Wohngebäudeversicherung

Viele Menschen träumen vom Eigenheim, doch auch wenn dieser Traum bereits erfüllt ist, können Unvorhergesehenheiten eintreten: Feuer, Rohrbruch, Sturm oder Überschwemmungen können im schlimmsten Fall das gesamte Haus zur Mitleidenschaft ziehen und damit ein finanzielles Desaster verursachen (siehe GDV). Doch wer übernimmt die Kosten für Reparaturen oder sogar für den kompletten Wiederaufbau des Hauses, wenn ein solches Szenario eintritt?

Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.

Wohngebäudeversicherung

Viele Menschen träumen vom Eigenheim, doch auch wenn dieser Traum bereits erfüllt ist, können Unvorhergesehenheiten eintreten: Feuer, Rohrbruch, Sturm oder Überschwemmungen können im schlimmsten Fall das gesamte Haus zur Mitleidenschaft ziehen und damit ein finanzielles Desaster verursachen (siehe GDV). Doch wer übernimmt die Kosten für Reparaturen oder sogar für den kompletten Wiederaufbau des Hauses, wenn ein solches Szenario eintritt?

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Das Wichtigste in Kürze

Eine verbundene Wohngebäudeversicherung kann Gebäudeeigentümer vor den finanziellen Folgen der zuvor genannten Risiken schützen, indem der Versicherer eine entsprechende Kostenübernahme gewährleistet. Die grundlegenden versicherten Gefahren umfassen dabei Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Überspannung, Blitzschlag sowie Explosion oder Implosion. Dieser Leistungskatalog wiederum kann in der Regel um weitergehende Gefahren ergänzt werden (zur Erklärung, siehe den nächsten Block dieser Seite). Versichert sind stets das Gebäude selbst und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände, die der Instandhaltung oder Wohnzwecken dienen. Doch auch Nebengebäude (z. B. Garagen), Gebäudezubehör (z. B. Terrassenzubehör) sowie zusätzliche Einbauten (z. B. Sanitäranlagen) können vom Versicherungsschutz umfasst werden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen hingegen sind in jedem Fall Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts. Diese müssen durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden (siehe hier).

 

Da die eigene Immobilie in Form eines Hauses für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens ist und oftmals die Grundlage ihres Vermögens bildet, ist die Absicherung über eine Gebäudeversicherung als unerlässlich anzusehen (bei Wohnungen kümmert sich die Hauseigentümergemeinschaft um die Absicherung). Da die eigene Immobilie überdies in vielen Fällen finanziert wird, können nicht nur das „Worst-Case-Szenario“ (Totalschaden) zu einem finanziellen Engpass führen, sondern auch größere Teilbeschädigungen. Unter anderem folgende Kostenerstattungen seitens des Versicherers sind in der Regel vom Versicherungsschutz umfasst:

  • Reparaturkosten: Kommt es zu einem Teilschaden an der Immobilie, übernimmt die Versicherung die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten. Üblicherweise werden hierfür entsprechende Kostenvoranschläge an den Versicherer weitergeleitet, damit dieser sie überprüfen und freigeben kann. Auch externe Schadengutachter werden in diesem Zusammenhang unter Umständen eingeschaltet.
  • Wiederaufbaukosten: Kommt es zu einem Totalschaden der Immobilie, übernimmt die Versicherung die ortsüblichen Kosten für einen Wiederaufbau im Neuzustand und in gleicher Größe sowie Ausstattung (inkl. aller Architekten-, Planungs- und Konstruktionskosten). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Tarif mit gleitendem Neuwert oder ein Wohnflächentarif mit Unterversicherungsverzicht gewählt wurde (zur Erklärung, siehe FAQ) und der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles erfolgt. Falls sich gegen einen Wiederaufbau entschieden wird, leistet der Versicherer in der Regel nur den Zeitwert, welcher eine alters- und gebrauchsbedingte Wertminderung berücksichtigt.
  • Sonstige Kosten: Reparatur- und Wiederaufbaukosten sind zwar als die grundlegend versicherten Kosten anzusehen, doch diese umfassen keineswegs die einzigen. So erstatten viele Versicherer z. B. auch Aufräum- und Abbaukosten, Schutzkosten sowie Übernachtungen im Hotel, falls das Haus aufgrund des Schadens unbewohnbar geworden ist.

Welche konkreten Gefahren sind versichert?

