Private Haftpflichtversicherung
Als Privatperson haftest du für Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe und dies im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich mit deinem eigenen Vermögen sowie Einkommen (siehe BGB). Das zerstörte Smartphone eines Freundes kann unter Umständen noch selbst beglichen werden, doch ein umfangreicher Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden kann schnell in die Millionen gehen. Ohne eine entsprechende Absicherung besteht so jederzeit das Risiko, dass die eigene finanzielle Existenz durch eine kleine Unachtsamkeit ruiniert wird. Doch wie genau lässt sich dieses Risiko aus der Welt schaffen und was ändert sich dadurch in einem Schadensfall?
Nutze gerne unseren Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Tarife sowie Gesellschaften zu vergleichen. Anschließend kannst du einen Rückruf bzw. Termin vereinbaren, damit wir eine weitergehende Beratung durchführen und/oder den Antrag in die Wege leiten können.
Private Haftpflichtversicherung
Als Privatperson haftest du für Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe und dies im schlimmsten Fall sogar lebenslänglich mit deinem eigenen Vermögen sowie Einkommen (siehe BGB). Das zerstörte Smartphone eines Freundes kann unter Umständen noch selbst beglichen werden, doch ein umfangreicher Personen-, Sach- und/oder Vermögensschaden kann schnell in die Millionen gehen. Ohne eine entsprechende Absicherung besteht so jederzeit das Risiko, dass die eigene finanzielle Existenz durch eine kleine Unachtsamkeit ruiniert wird. Doch wie genau lässt sich dieses Risiko aus der Welt schaffen und was ändert sich dadurch in einem Schadensfall?
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Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine private Haftpflichtversicherung für die finanziellen Folgen eines Schadens aufkommt, wenn der versicherten Person tatsächlich eine gesetzliche Schadensersatzhaftpflicht zugeschrieben werden kann. Diese ergibt sich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (siehe § 823 BGB) und kommt im Wesentlichem zum Tragen, wenn du ein Rechtsgut einer anderen Person (z. B. den Körper) schuldhaft verletzt und hierfür keine Rechtfertigung besteht (z. B. Notwehr). Wichtig hierbei zu erwähnen ist jedoch, dass eine private Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall nur leistet, wenn du unabsichtlich und fahrlässig gehandelt hast (in Top-Tarifen ist auch eine grobe Fahrlässigkeit mitversichert). Ein vorsätzliches Handeln ist selbstverständlich nicht mitversichert.
Liegen die Voraussetzungen für eine Schadensersatzhaftpflicht vor, leistet die Versicherung im Schadensfall maximal bis zu den vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten (zur Erklärung, siehe FAQ). Die folgenden drei Bereiche sind hierbei umfasst:
- Personenschäden: Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod einer dritten Person zur Folge hat. So kann es z. B. sein, dass du als Fußgänger eine rote Ampel übersiehst, ein LKW von der Straße abkommt und der Fahrer eine schwerwiegende Verletzung erleidet, welche umfangreiche Behandlung- und Folgekosten (z. B. behindertengerechter Umbau der Wohnung) mit sich bringt.
- Sachschäden: Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis die Beschädigung oder Zerstörung von fremden Dingen unbelebter Natur zur Folge hat. In dem zuvor genannten Beispiel würde dies den LKW betreffen und ggf. auch Dinge, mit denen der LKW kollidiert (z. B. ein Gebäude). Der Versicherer leistet als Entschädigung grundsätzlich maximal den Zeitwert des Gegenstandes (Wertminderung infolge von Alter und Gebrauch wird berücksichtigt).
- Vermögensschäden: Ein Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn das Ereignis einen geldwerten Nachteil bei einer dritten Person zur Folge hat. Im zuvor genannten Beispiel würde dies z. B. den unfallbedingten Verdienstausfall des Fahrers betreffen. Doch auch Szenarien, in denen ein Vermögensschaden unabhängig von einem Personen- und Sachschaden entsteht, sind denkbar („reiner Vermögensschaden“).
Das im Rahmen der Schadensarten genannte Beispiel unterstreicht die fundamentale Bedeutung einer privaten Haftpflichtversicherung, und vor diesem Hintergrund sind die Kosten absolut überschaubar (zur Erklärung, siehe FAQ). Neben der Regulierung von Schadensersatzansprüchen wird in diesem Zusammenhang überdies die Funktion eines „passiven Rechtsschutzes“ erfüllt: Der Versicherer prüft zuallererst die Schadensersatzansprüche des vermeintlichen Geschädigten und lehnt diese auch ab, wenn sie unberechtigt sind (zur Not auch gerichtlich, wobei sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten übernommen werden).
