlich dazu verpflichtet, solche Tarife anzubieten. Der Standardtarif ist in der Regel etwas günstiger, dieser steht allerdings auch weniger Menschen zur Verfügung (in jedem Fall musst du deine PKV vor dem Jahr 2009 abgeschlossen haben). Rein vom Leistungsumfang unterschieden sich beide Tarifvarianten nicht. Dieser entspricht weitgehend dem der GKV und führt somit auch zu entsprechenden Abstrichen, im Vergleich zum bisherigen PKV-Tarif. Der monatliche Beitrag ist dabei auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, wie man für stabile bzw. bezahlbare PKV-Beiträge im Alter sorgen kann. Nichtsdestotrotz muss einem bewusst sein, dass die Absicherung über eine GKV für die meisten Rentner günstiger sein dürfte als die Absicherung über eine PKV (reiner Vergleich der Rentenphase). Bei einer solchen Gegenüberstellung fehlt jedoch die angemessene Vergleichbarkeit. Diese wäre nur dann gegeben, wenn man die Leistungen der PKV auf das GKV-Niveau herunterfahren würde und die entsprechenden Altersrückstellungen auflösen würde. Dadurch würde der PKV-Beitrag entsprechend sinken und erst dann wäre eine Vergleichbarkeit gegeben. Somit wären wir wieder beim Ausgangspunkt: Wer sich für eine PKV entscheidet, sollte dies insbesondere deshalb tun, weil er sich eine bestmögliche medizinische Versorgung im Krankheitsfall wünscht.
Wie bereits in der ersten Frage dieses FAQs erwähnt, kann ein Wechsel von der PKV in die GKV mit einigen Hürden verbunden sein. Möglich ist dies unter bestimmten Voraussetzungen jedoch schon. Diese hängen im Wesentlichen vom Berufsstatus und vom Alter ab. Im Folgenden eine entsprechende Übersicht:
- Arbeitnehmer: Solltest du in deinem bestehenden oder bei einem neuen Arbeitgeber für mindestens ein Jahr unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fallen (zur Erklärung, siehe die zweite Frage dieses FAQs), kannst du wieder zurück in die GKV wechseln. Eine Pflicht hierzu besteht allerdings nicht: Wenn gewünscht, kannst du auch trotz Unterschreitung der JAEG in der PKV bleiben. Wer bei seinem aktuellen Arbeitgeber bleiben möchte, kann zwecks geplantem Wechsel durch Umstellung auf Teilzeit oder durch Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge unter die JAEG fallen.
- Selbstständige: Als Selbstständiger ist dann ein Wechsel möglich, wenn du in ein Angestelltenverhältnis unter der JAEG wechselst (falls die Selbstständigkeit nicht aufgegeben wird, muss diese eine geringere wirtschaftliche Bedeutung und einen geringeren zeitlichen Aufwand mit sich bringen). Alternativ kann die Selbstständigkeit auch komplett aufgegeben werden, woraufhin eine kostenfreie Familienversicherung über die GKV des Partners erfolgen kann (zur Erklärung, siehe die zweite Frage dieses FAQs).
- Arbeitslose: Unabhängig davon, ob du bisher Arbeitnehmer oder Selbstständiger gewesen bist: Als Empfänger von Arbeitslosengeld wirst du automatisch versicherungspflichtig in der GKV. Bei Selbstständigen ist jedoch Voraussetzung, dass im Vorfeld eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde.
- Über 55-Jährige: Anders sieht das Ganze jedoch aus, wenn du bereits über 55 Jahre alt bist. In diesem Fall ist nur dann ein Wechsel zurück in die GKV möglich, wenn du in den vergangenen 5 Jahren für mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen bist. Dann kannst du unter Umständen eine kostenfreie Familienversicherung über die GKV deines Partners beanspruchen (zur Erklärung, siehe die zweite Frage dieses FAQs).
Doch auch wenn ein Wechsel klappt und die Mitgliedschaft in der GKV im Alter fortbestehen soll, muss unter Umständen mit kostentechnischen Einschränkungen gerechnet werden. So unterscheidet man im Rahmen der GKV zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern, und da pflichtversicherte Rentner nur auf ihre gesetzliche Rente und Betriebsrente GKV-Beiträge zahlen (bei freiwillig versicherten Rentnern werden alle Einkunftsarten herangezogen), ist der effektive Zahlbeitrag bei pflichtversicherten Rentnern unter Umständen geringer. Voraussetzungen für die Aufnahme in der GKV als pflichtversicherter Rentner sind jedoch ein Anspruch auf gesetzliche Rente und die Erfüllung entsprechender Vorversicherungszeiten. Diese gelten dann als erfüllt, wenn du während der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 90 % in der GKV versichert gewesen bist (9/10-Regelung). Insofern sollte die Entscheidung für die PKV und gegen die GKV auch vor diesem Hintergrund stets unter langfristigen Gesichtspunkten getroffen werden.
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