Der Leistungsumfang deiner Wohngebäudeversicherung ist immer abhängig vom Tarif und von der Wahl optionaler Zusatzbausteine. Nichtsdestotrotz lässt sich festhalten, dass die unten aufgeführten Gefahren in den meisten Tarifen standardmäßig enthalten sind und Leitungswasser-, Sturm- und Hagel sowie Feuerschäden den Großteil des erfolgten Schadenaufwands seitens der Versicherer umfassen (siehe GDV). Neben diesen Standardbausteinen gibt es überdies noch zahlreiche andere Gefahren, die je nach Tarif explizit aufgeführt oder eben nicht aufgeführt werden. Während die meisten Versicherer nur einen Schutz gegen alle explizit genannten Gefahren gewähren, gibt es auch Versicherer mit Top-Tarifen, die den Spieß umdrehen und einen Schutz gegen alle Gefahren gewähren, die nicht explizit ausgeschlossen werden. Diese Klausel wird meist mit der Bezeichnung „unbenannte Gefahren“ oder „All-Risk-Deckung“ betitelt (zur Erklärung, siehe FAQ).

Feuer

Häufige Ursache für einen Feuerschaden ist ein Brand, also ein ungewolltes Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist. Neben der Ursache „Elektrizität“ lässt sich dabei häufig auch menschliches Fehlverhalten aufführen (z. B. eine vergessene Kerze, die einen Tannenbaum in Brand setzt), sodass eine Gebäudeversicherung idealerweise auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Sturm und Hagel

Ein Unwetter in Verbindung mit Stürmen oder Hagelfällen kann zu umfangreichen Schäden am Haus führen, die es zu ersetzen gilt. So kann ein Sturm z. B. ganz oder teilweise ein Dach abreissen und mit anschließenden Regenfällen dabei auch zu Folgeschäden am Haus führen. Wichtig zu beachten ist, dass viele Versicherer erst ab einer Windstärke von 8 leisten. Nur wenige Top-Tarife leisten unabhängig von der Windstärke.

Leitungswasser

Leistungswasserschäden können dadurch entstehen, dass z. B. Frost zu einem Bruch der entsprechenden Leitung führt. Neben den Wasserrohren sind meist auch wasserführende Leitungen und die dazu gehörenden Anlagen (z. B. Waschmaschine) mitversichert. Falls ein Rohr außerhalb des Grundstücks bricht, besteht Versicherungsschutz auch hier nur in Top-Tarifen.

Blitzschlag, Ex- oder Implosion

Ein Blitzschlag sowie eine Explosion oder Implosion führen in vielen Fällen zu einem Feuer, sodass auch solche Gefahren oftmals zu Schäden dieser Kategorie führen. Doch auch andere Szenarien sind denkbar, z. B. eine defekte Gasleitung, die zu einer Explosion und Beschädigung des Mauerwerks führt.

Überspannung

Ein Überspannungsschaden resultiert durch ein unkontrolliertes Ansteigen der im Stromnetz befindlichen Spannung. Häufig entsteht dies durch einen Blitz, welcher in eine Stromleitung einschlägt und damit z. B. mit dem Stromnetz verbundene elektronische Geräte beschädigt.

Optionale Zusatzbausteine

Folgende Zusatzbausteine lassen sich oftmals innerhalb der Wohngebäudeversicherung einschließen: Erweiterte Naturgefahren, Energieanlagen (z. B. PV-Anlage) und Glasbruch.

Insbesondere der erstgenannte Baustein ist hierbei hervorzuheben und verdient besondere Beachtung (zur Erklärung, siehe FAQ).

Feuer

Mehr Infos

Häufige Ursache für einen Feuerschaden ist ein Brand, also ein ungewolltes Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist. Neben der Ursache „Elektrizität“ lässt sich dabei häufig auch menschliches Fehlverhalten aufführen (z. B. eine vergessene Kerze, die einen Tannenbaum in Brand setzt), sodass eine Gebäudeversicherung idealerweise auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Sturm und Hagel

Mehr Infos

Ein Unwetter in Verbindung mit Stürmen oder Hagelfällen kann zu umfangreichen Schäden am Haus führen, die es zu ersetzen gilt. So kann ein Sturm z.B. ganz oder teilweise ein Dach abreissen und mit anschließenden Regenfällen dabei auch zu Folgeschäden am Haus führen. Wichtig zu beachten ist, dass viele Versicherer erst ab einer Windstärke von 8 leisten. Nur wenige Top-Tarife leisten unabhängig von der Windstärke.

Leitungswasser

Mehr Infos

Leistungswasserschäden können dadurch entstehen, dass z. B. Frost zu einem Bruch der entsprechenden Leitung führt. Neben den Wasserrohren sind meist auch wasserführende Leitungen und die dazu gehörenden Anlagen (z. B. Waschmaschine) mitversichert. Falls ein Rohr außerhalb des Grundstücks bricht, besteht Versicherungsschutz auch hier nur in Top-Tarifen.