In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz?
Wie der Name schon vermuten lässt, leistet die private Haftpflichtversicherung in nahezu allen Schadenssituationen, die von „privater Natur“ sind (unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leistungsvoraussetzungen). In diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig zu erwähnen, dass der Versicherer eine Leistung nicht nur aufgrund eines unberechtigten Anspruchs, sondern auch aufgrund bestimmter Ausschlüsse verwehren kann. Insbesondere spezielle Haftpflichtansprüche, die eine gesonderte Absicherung nötig machen, seien hier genannt (zur Erklärung, siehe FAQ). Im Folgenden bekommst du daher einen kleinen Überblick darüber, in welchen Situationen eine private Haftpflichtversicherung unter anderem greift (inkl. Schadensbeispiele):
Eine Teilnahme im Straßenverkehr setzt nicht zwangsläufig den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs voraus. Auch Radfahrer, Fußgänger sowie Rollschuh- und Skateboardfahrer verursachen jährlich viele Personen- und Sachschäden im Straßenverkehr. Im Rahmen der Erläuterung der Schadensarten wurde oben bereits ein klassisches Beispiel genannt: Das Übersehen einer roten Ampel und ein dadurch entstehender Folgeschaden.
Wenn dein minderjähriges Kind einen Schaden bei einem Dritten verursacht, haftest du als aufsichtspflichtiger Elternteil in der Regel dafür. Hier lässt sich z. B. ein Kind nennen, welches mit einem Feuerzeug spielt und damit aus Versehen einen Brand in einem Mehrfamilienhaus entfacht. Ausnahmen für eine Schadensersatzhaftpflicht können sich bei deliktunfähigen Kindern ergeben, doch auch hier gibt es Tarife, die entsprechende Schäden abdecken (zur Erklärung, siehe FAQ).
Die private Haftpflichtversicherung leistet in der Regel auch, wenn du als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie oder als Mieter deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommst und für entsprechende Schäden verantwortlich gemacht wirst. Dies ist z. B. der Fall, wenn einer deiner Bäume ein parkendes Auto beschädigt (bei fremdvermieteten Immobilien oder anderweitigen Grundbesitz ist ggf. eine eigenständige Absicherung nötig). Überdies sind in guten Tarifen auch Mietsachschäden (z. B. aufgesprungene Fliesen), also Schäden seitens des Mieters, abgesichert (zur Erklärung, siehe FAQ).
Auch Schneefall vor der eigenen Unterkunft umfasst den Bereich des Haus- und Grundbesitzes, denn für das Schneeräumen auf den Gehwegen sind in der Regel die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Sollte diese Pflicht im Rahmen deines Mietvertrages auf dich übertragen worden sein, kann es jedoch sein, dass du für entsprechende Schäden haftbar gemacht wirst. Dies ist z. B. der Fall, wenn du es versäumst, rechtzeitig den Schnee zu räumen, und jemand sich bei einem Sturz verletzt.
Im Rahmen von sportlichen Aktivitäten besteht oftmals ein erhöhtes Risiko für auftretende Schäden gegenüber Dritten. So kann es z. B. vorkommen, dass du oder deine Kinder Fußball spielen und der Ball auf die Straße vor ein fahrendes Auto rollt. Ein anderes Beispiel betrifft den Skiurlaub: Wenn du aufgrund von Leichtsinn oder Unvermögen jemand anderes auf der Piste verletzt, kommt die private Haftpflichtversicherung für entsprechende Schäden auf.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte einen weltweiten Versicherungsschutz beinhalten. Dieser gilt in Europa meistens zeitlich unbegrenzt und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im außereuropäischen Ausland für eine bestimmte Zeit (z. B. 5 Jahre). So bist sowohl du (z. B. im Rahmen eines beruflichen Auslandsaufenthaltes) als auch dein Kind (z. B. im Rahmen eines Auslandssemesters) jederzeit und ortsunabhängig abgesichert.