Blitzschlag, Ex- oder Implosion

Mehr Infos

Ein Blitzschlag sowie eine Explosion oder Implosion führen in vielen Fällen zu einem Feuer, sodass auch solche Gefahren oftmals zu Schäden dieser Kategorie führen. Doch auch andere Szenarien sind denkbar, z. B. eine defekte Gasleitung, die zu einer Explosion und Beschädigung des Mauerwerks führt.

Überspannung

Mehr Infos

Ein Überspannungsschaden resultiert durch ein unkontrolliertes Ansteigen der im Stromnetz befindlichen Spannung. Häufig entsteht dies durch einen Blitz, welcher in eine Stromleitung einschlägt und damit z. B. mit dem Stromnetz verbundene elektronische Geräte beschädigt.

Optionale Zusatzbausteine

Mehr Infos

Folgende Zusatzbausteine lassen sich oftmals innerhalb der Wohngebäudeversicherung einschließen: Erweiterte Naturgefahren, Energieanlagen (z. B. PV-Anlage) und Glasbruch.

Insbesondere der erstgenannte Baustein ist hierbei hervorzuheben und verdient besondere Beachtung (zur Erklärung, siehe FAQ).

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem Tarif mit „gleitendem Neuwert“ und einem „Wohnflächentarif“? Was ist in diesem Zusammenhang mit »Unterversicherung« gemeint? 

Diese beiden Tarifarten unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass die Versicherungssumme im Rahmen der Antragstellung unterschiedlich bestimmt wird. Die Versicherungssumme wiederum bestimmt die maximale Entschädigungsleistung seitens des Versicherers, sodass diese insbesondere bei einem Totalschaden und einem damit zusammenhängenden Wiederaufbau bzw. einer Entschädigung relevant wird. Im Folgenden werden beide Tarifarten erläutert:

  • Tarif mit gleitendem Neuwert: Bei einem Tarif mit gleitendem Neuwert soll der aktuelle Neuwert des Gebäudes (= Versicherungssumme) mithilfe des sogenannten Baupreisindex bestimmt werden. Dieser wird jährlich angepasst und soll jederzeit bestimmen, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. Das Jahr 1914 wird deshalb als Basis genommen, weil es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise stabil bzw. aussagekräftig waren und nicht besonderen Preissteigerungen unterworfen waren (ab dem Ersten Weltkrieg im Jahr 1914 änderte sich dies). Insofern spiegelt der Baupreisindex, welcher vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird, die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Im Rahmen der Antragstellung wird die Versicherungssumme bzw. der Wert 1914 bestimmt, indem der aktuelle Neubauwert in Euro (bestimmt durch die Antragsfragen zum Gebäude) durch den aktuellen Baupreisindex dividiert wird. Da die Baupreise aufgrund von Inflation ständig ansteigen, steigt dank des Baupreisindex bei solchen Tarifen auch der versicherte Neubauwert jährlich an. Dies schlägt sich jedoch auch in den Beiträgen wider: Diese steigen in der Regel jährlich durch einen bestimmten Faktor, welcher sich am Baupreisindex orientiert, an.
  • Wohnflächentarif: Bei einem Wohnflächentarif wird der aktuelle Neubauwert des Gebäudes bis zu einer pauschalen Höchstentschädigungsgrenze abgesichert (z. B. 1.500.000€). Sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch im Rahmen eines Schadenfalls entfällt somit eine aufwändige Neubau-Wertermittlung des Gebäudes. Der zu zahlende Beitrag richtet sich demnach lediglich an der angegebenen Wohn-/Gewerbefläche des versicherten Gebäudes und nicht etwa an den erfragten Ausstattungskriterien des Hauses und dem Baupreisindex. Solange die Fläche richtig angegeben ist und auch spätere Erweiterungen dem Versicherer rechtzeitig angezeigt werden, leistet der Versicherer auch die aktuellen Kosten für einen Wiederaufbau im Falle eines Totalschadens. Selbstverständlich müssen auch bei solchen Tarifen die Versicherer die steigenden Baupreise berücksichtigen, sodass auch hier in der Regel eine jährliche Anpassung des Beitrags erfolgt. Nur so kann gewährleistet werden, dass stets eine ausreichende Absicherung vorherrscht und der Versicherer laufende Schäden adäquat bearbeitet sowie Tarifbedingungen verbessert.

 

Unabhängig davon, welche Tarifvariante gewählt wird, sollte darauf geachtet werden, dass ein Unterversicherungsverzicht besteht. Dies bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall auch dann den vollen Neuwert leistet, wenn dieser höher als die versicherte Summe ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die angegebene Fläche (im Falle des Wohnflächentarifs) bzw. die angegebene Fläche und die Ausstattungskriterien (im Falle des Tarifs mit gleitendem Neuwert) der Wahrheit entsprechen. Sollten hier Falschangaben gemacht werden oder sollten Erweiterungen nicht rechtzeitig angezeigt werden, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung entsprechend kürzen. Insofern ist insbesondere bei gleitenden Neuwerttarifen Vorsicht geboten, indem die Ausstattungsmerkmale korrekt angegeben werden.

Was genau versteht man unter der Absicherung unbenannter Gefahren? Welche weiteren Gefahren werden durch diese Klausel zusätzlich umfasst?

Wenn ein Tarif unbenannte Gefahren absichert (All-Risk-Deckung) bedeutet dies, dass die versicherten Sachen gegen unvorhergesehene Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen versichert sind, und dies durch Ursachen aller Art. Insofern gilt Versicherungsschutz auch dann, wenn eine konkrete Gefahr nicht explizit in den Bedingungen aufgeführt wird (vorausgesetzt, diese wird nicht explizit ausgeschlossen). Insbesondere sind auch bisher noch nicht bekannte bzw. nicht eingetretene Gefahren mitversichert. Zusätzlich zu den bisher genannten Gefahren umfasst die All-Risk-Deckung somit unter anderem auch folgende Gefahren:

  • Vandalismus (z. B. durch Graffiti)
  • Einfacher Diebstahl (z. B. der Wärmepumpe)
  • Seng- und Schmorschäden (z. B. durch ein elektrisches Gerät)
  • Rauch- und Rußschäden (z. B. durch einen verstopften Kaminzug)
  • Bruchschäden (z. B. an Armaturen)
Gibt es noch weitere Klauseln, die in einigen Top-Tarifen standardmäßig enthalten sind?

Im Rahmen der versicherten Gefahren Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser wurden bereits drei Klauseln erwähnt: Die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit und Rohren außerhalb des Grundstücks sowie der Verzicht auf den Nachweis einer Mindestwindstärke. Zusätzlich dazu und neben der All-Risk-Deckung lassen sich insbesondere noch drei Klauseln nennen, durch welche sich einige Tarife vom Markt abheben:

  • Leistungsgarantie der GDV-Bedingungen: Die Leistungsgarantie garantiert dir in jedem Fall diejenigen Bedingungen, die in den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) enthalten sind (siehe GDV).
  • Leistungsgarantie des Marktes: Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles ein anderer deutscher Versicherer eine Wohngebäudeversicherung mit einem weitergehenden Schutz an, wird der Versicherungsschutz deines Vertrages auf Wunsch entsprechend erweitert. Hierbei sollten in jedem Fall die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse beachtet werden, die im Rahmen dieser Klausel in den konkreten Bedingungen gelten.
  • Update-Garantie: Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers geändert oder ergänzt, ohne dass ein Beitragsaufschlag erfolgt, so gelten sie mit sofortiger Wirkung auch für deinen Vertrag.
Wodurch zeichnen sich die optionalen Zusatzbausteine aus, die sich oftmals gegen Mehrbeitrag einschließen lassen?

Im Folgenden werden die oben erwähnten optionalen Zusatzbausteine kurz erläutert:

  • Erweiterte Naturgefahren: Dieser Zusatzbaustein schützt dein Haus vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen und ist insbesondere in besonders betroffenen Regionen dringend zu empfehlen. Durch Naturgefahren hervorgerufene Schäden (auch Elementarschäden genannt) können unter anderem durch Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen- und Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbrüche hervortreten. In Zusammenhang mit diesen Risiken sollte überdies beachtet werden, dass der Klimawandel zu einer Erhöhung der Schadenshäufigkeit führt und dieser Baustein somit immer wichtiger wird. Wenn du das Risiko deiner Region überprüfen möchtest, empfehlen sich der Naturgefahren-Check (siehe hier) und/oder der Hochwasser-Check (siehe hier) des GDV.
  • Energieanlagen: Immer häufiger werden alternative Energiequellen ein Bestandteil von privat genutzten Häusern (z. B. Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen). Neben der Absicherung der ohnehin versicherten Gefahren bieten viele Versicherer auch im Rahmen der Wohngebäudeversicherung bestimmte Spezialpolicen an, die unter anderem z. B. auch Ertragsausfall absichern (z. B. wenn über eine Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird).
  • Glasbruch: Dieser Baustein leistet, wenn Scheiben zu Bruch gehen – egal durch welche Ursache. Versichert sind in der Regel unter anderem Scheiben und Platten und Glas, Spiegel, Panoramafenster und Wintergärten. Wichtig, hierbei zu erwähnen, ist, dass nur ein entsprechender Bruch mitversichert ist und nicht etwa Kratzer oder Schrammen. Wenn du diesen Baustein bereits in einer Hausratversicherung (inkl. Gebäudeverglasung) eingeschlossen hast, ist ein zusätzlicher Einschluss über deine Wohngebäudeversicherung nicht vonnöten.

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Laurin Scheer