In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz
Wie der Name schon vermuten lässt, leistet die private Haftpflichtversicherung in nahezu allen Schadenssituationen, die von „privater Natur“ sind (unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leistungsvoraussetzungen). In diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig zu erwähnen, dass der Versicherer eine Leistung nicht nur aufgrund eines unberechtigten Anspruchs, sondern auch aufgrund bestimmter Ausschlüsse verwehren kann. Insbesondere spezielle Haftpflichtansprüche, die eine gesonderte Absicherung nötig machen, seien hier genannt (zur Erklärung, siehe FAQ). Im Folgenden bekommst du daher einen kleinen Überblick darüber, in welchen Situationen eine private Haftpflichtversicherung unter anderem greift (inkl. Schadensbeispiele):
Im Straßenverkehr
Eine Teilnahme im Straßenverkehr setzt nicht zwangsläufig den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs voraus. Auch Radfahrer, Fußgänger sowie Rollschuh- und Skateboardfahrer verursachen jährlich viele Personen- und Sachschäden im Straßenverkehr. Im Rahmen der Erläuterung der Schadensarten wurde oben bereits ein klassisches Beispiel genannt: Das Übersehen einer roten Ampel und ein dadurch entstehender Folgeschaden.
Als Elternteil
Wenn dein minderjähriges Kind einen Schaden bei einem Dritten verursacht, haftest du als aufsichtspflichtiger Elternteil in der Regel dafür. Hier lässt sich z. B. ein Kind nennen, welches mit einem Feuerzeug spielt und damit aus Versehen einen Brand in einem Mehrfamilienhaus entfacht. Ausnahmen für eine Schadensersatzhaftpflicht können sich bei deliktunfähigen Kindern ergeben, doch auch hier gibt es Tarife, die entsprechende Schäden abdecken (zur Erklärung, siehe FAQ).
Als Mieter oder Eigentümer
Die private Haftpflichtversicherung leistet in der Regel auch, wenn du als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie oder als Mieter deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommst und für entsprechende Schäden verantwortlich gemacht wirst. Dies ist z. B. der Fall, wenn einer deiner Bäume ein parkendes Auto beschädigt (bei fremdvermieteten Immobilien oder anderweitigen Grundbesitz ist ggf. eine eigenständige Absicherung nötig). Überdies sind in guten Tarifen auch Mietsachschäden (z. B. aufgesprungene Fliesen), also Schäden seitens des Mieters, abgesichert (zur Erklärung, siehe FAQ).
Bei Schneefall
Auch Schneefall vor der eigenen Unterkunft umfasst den Bereich des Haus- und Grundbesitzes, denn für das Schneeräumen auf den Gehwegen sind in der Regel die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Sollte diese Pflicht im Rahmen deines Mietvertrages auf dich übertragen worden sein, kann es jedoch sein, dass du für entsprechende Schäden haftbar gemacht wirst. Dies ist z. B. der Fall, wenn du es versäumst, rechtzeitig den Schnee zu räumen, und jemand sich bei einem Sturz verletzt.
Beim Sport
Im Rahmen von sportlichen Aktivitäten besteht oftmals ein erhöhtes Risiko für auftretende Schäden gegenüber Dritten. So kann es z. B. vorkommen, dass du oder deine Kinder Fußball spielen und der Ball auf die Straße vor ein fahrendes Auto rollt. Ein anderes Beispiel betrifft den Skiurlaub: Wenn du aufgrund von Leichtsinn oder Unvermögen jemand anderes auf der Piste verletzt, kommt die private Haftpflichtversicherung für entsprechende Schäden auf.
Im Ausland
Eine private Haftpflichtversicherung sollte einen weltweiten Versicherungsschutz beinhalten. Dieser gilt in Europa meistens zeitlich unbegrenzt und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im außereuropäischen Ausland für eine bestimmte Zeit (z. B. 5 Jahre). So bist sowohl du (z. B. im Rahmen eines beruflichen Auslandsaufenthaltes) als auch dein Kind (z. B. im Rahmen eines Auslandssemesters) jederzeit und ortsunabhängig abgesichert.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die vereinbarten Versicherungssummen der jeweiligen Schadensarten legen fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer pro Schadensfall maximal leistet. Da insbesondere bei Personenschäden die Ansprüche der Geschädigten schnell in die Millionenhöhe gehen können, sollten in jedem Fall ausreichend hohe Summen vereinbart werden. Wir empfehlen hier mindestens eine Versicherungssumme von 15.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da auch Summen von 50.000.000 € und aufwärts oftmals keinen erheblichen Aufpreis verursachen, spricht auch nichts gegen eine umfangreichere Deckung.
Wie hoch die Kosten deines Vertrages sind, hängt im Wesentlichen vom Leistungsumfang und der Anzahl der versicherten Personen ab (zur Erklärung, siehe die nächste Frage dieses FAQs). Obwohl wir einen hohen Wert auf die abgesicherten Leistungen legen, liegen die Kosten meist nur bei 35 bis 100 Euro pro Jahr.
Betrachtet man vor diesem Hintergrund die zuvor genannten üblichen Versicherungssummen, wird deutlich, dass eine private Haftpflichtversicherung die finanzielle Existenz von dir und deiner Familie zu einem verhältnismäßig geringen Beitrag absichert. Selbstverständlich beziehen sich die hohen Versicherungssummen lediglich auf ein potenzielles „Worst-Case-Szenario“, doch auch bei mittelschweren Schäden oder unberechtigten Forderungen kann eine private Haftpflichtversicherung vor Unannehmlichkeiten bewahren. Nicht ohne Grund sind sich Experten einig, dass eine private Haftpflichtversicherung für die meisten Menschen die wichtigste freiwillige Versicherung ist.
Welche Personen über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, hängt im Wesentlichen von der entsprechenden Tarifart ab. Neben dem klassischen Single-Tarif, welcher lediglich dich als Versicherungsnehmer absichert, können auch andere Vertragskonstellationen vereinbart werden:
- Familien: In diesem Fall sind sowohl der Ehepartner als auch die Kinder vom Versicherungsschutz umfasst. Die Kinder sind dabei grundsätzlich mitversichert, solange sie nicht volljährig sind. Doch auch volljährige Kinder können weiterhin mitversichert sein, wenn sie weiterhin in häuslicher Gemeinschaft leben, zur Schule gehen, eine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) absolvieren oder sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befinden.
- Lebenspartner: Auch wenn mit dem Partner keine Ehe besteht, kann der Versicherungsschutz auf diesen erweitert werden. Dafür muss der Partner in der Regel allerdings explizit im Vertrag benannt werden.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine gemeinsame Absicherung meist kostengünstiger ist als eine Absicherung über separate Verträge. Unabhängig von der Wahl zwischen einer dieser Tarifarten sind oftmals auch beauftragte Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter im Rahmen ihrer Tätigkeit mitversichert.
Wie bereits oben erwähnt, leistet die private Haftpflichtversicherung nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Neben diesem grundsätzlichen Ausschluss gibt es überdies noch weitere Szenarien, in denen der Versicherer meist von der Leistung befreit ist. Im Folgenden eine entsprechende Auswahl:
- Bei Eigenschäden, die du dir selbst oder einer mitversicherten Person zufügst (lediglich bei Personenschäden, z. B. gegenüber dem Ehepartner, leisten einige Versicherer).
- Bei Teilnahme an Rennveranstaltungen (z. B. Autorennen) oder Wettkämpfen (z. B. Boxen)
- Bei reinen Vertragsverpflichtungen (z. B. der Anspruch auf die Rückzahlung eines Darlehens)
- Bei Geldstrafen oder Bußgeldern
Neben Ausschlüssen dieser Art gibt es überdies spezielle private Risiken, die je nach Bedarf über eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgedeckt werden sollten: Einige Vergleichsrechner hierzu findest du auf unserer Seite zu Spezial- und Nischenversicherungen (siehe hier). So gibt es einige Bereiche, die in der Regel gar nicht oder nur in einem begrenzten Umfang über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Im Folgenden ein entsprechender Überblick (gewerbliche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen ausgenommen):
- Kfz-Haftpflicht: Wie auf der entsprechenden Seite unserer Webseite erklärt (siehe hier), besteht für jedes zugelassene Kraftfahrzeug in Deutschland eine Versicherungspflicht, und auch für einige zulassungsfreie Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Insofern fallen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen, grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung (Abgrenzung über die sogenannte „Benzinklausel“). Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Top-Tarife verzichten auf eine grundsätzliche Verweisung zur KFZ-Haftpflichtversicherung (z. B. bei Be- und Entladeschäden) und auch bei der Benutzung einiger Arbeitsfahrzeuge leistet die Privathaftpflichtversicherung (z. B. bei Aufsitzrasenmähern bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit).
- Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeuges: Auch bei Fahrzeugen dieser Art bestehen besondere Haftpflichtbestimmungen. So sind in der Privathaftpflichtversicherung Schäden durch eigene motorbetriebene Boote und Schäden durch fremde motorbetriebene Boote, für deren Führung eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, oftmals nicht mitversichert. Die Benutzung von sonstigen eigenen Wassersportfahrzeugen (z. B. Ruderbooten) oder die gelegentliche Nutzung von fremden motorbetriebenen Wasserfahrzeugen ohne besondere Fahrerlaubnis ist hingegen oftmals mitversichert. Bezüglich Luftfahrzeugen sind insbesondere Drohnen zu nennen, welche, wenn überhaupt, nur bei privater Nutzung und bis zu einem bestimmten Gewicht mitversichert sind. Da eine entsprechende Absicherung in Deutschland jedoch verpflichtend ist, muss ggf. eine separate Drohen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Jagdhaftpflicht: Wer in seiner Freizeit als Jäger unterwegs sein möchte, muss für die Ausstellung seines Jagdscheins eine verpflichtende Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen. Oftmals ist dabei auch das Halten und Führen von bis zu zwei Jagdhunden beitragsfrei mitversichert, auch außerhalb der Jagd (siehe den nächsten Punkt).
- Tierhalterhaftpflicht: Auch in diesem Bereich gibt es gesonderte Haftungsbestimmungen. So haftet ein Tierhalter für dessen Tier auch dann, wenn dieses einen Schaden ohne eigenes Zutun verursacht (z. B. einen Personenschaden durch einen Biss). Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Gefährdungshaftung“, denn allein der Besitz eines Tieres kann eine Gefährdung für die Umwelt darstellen. Klassische Beispiele für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Hundehalter- (siehe hier) und Pferdehalter-Haftpflichtversicherungen (siehe hier). Doch auch in diesem Bereich gibt es Ausnahmen: Bei Haustieren, die aus beruflichen Gründen gehalten werden, muss für eine Haftung ein Verschulden nachgewiesen werden, und bei einigen Haustieren greift auch die Privathaftpflichtversicherung (z. B. Schäden durch Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche etc.).
- Bauherrenhaftpflicht: Solltest du ein Bauvorhaben in Auftrag geben, haftest du und nicht die ausführenden Firmen für entsprechende Haftpflichtschäden (z. B. ein heruntergefallener Dachziegel, der einen Personenschaden verursacht). Bis zu einer bestimmten Bausumme gewährt meist auch die private Haftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz, doch wer ein größeres Projekt in Auftrag gibt oder wer schlichtweg einen umfangreicheren Versicherungsschutz haben möchte, sollte eine auf die Bauzeit befristete Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wie bereits oben erwähnt, leistet die private Haftpflichtversicherung in der Regel auch dann, wenn du als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie oder als Mieter deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommst und für entsprechende Schäden verantwortlich gemacht wirst. Solltest du allerdings eine fremdvermietete Immobilie oder anderweitigen Grundbesitz haben (z. B. eine Pferdekoppel), ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vonnöten (bei einigen Anbietern ist auch ein Einschluss in den Privathaftpflicht-Vertrag möglich). Diese leistet bei Schäden, für die du als Eigentümer haftbar gemacht wirst (z. B. ein Personenschaden aufgrund eines ungestreuten Gehweges).
- Gewässerschadenhaftpflicht: Dieser Bereich bezieht sich auf Eigentümer einer Immobilie, die mit Öl heizen. So besteht auch für Besitzer eines Heizöltanks eine Gefährdungshaftung, also eine Haftung für entsprechende Schäden, die ohne eigenes Zutun entstehen (z. B. eine korrodierte Zuleitung, durch die Heizöl ins Grundwasser sickert).
- Diensthaftpflicht: Letztendlich sei noch erwähnt, dass Beamte sowie Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst in ihrer privaten Haftpflichtversicherung den Zusatzbaustein „Diensthaftpflicht“ mit einbauen sollten (wenn keine erweiterte Absicherung über eine Gewerkschaft o. Ä. besteht). Grund hierfür ist folgender: Wenn du z. B. als Beamter während der Arbeit einen grob fahrlässigen Schaden gegenüber einem Dritten anrichtest (Dienstpflichtverletzung), springt zwar zunächst dein Dienstherr ein, dieser kann den Schadensersatz unter Umständen allerdings von dir zurückfordern.
Im Rahmen der wichtigsten Infos wurde oben bereits eine wichtige Klausel erwähnt: Die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit. Dies bedeutet, dass der Versicherer auch dann leistet, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen wurde. Neben dieser Klausel lassen sich insbesondere drei weitere Klauseln nennen, durch die sich einige Versicherer vom Markt abheben:
- Update-Garantie: Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers geändert oder ergänzt, ohne dass ein Beitragsaufschlag erfolgt, so gelten sie mit sofortiger Wirkung auch für deinen Vertrag.
- Leistungsgarantie der GDV-Bedingungen: Die Leistungsgarantie garantiert dir in jedem Fall diejenigen Bedingungen, die in den, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen, Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB) enthalten sind (siehe GDV).
- Leistungsgarantie des Marktes: Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles ein anderer deutscher Versicherer eine Privathaftpflichtversicherung mit einem weitergehenden Schutz an, wird der Versicherungsschutz deines Vertrages auf Wunsch entsprechend erweitert. Hierbei sollten in jedem Fall die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse beachtet werden, die im Rahmen dieser Klausel in den konkreten Bedingungen gelten.
Wenn eine Leistungsgarantie des Marktes besteht (auch „Best-Leistungs-Garantie“ genannt), sind im Grunde genommen alle Schäden mitversichert, die in entsprechenden Top-Tarifen beitragsfrei enthalten sind. Im Folgenden eine Auswahl entsprechender Klauseln, die von der Best-Leistungsgarantie somit umfasst werden:
- Forderungsausfall: Erleidest du einen Schaden und der Schädiger ist weder haftpflichtversichert noch kann er die finanziellen Mittel aufbringen, um dir den verursachten Schaden zu ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung ein. Deine eigene Privathaftpflichtversicherung nimmt also die Rolle des Schädigers ein und erstattet dir den entstandenen Schaden.
- Gefälligkeiten: Aus juristischer Sicht kannst du nicht für Schäden haftbar gemacht werden, wenn diese im Rahmen einer freundschaftlichen Gefälligkeit entstehen (z. B. ein von dir zerstörter Einrichtungsgegenstand bei der Mithilfe eines Umzuges). Einige Versicherer garantieren in einem solchen Fall dennoch eine Kostenübernahme, sodass zumindest der moralischen Verpflichtung nachgegangen werden kann.
- Schäden durch deliktunfähige Kinder: Kinder können bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden (Deliktunfähigkeit). Wenn auch keine Aufsichtspflichtverletzung deinerseits vorliegt, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Doch auch in diesem Fall besteht oftmals eine moralische Verpflichtung (z. B. wenn der Geschädigte ein guter Freund ist), sodass einige Top-Tarife dennoch eine Erstattung des Schadens zusichern.
- Tagesmutter/Kinderbetreuung: Dabei handelt es sich um die Haftpflicht aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt oder im Haushalt der betreuten Kinder. Der Versicherungsschutz gilt oftmals auch außerhalb der Wohnung, z. B. bei Ausflügen.
- Schäden im Ehrenamt: Das Ehrenamt ist keine private Tätigkeit, und daher sind Schäden aus einer solchen Tätigkeit nur dann versichert, wenn der Versicherer sie ausdrücklich in den Versicherungsschutz einschließt (relevant, wenn der Verein keine eigene Vorsorge getroffen hat).
- Schlüsselverlust: Der Verlust privater Schlüssel ist ärgerlich. Verlierst du jedoch ehrenamtliche oder sogar Büroschlüssel, kann dies schnell teuer werden. Viele Arbeitgeber bestehen allein schon aus Sicherheitsgründen darauf, sämtliche Schlösser und Schlüssel auszutauschen.
- Geliehene, geleaste oder gemietete Sachen: In vielen Verträgen sind Schäden an fremden Sachen nicht mitversichert (z. B. eine geliehene Spiegelreflexkamera). Einige Versicherer hingegen gewähren einen Versicherungsschutz.
- Mietsachschäden: Der Versicherungsschutz kann auch Beschädigungen an gemieteten Räumen, Immobilien und Grundstücken abdecken (z. B. als Mieter gegenüber dem Vermieter, wenn der Fußboden beschädigt wurde). Selbst Schäden an im Urlaub gemieteten Hotelzimmern und Ferienwohnungen sind in einigen Tarifen abgesichert.
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